Stellungnahmen/Gutachten
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104 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AktG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (104)
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine Konsultation des BMJ zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht betrifft Regelungen zur Mitwirkung von abwesenden Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und die Form der Einberufung der Hauptversammlung durch Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich im Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Möglichkeit aus, Stimmbotschaften auch in Textform abgeben zu können. Demgegenüber sollte im Rahmen eines Einberufungsverlangens einer Minderheit der Aktionäre nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Gesellschaft und ihre Aktionäre verbundenen Kosten am Schriftformerfordernis festgehalten werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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22.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und zum..., ...Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich ..., ...Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen..., ...werden: I. § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1 SEAG ..., ... Falle des § 109 Abs. 3 AktG bzw. § 36 Abs. 3 SEAG) ..., ... sind und §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG schriftliche..., ...Anwendung von §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG und eine..., ...Rahmen des § 108 Abs. 4 AktG genüge die Textform nicht..., ...“ i.S. des § 108 Abs. 4 AktG und des § 35 Abs. 2 SEAG..., ...Schutzzweck der §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG neben der..., ...Abstimmung nach §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG durchgeführt..., ...Beschlussfassung nach §§ 108 Abs. 4 AktG, 35 Abs. 2 SEAG hat der..., ...Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die..., ...Recht (§ 122 Abs. 1 Satz 2 AktG) Formerleichterungen und..., ...Rahmen des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG beschränkt sich nicht auf..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG erforderliche Minderheitenquorum..., ...nur auf § 122 Abs. 2 S. 1 AktG und nicht auch auf § 122 Abs. 1 S. 1 AktG beziehen. Sollte der Gesetzgeber..., ...Schriftformerfordernisses in § 122 AktG aus....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre gemäß § 67f III AktG
Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich für den Erlass einer neuen Kostenverordnung ein, die die Aufwendungen der Intermediäre über die Aktionärskommunikation und -identifikation angemessen regelt. Das Ziel einer verbesserten Aktionärskommunikation kann nur durch effiziente Kommunikation erreicht werden. Die Kostentragung darf daher nicht über die tatsächlich anfallenden Aufwendungen hinaus gehen und sollte für Intermediäre ein Anreiz sein, die Kommunikation zu den Aktionären zu verbessern. Nur so kann den Zielen der zweiten Aktionärsrechterichtlinie entsprochen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 05.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 67c Absatz 1 Satz 1 AktG) ........................., ...ebenfalls § 67c Absatz 1 Satz 1 AktG) ........................., ...(§ 67 Abs. 4 Sätze 2, 3 AktG) ........................., ...Kosten für alle in § 67f AktG und § 67 Absatz 4 AktG ..., ...Bayer/Illhardt in: MüKo AktG, Nachtrag zum ARUG II, ..., ...Übermittlung nach §§ 67a ff. AktG veranlasst, reicht die ..., ...von Stimmen (§§ 118, 118a AktG i.V.m. § 7 IntermAufwErsV-E..., ...Mitteilungen nach §§ 67a ff. AktG i.V.m. Artikel 8 i.V.m...., ...Pflichten aus §§ 67a ff. AktG i.V.m. mit der DVO-ARRL..., ...nach § 67c Absatz 1 Satz 1 AktG. Davon zu unterscheiden..., ...gemäß § 67c Absatz 1 Satz 3 AktG. Insofern ist vorrangig..., ..., § 129 Absatz 5 Satz 3 AktG. Ein Antrag kann direkt..., ...14 vgl. Bayer/Illhardt, AktG, MüKo 5. Aufl. 2021, § ..., ...nach § 67 Abs. 4 Satz 1 AktG. Davon zu unterscheiden..., ...67 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AktG. 2.9.1 Einzelmitteilungen..., ...gemäß § 67 Absatz 1 Satz 1 AktG zu liefern sind. In der..., ...in § 67 Absatz 1 Satz 1 AktG genannten Daten enthalten..., ...(§ 67 Abs. 4 Sätze 2, 3 AktG) Bezüglich der Lieferung..., ... nach § 67d AktG zu stellen. Die Kostenfolge..., ...nach § 67 Absatz 1 Satz 1 AktG in der jeweils aktuellen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterer Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht
Der BDI begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht. Im Einzelnen ist nach Meinung des BDI eine Erleichterung des Schriftformerfordernisses der § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich. Dahingegen steht der BDI einer Erleichterung des Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG größtenteils kritisch gegenüber.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich..., ...Schrifterfordernis des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG Rechtsunsicherheit schaffen..., ...erhöhen. 1. Zu § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1 S. 1 und..., ...Schriftformerfordernisses des § 108 Abs. 3 AktG und des nahezu wortgleichen..., ...Rahmen des § 108 Abs. 3 AktG nicht erforderlich. Zum..., ...einen betrifft § 108 Abs. 3 AktG die Kommunikation zwischen..., ...Streit, ob § 108 Abs. 3 AktG überhaupt die Schriftform..., ...Schriftform des § 108 Abs. 3 AktG festzuhalten. Denn nach § 108 Abs. 4 AktG können schriftliche, fernmündliche..., ...Schriftformerfordernisses des § 108 Abs. 3 AktG schafft mehr Flexibilität..., ...BDI sollte § 108 Abs. 3 AktG jedenfalls die Textform..., ...2. Zu § 122 Abs. 1 S. 1 AktG Einer Erleichterung des..., ...Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG steht der BDI größtenteils..., ... nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG stellt eine Ausnahmeregelung..., ...Verweisung in § 122 Abs. 2 AktG auf § 122 Abs. 1 AktG indirekt..., ...Ergänzungsverlangen nach § 122 Abs. 2 AktG in der Einladung zur Hauptversammlung..., ...bereits mit § 122 Abs. 1 S. 2 AktG die Möglichkeit einer abweichenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schriftformerleichterung im Gesellschaftsrecht
Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 19.08.2024
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfordert gemäß § 108 Abs. 3 AktG eine schriftliche Stimmabgabe..., ...Schriftformerfordernis des § 108 Abs. 3 AktG ist mit der fortschreitenden..., ...Stimmabgabe gemäß § 108 Abs. 3 AktG der Fall sein soll. So ..., ...unter anderem § 108 Abs. 4 AktG fernmündliche oder andere..., ...verweist § 108 Abs. 3 S. 3 AktG auf § 109 Abs. 3 AktG, ..., ...Sinne des § 108 Abs. 3 S. 1 AktG ebenfalls abgesehen werden..., ...ist die dem § 108 Abs. 3 AktG entsprechende Vorschrift..., ...Aktionärsverlangen nach § 122 AktG Im Rahmen des Einberufungsverlangens..., ...gemäß § 122 Abs. 1 S. 1 AktG und des Antrags auf Ergänzung..., ... nach § 122 Abs. 2 S. 1 AktG sollte vom bestehenden ..., ...gemäß § 122 Abs. 1 S. 2 AktG möglich. Im Falle einer..., ...Rahmen von § 122 Abs. 1 S. 1 AktG würde die Gesellschaft ..., ...Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 AktG. Dies entspräche mit fortwährendem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigung in § 67f Abs. 3 AktG Gebrauch macht und eine..., ... Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...im Widerspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art...., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung ..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...zu der in § 67f Abs. 1 AktG gesetzlichen angeordneten..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung ..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ...Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG kein Aufwendungsersatz ..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigung in § 67f Abs. 3 AktG Gebrauch macht und eine..., ...zuweist (§ 67f Abs. 1 Satz 1 AktG). Damit wird die Chance..., ... Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...im Widerspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art. ..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung mit..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) ge-mäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin-dung ..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ... (§ 67a Abs. 3 AktG) erhalten, an den Aktionär..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Es wird daher..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Hauptversammlung (u.a. Reform des Beschlussmängelrechts, Antragsrechts)
Die Hauptversammlung der deutschen Aktiengesellschaften ist sehr formalistisch, wenig attraktiv für Aktionäre und belastet die Unternehmen. Sie soll durch einen offeneren und lebendigeren Austausch zwischen Vorstand und Aktionären attraktiver werden. Vor allem das Beschlussmängelrecht sorgt für eine Verrechtlichung der Hauptversammlung, die u.a. einer freieren Debatte zwischen Verwaltung und Aktionären im Weg steht. Es werden daneben weitere Reformvorschläge z.B. zur Vorabeinreichung von Anträgen und Fragen unterbreitet.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 12.09.2024
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Adressatenkreis:
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11.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...auch Decher in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., .../ AktG, 5. Aufl. 2017, § 118 AktG..., ... 12 Kubis in MünchKomm/AktG, 5. Aufl. 2022, § 118 AktG..., ...80; Mülbert in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2017, § 129 AktG..., ...350; Decher in Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., .../ AktG, 5. Aufl. 2022, § 121 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2022, § 123 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 126 AktG..., ..., 18. Aufl. 2024, § 126 AktG Rz. 2 sowie § 118a AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 130 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2022, § 119 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 129 AktG..., ...- Komm/AktG, 5. Aufl. 2021, § 243 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2022, § 119 AktG..., .../AktG, 4. Aufl. 2023, § 118 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2017, § 129 AktG..., ... Großkomm/AktG, 5. Aufl. 2020, § 131 AktG..., ... in KölnKomm/AktG, 4. Aufl. 2023, § 131 AktG..., .../AktG, 5. Aufl. 2021, § 241 AktG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...Wi- derspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin- dung..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... trifft bereits § 67f AktG selbst. So ordnet § 67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Es wird..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ... (§ 67c Absatz 1 Satz 1 AktG) an die Gesellschaft ..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...Wi- derspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin- dung..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... trifft bereits § 67f AktG selbst. So ordnet § 67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbindung..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Es wird..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ... (§ 67c Absatz 1 Satz 1 AktG) an die Gesellschaft ..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre gemäß § 67f III AktG
Das Deutsche Aktieninstitut setzt sich für den Erlass einer neuen Kostenverordnung ein, die die Aufwendungen der Intermediäre über die Aktionärskommunikation und -identifikation angemessen regelt. Das Ziel einer verbesserten Aktionärskommunikation kann nur durch effiziente Kommunikation erreicht werden. Die Kostentragung darf daher nicht über die tatsächlich anfallenden Aufwendungen hinaus gehen und sollte für Intermediäre ein Anreiz sein, die Kommunikation zu den Aktionären zu verbessern. Nur so kann den Zielen der zweiten Aktionärsrechterichtlinie entsprochen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zusatzaufwände sind nicht von § 67f AktG erfasst. Nur hilfsweise..., ...Kostentragung nach § 67f AktG kommt nur in Betracht, ..., ...Intermediär nach § 67a bzw. § 67b AktG von der Gesellschaft veranlasst..., ...Intermediär nach § 67a bzw. § 67b AktG bewusst initiiert haben..., ...gemäß § 67a Absatz 1 Satz 1 AktG nicht zur Übermittlung ..., ... § 125 Absatz 5 Satz 3 AktG, den die Verordnung selbst..., ...Auslegung von § 67b Absatz 1 AktG unterbleiben. …insbesondere..., ...Regelung des § 67 Absatz 4 AktG) aus Aktienregistern ausgetragen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
Vorschlag zur Entschlackung der Unterlagen bei der Einberufung von Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften: Veröffentlichung der Vergütungsunterlagen nur noch auf der Internetseite der Gesellschaft, statt wie bisher im Bundesanzeiger.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Nach § 124 Abs. 2 S. 3 AktG sind bei börsennotierten..., ... nach § 113 Abs. 3 AktG und der Vergütungs¬bericht..., ...richts (vgl. § 162 Abs. 3 AktG) in der Einberufung der..., ...Abs. 4 S. 1 i. V. m. 25 AktG). Gleiches gilt nach § 124 Abs. 2 S. 4 AktG für den Fall, dass ein ..., ... § 124 Abs. 2 S. 3 AktG gibt dabei vor, dass bei..., ...§ 124 Abs. 2 S. 3 und 4 AktG europarechtlich gar nicht..., ...lung nach 124 Abs. 2 S. 3 AktG sollte - als Ersatz für..., ... nach § 162 Abs. 4 AktG auf ihrer Internetseite..., ...lassen (vgl. § 175 Abs. 2 AktG sowie die weiteren, oben..., ...im Fall des § 175 Abs. 2 AktG wird vorgeschlagen, die..., ...120a Abs. 1 Sätze 5 und 6 AktG-neu zu regeln, der das ..., ...an, §120a Abs. 1 Satz 5 AktG-neu: „von der Einberufung..., ...nach § 120a Abs. 5 S. 2 AktG-neu auch in dem Fall, dass..., ...bis 7 des § 120a Abs. 1 AktG gilt das gleiche Prozedere..., ... 5 bis 7 AktG-neu. Nach § 121 Abs. 3 S. 3 Nr. 4 AktG hat schließlich die börsennotierte..., ...124 Abs. 2 Satz 3 und 4 AktG-neu sind Folgeänderungen..., ...Satz 4 des § 124 Abs. 2 AktG geht in § 120a Abs. 5 S. 2 AktG-neu auf. Ansprechpartner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigung in § 67f Abs. 3 AktG Gebrauch macht und eine..., ...zuweist (§ 67f Abs. 1 Satz 1 AktG). Damit wird die Chance..., ...Aktionärsabfragen nach § 67d AktG beantworten. Gemäß § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...im Wi-derspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art. ..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin-dung ..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ...jede Abfrage nach § 67d AktG 5 Euro als Kostenersatz..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 18.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigung in § 67f Abs. 3 AktG Gebrauch macht und eine..., ...zuweist (§ 67f Abs. 1 Satz 1 AktG). Damit wird die Chance..., ...Aktionärsabfragen nach § 67d AktG beantworten. Gemäß § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft auch..., ... (§ 67a Abs. 1 AktG) in die Intermediärskette..., ...z. B. § 67a Abs. 3, 67b AktG, Art. 2 und Art. 9 DFVO..., ...im Wi-derspruch zu § 67f AktG Gemäß § 67f AktG steht..., ... § 125 AktG, weil dies dem in Art. ..., ... § 67a Abs. 1 und § 125 AktG jeweils in Verbin-dung ..., ... DFVO. Der § 67f Abs. 1 AktG gilt daher auch für die..., ... (§ 125 AktG) gemäß seiner gesetzlichen..., ... in § 67f Abs. 1 Satz 1 AktG wird ausschließlich im ..., ... Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG an, dass die Aufwendungen..., ...gibt (§§ 67a Abs. 1, 125 AktG). Der § 67f Abs. 2 AktG..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. Dazu gehört neben der ..., ... (§ 67f Absatz 1 Satz 2 AktG) nicht erstattungsfähig..., ...aus § 67a Abs. 1 Satz 1 AktG wird klargestellt, dass..., ...67f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG nicht. Dies setzt unter..., ...jede Abfrage nach § 67d AktG 5 Euro als Kostenersatz..., ...aus § 67d Abs. 4 Satz 1 AktG nicht nach.11 Zudem ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eine Änderung des § 107 AktG-E dahingehend vor, dass..., ...Formulierung in § 107 AktG-E könnte jedoch dahingehend..., ...). Daher sollte § 107 AktG-E durch eine entsprechende..., ...im Rechtstext an § 171 AktG angepasst werden, welcher..., ...§ 107 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AktG-E erachten wir für angebracht..., ...einen Gleichlauf mit § 171 AktG zu gewährleisten. Anhang...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RE des Gesetzes zur Umsetzung der EU-RL 2022/2464
Umsetzung der EU-Richtlinien hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Bereitgestellt von: Financial Experts Association e.V. am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aufsichtsratsverantwortung in § 107 AktG: Die Änderungen und Klarstellungen..., ...die in § 107 Abs. 3 S. 2 AktG genannten Überwachungsaufgaben..., ...werden können (vgl. Koch, AktG, 18. Aufl.2024, § 107 Rn..., ...Ergänzung von § 107 Abs. 3 S. 2 AktG in dem Sinne erfolgen, ..., ...Ansicht § 107 Abs. 3 S. 7 AktG dar, so dass bei einer ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle SG hierzu]
- HGBEG [alle SG hierzu]
- AO 1977 [alle SG hierzu]
- AOEG 1977 [alle SG hierzu]
- UStG 1980 [alle SG hierzu]
- BMG [alle SG hierzu]
- PaßG 1986 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BGRWG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- UhVorschG [alle SG hierzu]
- BNotO [alle SG hierzu]
- BRAO [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- BGBEG [alle SG hierzu]
- VerstV 2003 [alle SG hierzu]
- UmwG 1995 [alle SG hierzu]
- AktG [alle SG hierzu]
- GmbHG [alle SG hierzu]
- SCEAG [alle SG hierzu]
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden: §§ 107 Abs. 2 Satz 1 AktG, 108 Abs. 3 AktG, 130 Abs. 1 Satz 3 AktG, 12 HGB, 16 BerVersV, 48..., ...Gesellschaften haben nach § 67d AktG seit 2020 das (zivilrechtliche..., ...diese Regelung (des § 67d AktG) für das Steuerrecht nutzbar..., ... der Gesellschaft § 67d AktG anzuwenden und bei den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Zukunftsfinanzierungen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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08.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
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07.11.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eine Änderung des § 225 AktG an, da er in einer Krisensituation..., ...Mindestnennwerts Die Änderung an § 8 AktG (Artikel 24 Nr. 1) schafft..., ...Absätzen 2 und 3 des § 8 AktG „Euro“ jeweils durchgehend..., ...analog § 8 Abs. 2 Satz 4 AktG – möglich sein. • Bei..., ...siehe insbesonder § 304 AktG). Dies sind alle Aktionäre..., ...Vorschläge zur Reform des AktG, die sich nicht im RefE..., ...Kapitalerhö-hung streichen (§ 225 AktG) Die Frage des Aktiennennwerts..., ...Unter-Pari-Emission nach § 9 AktG faktisch und rechtlich ..., ... das Recht, gemäß § 225 AktG die Leistung einer Sicherheit..., ...Kapitalherabsetzung nach § 229ff. AktG, die aber nur die dort ..., ...kann. Deshalb stellt § 225 AktG in der Praxis ein Sanierungshindernis..., ...erleichtert werden, sollte § 225 AktG daher angepasst werden...., ...der Gläubiger durch § 225 AktG bedarf es dann offensichtlich..., ...nach § 193 Abs. 2 Nr. 3 AktG bei der Festlegung des ..., ...ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ II 21 1 Satz 2 AktG geregelt ist, die Unentgeltlichkeitsanfechtung..., ...Klarstellung zum Vorrang des § 62 AktG vor den §§ 129 ff. InsO...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sachkapitalerhöhung gelten; § 255 Abs. 5 AktG sollte daher entsprechend..., ...entsprechende Regelung des § 255 AktG bei der Sachkapitalerhöhung..., ...Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 AktG sowie § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, dass „Euro..., ...Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) Aktien mit einem geringeren..., ...Unterpariemission führen würde (§ 9 AktG). Die Änderung von § 8 AktG-E sollte daher von einer..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG, die für das Unternehmen..., ...Sanierungszwecken nach §§ 229 ff. AktG sind in der Regel nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Stärkung des Finanzstandortes Deutschland
Stärkung des Finanzstandorts Deutschland durch Anreize für den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, Verbesserungen im AGB-Recht (insbesondere hinsichtlich Anleihebedingungen) einschließlich der Beschränkung der Rückwirkung von Rechtsprechung, Optimierungen im Aktien- und Umwandlungsrecht, Rückbau unzeitgemäßer Schriftformerfordernisse, Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit, bürgerfreundliche Nutzung digitaler Identitäten, Schaffung international wettbewerbsfähiger steuerlicher Regelungen (insbesondere in Bezug auf Investments in Aktien und anderen Wertpapieren), Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit (Gewährleistung von Proportionalität und Prinzipienorientierung) sowie Belebung des Verbriefungsmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
25.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG n.F. von 10% auf 20% zwar..., ...Die Neuregelung des § 255 AktG verkompliziert jedoch viele..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG sollte gestrichen..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...0,01 EUR betragen. § 192 AktG § 225 AktG §§ 213 AktG, 266 UmwG § 8 AktG Seite 12 / 14 4. Beseitigung..., ... BGB § 185 Abs. 1 S. 1 AktG 5. Beschränkung der Rückwirkung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: § 38 BSIG-E entbehrlich
§ 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beispielhaft § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG). Sie ist andererseits ..., ...schränkt § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG die Zulässigkeit weiter..., ...Klagezulassungsverfahrens nach § 148 AktG oder eines Regressprozesses..., ...gewährleisten, enthält das AktG die Dreijahresfrist (§ 93 Abs. 4 Satz 3 AktG) und zusätzlich noch einen..., ...O-Versicherung (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). Angesichts der hohen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung des Fondsmarkt-Stärkungsgesetz
Der ZIA begrüßt die Einführung des geschlossenen Sondervermögens für Publikums-AIF. Durch das geschlossene Sondervermögen werden neue Impulse gesetzt, die das Angebot von Immobilien- und Infrastrukturinvestments für Privatanleger – auch außerhalb der ELTIF-Verordnung – erweitern. Die Vorteile gegenüber den bisher zulässigen Rechtsformen für geschlossene Publikums-AIF (InvKG und -AG) liegen dabei vor allem im Wegfall der gesellschaftsvertraglichen Statuten und des damit verknüpften Administrationsaufwands. Konzeption, Verwaltung und Vertrieb können so schlanker, kostensparender und digitaler gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 4. Nr. 54: Anwendbare AktG-Vorschriften auf die Investmentaktiengesellschaft..., ...Nichtanwendungserklärung der §§ 182 bis 240 AktG sämtliche Kapitalmaßnahmen..., ...sollten die Regelungen des AktG über die Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung nach §§ 182-221 AktG sowie Maßnahmen zur Kapitalherabsetzung nach §§ 222-228 AktG weiterhin für die §§ 140...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Finanzstandortes Deutschland / Zukunftsfinanzierungsgesetz 2
Wettbewerbsorientierte Verbesserungen der Rahmenbedingungen, etwa im nationalen AGB-Recht beim Emissionsgeschäft für Anleihen
- Bereitgestellt von: Aareal Bank AG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 599/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 599/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.06.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG n.F. von 10% auf 20% zwar..., ...Die Neuregelung des § 255 AktG verkompliziert jedoch viele..., ...Teilrechten in den §§ 213 AktG, 266 UmwG sollte gestrichen..., ...Sicherheitsleistung nach § 225 AktG der Durchführung eines ..., ...0,01 EUR betragen. § 192 AktG § 225 AktG §§ 213 AktG, 266 UmwG § 8 AktG Seite 12 / 14 4. Beseitigung..., ... BGB § 185 Abs. 1 S. 1 AktG 5. Beschränkung der Rückwirkung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
MiKaDiv/Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Intermediäre (IntermAufwErsV)
Angemessene Kostenerstattungssätze für Aktiengesellschaften.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
22.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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30.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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17.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Kostenverordnung nach §67f Abs. 3 AktG der seit dem 01. Januar..., ...Ermächtigungen nach §67f Abs.3 AktG zeitnah angemessen neu ..., ...Kostenverordnung nach §67f Abs. 3 AktG der seit dem 01. Januar...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektivere und transparentere Gestaltung der Prozesse im Ersatz von Aufwendungen für Intermediäre
1) Mehr Rechtssicherheit und Integrität der Finanzmärkte durch klare Abgrenzung des Angebots von Dienstleistungen von Marktinfrastrukturanbietern vom Anwendungsbereichs der Verordnung; 2) Anpassung des Aktiengesetzes zur Erhöhung der Qualität des Namensaktienregisters, insbesondere durch Einzeleintragungen;
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 26.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
26.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereich des § 67f AktG fallen und daher als Dienstleistung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Die deutsche Versicherungswirtschaft als Teil der Kritischen Infrastruktur Deutschlands unterstützt das Vorhaben , die Cyberresilienz in Deutschland als Teil des europäischen Raums weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Haftungsregelungen (z. B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) ergibt. Dementsprechend..., ...Voraussetzungen des § 93 Abs. 4 AktG, insbesondere der Zustim...
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Zu Regelungsvorhaben: