- Registernummer: R002424
- Ersteintrag: 01.03.2022
- Letzte Änderung: 05.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 11.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Gesamtverband derWerbeartikel-Wirtschaft e.V.Europaallee 3750226 FrechenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492234379060
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E-Mail-Adressen:
- info@gww.de
- i.kunert@gww.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2340.001 bis 50.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Gesamtzahl der Mitglieder:
449 Mitglieder am 18.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
- Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Außenwirtschaft; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Werbung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der GWW e.V. ist das Sprachrohr der Werbeartikelbranche gegenüber Politik, Wirtschaft, Medien und Öffentlichkeit. Der Gesamtverband trägt Sorge dafür, die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen zu bündeln, aktiv zu fördern und zu kommunizieren. Wie belastbare repräsentative Studien belegen, zählt der Werbeartikel zu einer hocheffizienten Werbeform. Der GWW setzt sich aktiv dafür ein, die steuerliche Diskriminierung von Werbeartikeln zu beseitigen. Im Zentrum dieser Mission steht die Anerkennung des Werbeartikel-Einsatzes als Betriebsausgabe und damit die Gleichbehandlung mit anderen Werbeformen. Speziell die Dokumentationspflicht für Werbeartikel ab 10 Euro, welche nicht zur Digitalisierung geeignet ist, sorgt für erheblichen bürokratischen Aufwand bei den werbenden Unternehmen. Der GWW, als Branchenexperte und Know-how-Träger, unterstützt den Reformvorschlag des ifst Instituts Finanzen und Steuern einer objektbezogenen Freigrenze, der die Benachteiligung der haptischen Werbung abmildern, die Finanzämter entlasten, Bürokratie signifikant abbauen und dank einer zu erwartenden Steigerung der Werbeaktivitäten letztlich auch zu erhöhtem Steueraufkommen führen würde.
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Entbürokratisierung und Vereinfachung von Aufzeichnungspflichten
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Beschreibung:
Abbau bürokratischer Vorschriften: Die bereits bei geringwertigen Sachzuwendungen (ab einem Wert von in etwa 10 Euro) zu berücksichtigenden Aufzeichnungspflichten sollten entfallen, indem beispielsweise der Betriebsausgabenabzug für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen durch Umwandlung der derzeitigen Jahres- und empfängerbezogenen Wertgrenze (50-Euro-Schwelle) in eine objektbezogene Freigrenze wieder praktikabel umsetzbar gemacht und der Aufzeichnungsaufwand dadurch erheblich vermindert wird. Selbst aus Compliance-Sicht gelten Sachzuwendungen bis zu einem Gegenwert von 50 Euro als „kleinere Aufmerksamkeiten“ und bei gelegentlichem Einsatz als unproblematisch.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu];
- Werbung [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
460.001 bis 470.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23