Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (67)
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts wichtige Reformansätze, fordert aber auch Nachbesserung. Insbesondere müssen Nachteile, die vor allem Frauen treffen, wirksamer ausgeglichen und der Rechtsschutz verbessert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
- Beschreibung: In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.09.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Richterbund begrüßt den Gesetzentwurf. Die geplanten Vorschriften sind überwiegend sinnvoll und in der Praxis umsetzbar, insbesondere wenn die konkreten Anmerkungen und Änderungsvorschläge im Detail noch berücksichtigt werden können. Den Familiengerichten wird jedoch ein erheblicher Mehraufwand durch die intensivere Ermittlungspflicht in Fällen von Partnerschaftsgewalt entstehen, die ohne Anpassung der Personalbedarfsbemessung oder die Einführung von Ermittlungsgehilfen nicht ausreichend erfüllt werden kann. Die gesonderten Anhörungstermine, eine gesonderte Bewilligung der Dolmetscherkosten, die Anordnung von Gesprächen des Verfahrensbeistands mit dem Kind und ggf. eine entsprechende Durchsetzung mit anfechtbaren Zwangsmittelbeschlüssen sind weitere zusätzliche Aufgaben. ...
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 13.08.2024
- Beschreibung: Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 26.03.2026
- Beschreibung: Zulassung von Psychotherapeut*innen als Sachverständige in Verfahren zur gesetzlichen Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in psychiatrischen Krankenhäusern
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
- Beschreibung: Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Aktiv vom 02.10.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes sowie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. Im Sinne des Kindeswohls begrüßen wir die Möglichkeit, dass zukünftig auch Rechtsmittel bezüglich eines vollständigen und dauerhaften Umgangsausschlusses eingeführt werden, die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen und die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen. Wie befürworten die Stärkung des Verfahrensbeistands. Ganz besonders begrüßen wir, dass in Zukunft Verfahrensbeistände die Kosten von Dolmetscher:innen erstattet bekommen sollen. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn im Regelungsentwurf die erweiterte Gewaltdefinition der Istanbul Konvention zugrunde gelegt worden wäre.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder BVEB e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Vergütungshöhe für Verfahrensbeistände gemäß § 158 FamFG ("Vergütungspauschale")
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: netzwerk-m e.V. am 02.05.2024
- Beschreibung: Frauenhäuser in privater Trägerschaft sehen sich seit Längerem mit der Problematik konfrontiert, dass Ehemänner durch die Gerichte die Aufenthaltsregion ihrer Frauen erfahren, wenn diese wegen Ehrgewalt von zuhause flohen. Als Lösung schlagen wir daher die Schaffung eines Wahlgerichtsstands zum Schutz der Frauen vor, damit ihre Ehemänner durch gerichtliche Schreiben keine Rückschlüsse zur Region ihres Verbleibs ziehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 02.04.2026
- Beschreibung: Gesetzesentwurf erfüllt den durch das Bundesverfassungsgericht erteilten Auftrag und hält sich bei den materiell-rechtlichen Vorgaben eng an die Aussagen der Entscheidung vom 26.11.2024. Hierdurch werden in den tatsächlichen Auswirkungen bundesweit nur sehr wenige Fälle erfasst. Insofern erscheint es hinnehmbar, dass das Verfahren durch zusätzliche schriftliche Stellungnahmen des Betreuers und Verfahrenspflegers, die Erstellung einer Bescheinigung der Einrichtung/“Stelle“ sowie die Berücksichtigung der Punkte im Gutachten ganz erheblich ausgeweitet wird. Weitaus größere Auswirkungen werden durch die begleitenden Änderungen der Regelungen zur „allgemeinen“ Zwangsbehandlung sowie des Unterbringungsverfahrensrechtes erwartet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 01.04.2026
- Beschreibung: Die Stellungnahme begrüßt den Referentenentwurf des BMJV grundsätzlich. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die eng gefasste Definition für ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb eines Krankenhauses sowie die Stärkung der Verfahrensrechte durch verbesserte Dokumentation, stärkere Berücksichtigung des Patientenwillens und den frühzeitigen Einbezug von Verfahrenspflegerinnen und -pflegern. Zugleich wird eine konsequente Stärkung des Ultima-Ratio-Gebots angeregt, um Ausweitungen ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses zu verhindern. Darüber hinaus wird ein länder- und bundesweites Monitoring der Anwendung von Zwang, einschließlich ärztlicher Zwangsmaßnahmen, empfohlen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 29.03.2026
- Beschreibung: Präventive Ansätze stärken; Durchführung Zwangsbehandlung grundsätzlich in geeigneten klinischen Strukturen, Rechtliche Klarstellung Krankenhausstandard, Evaluation
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 23.09.2025
- Beschreibung: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zum einen durch die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, mit der die geschädigte Person unmittelbar gewarnt werden kann, wenn das Abstandsgebot missachtet wird, und zum anderen durch die Verpflichtung eines Täters zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Neuregelung des Sorge- und Umgangsrechts innerhalb der Familienrechtsreform
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Bündnis Istanbul-Konvention am 28.06.2024
- Beschreibung: Inhaltlich soll die Sorge- und Umgangsrechtsreform an die Vorgaben der Istanbul- Konvention zum Schutz der Kinder vor häuslicher und sexualisierter Gewalt angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Die BAGFW begrüßt das Ziel des Gesetzentwurfs, die Rechte betroffener Personen bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen zu stärken. Zwangsbehandlungen sollen als Ultima Ratio weitgehend vermieden und präventive Ansätze gefördert werden. Solche Maßnahmen dürfen nur unter Bedingungen erfolgen, die eine sichere medizinische Versorgung gewährleisten; der Krankenhausstandard ist zu präzisieren. Der Vertrauensarzt soll in die Erstellung der Patientenverfügung einbezogen werden. Die Anforderungen an die „spezifische Zusatzqualifikation“ des Verfahrenspflegers sind zu klären. Die gutachterliche Unabhängigkeit ist zu sichern; beteiligte Personen sollten kein Gutachten erstellen. Die Evaluation wird begrüßt und sollte auch Patientenverfügungen, Verfahrensdauer und Behandlungsorte einbeziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Das widerspricht dem Gewaltschutz. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein: Bei Verdacht auf Gewalt sind Anordnungen einer gemeinsamer Beratung sowie das Zielen auf Einvernehmen nicht angebracht; ebensowenig ein beschleunigtes Verfahren oder eine gemeinsame Anhörung der Eltern. Eine gesetzliche Fortbildungspflicht, insb. für Familienrichter*innen, soll sicherstellen, dass Dynamiken häuslicher Gewalt erkannt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
- Beschreibung: Der DAV unterstützt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E). Gleichzeitig fordert er eine Erweiterung des Referentenentwurfs um die gebotene Gleichstellung im Abstammungsrecht: Mehrelternschaft, Elternschaft gleichgeschlechtlicher Ehepartner
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts/Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
Aktiv vom 30.09.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2024
- Beschreibung: Die BPtK setzt sich für eine angemessene Eingruppierung von Sachverständigengutachten im Rahmen von Honorarstufen sowie die Schaffung von gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung psychotherapeutischer Sachverständigengutachten ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14259
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 01.07.2024
- Beschreibung: Das Kindschaftsrecht muss entsprechend der veränderten gesellschaftlichen Realität modernisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):