Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (30)
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Die Sozialdemokratie hat sich zum Ziel gesetzt, das Grundrecht auf Bildung kostenfrei zu gestalten, um einer Stigmatisierung von Betroffenen, verbunden mit einer Entbürokratisierung und Schwellensetzungen, entgegenzuwirken. Außerdem fordern wir daher endlich die Umsetzung einer ordentlichen Kindergrundsicherung und die Abschaffung des Kinderfreibetrags.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Alle kindesbezogenen Sozialleistungen sollten in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, um den Zugang zu erleichtern und die Leistung automatisch auszahlen zu können. Die Höhe der Kindergrundsicherung sollte sich am wirklichen soziokulturellen Existenzminimum von Kindern & Jugendlichen orientieren. Die Auszahlung sollte bis mindestens zur Vollendung des 25. Lebensjahrs erfolgen, um Übergänge zwischen Schule, Ausbildung & Studium zu berücksichtigen. Mehrbedarfe sollten zusätzlich zur Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. Hierzu gehören überdurchschnittliche Wohnkosten, besondere Verpflegungskosten durch medizinische Unterstützung oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung sollte unbürokratisch & unkompliziert gehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9643
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung - Drucksache 20/9092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Kindergrundsicherung einführen, die Kinder unabhängig von ihrer Familienform nachhaltig unterstützt und vor Armut schützt: bedarfsgerechte Kindergrundsicherung durch eine Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums, das soziokulturelle Teilhabe umfasst und sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Kindergrundsicherung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 26.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Kindergrundsicherung sollen Leistungen zur finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen gebündelt und neu organisiert werden. Der Paritätische kritisiert verschiedene Aspekte, u.a die fehlende Neuermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden; insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Die Kindergrundsicherung soll einfach und digital beantragbar sein. Anspruchsberechtigte sollen so wenig Nachweise wie möglich selbst beibringen müssen. Automatisierte Datenabrufe sollen, wenn möglich, genutzt werden. So sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder erreicht werden, davon fast zwei Millionen Kinder, die derzeit Bürgergeld beziehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Kindergrundsicherung soll auch auf Kinder erstreckt werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bertelsmann Stiftung am 27.06.2024
- Beschreibung: Konkretes Ziel ist es, bei der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung darauf hinzuwirken, dass insbesondere Kinderarmut wirksam bekämpft wird und so mehr Kinder und Jugendliche besser Chancen für gutes Aufwachsen und faire Bildungschancen habe. Zudem zielt unsere Arbeit darauf ab, dass das Existenzminimum von Kindern/Jugendlich neu berechnet wird und bei der Ermittlung der Bedarfe von Kindern/Jugendlichen diesen auch selbst befragt werden. Die Kindergrundsicherung sollte bestehende Leistungen bündeln und ersetzen - das Gesetz wird aber nicht mehr kommen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach einer Ausnahmeregelung vom Auszahlungsanspruch für erwachsene Kinder mit Behinderung. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der bvkm den geplanten neuen Auszahlungsanspruch kritisiert, der es künftig allen volljährigen Kindern ermöglicht hätte, die Auszahlung des Kindergarantiebetrages an sich selbst zu verlangen. Bei volljährigen Kindern mit Behinderung hätte diese Auszahlung dazu geführt, dass der Kindergarantiebetrag mit anderen Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen, verrechnet worden wäre. Die betroffenen Menschen mit Behinderung hätten also kein Mehr an Leistungen gehabt und bei den Eltern wäre der Kindergarantiebetrag gar nicht erst angekommen. Für die Eltern hätte das einen finanziellen Verlust von jährlich 3.000 Euro bedeutet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines neuen einheitlichen Leistungssystems der Kindergrundsicherung, welches für alle Kinder und Jugendlichen existenzsichernd ist; Vereinfachung der Zugänge zu Leistungen der Kindergrundsicherung mit dem Ziel der Reduzierung der Anzahl von Familien, die bestehende Leistungsansprüche nicht wahrnehmen; Verhinderung von Leistungsausschlüssen bei der Kindergrundsicherung für Menschen aus dem AsylbLG und weiterer Gruppen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit; Sicherung des Zugangs zu Leistungen der Kindergrundsicherung für Careleaver_innen; Vereinfachung der Leistungsbeantragung durch Digitalisierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Die verschiedenen monetären Leistungen für Kinder müssen gebündelt werden. Die finanzielle Gestaltung muss gewährleisten, dass das Existenzminimum für Kinder sichergestellt wird. Wir plädieren für die Gleichbehandlung der zugewanderten Kinder, ob aus Drittstaaten oder Europäischen Ausland stammend. Das Kindergeld muss Kindern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Aufenthaltsstatus ihrer Eltern zustehen. Mit der Regelung muss gewährleistet sein, dass unbegleitete Kinder selbst einen Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben, unabhängig vom Aufenthaltsort der Eltern. Wir setzen uns für die Übertragung der Organisation und Verwaltung der Kindergrundsicherung an die Familienkassen ein
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der djb fordert die Verbesserung der Existenzsicherung für Kinder noch in dieser Legislaturperiode, ohne dass dafür eine komplexe Systemumstellung notwendig ist. Ein Kindermindestsicherungsgesetz begleitet von weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen kann ein erster Schritt für ein einfaches Sozialrecht mit einer gerechten Grundsicherung für Kinder sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung Kindergrundsicherung
Aktiv vom 01.06.2024 bis 20.06.2024
- Angegeben von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 01.06.2024
- Beschreibung: Wahrnehmung des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts auf Wahrnehmung der Anteile des sozio-kulturellen Existenzminimums bei Kindern in Trennungsfamilien in beiden Haushalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG am 13.03.2024
- Beschreibung: Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung hin zu einer echten Kindergrundsicherung ein. Damit sollen Kinder und Familien im monetären Bereich künftig besser staatlich entlastet bzw. unterstützt werden. Kernforderungen des Bündnisses sind: 1. Eine systematische Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums 2. Eine Zusammenlegung möglichst vieler familienbezogener monetärer Leistungen 3. Eine Automatisierung der Leistungsgewährung 4. Ein Aufgehen der Kinderfreibeträge in der Kindergrundsicherung Das eigene Bündniskonzept mit allen Detailforderungen kann nachgelesen werden unter www.kinderarmut-hat-folgen.de
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pluxee Deutschland GmbH am 25.09.2024
- Beschreibung: Pluxee beteiligt sich aktiv an der öffentlichen und politischen Diskussion zur Einführung einer Kindergrundsicherung und legt dabei den Fokus auf die Zusammenführung bestehender Leistungen sowie die Durchsetzung bewährter Methoden zur effizienteren und schnelleren Bereitstellung von Leistungen im Kampf gegen Kinderarmut, beispielsweise in Form einer Kartenlösung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Mastercard am 03.09.2024
- Beschreibung: Mastercard nimmt am öffentlichen und politischen Diskurs zur Kindergrundsicherung teil und trägt folgende Schwerpunkthemen vor: Technische Möglichkeiten, Infrastruktur und Erfahrungsaustausch / Best Practices zur schnelleren Leistungsgewährung bei der Bekämpfung von Kinderarmut, Bündelung bisheriger Leistungen. :.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Kindergrundsicherung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, um allen Kindern gleiche Chancen zu geben und Kinderarmut zu bekämpfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- SGB 2 [alle RV hierzu]
- SGB 3 [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 11 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- AsylVfG 1992 [alle RV hierzu]
- MZG [alle RV hierzu]
- MZG 2005 [alle RV hierzu]
- KVLG 1989 [alle RV hierzu]
- RBEG 2021 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland
- Angegeben von: Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Eine Kindergrundsicherung muss so ausgestaltet sein, dass das Wohlergehen von Kindern nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Diese soll armutsfest sein und alle Kinder und Jugendlichen unterstützen. Es ist notwendig, kindbezogene Leistungen zu bündeln und eine unbürokratische Auszahlung durch eine zentrale Stelle sicherzustellen. Die Kindergrundsicherung soll direkt den Kindern zustehen, um ihre finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten und Anrechnungen auf elterliche Ansprüche zu vermeiden. Sie muss existenzsichernd und altersgerecht bemessen sein, unabhängig von Haushaltslagen. Kinder, Jugendliche und Jugendverbände sollen bei der Ausgestaltung ein Mitspracherecht haben. Das soziokulturelle Existenzminimum soll neu definiert werden, um gleiche Chancen für alle Kinder zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Reform familien- und sozialpolitischer Leistungen sowie steuerrechtlicher Vorgaben zur Etablierung des Rechtsanspruchs eines jeden Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland auf eine dem altersspezifischen Existenzminimum entsprechende Grundsicherung. Diese soll sozial gerecht gestaltet, automatisch ausgezahlt und bürokratiearm verwaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kinder- und Jugendarmut
Aktiv vom 25.06.2024 bis 15.04.2025
- Angegeben von: Bundesstelle der KjG e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: s. https://kjg.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-Bura-Beschluss-3-Kinder-und-Jugendarmut-beenden-Zeit-zu-handeln.pdf
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Wahrnehmung des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts auf Wahrnehmung der Anteile des sozio-kulturellen Existenzminimums bei Kindern in beiden Haushalten von Trennungsfamilien.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Kindergrundsicherung
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Es wichtig, dass die Kindergrundsicherung besser als die bisherige Familienförderung unterschiedliche Familienformen erreicht, insbesondere auch Alleinerziehende und ihre Kinder. Negative Wechselwirkungen mit andern Leistungnen für Geringverdiener*innen (bspw. Wohngeld) sind auszuschließen. Verschlechterungen für Alleinerziehende gegebenüber dem Status quo dürfen nicht mit der Kindergrundsicherung verbunden sein. In der Höhe muss die Kindergrundsicherung eine echte Verbesserung bedeuten und soziokulturelle Teilhabe umfassen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen ist zu begrüßen. Dies gilt auch für den Ansatz, Maßnahmen zu bündeln. Angezweifelt werden muss aber, ob dieses Ziel mit dem vorgelegten Konzept erreicht werden kann. Vor allem aber darf durch die Regelungen kein Mehr an Bürokratie entstehen - wie es derzeit aber zu befürchten ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ am 11.06.2024
- Beschreibung: Mit der Einführung der Kindergrundsicherung sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden – insbesondere durch verbesserte Zugänge zu den existenzsichernden Leistungen für Familien bzw. zu Information und Beratung. Der Leistungsumfang ist neu zu berechnen, um den Bedarfen zu begegnen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Einflussnahme auf die betreffenden Gesetze durch Beratung und Stellungnahmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen -
BT-Drs. 20/10540
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/11419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10540, 20/10817, 20/11044 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):