Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (137)
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- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 24.06.2025
- Beschreibung: Änderung der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Systemgastronomie e.V. am 24.06.2025
- Beschreibung: Umstellung der Tageshöchstarbeitszeit auf die Wochenhöchstarbeitszeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 26.05.2025
- Beschreibung: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Die restriktiven Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes schränken insb. KMU ein, den Wünschen der Arbeitnehmer*innen entgegenzukommen. Wir regen daher eine behutsame Novellierung des Arbeitszeitgesetzes an. Wir fordern: Wochenarbeitszeit, gelegentliche Ausweitung Höchstarbeitszeit, Reduzierung der Mindestruhezeit, keine Reform, die sich auf tarifliche Öffnungsklauseln beschränkt. Gerade im Mittelstand sind Tarifverträge historisch und gegenwärtig fremd und werden es aller Voraussicht nach auch künftig sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
- Beschreibung: Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Sinne der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Ziel des Wirtschaftsrates: Die Arbeitszeit soll durch Fokussierung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt eine tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Einführung eines Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten
Aktiv vom 01.07.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: ZVC Germany GmbH am 01.07.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet SAP eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Zudem ist die praxisgerechte Umsetzung unter Ermöglichung der Beibehaltung flexibler und etablierter Arbeitszeitmodelle, insbesondere Vertrauensarbeit wichtig. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Arbeitszeitrecht muss modernisiert werden und durch mehr Flexibilität, z.B. durch den Wechsel von einer täglichen auf eine Wochenhöchstarbeitszeit, den veränderten Realitäten Rechnung tragen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung von Vertrauensarbeitszeit
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern durch das BVerwG 2014 droht aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und identischer Regelungen in den einzelnen Bundesländern seit geraumer Zeit ein bundesweites Verbot. Bestehende Aufträge könnten nicht mehr durchgeführt werden, was zu Umsatzverlusten führen und Arbeitsplätze bedrohen würde. In weiten Teilen Europas und angrenzenden Ländern ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen problemlos möglich. Diese ausländische Konkurrenz würde ersatzweise den deutschen Markt bedienen. Wettbewerbsnachteile für den Standort Deutschland wären die Folge. Vor allem Teilzeitbeschäftigte und Studierende könnten die flexiblen Arbeitszeiten und Zuschläge nicht mehr nutzen. Der CCV setzt sich für den Erhalt ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Betrachtung der Arbeitszeit von einer täglichen zu einer wöchentlichen Betrachtung geändert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband Kommunikationsagenturen GWA e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist auf eine Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der EU in Deutschland hinzuwirken, nach der die Wochen- und nicht die Tagesarbeitszeit maßgeblich ist. Dies würde für die Agenturen erhebliche Spielräume bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten mit sich bringen und den für Projekt-getriebene Geschäftsmodelle wie Agenturen volatilen Anfall von Arbeitsumfängen besser gerecht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
- Beschreibung: Der dbv fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Gutachten zum geplanten Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Forderung Arbeitszeiterfassung im Medienbereich angemessen gestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Individual- und Erlebnispädagogik e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben des Arbeitsgesetzes und geplanten Vorhaben, insbesondere die Bedingungen der Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitgestaltung bringen für Arbeitsfelder der Individual- und Erlebnispädagogik große Herausforderungen mit sich. Außerschulische Bildungsangebote und individualpädagogische Projekte zeichnen sich in hohem Maße dadurch aus, dass sie eine intensive Beziehungsarbeit sowie eine kontinuierliche Betreuung aufweisen. Dies ist nur mit den flexiblen Rahmenbedingungen dieser Formate möglich. Damit die pädagogischen Angebote in ihrer Qualität sowie der Schutz von Arbeitnehmer:innen gewährleistet werden können, sollen die vorhandenen und geplanten Regelungen pädagogische Arbeitsfelder in ihren Besonderheiten berücksichtigen (mit z.B. Ausnahmeregelungen, mehr Flexibilität).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.) am 24.06.2024
- Beschreibung: Novellierung der Fahrausbildung OFSA II Die Fahrausbildung soll reformiert werden. Insbesonder soll die Möglichkeit gegeben weden den Unterricht auch synchron-online anzubieten, asynchrones e-learning soll integriert werden, Lernstandskontrollen sollen implementiert werden.Der Einsatz von Simulatoren soll geregelt werden.. Die Ausbildung wird in Kompetenzbereiche eingeteilt. Ausbildungsverläufe sollen vorgegeben werden. Die Fahrlehrerausbildung soll entsprechend angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sozialvorschriften gemäß AETR, ArbZG, VO (EG) Nr. 561/2006 ..., ...Sozialvorschriften gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft..., ...Sozialvorschriften für KOM gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft...
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- Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 21.04.2026
- Beschreibung: Die Unternehmen im kooperierenden Mittelstand sowie ihre Beschäftigten benötigen mehr Freiräume in der Arbeitsgestaltung und in Bezug auf die Anstellungsbedingungen. Deshalb sollte die Höchstarbeitszeit flexibilisiert und die Arbeitszeiterfassung möglichst unbürokratisch möglich sein. Auch sollten gesetzliche Kündigungsfristen nicht mehr so stark mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit ansteigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Interessenvertretung 50Plus e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Wir haben im Moment einen "Arbeitnehmermarkt" und einen "nicht wahrgenommen Arbeitsmarkt 50Plus". Mit unser zukünftigen Zertifizierung "Generationenfreundlichen Unternehmen" wollen wir erreichen, dass die Unternehmen auch die Gruppe der "Lebenskenner" (Menschen über 50 Jahre) bei der Suche nach Arbeitskräften mit berücksichtigen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 17.10.2024
- Beschreibung: Anstelle einer bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit soll zukünftig eine wöchentliche oder monatliche Arbeitszeitgrenze zugebilligt werden, um mehr Flexibilität und eine bessere Erfüllung der spezifischen Bedürfnisse der Branche zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/10387 - Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
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BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Einführung eines Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten
Aktiv vom 26.06.2024 bis 17.02.2026
- Angegeben von: Miller & Meier Consulting GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):