Regelungsvorhaben
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38 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (38)
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- Angegeben von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Die Schieneninfrastruktur soll bis in die 2036 mit ausreichenden und sinnvollen Mitteln ausgestattet werden, sodass politische Verkehrs- und Klimaziele erreicht werden können und die Wirtschaftlichkeit von Eisenbahnunternehmen unterstützt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 494/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) -
BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BR-Drs. 494/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität...
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Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung mit Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sichern
Aktiv vom 09.07.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt am 09.07.2025
- Beschreibung: Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sollte auch Investitionen in den Umbau der Tierhaltung ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 16.06.2025
- Beschreibung: Der ADAC begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Bestrebungen, über die Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität eine mehrjährige gesicherte Finanzierung für Investitionen zu schaffen und den diesbezüglichen Wirtschaftsplan im Gesetz zu verankern. Dieser sollte eine klare Priorisierung beinhalten sowie der volkswirtschaftlich bedeutenden Rolle der Verkehrsinfrastruktur zum Erhalt unserer Wirtschaftskraft und unseres Wohlstandes Rechnung tragen. Aus Sicht des ADAC sollten die Schwerpunkte im Verkehr vor allem auf der Modernisierung und dem Erhalt der Bestandsinfrastruktur Fernstraßen und Bundesschienenwege sowie dem gezielten Ausbau des Schienennetzes zur Kapazitätssteigerung liegen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVlKG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität...
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- Angegeben von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 07.07.2025
- Beschreibung: Mit der letzten Grundgesetzänderung wurde über die Errichtung eines Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz gestimmt. Das vorliegende Errichtungsgesetz befasst sich grob mit der Verteilung des Vermögens an die Bundesländer sowie auf verschiedene Verwendungsbereiche.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
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- Angegeben von: Dezernat Zukunft e.V. am 02.07.2025
- Beschreibung: Beitrag zur politischen Entscheidungsfindung durch Veröffentlichung von Empfehlungen des Sachverständigenrats für die Finanzierung eines zukunftsfähigen Verkehrssystems, insbesondere zur haushalterischen Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur. Impuls für eine wachstumsfördernde Verausgabung zusätzlich bereitgestellter Mittel, unter Berücksichtigung der EU-Fiskalregeln. Information über die Notwendigkeit klarer Zieldefinitionen, langfristiger Finanzierungsplanung sowie einer Reform der Finanzarchitektur für die Schiene durch einen Eisenbahninfrastrukturfonds. Bereitstellung von Handlungsoptionen zur mittel- und langfristigen Stärkung öffentlicher Investitionen in klimaneutrale Mobilitätsinfrastrukturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.06.2025
- Beschreibung: Investitionen der öffentlichen Hand in die soziale Infrastruktur müssen sich an alle Träger gleichermaßen richten – unabhängig von ihrer Rechtsform. Private Träger haben bereits massiv in diese Entwicklungen investiert und sind bereit, sich weiter zu engagieren. Es wäre weder sachgerecht noch verfassungskonform und entspräche auch nicht dem guten Prinzip der Trägerneutralität, die Mittel eines steuerfinanzierten Sondervermögens ausschließlich oder vorrangig gemeinnützigen Trägern zur Verfügung zu stellen. Auch private Pflegeeinrichtungen sind Teil der sozialen Daseinsvorsorge und unteunterliegen denselben Anforderungen. Wenn Mittel aus dem Sondervermögen bereitgestellt werden, muss gesetzlich sichergestellt werden, dass diese Förderungen trägerunabhängig erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Über den Koalitionsvertrag verteilt finden sich verschiedene Ankündigungen zur Mobilisierung und Hebelung privaten Kapitals, u.a. für Infrastrukturzwecke. Die Allianz bringt sich aus der Perspektive eines institutionellen Investors in die Debatte ein. Zwar bieten sich überall auf der Welt Investitionsmöglichkeiten, der Standort Deutschland profitiert im internationalen Vergleich aber bislang wenig von privaten Investitionen in Infrastruktur (umgekehrter "Home Bias").
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Stiftung KlimaWirtschaft am 18.11.2025
- Beschreibung: Erweiterung der Zweckbestimmung im Sinne der der Mobilisierung privaten Kapitals für nachhaltige Investitionen, heimischen Leitmärkte und emissionsarmen Grund- und Baustoffen. Konkretisierung der Investitionen der Länder zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Konkretisierung der Investitionen des Bundes zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, inkl. sektorale Priorisierung, und Konditionalität der Klimaneutralität. Entwicklung der Erfolgskontrollen in Anlehnung an nationale und internationale Klimaschutzabkommen und Gesetze; Erweiterter Kriterienkatalog der Erfolgskontrollen; Implementierung einer begleitentenden wiederkehrenden Governancestruktur zur Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 01.10.2025
- Beschreibung: Gemeinsam mit anderen Akteuren empfehlen die EWS: Wirkungsorientierung für Klima- und Umweltschutz als Steuerungsprinzip Unbürokratisch und flächendeckend: der thematische Budget-Ansatz Privates Kapital hebeln: Gewährung von Risikoübernahmen und differenzierte Anrechnung kommunaler Schulden Lernen für Finanzierungsinnovationen: Reallaboransatz Pflicht- und Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimawandelanpassung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) e.V. am 18.09.2025
- Beschreibung: Mit der im März 2025 beschlossenen Grundgesetzänderung wird ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingerichtet, das bis 2036 Investitionen von bis zu 500 Mrd. Euro in zentrale Infrastrukturen ermöglicht. Das Errichtungsgesetz legt die konkrete Ausgestaltung und Mittelverwendung fest. Der BSN setzt sich insbesondere für eine verbindliche und ausreichende Finanzierung der Schieneninfrastruktur, die Zusätzlichkeit der Mittel zum Bundeshaushalt, eine flexible Mittelverwendung über Haushaltsjahre hinaus sowie begleitende Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Errichtungsgesetzes für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ im Sinne einer verlässlichen, mehrjährigen und zusätzlichen Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Die Allianz pro Schiene setzt sich dafür ein, dass im Gesetz eine verbindliche Mittelausstattung für den Schienenbereich verankert wird, die Verwendung der Mittel flexibel überjährig möglich ist, eine klare Abgrenzung zum Regelhaushalt erfolgt und keine eigenständigen Zuwendungsregeln geschaffen werden. Außerdem wird eine Anschlussfähigkeit mit dem geplanten Eisenbahninfrastrukturfonds sowie eine Verfahrensvereinfachung angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 13.06.2025
- Beschreibung: Stahl und mit ihm das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk in Deutschland und Europa sind für den Infrastrukturbau – für Schienen, Brücken, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze, Hoch- und Tiefbau – unerlässlich. Zusätzlich muss in Zeiten sich ständig zuspitzender geopolitischer Verwerfungen dem Gedanken verlässlicher, lokaler Wertschöpfungsketten eine besondere Bedeutung gegeben werden. Und deshalb muss die Umsetzung von Infrastrukturprojekten aus unserer Sicht mit der Stahlproduktion vor Ort zusammengedacht werden. Das SVIKG eröffnet die Chance, die Ziele mit der Stärkung von Konjunktur, Wirtschaftswachstum, regionaler industrieller Wertschöpfung zu verbinden, und die strategische Resilienz und den Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen und sollte auch dafür genutzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität muss so errichtet werden, dass die notwendigen Investitionen in der Daseinsvorsorge, insbesondere in Energieversorgung, Wasser- und Abwasserwirtschaft und Abfallwirtschaft gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Initiative System Wasserstraße am 30.06.2025
- Beschreibung: Aufnahme von zwei Sonderprogrammen des Bundes für erstens Schleusen und Wehre sowie für zweitens Brücken in Baulast der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VCD (Verkehrsclub Deutschland) e.V. am 01.12.2025
- Beschreibung: Ziel ist, das Sondervermögen stärker am Klimaschutz und an der Zusätzlichkeit auszurichten und dafür strenge Kriterien anzuwenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 28.11.2025
- Beschreibung: Darstellung des Infrastrukturbedarfs gem. cep-Studie mit dem Ziel, Leasing und andere private Finanzierungsformen in die öffentliche Finanzierung von Infrastruktur einzubinden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern am 27.10.2025
- Beschreibung: Über das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sollen auch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur vorgenommen werden. Die Bildungsstätten des Handwerks gehören auch zu diesem Bereich. Mittel aus dem Sondervermögen sind bisher dafür aber nicht vorgesehen, obwohl auch hier ein Investitionsstau vorliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.10.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf eine schnelle, zielgerichtete und wirksame Verwendung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität setzen wir uns ein für - die Verbesserung der Eigenkapital-Struktur von Kommunen und kommunalen Unternehmen durch Errichtung von Länderfonds, - die Partizipation von Kommunen an den Mitteln des Sondervermögens, - regulatorische Entlastungen bei Infrastrukturfinanzierungen, - die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsprozessen mittels Digitalisierung und - den Abbau von Bürokratie und Nachweispflichten für einen leichteren Zugang zu Förderkrediten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Verbesserung SVIKG-Gesetzentwurf um Transparenz, private Kapitalmobilisierung und Einbindung Akteure
- Angegeben von: Made in Germany 2030 am 25.07.2025
- Beschreibung: Der Entwurf des SVIKG soll hinsichtlich einer klaren Zweckbestimmung zur strategischen Mobilisierung privaten Kapitals zur Zielerreichung verbessert werden. Der Gesetzentwurf soll durch eindeutige und kohärente methodische Grundlagen zur Klimaneutralitätsbewertung gestärkt werden. Die Lücken des Entwurfs im Bereich Governance und Einbindung von Akteuren zur Sicherung des Wirkungserfolgs sollen geschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht kohärent mit bestehenden Verpflichtungen etwa aus dem Klimaschutzgesetz, diese Widersprüche sollen geheilt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 15.07.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG, BT-Drs. 21/779). Ziel der Interessenvertretung ist die ausdrückliche Berücksichtigung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Gesetz sowie der Zugang zu Mitteln des Sondervermögens für Investitionen in wasserwirtschaftliche Infrastrukturen. Die öffentliche Wasserwirtschaft soll als Teil der Kritischen Infrastrukturen im Gesetz benannt und in die Förderlogik eingebunden werden, um Investitionen in Versorgungssicherheit, Resilienz und Klimaanpassung zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. am 18.08.2025
- Beschreibung: Es sollten zeitnah genügend Mittel für den Ausbau und die Modernisierung der Straßeninfrastruktur ausgegeben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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- Angegeben von: Hans Bellstedt Public Affairs GmbH am 04.07.2025
- Beschreibung: Es sollten zeitnah genügend Mittel für den Ausbau und die Modernisierung der Straßeninfrastruktur ausgegeben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 02.07.2025
- Beschreibung: Der BEE setzt sich für passgenaue Begriffsbezeichnungen, einer verlängerten Laufzeit der Zuschussausschüttung im Rahmen des KTF und breitere Kriterien für die Erfolgskontrolle des Sondervermögens ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 13.06.2025
- Beschreibung: Der Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland soll um die Förderung von gewerblich geleasten Elektrofahrzeugen ergänzt werden. Mit dem geplanten Sofortprogramm können Unternehmen beim Kauf eines betrieblich genutzten batterieelektrischen Fahrzeuges 75 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, im Folgejahr 10 Prozent, im dritten und vierten Jahr jeweils 5 Prozent. Diese Sonderregelung soll für Käufe zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 gelten. Eine ähnliche Regelung soll auch für geleaste Fahrzeuge gelten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):