Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (950)
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E) 1. Mit der Regelung..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 S. 3 Nr. 2 und 3 EStG). 2. In § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E greift der Gesetzgeber..., ...nutzen und § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insgesamt flexibler auszugestalten..., .... § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG sollte im Anwendungsbereich..., ...streichen. 2. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E aufgenommen werden. Das..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG bereits diskutiert hatte..., ...mehr möglich (§ 41c Abs. 3 EStG), sodass es bei zu viel..., ... § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG-E würde dies teilweise ..., ... § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG-E auf den Jahreswert einer..., ... § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG dahingehend geändert werden..., ...(§ 52 Abs. 12 S. 12 ff. EStG-E) Die Einführung einer..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 S. 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen..., ...elektronischen Übermittlung in § 5b EStG, zu sehen sein. Die 14-..., ...zu übermitteln; § 5b des EStG gilt entsprechend“ Zu...
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Einkommenssteuergesetz soll zu einer Steuergutschrift weiterentwickelt werden. Diese ist als Abzugsbetrag von der Steuerschuld auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise einen „Dauerprämienantrag“ – entsprechend „Riester-Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können (= Änderung von § 4 Abs. 2 WoPG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...80.000 Euro bei nach § 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten..., ...sowie § 89 Abs. 2 Satz 2 EStG). Vorliegend geht es jedoch..., ...Änderung des § 89 Abs. 1 EStG dahingehend vor, dass der..., ...Altersvorsorgezulagen nach § 89 Abs. 1 EStG auch in Ziffer 9 der Erläuterungen..., ...Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG für die Beantragung von..., ...Nach § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG kann der Zulageberechtigte..., ... in § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG sollte „das Zulageverfahren...
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Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten für die Pflege von Familienangehörigen bei dienstlichen Verpflichtungen
Aktiv vom 02.12.2024 bis 13.07.2026
- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten für die Pflege von Familienangehörigen bei dienstlichen Verpflichtungen
Aktiv vom 13.12.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: "Der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6% für die Rückstellungsbildung bei Direktzusagen ist deutlich zu hoch. Angepasst werden muss auch der Zinssatz, der nach § 4d EStG den verbindlichen steuerlichen Bewertungsfaktoren für die Berechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen zugrunde liegt. Das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren für Direktzusagen ist dahingehend anzupassen, dass auch moderne, effiziente und flexible Zusageformen sachgerecht erfasst werden können. In der Handelsbilanz führt der variable Bewertungszins gemäß § 253 HGB zu mitunter erheblicher Bilanz- und Aufwandsvolatilität und sollte durch einen festen Bewertungszins ersetzt werden. "
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.06.2025
- Beschreibung: Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und dies in §44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG....
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2025
- Beschreibung: Um eine steuerliche Ungleichbehandlung dieser Institute zu verhindern, fordern wir eine ebenfalls schrittweise Absenkung der sogenannten Definitivbelastung der steuerbefreiten Institute von 15 % auf 10 % im Gleichlauf mit der schrittweisen Absenkung der Körperschaftssteuer. Dies sollte in § 44a Abs. 8 EStG festgeschrieben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BR-Drs. 233/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dies in § 44a Abs. 8 EStG auch ausdrücklich festgeschrieben..., ... ergeben, etwa in § 36a EStG oder § 44a Abs. 8, 9 und 10 EStG....
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- Angegeben von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten für die Pflege von Familienangehörigen bei dienstlichen Verpflichtungen
Aktiv vom 17.12.2024 bis 21.07.2026
- Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten für die Pflege von Familienangehörigen bei dienstlichen Verpflichtungen
Aktiv vom 23.06.2025 bis 21.07.2026
- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG). Diese Deckelung ist bei...
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Business Angels Deutschland e.V. (BAND) am 06.03.2025
- Beschreibung: Die Haltefrist in Paragraph 6 b Absatz 4 Nummer 2 EStG von 6 auf 3 Jahre verkürzen. Die Vorschrift auch für Privatpersonen anzuwenden. § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG streichen. Erhalt von Verlustvorträgen bei Kapitalrücklagen im Falle desMehrrheitswechsels (§ 8d KStG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 19a Abs. 1 Satz 1 EStG auch berücksichtigt, wie...
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Referentenenwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024: Anpassung AO, ErbStG, EStG
Aktiv vom 25.07.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. Begründung:..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...Freistellungsaufträge (FSAK-Meldung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen...
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- Angegeben von: Edenred Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung der LStR in R 8.1, RN. 7 Nr.4 (ref.§ 8 Abs. 2 EStG) zur Anpassung des Rechtsrahmens „Kantinenmahlzeiten und Essenmarken“. Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen von LStR in R 8.1, RN. 7 Nr.4 zur Vereinfachung der Anwendung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung einer bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Bestehende gesetzliche Anforderungen sollen sinnvoll abgestimmt werden. Konkret sollten die Meldestrukturen nach der FASTER-RL und nach § 45b EStG so aufeinander abgestimmt werden, dass eine unterschiedliche IT-Umsetzung vermieden wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung einer bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Bestehende gesetzliche Anforderungen sollen sinnvoll abgestimmt werden. Konkret sollten die Meldestrukturen nach der FASTER-RL und nach § 45b EStG so aufeinander abgestimmt werden, dass eine unterschiedliche IT-Umsetzung vermieden wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung einer bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Bestehende gesetzliche Anforderungen sollen sinnvoll abgestimmt werden. Konkret sollten die Meldestrukturen nach der FASTER-RL und nach § 45b EStG so aufeinander abgestimmt werden, dass eine unterschiedliche IT-Umsetzung vermieden wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vorgesehenen Anpassungen des § 19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...Neuregelungen innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ...Mobilitätsbudget (§ 40 EStG) zielt darauf ab, die lohnsteuerliche..., ... Anpassungen des §19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 S. 3 Nr. 2 und 3 EStG). In § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E greift der Gesetzgeber..., ...nutzen und § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insgesamt flexibler auszugestalten..., ... § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG sollte daher im Anwendungsbereich..., ...werden. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E aufgenommen werden. Das..., ...§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG bereits diskutiert hatte..., ...§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 S. 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...