- Registernummer: R001023
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 10.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 10.07.2025
-
Tätigkeitskategorie:
Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Wirtschaftliche Tätigkeit
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2410.001 bis 20.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,19
-
Mitgliedschaften (2):
- Wirtschaftsrat der CDU
- Wirtschaftspolitischer Club Deutschland
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wohnen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich im Auftrag Dritter selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Mit meiner Firma FinTax policy advice betätige ich mich in den Bereichen Steuern, Finanzen, Wirtschaft, Recht und Immobilien. Wir arbeiten an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Für Unternehmen: Für Unternehmen analysieren wir Gesetzentwürfe, Erlasse und Rechtsprechung. Bei Bedarf entwickeln wir gemeinsam mit den Unternehmen Reformansätze. Zu dem individuellen steuer-/finanzpolitischen Anliegen des Unternehmens identifizieren und kontaktieren wir die richtigen Ansprechpartner aus Politik und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene. Wir bereiten die Gespräche inhaltlich und organisatorisch vor und bringen uns in die Gesprächsführung ein. Für Verbände und andere Institutionen Zum zentralen steuerrechtlichen Thema eines Verbandes oder anderer Institutionen verfassen wir Analysen und Studien. Die Fragestellung wird aus rechtlicher, betriebs- und volkswirtschaftlicher Perspektive beleuchtet und kann mit einer politischen Aussage verbunden werden. Zudem konzipieren und moderieren wir Veranstaltungen, die das Anliegen des Verbandes auf die Agenda setzen. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen sowie einiger Finanzministerien der Länder sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen/ Eingaben zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
-
Überarbeitung der steuerlichen Behandlung von anschaffungsnahen Herstellungskosten
-
Beschreibung:
Die Regelungen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten sind administrativ aufwendig und fehleranfällig. Überarbeitung der steuerlichen Behandlung der anschaffungsnahen Herstellungskosten z. B. durch Anhebung der 15 Prozent-Grenze, durch Ausschluss bestimmter Maßnahmen der energetischen Sanierung aus der 15 Prozent-Grenze, etc.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Besteuerung von Werbeartikeln
-
Beschreibung:
Kern des Anliegens war eine Vereinfachung der Besteuerung von Werbeartikeln – die betrieblichen Aufwand und eben kein „Geschenk“ im zivilrechtlichen Sinne darstellen und damit auch nicht unter die Regelung für „Geschenke“ (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) subsumiert werden sollten. Eine fehlerhafte Anwendung, z. B. bei den besonderen Aufzeichnungspflichten für die Zuwendung, birgt weitreichende Gefahren wie die Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Werbeartikel.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Umfassende Reform des Grunderwerbsteuerrechts
-
Beschreibung:
Ziel ist die Beobachtung der Entwicklungen um eine mögliche grundlegende Reform des Grunderwerbsteuerrechts sowie dessen gesetzliche Verankerung. Grundlage dafür bilden der Reformvorschlag zur Modernisierung des Grunderwerbsteuerrechts (Grunderwerbsteuer-Modernisierungsmodell - GrESt-MoMo) des Sächsischen Steuerkreises sowie der Diskussionsentwurf für ein Grunderwerbsteuer-Novellierungsgesetz (GrEStNG) des BMF. Im Fokus der Beobachtung der weiteren Entwicklung steht die immer wiederkehrende öffentliche Debatte zur Eindämmung sog. Share Deals sowie die andauernden Beratungen von Bund und Ländern über eine mögliche Reform.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Erhalt der erweiterten Grundstückskürzung
-
Beschreibung:
Ziel ist, die sog. erweiterte Grundstückskürzung im Gewerbesteuerrecht zu erhalten (§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG). Die Besteuerung von insbesondere Immobilien- Kapitalgesellschaften steht immer wieder als ungerechtfertigte Begünstigung in der Kritik. Es zeichnet sich eine Tendenz ab, die eine politische Bereitwilligkeit zur Abschaffung der erweiterten Grundstückskürzung vermuten lässt. Dem soll argumentativ entgegengetreten und das geltende Recht beibehalten werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Anhebung der 10 Euro Grenze für Streuwerbeartikel
-
Beschreibung:
Kern des Anliegens war eine Anhebung der Grenze für Streuwerbeartikel von derzeit 10 Euro zumindest zum Inflationsausgleich auf 15 Euro, besser aber darüber hinaus auf 20 Euro. Sachzuwendungen, deren Anschaffung- oder Herstellungskosten nicht mehr als 10 Euro betragen, sind als Streuwerbeartikel anzusehen. Die Vorschrift des § 37b EStG, wonach Sachzuwendungen pauschal mit 30 Prozent zu versteuern sind, ist daher nicht anzuwenden. Für die Regelung, dass Sachzuwendungen, die bis zu 10 Euro kosten, als Streuwerbeartikel anzusehen sind, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es handelt sich vielmehr um eine Verwaltungsregelung (BMF-Schreiben vom 19.05.2015 (Az. IV C 6 -S 2297-b/14/10001), Rz. 10).
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Anpassung der Sonderregelung für Wohnungsunternehmen beim Übergang zur ausschüttungsunabhängigen Besteuerung des EK 02
-
Beschreibung:
Mit Beschluss des Zweiten Senats (2 BvR 988/16) vom 07.12.2022, der am 08.03.2023 veröffentlicht wurde, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ausnahmeregelung des § 34 Abs. 16 KStG (i. d. F. des JStG 2008) eine Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) darstellt, die nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber war eigentlich verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß bis zum 31.12.2023 rückwirkend zu beseitigen. Die Regelung konnte erst 2024 in das JStG 2024 aufgenommen werden. Kern des Anliegens war u. a. eine Klärung des zeitlichen Anwendungsbereichs des Antragsrechts.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Auftrag
Im Rahmen des Auftrags zur Besteuerung im Bereich Immobilien (Umfassende Reform des Grunderwerbsteuerrechts/ Erhalt der erweiterten Grundstückskürzung) wurden Mails mit Hintergrund- und Positionsinformationen an Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie an Steuerabteilungs-, Unterabteilungs- und Referatsleiter des Bundes versandt. Darüber hinaus wurden mehrere Gespräche mit den Adressaten geführt, um diese über die Hintergründe zu informieren und die Positionen zu artikulieren.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben, Wohnen
Konkrete Regelungsvorhaben: Überarbeitung der steuerlichen Behandlung von anschaffungsnahen Herstellungskosten, Umfassende Reform des Grunderwerbsteuerrechts, Erhalt der erweiterten Grundstückskürzung, Anpassung der Sonderregelung für Wohnungsunternehmen beim Übergang zur ausschüttungsunabhängigen Besteuerung des EK 02
Auftraggeber/-innen (5):
-
-
Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
1 bis 50.000 Euro
-
-
-
Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
1 bis 50.000 Euro
-
-
-
Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
1 bis 50.000 Euro
-
-
-
Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
1 bis 50.000 Euro
-
-
-
Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
1 bis 50.000 Euro
-
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
-
Auftrag
Im Rahmen des Auftrages der Besteuerung von Werbeartikeln wurden wiederholte Gespräche mit Vertretern der Steuerabteilung und der Politik des Bundes geführt, um die Hindernisse und Probleme der Werbeartikelwirtschaft zu beschreiben und die Adressaten von den Maßnahmen zu überzeugen. Des Weiteren wurden beschreibende und erläuternde Papiere an die Adressaten überreicht.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Konkrete Regelungsvorhaben: Besteuerung von Werbeartikeln
Auftraggeber/-innen (1):
-
-
Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
1 bis 50.000 Euro
-
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
-
Auftrag
Im Rahmen des Auftrages zur Anhebung der 10 Euro Grenze für Streuwerbeartikel wurden wiederholte Gespräche mit Vertretern den Steuerabteilungen des Bundes und einiger Länder geführt, um die Notwendigkeit der Anhebung der Grenze von derzeit 10 Euro aufgrund der durch die Inflation gestiegenen Preise für Streuwerbeartikel zu erläutern und die Adressaten von den Maßnahmen zu überzeugen.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Konkrete Regelungsvorhaben: Anhebung der 10 Euro Grenze für Streuwerbeartikel
Auftraggeber/-innen (1):
-
RX Deutschland GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
-
Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/24 bis 12/24:
1 bis 50.000 Euro -
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Johannstr. 140476 DüsseldorfDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +4921190191133
-
E-Mail-Adressen:
- petra.lassahn@rxglobal.com
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Vertretungsberechtigte Person(en):
-
- Petra Lassahn
-
Funktion: Director
-
-
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
-
Gesamtsumme:
0 Euro