Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (98)
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- Angegeben von: Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. am 25.03.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Reform des Aktiengesetzes (AktG): Die Hauptversammlung soll berechtigt werden, auch über bestimmte strategische Zielvorgaben und Tagesordnungspunkte, die das operative Geschäft betreffen, abstimmen zu dürfen. Bislang kann nur der Vorstand entscheiden, ob er eine solche Entscheidung der Hauptversammlung zur Abstimmung vorlegen möchte. Zudem fordern wir, dass auch Englisch als Sprache während der Aussprache und zur Ausübung der Aktionärsrechte erlaubt sein darf; eine entsprechende Simultanübersetzung ins Deutsche ist dabei durch die Aktiengesellschaft sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Eine Konsultation des BMJ zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht betrifft Regelungen zur Mitwirkung von abwesenden Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und die Form der Einberufung der Hauptversammlung durch Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich im Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Möglichkeit aus, Stimmbotschaften auch in Textform abgeben zu können. Demgegenüber sollte im Rahmen eines Einberufungsverlangens einer Minderheit der Aktionäre nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Gesellschaft und ihre Aktionäre verbundenen Kosten am Schriftformerfordernis festgehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und zum..., ...Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich ..., ...Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen..., ...werden: I. § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1 SEAG ..., ... Falle des § 109 Abs. 3 AktG bzw. § 36 Abs. 3 SEAG) ..., ... sind und §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG schriftliche..., ...Anwendung von §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG und eine..., ...Rahmen des § 108 Abs. 4 AktG genüge die Textform nicht..., ...“ i.S. des § 108 Abs. 4 AktG und des § 35 Abs. 2 SEAG..., ...Schutzzweck der §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG neben der..., ...Abstimmung nach §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG durchgeführt..., ...Beschlussfassung nach §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG hat der..., ...Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die..., ...Recht (§ 122 Abs. 1 Satz 2 AktG) Formerleichterungen und..., ...Rahmen des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG beschränkt sich nicht auf..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG erforderliche Minderheitenquorum..., ...nur auf § 122 Abs. 2 S. 1 AktG und nicht auch auf § 122 Abs. 1 S. 1 AktG beziehen. Sollte der Gesetzgeber..., ...Schriftformerfordernisses in § 122 AktG aus....
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Der BDI begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht. Im Einzelnen ist nach Meinung des BDI eine Erleichterung des Schriftformerfordernisses der § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich. Dahingegen steht der BDI einer Erleichterung des Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG größtenteils kritisch gegenüber.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich..., ...Schrifterfordernis des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG Rechtsunsicherheit schaffen..., ...erhöhen. 1. Zu § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1 S. 1 und..., ...Schriftformerfordernisses des § 108 Abs. 3 AktG und des nahezu wortgleichen..., ...Rahmen des § 108 Abs. 3 AktG nicht erforderlich. Zum..., ...einen betrifft § 108 Abs. 3 AktG die Kommunikation zwischen..., ...Streit, ob § 108 Abs. 3 AktG überhaupt die Schriftform..., ...Schriftform des § 108 Abs. 3 AktG festzuhalten. Denn nach § 108 Abs. 4 AktG können schriftliche, fernmündliche..., ...Schriftformerfordernisses des § 108 Abs. 3 AktG schafft mehr Flexibilität..., ...BDI sollte § 108 Abs. 3 AktG jedenfalls die Textform..., ...2. Zu § 122 Abs. 1 S. 1 AktG Einer Erleichterung des..., ...Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG steht der BDI größtenteils..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG stellt eine Ausnahmeregelung..., ...Verweisung in § 122 Abs. 2 AktG auf § 122 Abs. 1 AktG indirekt..., ...Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG in der Einladung zur Hauptversammlung..., ...bereits mit § 122 Abs. 1 S. 2 AktG die Möglichkeit einer abweichenden...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 19.08.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erfordert gemäß § 108 Abs. 3 AktG eine schriftliche Stimmabgabe..., ...Schriftformerfordernis des § 108 Abs. 3 AktG ist mit der fortschreitenden..., ...Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG der Fall sein soll. So ..., ...unter anderem § 108 Abs. 4 AktG fernmündliche oder andere..., ...verweist § 108 Abs. 3 S. 3 AktG auf § 109 Abs. 3 AktG, ..., ...Sinne des § 108 Abs. 3 S. 1 AktG ebenfalls abgesehen werden..., ...ist die dem § 108 Abs. 3 AktG entsprechende Vorschrift..., ...Aktionärsverlangen nach § 122 AktG Im Rahmen des Einberufungsverlangens..., ...gemäß § 122 Abs. 1 S. 1 AktG und des Antrags auf Ergänzung..., ... nach § 122 Abs. 2 S. 1 AktG sollte vom bestehenden ..., ...gemäß § 122 Abs. 1 S. 2 AktG möglich. Im Falle einer..., ...Rahmen von § 122 Abs. 1 S. 1 AktG würde die Gesellschaft ..., ...Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 AktG. Dies entspräche mit fortwährendem...
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- Angegeben von: Deutsche WertpapierService Bank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Die dwpbank strebt die Schaffung einer neuen Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen von Kreditinstituten nach § 67f AktG an, deren Regelungsbereich die tatsächlichen Aufwendungen möglichst genau widerspiegelt und dadurch Rechtssicherheit schafft.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermächtigung in § 67f Abs. 3 AktG Gebrauch macht und eine..., ... Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...im Widerspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art...., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung ..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...zu der in § 67f Abs. 1 AktG gesetzlichen angeordneten..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung ..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG kein Aufwendungsersatz ..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermächtigung in § 67f Abs. 3 AktG Gebrauch macht und eine..., ...zuweist (§ 67f Abs. 1 Satz 1 AktG). Damit wird die Chance..., ... Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...im Widerspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art. ..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung mit..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) ge-mäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin-dung ..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ... (§ 67a Abs. 3 AktG) erhalten, an den Aktionär..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Es wird daher..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermächtigung in § 67f Abs. 3 AktG Gebrauch macht und eine..., ...zuweist (§ 67f Abs. 1 Satz 1 AktG). Damit wird die Chance..., ...Aktionärsabfragen nach § 67d AktG beantworten. Gemäß § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...im Wi-derspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art. ..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin-dung ..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ...jede Abfrage nach § 67d AktG 5 Euro als Kostenersatz..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 05.07.2024
- Beschreibung: Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich für den Erlass einer neuen Kostenverordnung ein, die die Aufwendungen der Intermediäre über die Aktionärskommunikation und -identifikation angemessen regelt. Das Ziel einer verbesserten Aktionärskommunikation kann nur durch effiziente Kommunikation erreicht werden. Die Kostentragung darf daher nicht über die tatsächlich anfallenden Aufwendungen hinaus gehen und sollte für Intermediäre ein Anreiz sein, die Kommunikation zu den Aktionären zu verbessern. Nur so kann den Zielen der zweiten Aktionärsrechterichtlinie entsprochen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 67c Absatz 1 Satz 1 AktG) ........................., ...ebenfalls § 67c Absatz 1 Satz 1 AktG) ........................., ...(§ 67 Abs. 4 Sätze 2, 3 AktG) ........................., ...Kosten für alle in § 67f AktG und § 67 Absatz 4 AktG ..., ...Bayer/Illhardt in: MüKo AktG, Nachtrag zum ARUG II, ..., ...Übermittlung nach §§ 67a ff. AktG veranlasst, reicht die ..., ...Mitteilungen nach §§ 67a ff. AktG i.V.m. Artikel 8 i.V.m...., ...Pflichten aus §§ 67a ff. AktG i.V.m. mit der DVO-ARRL..., ...nach § 67c Absatz 1 Satz 1 AktG. Davon zu unterscheiden..., ...gemäß § 67c Absatz 1 Satz 3 AktG. Insofern ist vorrangig..., ..., § 129 Absatz 5 Satz 3 AktG. Ein Antrag kann direkt..., ...14 vgl. Bayer/Illhardt, AktG, MüKo 5. Aufl. 2021, § ..., ...nach § 67 Abs. 4 Satz 1 AktG. Davon zu unterscheiden..., ...gemäß § 67 Absatz 1 Satz 1 AktG zu liefern sind. In der..., ...in § 67 Absatz 1 Satz 1 AktG genannten Daten enthalten..., ...(§ 67 Abs. 4 Sätze 2, 3 AktG) Bezüglich der Lieferung..., ... nach § 67d AktG zu stellen. Die Kostenfolge..., ...nach § 67 Absatz 1 Satz 1 AktG in der jeweils aktuellen..., ...Kostentragung nach § 67f AktG kommt nur in Betracht, ..., ... § 125 Absatz 5 Satz 3 AktG, den die Verordnung selbst...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...Wi- derspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin- dung..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... trifft bereits § 67f AktG selbst. So ordnet § 67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Es wird..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ... (§ 67c Absatz 1 Satz 1 AktG) an die Gesellschaft ..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...Wi- derspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin- dung..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... trifft bereits § 67f AktG selbst. So ordnet § 67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Es wird..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ... (§ 67c Absatz 1 Satz 1 AktG) an die Gesellschaft ..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ermächtigung in § 67f Abs. 3 AktG Gebrauch macht und eine..., ...zuweist (§ 67f Abs. 1 Satz 1 AktG). Damit wird die Chance..., ...Aktionärsabfragen nach § 67d AktG beantworten. Gemäß § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...im Wi-derspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art. ..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin-dung ..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ...jede Abfrage nach § 67d AktG 5 Euro als Kostenersatz..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Vorschlag zur Entschlackung der Unterlagen bei der Einberufung von Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften: Veröffentlichung der Vergütungsunterlagen nur noch auf der Internetseite der Gesellschaft, statt wie bisher im Bundesanzeiger.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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... Nach § 124 Abs. 2 S. 3 AktG sind bei börsennotierten..., ... nach § 113 Abs. 3 AktG und der Vergütungs¬bericht..., ...richts (vgl. § 162 Abs. 3 AktG) in der Einberufung der..., ...Abs. 4 S. 1 i. V. m. 25 AktG). Gleiches gilt nach § 124 Abs. 2 S. 4 AktG für den Fall, dass ein ..., ... § 124 Abs. 2 S. 3 AktG gibt dabei vor, dass bei..., ...§ 124 Abs. 2 S. 3 und 4 AktG europarechtlich gar nicht..., ...lung nach 124 Abs. 2 S. 3 AktG sollte - als Ersatz für..., ... nach § 162 Abs. 4 AktG auf ihrer Internetseite..., ...lassen (vgl. § 175 Abs. 2 AktG sowie die weiteren, oben..., ...im Fall des § 175 Abs. 2 AktG wird vorgeschlagen, die..., ...120a Abs. 1 Sätze 5 und 6 AktG-neu zu regeln, der das ..., ...an, §120a Abs. 1 Satz 5 AktG-neu: „von der Einberufung..., ...nach § 120a Abs. 5 S. 2 AktG-neu auch in dem Fall, dass..., ...bis 7 des § 120a Abs. 1 AktG gilt das gleiche Prozedere..., ... 5 bis 7 AktG-neu. Nach § 121 Abs. 3 S. 3 Nr. 4 AktG hat schließlich die börsennotierte..., ...124 Abs. 2 Satz 3 und 4 AktG-neu sind Folgeänderungen..., ...Satz 4 des § 124 Abs. 2 AktG geht in § 120a Abs. 5 S. 2 AktG-neu auf. Ansprechpartner...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Hauptversammlung der deutschen Aktiengesellschaften ist sehr formalistisch, wenig attraktiv für Aktionäre und belastet die Unternehmen. Sie soll durch einen offeneren und lebendigeren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären attraktiver werden. Vor allem das Beschlussmängelrecht sorgt für eine Verrechtlichung der Hauptversammlung, die u.a. einer freieren Debatte zwischen Verwaltung und Aktionären im Weg steht. Es werden daneben weitere Reformvorschläge z.B. zur Vorabeinreichung von Anträgen und Fragen unterbreitet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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...auch Decher in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., .../ AktG, 5. Aufl. 2017, § 118 AktG..., ... 12 Kubis in MünchKomm/AktG, 5. Aufl. 2022, § 118 AktG..., ...80; Mülbert in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2017, § 129 AktG..., ...350; Decher in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., .../ AktG, 5. Aufl. 2022, § 121 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2022, § 123 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 126 AktG..., ..., 18. Aufl. 2024, § 126 AktG Rz. 2 sowie § 118a AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 130 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2022, § 119 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 129 AktG..., ...- Komm/AktG, 5. Aufl. 2021, § 243 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2022, § 119 AktG..., .../AktG, 4. Aufl. 2023, § 118 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 129 AktG..., ... Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., ... in KölnKomm/AktG, 4. Aufl. 2023, § 131 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2021, § 241 AktG...
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- Angegeben von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Kostenverordnung nach §67f Abs. 3 AktG der seit dem 01. Januar..., ...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Kostenverordnung nach §67f Abs. 3 AktG der seit dem 01. Januar...
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- Angegeben von: Financial Experts Association e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der EU-Richtlinien hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Aufsichtsratsverantwortung in § 107 AktG: Die Änderungen und Klarstellungen..., ...die in § 107 Abs. 3 S. 2 AktG genannten Überwachungsaufgaben..., ...werden können (vgl. Koch, AktG, 18. Aufl.2024, § 107 Rn..., ...Ergänzung von § 107 Abs. 3 S. 2 AktG in dem Sinne erfolgen, ..., ...Ansicht § 107 Abs. 3 S. 7 AktG dar, so dass bei einer ...
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 29.08.2024
- Beschreibung: 1) Mehr Rechtssicherheit und Integrität der Finanzmärkte durch klare Abgrenzung des Angebots von Dienstleistungen von Marktinfrastrukturanbietern vom Anwendungsbereichs der Verordnung; 2) Anpassung des Aktiengesetzes zur Erhöhung der Qualität des Namensaktienregisters, insbesondere durch Einzeleintragungen;
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsbereich des § 67f AktG fallen und daher als Dienstleistung...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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...Sachkapitalerhöhung gelten; § 255 Abs. 5 AktG sollte daher entsprechend..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass „Euro..., ...Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) Aktien mit einem geringeren..., ...Unterpariemission führen würde (§ 9 AktG). Die Änderung von § 8 AktG-E sollte daher von einer..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG, die für das Unternehmen..., ...Sanierungszwecken nach §§ 229 ff. AktG sind in der Regel nicht...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Finanzstandorts Deutschland durch Anreize für den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, Verbesserungen im AGB-Recht (insbesondere hinsichtlich Anleihebedingungen) einschließlich der Beschränkung der Rückwirkung von Rechtsprechung, Optimierungen im Aktien- und Umwandlungsrecht, Rückbau unzeitgemäßer Schriftformerfordernisse, Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit, bürgerfreundliche Nutzung digitaler Identitäten, Schaffung international wettbewerbsfähiger steuerlicher Regelungen (insbesondere in Bezug auf Investments in Aktien und anderen Wertpapieren), Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit (Gewährleistung von Proportionalität und Prinzipienorientierung) sowie Belebung des Verbriefungsmarktes.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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...nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG n.F. von 10% auf 20% zwar..., ...Die Neuregelung des § 255 AktG verkompliziert jedoch viele..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG sollte gestrichen..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...0,01 EUR betragen. § 192 AktG § 225 AktG §§ 213 AktG, 266 UmwG § 8 AktG Seite 12 / 14 4. Beseitigung..., ... BGB § 185 Abs. 1 S. 1 AktG 5. Beschränkung der Rückwirkung...
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- Angegeben von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2024
- Beschreibung: The Bundesministerium der Finanzen has published a draft law for a second Zukunftsfinanzierungsgesetz. The objective is to further strengthen competitiveness and to improve the financing options for young dynamic companies. AFME's paper makes some suggestions for development of the draft law to help achieve the objective.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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...Satz 1 und Abs. 3 Satz 3 AktG geändert werden, um einen..., ...Kapitalherabsetzung nach § 225 AktG in den Fällen erleichtert..., ...werden. 7 Annex 1 § 229 AktG sollte um einen Absatz ..., ...ergänzt werden: § 229 AktG […] (4) Das Recht, gemäß...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Beurteilung einzelner Maßnahmen im ZuFinGII, insbesondere Hinweis auf weitere nötige Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung. Begrüßung der geplanten steuerlichen Anpassungen ("Roll-over") und der Erleichterungen bei der Börsenzulassung. Klärung weiter bestehender Rechtsunsicherheiten für Venture-Capital-Fonds aufgrund ihrer Rechtsform und Anregung, die Regelungen zu Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter zu optimieren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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...einer Aktie [§ 8 Absatz 7 AktG n.F.] Die vorgeschlagene...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht des Gesetzgebers, die Richtlinie im Wesentlichen eins-zu-eins umzusetzen und inhaltlich nicht darüber hinauszugehen. Eine eins-zu-eins-Umsetzung trägt dazu bei, eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in Deutschland im europäischen Vergleich zu vermeiden. In unseren Stellungnahmen haben wir dargestellt, in welchen Bereichen wir Anpassungsbedarf in Zusammenhang mit der Umsetzung der CSRD sehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E sollen künftig dem Prüfungsausschuss..., ...Aus § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG-E ergibt sich, dass sich...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eine Änderung des § 225 AktG an, da er in einer Krisensituation..., ...Mindestnennwerts Die Änderung an § 8 AktG (Artikel 24 Nr. 1) schafft..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...analog § 8 Abs. 2 Satz 4 AktG – möglich sein. • Bei..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre..., ...Vorschläge zur Reform des AktG, die sich nicht im RefE..., ...Kapitalerhö-hung streichen (§ 225 AktG) Die Frage des Aktiennennwerts..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ... das Recht, gemäß § 225 AktG die Leistung einer Sicherheit..., ...Kapitalherabsetzung nach § 229ff. AktG, die aber nur die dort ..., ...kann. Deshalb stellt § 225 AktG in der Praxis ein Sanierungshindernis..., ...erleichtert werden, sollte § 225 AktG daher angepasst werden...., ...der Gläubiger durch § 225 AktG bedarf es dann offensichtlich..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ...ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ II 21 1 Satz 2 AktG geregelt ist, die Unentgeltlichkeitsanfechtung..., ...Klarstellung zum Vorrang des § 62 AktG vor den §§ 129 ff. InsO...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- AOEG 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- BMG [alle RV hierzu]
- PaßG 1986 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BGRWG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- BNotO [alle RV hierzu]
- BRAO [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- BGBEG [alle RV hierzu]
- VerstV 2003 [alle RV hierzu]
- UmwG 1995 [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden: §§ 107 Abs. 2 Satz 1 AktG, 108 Abs. 3 AktG, 130 Abs. 1 Satz 3 AktG, 12 HGB, 16 BerVersV, 48..., ...Gesellschaften haben nach § 67d AktG seit 2020 das (zivilrechtliche..., ...diese Regelung (des § 67d AktG) für das Steuerrecht nutzbar..., ... der Gesellschaft § 67d AktG anzuwenden und bei den ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: § 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beispielhaft § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sie ist andererseits ..., ...schränkt § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG die Zulässigkeit weiter..., ...Klagezulassungsverfahrens nach § 148 AktG oder eines Regressprozesses..., ...gewährleisten, enthält das AktG die Dreijahresfrist (§ 93 Abs. 4 Satz 3 AktG) und zusätzlich noch einen..., ...O-Versicherung (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Angesichts der hohen ...