- Registernummer: R000396
- Ersteintrag: 10.02.2022
- Letzte Änderung: 12.03.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 12.03.2025
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Tätigkeitskategorie:
Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Mitgliedschaften (1):
- Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Gesundheitsförderung; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Als selbstständige Beraterin unterstütze ich Unternehmen und Verbände aus den Bereichen/Ressorts Ernährung und Landwirtschaft, Gesundheit sowie Kultur und Medien bei ihrer politischen Kommunikation. Dies umfasst die strategische Beratung und inhaltliche Positionierung im politischen Umfeld sowie in speziellen Fällen die konkrete Interessenvertretung in Form von Stellungnahmen, Kontaktanbahnung und Hintergrundgesprächen. Den Süßstoff-Verband e.V. unterstütze ich dabei, Süßstoffe in der politischen Debatte als kalorienfreie, sichere und in der Lebensmittelproduktion bewährte Süßungsalternative vorzustellen. Ziel ist es, das Potenzial von Süßstoffen bei den Reformulierungsbemühungen der Lebensmittelwirtschaft zwecks Kalorienreduktion und in einer geschmacklich und ernährungsphysiologisch ausgewogenen Ernährung darzulegen. Ich führe im Auftrag des Süßstoff-Verbands Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags, ihren Mitarbeiter:innen sowie mit Ministeriumsvertreter:innen, informiere in persönlichen Schreiben, Stellungnahmen und Newslettern über aktuelle Entwicklungen und Positionen, nehme an Veranstaltungen teil und organisiere den Austausch in Einzelgesprächen sowie Gesprächsrunden.
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Streichung des Werbeverbots für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel im Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz
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Beschreibung:
Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Nationale Reduktionsstrategie: Beibehaltung der Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen
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Beschreibung:
Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie muss die Zucker- und Kalorienreduktion durch Süßstoffe weiterhin ermöglichen. Die Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen muss in der Entwicklung neuer Reduktionsziele berücksichtigt werden. Staatlich verordnete Rezepturen – ohne tatsächliche Einbindung der Lebensmittelwirtschaft mit Blick auf Lebensmitteltechnologie, Wirtschaftlichkeit und Marktpotenzial und ohne Rücksicht auf die Vielfalt der Geschmäcker der Verbraucher:innen – sind nicht zielführend.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nutri-Score: Rücknahme der negativen Bewertung von Süßstoffen in Getränken
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Beschreibung:
Die Berücksichtigung von Süßstoffen bei der Ermittlung der Nutri-Score Kennzeichnung bei Getränken muss zurückgenommen werden und sollte nicht als Beispiel für die Kennzeichnung weiterer Lebensmittel dienen. In den aktualisierten Vorgaben für Getränke wird die Verwendung von Süßstoffen mit „Negativ-Punkten“ bestraft. Für diese Adaption des Algorithmus fehlt die wissenschaftliche Begründung und sie führt die ursprüngliche Zielsetzung des Nutri-Scores – den Energiegehalt zu reduzieren und Reformulierungsanreize zu schaffen – ad absurdum.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Auftrag
Anlässlich der Ernährungsstrategie, des Entwurfs zum Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz und der Weiterentwicklung der Reduktionsstrategie von Fett, Zucker und Salz in Lebensmitteln werden im Auftrag des Süßstoff-Verbands Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestags und Ministeriumsvertreter:innen geführt, Informationen über persönliche Anschreiben, Stellungnahmen und Newsletter übermittelt, Veranstaltungen besucht und der Austausch in Einzelgesprächen sowie Gesprächsrunden organisiert.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung, Lebensmittelsicherheit, Lebens- und Genussmittelindustrie, Verbraucherschutz
Konkrete Regelungsvorhaben: Streichung des Werbeverbots für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel im Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz , Nationale Reduktionsstrategie: Beibehaltung der Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen, Nutri-Score: Rücknahme der negativen Bewertung von Süßstoffen in Getränken
Auftraggeber/-innen (1):
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
1 bis 50.000 Euro
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Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro