Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (346)
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des §4 Abs. 16 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V.
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: - Nutzung der Übergangsfrist von § 2b UStG zur Klärung der mit der Neuregelung verbundenen Folgen für wissenschaftliche Kooperationen - Besteuerung von gemeinsamen Berufungen und weiteren Kooperationen in der Wissenschaft verhindern durch Einführung einer Bereichsausnahme für Forschungskooperationen auf nationaler Ebene oder Einführung einer bereichsspezifischen Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen in der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ...Übergangsregelung zu § 2b UStG verlängert werden. 5. ...
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- Angegeben von: Deutscher Travel Retail Verband am 14.10.2025
- Beschreibung: Die sog. Bagatellgrenze iHv 50€ muss wie im UStG festgelegt bei der Einführung des sog. digitalen Zollstempels aufgehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechnungsprüfungsausschuss zur Änderung des UstG zum Beibehalt oder sogar..., ... (§ 6 Absatz 3a Satz 2 UStG): Fortführung der derzeitigen..., ...7 (§ 6 Absatz 3a Satz 2 UStG) Fortführung der derzeitigen..., ...in § 6 Absatz 3a Satz 2 UStG vorgesehen, geboten: •...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG soll auch für private Bildungsträger erhalten bleiben. Die mit dem Jahressteuergesetz 2024 geplante Änderung, dass private Fortbildungsangebote zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein sollen, lehnen wir ab. Zudem sollte die geplante Änderung bei den umsatzsteuerlichen Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 S. 4 UStG), die auch für die genossenschaftliche Landwirtschaft problematisch wäre, mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Anwendung in der Praxis in Kraft treten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 - Änderungen des § 24 UStG Mit der geplanten Änderung des § 24 UStG wird die Praxis vor eine..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG ab 1. Januar 2025 Das ..., ...Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 b) UStG. Eine entsprechende Anpassung des § 4 Nr. 21 b) UStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes..., ...Hochschulunterricht" in das deutsche UStG zu übernehmen. Die darüber..., ...Bildungseinrichtungen des § 4 Nr. 21 a) UStG-E werden ohne zwingende..., ...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG an Artikel 133 orientiert..., ...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Leistungen im Sinne des UStG zwingend erforderlich ist...
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- Angegeben von: Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V. am 12.02.2025
- Beschreibung: Den Umsatzsteueranwendungserlass an die Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG anzupassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG zum 1. Januar 2025 Die..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung zu nehmen. Gemeinsam..., ...im Rahmen des § 4 Nr. 21 UStG im Kontext des Schul- und..., ...Neure-gelung von § 4 Nr. 21 UstG nicht in der vorliegenden..., ...Voraussetzungen § 4 Nr. 21 UStG n. F. i. d. F. d. Art...., ...Anwendung des § 4 Nr. 21 UStG n. F. sicherzustellen und..., ...Änderung wird § 4 Nummer 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Anwendung des § 4 Nr. 21 UStG n. F. für die Akteure im..., ...des § 4 Nummer 21 Satz 1 UStG, die mit den vorgenannten..., ...Nummer 21 Satz 1 Buchstabe c UStG umfasst nur natürliche ..., ... Grenzen in § 4 Nr. 21 UStG n. F. unverändert erhalten..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG sollten Regelungsumfang..., ...nach § 4 Nr. 23 Satz 1 a UStG. Ziff. 4.21.2 Abs. 1 Satz..., ...Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG und § 4 Nr. 22 UStG Der..., ...Verhältnis zwischen § 4 Nr. 22 UStG und § 4 Nr. 21 UStG Rücksicht..., ...im Rahmen des § 4 Nr. 21 UStG abheben, Rechnung tragen..., ...Erwachsenenbildung in § 4 Nr. 22 UStG ergänzt § 4 Nr. 21 UStG..., .... a UStG auf das Bescheinigungs-verfahren..., ... Kontext des § 4 Nr. 22 UStG für den Bereich des Sports..., ...in Bezug auf § 4 Nr. 22 UStG vermieden werden. Dies ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
- Beschreibung: Das BMF soll in einem BMF-Schreiben insbes. klarstellen, ob Handwerkskammern aufgrund des neuen Wortlauts des § 4 Nr. 21 UStG ab 1.1.2025 noch eine Bescheinigung zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung ihrer Bildungsleistungen benötigen und, falls das nicht der Fall ist, die Befreiung von der Bescheinigungspflicht auch gegenüber selbständigen Lehrkräften gilt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das Jahressteuergesetz..., ...Änderungen des § 4 Nr. 21 UStG Stellung. Bildung ist ..., ... so nicht in § 4 Nr. 21 UStG enthalten. Vielmehr steht..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG dem entgegen, da die in..., ...sollte § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG so gefasst werden, dass..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG auch die Einrichtungen ..., ...nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG. Petitum: Zur Klarstellung..., ...Befreiungsnormen In § 4 Nr. 21 Satz 2 UStG wurde aufgenommen, dass..., ...Maßnahmen i.S. von § 4 Nr. 15b UStG zur Aktivierung und beruflichen..., .... des § 4 Nr. 15b / 15c UStG auch die gesetzlichen Voraussetzungen..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, wenn die für die Erteilung..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG, die als Grundlage für ..., ... § 4 Nr.15b und Nr. 15c UStG gegenüber § 4 Nr. 21 UStG..., ...Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG weitergegeben werden. Die..., ...Einordnung des § 4 Nr. 21 UStG würde also dazu führen,..., ...§ 4 Nr. 15b und Nr. 15c UStG sollte klargestellt werden..., ...21 und Nr. 22 Buchst. a UStG wäre eine Klarstellung ..., ...Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG materiell-rechtliche 5..., ... das Wahlrecht nach § 9 UStG entfallen lassen. Ggf. ..., ...Wahlrechts ähnlich dem des § 9 UStG einsetzen. Damit könnten...
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- Angegeben von: BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. am 14.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen..., ...i. V. m. § 27 Absatz 38 UStG eine Verpflichtung zur ..., ...Anforderungen der §§ 14, 14a UStG." Wir bitten um eine..., ... (i. S.) der §§ 14, 14a UStG im struktu-rierten Teil...
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Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 UStG
Aktiv vom 21.11.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG. Die im Entwurf vorgeschlagene Segmentierung erscheint sinnvoll und ist durch die (graphische) Darstellung nachvollziehbar. Zu begrüßen ist die für die Kreditinstitute bestehende Möglichkeit der Berechnung des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen, der auf den Anteil der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätze entfällt. Eine grundsätzliche Verpflichtung oder Beschränkung der Kreditinstitute auf die dargelegte Zuordnung erscheint verfehlt. Zu begrüßen ist, dass die Rechtsprechung des BFH konsequent umgesetzt werden soll und Anregungen aus der Wirtschaft und Beraterschaft zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten aufgenommen wurden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG an die Verbände versandt..., ...stattdessen auf § 15 Abs. 2 UStG zu verweisen, da inhaltlich..., ...Sinne von § 15 Absatz 2 UStG mit optierten bzw. nicht...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Verhinderung der Einführung neuer Sanktionen bei der Kassenführung (§ 379 AO), Vereinfachung bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 S. 2 AO), Verhinderung der Anhebung der Kleinunternehmergrenze (§ 19 UStG), Erhalt des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG), Verschiebung der Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuerern (§§ 14, 15 UStG), Bereitstellung eines kostenfreien Softwaretools zum Auslesen von E-Rechnungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zur Anwendung des § 2b UStG durch juristische Personen..., ... nach § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG-E) Mit der Änderung wird..., ...Wortlaut des § 3 Abs. 4 UStG-E nur vor, wenn ein „fremder..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG auf Montagelieferungen ..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG sollte auf Montagelieferungen..., ...Artikel 22 Nummer 10 (§ 24 UStG-E – Durchschnittssatz und..., ...Bildungsleistungen, § 4 Nr. 21 UStG-E Die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG ist im Hinblick auf entgegenstehende..., ...Umstrukturierung des § 4 Nr. 21 UStG geplant. Dabei soll auch..., ...Buchst. a) Doppelbuchst. bb) UStG führt teilweise aufgrund..., ... Nr. 21 Buchst. a) S. 2 UStG-E Allgemein Entsprechend..., ...Nr. 21 Buchst. a) Satz 2 UStG-E sollen private Einrichtungen..., ...Optionsrechts im Sinne des § 9 UStG einsetzen. Ausschluss ..., ...S. d. § 4 Nr. 21 Satz 1 UStG-E sichergestellt werden..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG nur die EU-rechtlich unbedingt..., ... 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG-E und § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG-E) Durch die geplante ..., ... Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) in Deutschland massiv ..., ... zur Anwendung des § 2b UStG, § 27 Abs. 22a Satz 1 UStG-E..., ...der Vorschriften des § 2b UStG soll mit der Regelung nochmals...
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- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: § 24 UStG- Berechnung des umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatzes für LAnd- und Forstwirte
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Durchschnittssteuersatzes in § 24 UStG Die in dem nun vorliegenden..., ...der Umsatzgrenze in § 24 UStG im Rahmen des Wachstumschancengesetzes..., ...Pauschalierungsgrenze des § 24 UStG auf die IST-Besteuerung nach § 20 UStG und die Buchführungs-grenze..., ...auf 800.000 Euro in § 24 UStG nicht nachvoll-ziehbar ..., ...Die Vorschrift des § 24 UStG ist - als nationales Instrument...
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Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft
Aktiv vom 02.01.2025 bis 01.07.2026
- Angegeben von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 02.01.2025
- Beschreibung: Unverhältnismäßigen Aufwand der unterjährigen Absenkung im JStG zu § 24 UStG verhindern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... i. S. von § 14c Abs. 1 UStG unrichtig ist, auch für...
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- Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der Möglichkeit, Rechnungen mit Geschäftspartnern im EDIFACT-Format auszutauschen (§14 UStG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.10.2026
- Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.10.2026
- Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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- Angegeben von: Deutscher Reiseverband e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Reiseleistungen nach § 25 UstG Es wird erneut um Prüfung..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten..., ...Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete ..., ...einem der in § 1 Absatz 3 UStG bezeichneten Gebiete liegt..., ...Übergangsregelung des § 27 Abs. 38 UStG fallen und während des..., ...Hybride Formate und § 14c UstG Gemäß Rn. 28 führt eine..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG zu prüfen sind. Art. 203..., ... § 14c UStG bezwecken einer Gefährdung..., ...Voraussetzungen des § 14c UStG geprüft werden müssen..., ...2 Nummer 1, 2. Halbsatz UStG ist bei Umsätzen zwischen..., ...2 UStG entfällt die Verpflichtung..., ...nach § 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG um zwei Jahre zu verlängern..., ... von § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG durch den Rechnungsempfänger..., ...Reiseleistungen nach §25 UstG Wir bedauern, dass die..., ...Reiseleistungen nach § 25 UStG gelten soll. Hintergrund..., ...einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen..., ...Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 7 UStG kann eine Rechnung im Namen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 22.10.2026
- Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 ..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.10.2026
- Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 22.10.2026
- Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Unsere Zeichen: AZ DK: UStG-14 AZ BVR: UStG-14 8...., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2026
- Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG..., ...Anpassung von § 27 Abs. 38 UStG nicht mehr realisiert werden...
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- Angegeben von: Deutscher Volkshochschul-Verband am 03.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung betrifft die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsleistungen, wie sie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) vorgesehen ist. Ziel der Interessenvertretung des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. (DVV) ist es, sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 22a UStG für vhs-Kursangebote weiterhin europarechtskonform bestehen bleibt. Zudem soll durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung das Zusammenspiel des § 4 Nr. 22a UStG mit § 4 Nr. 21 UStG präzisiert und die Anwendung der Befreiungsvorschriften langfristig praktikabel gestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wünschenswert, das Verhältnis..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungs-bereich..., ...Regelung des § 4 Nr. 22a UStG unverändert bestehen bleibt..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG auf das Kriterium der Teilnehmer..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG folgt dieser Argumentation..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG ist es erforderlich, das..., ...daher, dass der § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG erwähnt wird. Aus unserer..., ...Anwendbarkeit des § 4 Nr. 22a UStG und dessen konkreten Anwendungsbereich..., ...Anpassungen des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 Der..., ...Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG wie folgt Stellung zu nehmen..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG an die unionsrechtlichen..., ...Begründung zu § 4 Nr. 21 UStG in der Beschlussempfehlung..., ...des § 4 Nr. 23 Satz 1 a) UStG, also als Erziehungsleistungen..., ... mit der Bund-Länder-AG UstG Bildungsleistungen erarbeiteten..., ...Anwendungserlasses zu § 4 Nr. 22a UStG sind. Vor diesem Hintergrund...
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Streichung § 6a Abs. 3a S. 2 UStG) Der Referentenentwurf..., .... Nach § 6 Abs. 3a S. 2 UStG sollte die Regelung zum..., ...Neuregelung Organschaft (§ 2c UStG-E) 1. Konstitutive Erklärungserfordernisse (§ 2c Abs. 1 UStG-E) Mit der Neuregelung des § 2c UStG-E soll die Rechtsprechung..., ...Organschaft (§ 2c Abs. 1 S. 5 UStG-E) schafft zudem erhebliche..., ... gemäß § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E, da die Möglichkeit besteht..., ...vorgeschlagen § 2c Abs. 1 S. 6 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Rückabwicklungsverfahren (§ 2c Abs. 2 und 3 UStG-E) Die verfahrensrechtlichen..., ...Regelung des § 2c Abs. 2 S. 3 UStG-E – wonach der Ablauf der..., ...Steuerausfälle“ in § 2c Abs. 3 S. 1 UStG-E wäre wünschenswert. ..., ...vorgeschlagen, § 2c Abs. 3 S. 2 UStG-E wie folgt zu ergänzen..., ...Haftungsregelungen (§ 2c Abs. 5 Nr. 1 UStG-E) Die Haftungsregelung...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 - Änderungen des § 24 UStG Mit der geplanten Änderung des § 24 UStG wird die Praxis vor eine..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG ab 1. Januar 2025 Das ..., ...Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 b) UStG. Eine entsprechende Anpassung des § 4 Nr. 21 b) UStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes..., ...Hochschulunterricht" in das deutsche UStG zu übernehmen. Die darüber..., ...Bildungseinrichtungen des § 4 Nr. 21 a) UStG-E werden ohne zwingende..., ...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG an Artikel 133 orientiert...
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- Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer Klarstellung, dass kommunale Bäderbetriebe keine „Einrichtungen ohne Gewinnstreben“ i.S.d. § 4 Nr. 2 Buchst c UStG-E und sie somit nicht steuerbefreit sind. Streichung der geplanten Ergänzung des § 15 UStG, wonach der Vorsteuerabzug für Leistungen eines Ist-Versteuerers erst möglich ist, nachdem die Rechnung bezahlt wurde. Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber enorm bzw. kaum umsetzbar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Klarstellung in § 4 Nr. 8 UStG, dass die Vergütung des Pfandbrieftreuhänders (§ 11 PfandBG) und des Refinanzierungsregisterverwalters (§ 22i KWG) als umsatzsteuerfrei eingestuft wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen. Somit fehlt..., ...in § 4 Nr. 8 a) und g) UStG die umsatzsteuerlichen ..., ... Regelung in § 4 Nr. 8 UStG geschaffen werden, wonach..., ...Jahressteuergesetz 2024 § 4 UStG Bundesministerium der ...
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des JStG 2024 soll der Umsatzsteuerpauschalsatz im ersten Schritt noch im Jahr 2024 abgesenkt und erneut zum 1.1.2025 geändert werden. Die Regelung zur Absenkung des Pauschalsteuersatzes soll einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für die Umstellung des Steuersatzes ist nicht nur ein angemessener zeitlicher Vorlauf notwendig, der in der Regel bei einem Inkrafttreten einen Tag nach der Verkündung mangels rechtzeitiger Kenntnis nicht gegeben ist. Darüber hinaus stellt die Umstellung mitten innerhalb eines Lieferzeitraums die Unternehmen zusätzlich vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Abschaffung des Bescheinigungsverfahrens für Bildungsleistungen im JStG 2024 (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG) führt zu einer Umsatzsteuerbelastung der Fortbildungsleistungen privater Lehrer und einer Verteuerung der beruflichen Fortbildung. Die Umsatzsteuerfreiheit sollte durch Beibehaltung des Bescheinigungsverfahrens erhalten werden. Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 25.000 Euro (§ 19 UStG) fördert den unfairen Wettbewerb durch Soloselbständige und sollte unterbleiben. Die Umsetzung des EuGH-Urteils v. 10.2.2022, Rs. C-9/20 in §§ 14, 15 UStG führt zu einer Einschränkung der Anwendbarkeit der Ist-Versteuerung und bedroht die Liquidität von KMU. Die Umsetzung sollte verschoben und auf EU-Ebene für eine Option zur Aufrechterhaltung der bisherigen Regelung geworben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...] Zu 4.: § 4 Nummer 21 UStG-E, Steuerbefreiung von ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG-E anzusehen. Für diese ..., ...4 Nr. 22 Buchst. a S. 2 UStG-E das Fehlen einer systematischen..., ...Vorschrift des § 4 Nr. 21 UStG an EU-Recht notwendig. ..., ...des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG-E ausreichend Rechnung ..., ...Regelung des § 4 Nr. 21 UStG unverändert bleiben, um..., ...verhindern. Zu 15.: § 19 UStG-E, Besteuerung der Kleinunternehmer..., ...Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG wird zum 1.1.2025 umfassend..., ...22.: § 27 Abs. 22a S. 1 UStG-E, Fristverlängerung für die Anwendung des § 2b UStG Der Zeitpunkt für die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG durch öffentlich-rechtliche..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E, Zeitpunkt der Abziehbarkeit..., ...Ist- Versteuerung (§ 20 UStG) in Deutschland massiv ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Das derzeitige Unternehmerwahlrecht bezüglich des Vorsteuer-Aufteilungsschlüssels (§ 15 Abs. 4 UStG) soll beibehalten werden. Etwaige Änderungen sollen frühestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
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BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG vorgesehen. Nach Satz 3..., ...auch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; eine Aufteilung nach Umsatzanteilen..., ...Änderung von § 15 Abs. 4 UStG sollte unterbleiben. Das..., ...dass die Änderung des § 15 UStG zu einem Jahreswechsel,..., ...Änderung des § 15 Abs. 4 UStG entgegen unserem Petitum...
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- Angegeben von: Bundesverband betriebliche Weiterbildung - Wuppertaler Kreis e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Diskriminierung gewerblicher Bildungsträger gegenüber Bildungsträgern ohne Gewinnerzielungsabsicht aufheben. Neuregelung des § 4 Ziffer 21 UStG in Anpassung an die Mehrwertsteuersystemrichtlinie praxisgerecht gestalten und das Länderzustimmungsverfahren vorerst beibehalten
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 4 Nr. 21 und 22 UstG-Neu-E hat komplexe steuerrechtliche..., ...Bildungsanbieter nach § 4 Nr. 21 a) UstG Neu-E Bisher ist die Erteilung..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG Neu-E würde diese Änderung..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Neu-E handelt es sich um..., ...auf § 4 Nr. 21 a) Satz 2 UstG Neu-E zu verzichten. 4..., ...Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a, bb UStG für den bezeichneten Unterrichtsbereich..., ...Gesetzgebers in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen...
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- Angegeben von: Weiterbildung Hessen e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Diskriminierung gewerblicher Bildungsträger gegenüber Bildungsträgern ohne Gewinnerzielungsabsicht aufheben. Neuregelung des § 4 Ziffer 21 UStG in Anpassung an die Mehrwertsteuersystemrichtlinie praxisgerecht gestalten und das Länderzustimmungsverfahren vorerst beibehalten
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) am 08.10.2024
- Beschreibung: Regierungsentwurf zu § 4 Nr. 21 UStG: Eine umfassende Befreiung von Bildungsleistungen ohne neue Bürokratie, zum Wohle gerade auch hilfebedürftiger Menschen und im Sinne des Gemeinwohls muss rechtlich abgesichert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 06.08.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ...Übergangsregelung zu § 2b UStG verlängert werden. 5...
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- Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 04.10.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Aktiv vom 27.09.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 27.09.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrter Herr Bundesminister..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre ..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG Sehr geehrte Frau Bundesministerin..., ... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre...., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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- Angegeben von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Übergangsfrist zu § 2b UStG für weitere zwei Jahre..., ...die Einführung des § 2b UStG weiterhin erhebliche und...
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 mit dem Ziel, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Fortbildungsleistungen freier Bildungsträger gemäß § 4 Nr. 21 UStG diskriminierungsfrei und ohne Gewinnerzielungsprüfung zu erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerfrei Die..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neuregelung § 14c Abs. 2 S. 2 UStG-E – zu Unrecht ausgewiesene..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG entstehen, da die notwendigen..., ...Neuregelung des § 14c Abs. 2 S. 2 UStG …das Gleiche gilt, wenn..., ...nach § 14 c Abs. 2 S. 2 UStG-E nur dann entstehen kann..., ...Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG erfasst werden, wenn sie..., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG-E – Vorsteuerabzug bei ..., ... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG-E dient dazu, zukünftig..., ...Nummer 10 (Anpassung § 24 UStG – Durchschnittssatz und...
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Akteursübergreifende Gleichbehandlung bezüglich der umsatzsteuerlichen Steuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen (JStG 2024)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 22.12.2025
- Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Bisher steuerbefreite Bildungsangebote müssten gemäß Gesetzesentwurf umsatzsteuerpflichtig angeboten werden. Die Ungleichbehandlung von gewerblichen und nicht gewerblichen Anbietern beeinflusst das Weiterbildungsangebot negativ. Wir empfehlen deshalb, die Beschränkung des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Entwurf zu streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bildungsleistungen – § 4 Nr. 21 a) UStG des o.g. Entwurfes. Hier..., ...Leistungen des § 4 Nr. 21 a) UStG nur solchen Einrichtungen..., ...Anwendungsbereich des § 4 Nr. 21 a) UStG fallen - DEKRA Konzernrepräsentanz..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG aus dem Gesetzentwurf ..., ...Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 a) UStG beruht auf Art. 132 Abs..., ...allerdings § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG, der (gemäß Gesetzesbegründung..., ...neuen § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG Gebrauch zu machen. In ..., ...steht § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG auch der Gesetzesintention..., ...MwStSystRL bzw. § 4 Nr. 21 UStG entgegen. Seite 3/7 ▪..., ...Gesetzgebers in § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG den bildungspolitischen..., ... des § 4 Nr. 21 a) S. 2 UStG ist aus dem Gesetzentwurf...
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Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Aktiv vom 29.08.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 29.08.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz IT KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):