Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (78)
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- Angegeben von: Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. am 23.03.2026
- Beschreibung: § 228 SGB IX gewährt schwerbehinderten Menschen im Nahverkehr eine unentgeltliche Beförderung; die Liste der Verkehrsmittel in § 230 Absatz 1 umfasst bislang Straßenbahnen, Linienbusse, Nahverkehrszüge und Wasserfahrzeuge. Ein neuer Punkt „8. Inklusionstaxi“ würde barrierefreie Taxis als Teil des öffentlichen Nahverkehrs definieren. Wer einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke vorzeigt und wegen erheblicher Gehbehinderung keine Linienverkehre nutzen kann, erhielte damit einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Taxifahrten. Die Voraussetzungen für die kostenfreie Beförderung aus § 228 würden somit auch auf die individuelle Mobilitätsform Taxi ausgeweitet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Andreas Arnemann (Inklusionskünstler*) am 31.12.2025
- Beschreibung: Bonus-System für Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen (siehe Drucksache 19/8557) – Ein Schritt zur gelebten Inklusion Ziel des Vorhabens: In den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen befinden sich viele Betroffene, die auf diesem Weg eine Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfahren könnten und nicht mehr für ein Taschengeld in ausgelagerten Arbeitsgruppen oder auf Einzelarbeitsplätzen in der freien Wirtschaft beschäftigt werden (arbeitsähnliche Tätigkeit). Die ungerechte, derzeitige Regelung verstößt nicht nur aus meiner Sicht gegen Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention, Werkstätten müssen radikal reformiert werden, die Parteien halten leider am System der Werkstätten fest. Chancengleichheit, Transparenz und Augenhöhe sind die Zukunft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: Die Fachverbände fordern eine umfassende Reform der Mobilitätsleistungen für Menschen mit Behinderung. § 83 SGB IX soll um Leistungen für Mobilitätsassistenz, Mobilitätstrainings, sichere Rollstuhlbeförderung und alternative Mobilitätsmittel (z.B. E-Bikes) ergänzt werden. Zudem sollen Fahrtzeiten gesetzlich begrenzt, Schutz vor Gewalt in Beförderungsdiensten und ÖPNV gestärkt und Mobilitätsleistungen auch bei fehlender ÖPNV-Infrastruktur gewährt werden. Ziel ist eine barrierefreie, selbstbestimmte und zeitgemäße Mobilität.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: Die Fachverbände nehmen Stellung zur geplanten Neufassung der VOLE, die den Zugang zur Eingliederungshilfe regelt. Sie kritisieren, dass der Entwurf nicht den Anforderungen der UN-BRK, der ICF und des SGB IX entspricht. Die Wesentlichkeit der Behinderung dürfe nicht allein aus der Schwere medizinischer Diagnosen abgeleitet werden. Stattdessen müsse die individuelle Teilhabeeinschränkung im Kontext von Barrieren berücksichtigt werden. Die Fachverbände fordern eine rechtskonforme, praxistaugliche und bundeseinheitliche Regelung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Untersuchung der Auswirkungen der Neufassung der den Leistungszugang in der Eingliederungshilfe konkretisierenden Verordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 08.06.2025
- Beschreibung: Nachsteuerung des BEM Ein Rechtsanspruch auf stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) soll für alle Beschäftigten gelten. Beschäftigte erhalten ein Initiativrecht auf ein BEM sowie einen einklagbaren Anspruch darauf. Arbeitgeber und Dienstherrn werden verpflichtet, eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum BEM abzuschließen. Die Zustimmung zum BEM kann jederzeit zurückgezogen werden – ohne Nachteile für die betroffene Person. Auch ein Verzicht auf das BEM darf nicht benachteiligen. Bei Pflichtverstößen sind Sanktionen für Arbeitgeber/Dienstherrn vorzusehen. Präventive Angebote müssen vollständig barrierefrei sein; bestehende physische und digitale Barrieren sind abzubauen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Gewalthilfegesetz einführen, Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes, Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur mit Zugang für alle Frauen. - Bei allen Präventionsmaßnahme intersektionale Diskriminierung berücksichtigen und Barrierefreiheit garantieren (IK Art. 12). - Barrierefreiheit präventiver Täterprogramme (IK Art. 16) für Täter mit Behinderungen - Verpflichtende Erarbeitung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a SGB IX um Mindeststandards zu ergänzen sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtumsetzung gesetzlich festzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung analog zu §§ 1 und 39a der WMVO für Frauenbeauftragte auch in Berufsbildungswerken (BBW's und BFWs) schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Behindertensportverband und Nationales Paralympisches Komitee (DBS) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der DBS setzt sich für die Förderung der nationalen Umsetzung der UN-BRK im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe am und im Sport, insbesondere im Kontext SGB IX, Zugang zu Hilfsmitteln und Barrierefreiheit ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
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BT-Drs. 20/4865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: - § 37a: die Konkretisierung der Maßnahmen im Gesetzestext durch verpflichtende gesetzliche Qualitäts- und Mindeststandards, Verankerung des Gewaltschutzes als Qualitätsmerkmal sowie die Einführung von Sanktionen bei Nichteinhaltung des Gesetzes. - Schaffung einer unabhängigen Stelle für die Qualitätssicherung und Zertifizierung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a Abs. 1 SGB IX
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die geplanten Änderungen zum BEM sind nicht zielführend, da bereits jetzt Arbeitgeber in ihrem eigenen Interessen BEM-Verfahren durchführen, damit Beschäftigte im Arbeitsverhältnis bleiben können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Robert Bosch Stiftung GmbH am 17.06.2025
- Beschreibung: Aufbau eines präventiven Gesundheitssystems im Bereich psychischer Gesundheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 08.06.2025
- Beschreibung: Wir stehen ein für eine Unwirksamkeitsklausel in $ 178 Abs. 2 SGB IX, für Angelegenheiten, in denen der Arbeitsgeber/Dienststelle die SBV nicht beteiligt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 10.07.2024
- Beschreibung: Der bff tritt dafür ein, dass §37a SGB IX derart refoemiert wird, dass Gewaltschutzmaßnahmen in Einrichtungen der Behindertenhilfe verpflichtend umgesetzt werden, die Umsetzung Mindeststandards entspricht und kontrolliert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der bpa setzt sich dafür ein, dass bei den Landesrahmenverträgen für die Eingliederungshilfe anstelle der Verordnung nach § 131 Abs. 4 SGB IX eine Schiedsstelle verankert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Aus Unternehmenssicht sind bei der WfbM-Reform vor allem die Übergänge von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt relevant. Diese gilt es zu stärken. Die geplanten Regelungen zur Ausgleichsabgabe sind für die Werkstätten nachteilig, da die Aufträge aus der Wirtschaft wichtig für sie sind und auch für die Unternehmen nicht positiv. Die Bezahlung von Mindestlohn für Werkstätten-Beschäftigte wäre keine Option, da in den Werkstät-ten Menschen beschäftigt sind, die nicht-erwerbsfähig sind und in keinem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Aufgrund der Kosten ist aber eher von einer leichten – tolerierbaren – Entgeltanhebung aus-zugehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Anthropoi Selbsthilfe | Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V. am 29.04.2024
- Beschreibung: Anthropoi Selbsthilfe begrüßt es, dass das Entgeltssystem in der WfbM reformiert werden soll. Wir erachten eine gerechte und transparente Bezahlung von WfbM-Beschäftigten, so dass diese nicht ergänzend auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, für notwendig. Aus Sicht von Anthropoi Selbsthilfe ist bei dieser Reform auch zwingend die Gruppe der Menschen mit Assistenzbedarf zu berücksichtigen, die aktuell keinen Zugang zur WfbM haben. Art 27 UN-BRK gewährt allen Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit. Das Zugangskriterium Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben muss deswegen gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Maßnahmen zur Bekämpfung von Epi-/Pandemien müssen Belange von behinderten Menschen berücksichtigen.
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
- Beschreibung: Maßnahmen zur Bekämpfung/Begleitung einer Epi-/Pandemie: - Bestehenden staatlichen Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung & ihre Familien haben. Sie sind ggf. anzupassen um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. - Das individuelle Risiko der jeweiligen Person muss bei gesetzlichen Regelungen & der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. - Alle relevanten Informationen müssen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. - Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung pauschal zur Risikogruppe erklärt werden. - Die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Soziale Teilhabe & Bildung sind zu berücksichtigen. - Es müssen ausreichend Notunterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: BeB und Diakonie fordern eine Reform des § 43a SGB XI. Der bisherige pauschale Leistungsbetrag für Pflege in Besonderen Wohnformen soll durch ein gestaffeltes, pflegegradbezogenes System ersetzt werden. Ziel ist es, pflegerische Bedarfe realistisch abzubilden, Verlegungen in Pflegeheime zu vermeiden und Pflege als integralen Bestandteil der Eingliederungshilfe zu sichern. Die Vorschläge beinhalten auch die Abschaffung von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Weiterentwicklung der Versorgung für psychisch erkrankte Menschen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.08.2024
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Psychiatrie-Dialog und Weiterentwicklung/Fortführung des Psychiatrie-Dialogs: es gilt, Schnittstellenprobleme (z. B. durch mehrere Rehabilitationsträger, verschiedene Anspruchsvoraussetzungen der Sozialgesetzbücher, Sozialversicherungs-/Fürsorgesystem, ambulant/stationäres Setting) zu überwinden und sektorenverbindend sinnvolle Lösungen und Unterstützungen im Sinne der Leistungsberechtigten umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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- Angegeben von: Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) am 29.05.2024
- Beschreibung: Der Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden diverse Änderungen geplant u.a. die Ausweitung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nach § 162 Nr. 2 und 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit und der Wegfall der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX). Der CBP setzt sich dafür ein, dass das Budget für Arbeit durch diese Regelung mehr Nutzen für Menschen mit Behinderung hat. Der CBP lehnt der Regelung des § 223 SGB IX ab, weil die Arbeitsplätze der Menschen mit Behinderung in Werkstätten dadurch bedroht werden und ggfs. wegfallen würden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6690 - Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes
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BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX. Bereits In der Kindheit sind inklusive Formate zu bewirken, damit eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich werden kann. Hierfür ist eine Zusammenführung der jetzt im SGB VIII gergelten Kinder- und Jugendlichen ohne oder mit seelischen Behinderung und den im SGB IX geregelten Kinder- und Jugendlichen mit kognitiven, Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen zusammenzuführen. Streigigkeiten der gesamten Kinder- und Jugendhilfe soll den Sozialgerichten zugewiesen werden,
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Suchtpolitik im Koalitionsvertrag festschreiben, Finanzierung von Prävention, Frühintervention und Suchthilfe verbessern
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zur geplanten Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie fordern u.a. eine Klarstellung zur Anwendung der ICF, die Veröffentlichung der Verordnungsbegründung, den Verzicht auf Befristungen bei GdB-Feststellungen, die Beibehaltung der Heilungsbewährung und eine verbesserte Berücksichtigung von Befunden im laufenden Verfahren. Ziel ist eine gerechte und nachvollziehbare Feststellung von Behinderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Versorgungsmedizin- Verordnung - VersMedV - Versorgungsmedizinische Grundsätze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: Der BeB fordert eine konsequente Umsetzung personenzentrierter Leistungen in der Eingliederungshilfe. Das Papier enthält neun Thesen zu Gesamtplanverfahren, Vertragsrecht, Angebotsentwicklung, Finanzierung, Assistenzbedarf, inklusivem Wohnraum, Fachkräftesicherung, Barrierefreiheit und Teilhabeforschung. Ziel ist die Stärkung von Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):