Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (47)
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 05.02.2026
- Beschreibung: Die Qualität der Fahrausbildung darf nicht aus Kostengesichtspunkten eingeschränkt werden. Die derzeitige Fahrerlaubnisprüfung wird qualitativ und quantitativ den fachlichen Anforderungen gerecht. Abstriche aus finanziellen Gründen sind zu vermeiden. Stattdessen ist ein Mobilitätszuschuss einzuführen, um den Erwerb der Fahrerlaubnis zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 07.11.2025
- Beschreibung: Die Richtlinie sieht die Nutzung der Führerscheinklasse B bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen generell bis 4,25 t vor. Dies sollte zeitnah in die Fahrerlaubnis-VO übernommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Joschka Fischer & Company GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Niederschwellige und unbürokratische Ausgestaltung des Fachkundenachweises
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 07.08.2024
- Beschreibung: Augenoptikermeister mit entsprechender Ausstattung an Messgeräten sollen Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für Inhaber bzw. Bewerber einer Führerscheinklasselassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE bzw. D1E durchführen dürfen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DVR empfiehlt, die Indikation für die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung nach Alkoholkonsum von derzeit 1,6 Promille BAK bzw. 0,8 mg/l Atemalkoholkonzentration auf 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l im § 13 FeV Nr. 2 c) anzupassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Uber Switzerland GmbH am 12.06.2024
- Beschreibung: Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Uber B.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband wirfahren am 10.04.2025
- Beschreibung: Ausgestaltung des Fachkundenachweises: Der Beruf des Taxi- und Mietwagenfahrers sollte weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Es gibt keinen Bedarf für einen Fachkundenachweis.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 02.09.2024
- Beschreibung: Es soll eine Konkretisierung und Anwendungserleichterung der bestehenden Regelung erreicht werden. Auf welches Vergleichsfahrzeug wird im Einzelfall abgestellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Keine verpflichtenden med. Untersuchungen für ältere Fahrer, Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie
Aktiv vom 28.06.2024 bis 24.02.2026
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Bestehende Regelungen sollen beinehalten werden, dass verpflichtende medizinische Untersuchungen für ältere Fahrer nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Neue Regelungen sollen in der Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG aufgenommen werden, dass die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse B generell auf Wohnmobile bis 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet wird. Neue Regelungen sollen aufgenommen werden, dass die Möglichkeit geschaffen wird, das begleitete Fahren ab 16 Jahren in den Mitgliedstaaten einzuführen/zu erproben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Plattform Shared Mobility am 28.06.2024
- Beschreibung: Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen fordert die Einführung eines verpflichtenden, regelmäßigen und altersunabhängigen Wiederholungssehtests für alle Inhaber eines Führerscheins nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Insbesondere soll die üverarbeitete EU-Führerscheinrichtlinie, nach der Führerschein-Inhaber über 70 Jahre alle fünf Jahre ihre Fahrtaglichkeit überprüfen sollen, national umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Um einen Fahrausbildungszugang für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 16 Jahren zu ermöglichen, fordert der DVR vom Verordnungsgeber den § 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate vor Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.“ § 16 Absatz 3 zweiter Satz soll wie folgt geändert werden: „Sie darf frühestens drei Monate, im Falle des „Begleiteten Fahrens ab 17“ sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtende Fahreignungstests für alle älteren Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer, also auch ohne begründete Zweifel an deren Fahreignung, werden als nicht zielführend zur Ermittlung der Fahrkompetenz erachtet und abgelehnt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Uber Germany GmbH am 07.06.2024
- Beschreibung: Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. am 16.04.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.04.2021 wurde die bisherige Ortskundprüfung durch eine kleine Fachkundeprüfung ersetzt. Die Regelung läuft bislang mangels Vorgaben leer. Zur Sicherung von Qualität und Sicherheit in der gewerblichen Personenbeförderung setzt der VSPV sich dafür ein, dass VMK und BMDV endlich Prüfungsform und -inhalte festlegen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 21.01.2026
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass gesetzliche Neuregelungen festgeschrieben werden, mit denen dem Fachkräfte- und Personalmangel im Nah- und Eisenbahnverkehr begegnet werden kann. So fehlen bundesweit rund 25.000 Busfahrerinnen und -fahrer allein im ÖPNV und Gelegenheitsverkehr. Der Fahrermangel hat zwei wesentliche Gründe. Zunächst bestehen in Deutschland im Allgemeinen zu hohe Hürden für die Gewinnung von Fachkräften bzw. Berufskraftfahrern aus dem außereuropäischen Ausland. Ein weiterer Grund für den Fahrpersonalmangel ist der hürdenreiche Berufszugang in Deutschland selbst; im Konkreten der Erwerb des Busführerscheins und der Berufskraftfahrerqualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 07.04.2025
- Beschreibung: Festlegung einer Nulltoleranz bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsgesetz - analog zu Fahranfängern. Aufnahme von Mischkonsum aufgrund der unvorhersehbaren Gefahren der Wechselwirkung in den Katalog der Eignungseinschränkungen der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der TÜV-Verband hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit, sollte ein Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der TÜV-Verband hat hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Änderungen eingebracht. Aus unserer Sicht sollte der bisherige analytische Nachweiswert von 1 ng/ml THC erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: TÜV Rheinland hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit, sollte ein Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der TÜV-Verband hat hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Änderungen eingebracht. Aus unserer Sicht sollte der bisherige analytische Nachweiswert von 1 ng/ml THC erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Erweiterung des Katalogs zulässiger Sprachen um die Sprache Albanisch bei a) der der Ablegung der theoretischen Führerscheinprüfung, b) der Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation c) Berufskraftfahrerweiterbildungen d) digitalen Fortbildungen und Lehrgängen für Berufskraftfahrer
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 243/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/12658
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 243/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen zu Fahrten unter Cannabiseinfluss sollen bestmöglich zur Unfallverhütung beitragen: MPU-Anordnung nicht erst beim wiederholten Verstoß, Verbot des Mischkonsums, absolutes Verbot für Fahranfänger/-innen
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines Straftratbestands für Täuschungsversuche in der Fahrerlaubnisprüfung in besonders schweren Fällen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sollte in §11 Abs. 3 Nr. 3 FeV zur Klarstellung um den Tatbestand der Täuschungshandlungen ergänzt werden. Die Täuschungshandlung sollte für sämtliche beteiligten Personen zu einem strafrechtlichen und/oder ordnungswidrigen Handeln erklärt und in § 75 FeV aufgenommen werden. Zudem sollte diese Ordnungswidrigkeit wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit für die Verkehrssicherheit in die Anlage 13 zur FeV aufgenommen und mit zwei Punkten im Fahreignungsregister bewertet werden. Die Verwirklichung des Tatbestandes sollte mit 500 Euro Bußgeld sowie einem Monat Fahrverbot – bewehrt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 18.06.2024
- Beschreibung: Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die Batterie macht bei 3,5 Tonnen Fahrzeug rund 600 Kilogramm aus. Es gibt zwar eine Ausnahmegenehmigung, dass E-Transporter mit einer Auflastung gemäß dem Mehrgewicht des alternativen Antriebs, aber nicht mehr als 4,25 Tonnen, auch wie ein 3,5 Tonen Fahrzeug mit Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 05.02.2026
- Beschreibung: Für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrer soll ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l Atemalkohol ein neuer Bußgeldtatbestand eingeführt werden. Die daraus resultierende Ordnungswidrigkeit soll beim Erstverstoß mit einer Regelgeldbuße in Höhe von 250 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister sanktioniert werden. Eine wiederholte Verwirklichung dieses neuen Bußgeldtatbestands soll entsprechend geltendem Recht die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen
- Betroffene Bundesgesetze (3):