Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2510210010 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur Änderung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG im Hinblick auf die geplante Verkürzung des Settlement-Zyklus auf T + 1 zum 11. Oktober 2027.

Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.

Bereitgestellt von:
Die Deutsche Kreditwirtschaft (R001459) am 21.10.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 20.10.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern