Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (950)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Bei Rentenzahlungen aus Produkten mit abgesenkten Garantierenten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a bb AltZertG-E, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, muss noch klarstellt werden, dass die Rente (Garantierente und variable Erhöhung) einheitlich mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a i.V.m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG besteuert wird. Bei Leistungen, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, müsste ansonsten eine Differenzierung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a und b EStG vorzunehmen sein. Dies wäre nicht sachgerecht und würde unnötige Komplexität schaffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und dies in § 44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG. Mit freundlichen Grüßen...
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dies in § 44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG. Mit freundlichen Grüßen...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und dies in §44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG. Mit freundlichen Grüßen...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und dies in §44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG. Mit freundlichen Grüßen...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Antragsloses Kindergeld für alle Kinder inklusive Antragsverfahren Bundeskindergeldgesetz einführen; keine gestaffelte schrittweise Umsetzung; transparente Kommunikation Einführungsverfahren; angemessener Umgang mit etwaigen Fehlentscheidungen; stärkeren Bekanntmachung der Möglichkeit, Kontoverbindungen in der IdNr.- Datenbank zu hinterlegen; Anpassung des § 62 EStG an Urteil des EuGH vom 1.8.2022
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...steuerrecht-liche Kindergeld nach dem EStG beschränken. Für das Kindergeld..., ...des Kindergeldes nach dem EStG und dem BKGG ent-wickeln..., ...DCV im Einzelnen Zu § 67 EStG-E – Antragsverzicht, Voraussetzungen § 67 Abs. 2 EStG n. F. schafft eine Rechtsgrundlage..., ...Identifikationsnummer gemäß § 69 Satz 3 EStG n.F. nach einer Geburt ..., ...Rentenversicherung (§ 68 Abs. 7 EStG n. F.) und ergänzend durch..., ...Lohnsteuerbescheinigungen (§ 69 Satz 5 EStG n. F.). Der Deutsche Caritasverband..., ...hervorgehoben werden. Zu §§ 68, 69 EStG-E – Offenbarungsbefugnis..., ... geplanten Änderung des EStG Mit Urteil vom 01.08.2022..., ...§ 62 Abs. 1a S. 1 und 2 EStG unionsrechtswidrig und ..., ...Gelegenheit genutzt werden, § 62 EstG an die Entscheidung des...
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- Angegeben von: Bundesverband Musikindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BVMI appelliert, die seit Juni 2021 durch das Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) entstandenen bürokratischen Hürden abzubauen und die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, um diesen (auch innereuropäischen) Wettbewerbsnachteil zu beseitigen. Insbesondere für den Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz keinerlei positive Wirkung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ... Steuerabzug nach §50a EStG verbunden bürokratischen...
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz IT KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Bearbeitungsstau bei Steuerabzugsverfahren im Bundeszentralamt für Steuern soll umgehend behoben und das Verfahren insgesamt für die Zukunft vereinfacht werden. Dafür sollen bei vorliegenden Wiederholungsanträgen bis auf Weiteres grundsätzlich Genehmigungen von Anschlussfreistellungen erfolgen und die Nachweispflichten dauerhaft auf ein Minimum (Ansässigkeitsbescheinigung bei bestehendem Doppelbesteuerungsabkommen) reduziert werden. Darüber hinaus sollte der Schwellenwert auf 50.000 Euro angehoben und das derzeitige Online-Registrierungsverfahren auf seine Effektivität hin geprüft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung einer bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Bestehende gesetzliche Anforderungen sollen sinnvoll abgestimmt werden. Konkret sollten die Meldestrukturen nach der FASTER-RL und nach § 45b EStG so aufeinander abgestimmt werden, dass eine unterschiedliche IT-Umsetzung vermieden wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung einer bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Bestehende gesetzliche Anforderungen sollen sinnvoll abgestimmt werden. Konkret sollten die Meldestrukturen nach der FASTER-RL und nach § 45b EStG so aufeinander abgestimmt werden, dass eine unterschiedliche IT-Umsetzung vermieden wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung einer bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Bestehende gesetzliche Anforderungen sollen sinnvoll abgestimmt werden. Konkret sollten die Meldestrukturen nach der FASTER-RL und nach § 45b EStG so aufeinander abgestimmt werden, dass eine unterschiedliche IT-Umsetzung vermieden wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt die Anhebung des Förderbetrags von 288 auf 360 € und die daraus resultierende Erhöhung der steuerlich geförderten Beiträge von 960 auf 1.200 € (§ 100 Abs. 2 und Abs. 6 EStG). Darüber hinaus begrüßen wir die Kopplung der Einkommensgrenzen für die Förderberechtigten an die BBG (3% der BBG) sowie die gegenüber dem aktuellen Stand leichte Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 2.575 auf 2.898 € (§ 100 Abs. 3 Ziff. 3 EStG). Für Arbeitgeber stellt die Höhe des Fördersatzes den Anreiz zur Erteilung solcher zusätzlichen Betriebsrentenzusagen dar. Wir regen daher an, den Förderprozentsatz von 30% auf 40% oder 50% anzuheben. Außerdem sollten die Änderungen nicht erst zum 01.01.2027 in Kraft treten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
- Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen oder je nach ..., ...Gewinnermittlung nach § 5 EStG vornehmen, den Gewinn ..., ...PV-Kleinanlagen: 1. Ertragssteuer (EStG): Einführung eines neuen § 3 Nr. 73 EStG: „die Einnahmen aus dem..., ...vorgeschlagenen Formulierung im EStG: „die Einnahmen aus dem...
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- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 02.07.2026
- Beschreibung: Arbeitstägliche Verpflegungszuschüsse sollen bis zum monatlichen Höchstwert kumuliert nutzbar sein, ohne mehr begünstigte Einzeltage. Die Form (Papier- oder Digitallösung) ist unerheblich. Dafür wird § 8 Abs. 2 EStG ergänzt: Monatliche Kumulation wird ausdrücklich zugelassen und die strikt arbeitstägliche Zuordnung in diesen Fällen aufgehoben. Ziel ist eine steueraufkommensneutrale Verwaltungsvereinfachung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Flachglas e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Korrekte und sinnvolle Anforderungen an geförderte Sanierungen und wirksame Förderhöhe sicherstellen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: D-Popkultur g e.V. am 11.03.2026
- Beschreibung: Lösung: Einführung einer freiwilligen Gewinnglättung über drei Steuerjahre nach dem Vorbild der Landwirtschaft gemäß § 32c EStG. Eine fiktive Durchschnittsberechnung mindert die Steuerlast des letzten Jahres um den Differenzbetrag zur tatsächlichen Steuerlast. So könnte fiskalische Gerechtigkeit durch Abbildung der realen Einkommensbiografie und Schutz vor Liquiditätsengpässen in produktiven Ruhephasen geschaffen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR am 14.06.2024
- Beschreibung: Korrekte und sinnvolle Anforderungen an geförderte Sanierungen und wirksame Förderhöhe sicherstellen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 03.06.2025
- Beschreibung: Das aktualisierte BMF-Schreiben konkretisiert, dass sowohl unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer unter die Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise aus Vereinfachungsgründen Ausnahmen zu. Diese Ausnahmen regeln zwar eine Reihe von Konstellationen, seitens der Unternehmenspraxis gibt es allerdings auch noch Klarstellungs- und Regelungsbedarf, den wir Ihnen nachfolgend gerne darlegen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG) Sehr geehrte die verbilligte..., ...Arbeitslohn, wobei § 3 Nr. 39 EStG einen Freibetrag gewährt..., ...Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise..., ...Beteiligungsangebot nach § 3 Nr. 39 S. 2 EStG grundsätzlich an alle Mitarbeitenden..., ...Mitarbeitenden nach § 3 Nr. 39 S. 1 EStG zu ermöglichen. Der nach..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Wortlaut des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG widerspiegelt. Nach dem..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend näher...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Es sollten eine dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie Maßnahmen, die den mit den geltenden Abschreibungsregelungen verbundenen, bürokratischen Aufwand reduzieren, umgesetzt werden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte wesentliche Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollte zügig angegangen und eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes in einem Schritt umgesetzt werden. Weitere Vorhaben, wie die Einführung einer Arbeitstagepauschale und Vereinfachungen bei der Rentenbesteuerung sind voranzubringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Zusammenhang mit § 34c EStG etc.). Wir begrüßen es ..., ...Anlagevermögens, § 7 Abs. 2 S. 1, 2 EStG-E Als konjunkturstützender..., ...Thesaurierungssteuersatz, § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG-E Ab dem Veranlagungszeitraum..., ...nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG abgesenkt werden. Der ..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessert..., ...Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG im Zuge des Wachstumschancengesetzes..., ...des § 37 Abs. 3 Satz 5 EStG und der Einbezug von Ertragsteuern..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG tatsächlich zügig einzubringen..., ...Wechselwirkungen mit § 34c EStG bei international agierenden..., ...Regelungen, wie bspw. § 34c EStG, geprüft werden. Artikel...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Neuregelungen zum Schriftformerfordernis durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz haben wir sehr begrüßt. Wir bedauern aber, dass sie für das Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung nicht nachvollzogen wurden. Im Steuerrecht sollte das Schriftformerfordernis in den §§ 4d und 6a EStG durch ein Textformerfordernis ersetzt werden. Administrationsaufwände könnten so weiter reduziert und dem allgemeinen Trend zu digitalen Lösungen könnte Rechnung getragen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Besteuerung von Werbeartikeln
Aktiv vom 13.09.2024 bis 07.07.2026
- Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 13.09.2024
- Beschreibung: Kern des Anliegens war eine Vereinfachung der Besteuerung von Werbeartikeln – die betrieblichen Aufwand und eben kein „Geschenk“ im zivilrechtlichen Sinne darstellen und damit auch nicht unter die Regelung für „Geschenke“ (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) subsumiert werden sollten. Eine fehlerhafte Anwendung, z. B. bei den besonderen Aufzeichnungspflichten für die Zuwendung, birgt weitreichende Gefahren wie die Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Werbeartikel.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können. Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Aktiv vom 18.07.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Anpassung Einkommensteuertarif, Überführung Steuerklassen III und V in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren, Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstattliche Steuergestaltungsmodelle, Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStDV
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. Seite 4 von..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...Freistellungsaufträge (FSAK-Meldung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen..., ...Änderung in § 6 Abs. 2a EStG-E soll die Grenze der Poolabschreibung..., ...GWG-Grenze in § 6 Abs. 2 EStG von 800 auf wenigstens ..., ...Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG-E) Am 9. September 2024..., ... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E von 70.000 Euro auf 95.000..., ...Abschreibung des § 7 Abs. 2 EStG wieder von 20 auf 25 Prozent..., ...Gewerbsteuer analog § 35 EStG pauschal auf eine angehobene..., ...Nr. 3, 50c Abs. 2 Nr. 2 EStG zu zahlen ist, • Rückwirkende..., ...hybride Gestaltungen in § 4k EStG. 9. Rückführung der vier..., ...Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG dem Finanzamt zu übermitteln...
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- Angegeben von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 24.04.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung einer ressortübergreifenden nationalen Strategie für die Kultur- und Kreativwirtschaft unter Einbeziehung der Länder sowie deren Verzahnung mit entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene. Flankierend werden Anpassungen bestehender regulatorischer Rahmenbedingungen angestrebt, insbesondere im Urheberrecht, Plattform- und Wettbewerbsrecht, Steuerrecht (u. a. § 50a EStG), Arbeitsrecht sowie bei der sozialen Absicherung selbständiger Erwerbstätiger. Zudem sollen Förderstrukturen, Datenmonitoring und Fachkräftestrategien für die Branche weiterentwickelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ansatz zielführend. - § 50a EStG entbürokratisieren: Der...