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Gefundene Regelungsvorhaben (23.899)

    • Angegeben von: Fink & Fuchs AG am 11.06.2024
    • Beschreibung: Fortführung der Förderung für Fusionsforschung; Einführung eines Regulierungsrahmen für Fusionskraftwerke
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6907 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Stärkung der Fusionsforschung auf Weltklasseniveau
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Fink & Fuchs AG am 11.06.2024
    • Beschreibung: Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem AsylbLG; Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte; Schaffen eines Regulierungsrahmens für die bargeldlose Zahlung als bevorzugte Option
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 637/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 11.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-Kommission führt gegenwärtig eine Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs durch und erwägt eine Anpassung der Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU) und der Richtlinie über Tabakwerbung (2003/33/EG). Die Evaluierung und ggf. punktuelle Anpassung des EU-Rechtsrahmens müssen auf belastbarer Evidenz basieren und insbesondere berücksichtigen, ob vorliegende Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. einer Senkung der Raucherprävalenz, wirksam beigetragen haben. Die Regulierung von neuartigen Erzeugnissen muss darauf abzielen, das volle Potenzial dieser schadstoffärmeren Produkte zur Schadensminimierung auszuschöpfen.
    • Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 11.06.2024
    • Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. BAT unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 11.06.2024
    • Beschreibung: BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 11.06.2024
    • Beschreibung: Zur Überarbeitung der TabStRL liegt bislang kein Entwurf der EU-Kommission vor. Mit der Vorlage müsste den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der Tabak- und Nikotinerzeugnisse Rechnung getragen werden. Die geltenden Vorschriften sehen keine Besteuerung der neuartigen Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln vor. Neben einer angemessenen Anpassung der EU-Mindestverbrauchsteuersätze für klassische Tabakwaren sollte eine überarbeitete Richtlinie eine harmonisierte Besteuerung bei den neuartigen, Produkten nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction-Ansatz) einführen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Annegret Winzer am 11.06.2024
    • Beschreibung: Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Annegret Winzer
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Annegret Winzer am 11.06.2024
    • Beschreibung: Die Berücksichtigung von Süßstoffen bei der Ermittlung der Nutri-Score Kennzeichnung bei Getränken muss zurückgenommen werden und sollte nicht als Beispiel für die Kennzeichnung weiterer Lebensmittel dienen. In den aktualisierten Vorgaben für Getränke wird die Verwendung von Süßstoffen mit „Negativ-Punkten“ bestraft. Für diese Adaption des Algorithmus fehlt die wissenschaftliche Begründung und sie führt die ursprüngliche Zielsetzung des Nutri-Scores – den Energiegehalt zu reduzieren und Reformulierungsanreize zu schaffen – ad absurdum.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Annegret Winzer
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Annegret Winzer am 11.06.2024
    • Beschreibung: Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie muss die Zucker- und Kalorienreduktion durch Süßstoffe weiterhin ermöglichen. Die Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen muss in der Entwicklung neuer Reduktionsziele berücksichtigt werden. Staatlich verordnete Rezepturen – ohne tatsächliche Einbindung der Lebensmittelwirtschaft mit Blick auf Lebensmitteltechnologie, Wirtschaftlichkeit und Marktpotenzial und ohne Rücksicht auf die Vielfalt der Geschmäcker der Verbraucher:innen – sind nicht zielführend.
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Annegret Winzer
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ARAG am 11.06.2024
    • Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 21.05.2025

    • Angegeben von: Verbund Service und Fahrrad (VSF) am 11.06.2024
    • Beschreibung: Anpassung und Aktualisierung der StVO hinsichtlich verbesserter Bedingungen für den Radverkehr auf Basis eines neuen Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 20/8293 ).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG)

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 29.08.2024

    • Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Die DDG enagiert sich für ein Erhalt der Diabetologie als Fach in allen Klinik-Leveln, um die Versorgung von Menschen mit Diabetes dauerhaft zu sichern. Eine kompetente und leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit Diabetes in der ambulanten und stationären Medizin muss angesichts von fast 9 Millionen Menschen mit Diabetes zwingend sichergestellt sein! Diabetesschwerpunktpraxen und deren Kooperationen mit Kliniken müssen gestärkt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für di Diabetolog*innen. Es ist zu befürchten, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ARAG Holding am 11.06.2024
    • Beschreibung: Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verbund Service und Fahrrad (VSF) am 11.06.2024
    • Beschreibung: Der Handlungsspielraum für Kommunen muss deutlich erhöht werde, damit vor Ort fahrradfreundliche Mobilität umgesetzt werden kann (z.B. Tempo 30). Nach aktuellem Stand ist dieser Handlungsspielraum sehr begrenzt. Zur Entfaltung des vollen Potenzials des Radverkehrs müssen Kommunen ihre Verkehre aber fahrradfreundlicher gestalten können. Eine Reform des StVG ist daher dringend nötig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8293 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Covestro Deutschland AG am 11.06.2024
    • Beschreibung: Wir unterstützen die Schaffung eines nachfrageseitigen Anreizes für grünere, aber teurere, Produkte. Das vom BMWK entwickelte Modell für chemische Grundstoffe bietet Potenzial für methodische Weiterentwicklung. Wir setzen uns daher für eine Fortsetzung der Entwicklung eines validen Konzepts für chemische Grundstoffe ein. Weil die Nachfrage chemischer Werkstoffe durch die öffentliche Hand gering ist, setzen wir uns zudem für Anreize wie steuerliche Abschreibungen oder Quoten für private Nachfrage ein. Ferner betonen wir, dass nachfrageseitige Instrumente nicht zu einer Abkehr von Fördermaßnahmen für transformative Industrieprojekte bedeuten dürfen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Pro Wildlife e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Ziel unserer Interessensvertretung ist die Stärkung des Schutzes mariner Megafauna (v.a. Wale, Delfine, Haie und Rochen) im Rahmen internationaler Konventionen, z.B. der Internationalen Walfangkommission (IWC), der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT), dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und der Welthandelsorganisation (WHO). Ziel ist es, den kommerziellen Walfang vollständig zu beenden, die globale Delfinjagd einzudämmen, die Überfischung von Haien und Rochen zu stoppen und generell gegen die Überfischung der Meere vorzugehen.
    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Aufgrund zusätzlicher bürokratischer Belastung bei nicht ersichtlichem Mehrwert und zu befürchtenden wirtschaftlichen Nachteilen wird die Umsetzung des Artikel 148 GMO grundsätzlich abgelehnt. §23b Absatz 4 sieht vor, dass ein Preisangebot sich auf 80% der gelieferten Menge beziehen muss. Diese Menge wird als deutlich zu hoch eingeschätzt, da sie diverse Risiken für Molkereien und Milcherzeuger bedeuten würde. Als praktikabel hat sich in der Wirtschaft der Preisbezug auf 30% der Menge erwiesen. Die Erfahrungen der Branche sollten an dieser Stelle berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11241 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11051 - Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung in Deutschland
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Regulierung Wolfsbestand

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 15.12.2025

    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: In Anbetracht der massiven und ungelösten Probleme der Weidetierhalter im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfes fordert der WLV ein regional differenziertes Bestandsmanagement beim Wolf durch Anpassung des §§ 45 und 45a BNatSchG. Das von der Bundesumweltministerin Lemke im Rahmen einer Pressekonferenz im Oktober 2023 vorgestellte "Schnellabschussverfahren" ist als gescheitert anzusehen. Eine Koexistenz zwischen Weidetierhaltungen und Wölfen ist in Deutschland alleine mit Herdebschutzmaßnahmen nicht machbar. Daher bedarf es eines rechtlich abgesicherten Verfahrens im Bundesnaturschutzgesetz sowohl für die Regulierung im Rahmen des Bestandsmanagements als auch zur Entnahme von Problemwölfen als kurzfristige Reaktion zum unmittelbaren Herdenschutz.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Emissionsgrenzen spielen für die landwirtschaftlichen Betriebe unter 2 Aspekten eine Rolle: heranrückende Wohnbebauung an den Betrieb und Ausweitung des Betriebes. Gerade im Hinblick auf die Öffnung der Ställe für Tierwohlvorgaben kann es jedoch hilfreich sein, wenn individuelle Geschäfte dazu führen können, die Emissionsgrenzen zugunsten des Landwirts zu verschieben. Individuelle Abweichungsvereinbarungen werden dann aber in der Praxis damit einhergehen, dass finanzielle Mittel fließen, die zur Duldung führen, womit den „reicheren“ Betrieben eher Erleichterungen zuteilwerden können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 179/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates zur Einführung von Regelungen im Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht zur Bewältigung von Immissionskonflikten im Rahmen der Innenentwicklung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • §§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025

    Aktiv vom 11.06.2024 bis 16.01.2025

    • Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
    • Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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