Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.216)
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 19.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetzes - VVBG
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der sachgerechten Umsetzung des Vorhabens eines verbesserten staatlichen Zugriffs auf Vermögensgegenstände auch im Dreipersonenverhältnis (in das Kreditinstitute involviert sein können). Berücksichtigung des Datenschutzes bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für die Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.04.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, eine gerechte und gesetzeskonforme Vergütungslogik für Aufwendungen der Intermediäre zu etablieren, welche die Interessen der Gesellschaften und der Intermediäre bei der Weitergabe von Aktionärsinformationen und Mitteilungen zu gleichen Teilen und im Einklang mit § 67f AktG berücksichtigt. Zu diesem Zweck werden Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Kostentragungspflicht, u.a. durch die punktuelle Verwendung weiterer "Pauschbeträge", die abhängig vom Umfang der erbrachten Leistung in der Höhe auch variieren können, gemacht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Transition Finance Positionierung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 19.11.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ein eigenständiges, prinzipiengeleitetes EU-Rahmenwerk für Transition Finance schaffen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Aktiv vom 19.06.2024 bis 12.07.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Vermeidung einer Doppelregulierung im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 09.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Anregung einer Anpassung der Definition der Betreiber kritischer Anlagen zur Vermeidung von doppelten Anforderungen und Meldepflichten für Finanzunternehmen, für die DORA als lex specialis bereits gilt..
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 01.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Stakeholder-Beteiligung bei EuGH-Vorabentscheidungsverfahren
Aktiv vom 19.06.2024 bis 29.08.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Einführung einer Möglichkeit für nicht unmittelbar am Rechtsstreit beteiligte Dritte zur Abgabe von Stellungnahmen in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 -
BT-Drs. 20/8303
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
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BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Änderung KOM-Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement & Einlagensicherung (CMDI)
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Es besteht keine Veranlassung das Abwicklungsregime auszuweiten: (1) Europäische Einlagensicherungssysteme haben ihre Funktionsfähigkeit bewiesen (2) Markaustritt bei kleinen und mittleren Banken ohne Gefährdung der Finanzmarkstabilität im Rahmen nationaler Insolvenzverfahren bereits heute gewährleistet. Besonders kritisch: Abschaffung der Superpräferenz für die Einlagensicherung. Hinzutritt vorgesehene ausgeweitete Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Einlagensicherungen und grundsätzlichen Öffnung des SRF im Rahmen der Abwicklung: Würde Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung ganz erheblich erhöhen. Folge: Signifikante Mehrbelastungen der Banken ohne entsprechenden Mehrwert für die Finanzstabilität oder für die Verbraucher.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht mit größtmöglicher Rechtssicherheit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Planungssicherheit, einer vereinfachten Berichterstattung, rechtlichen Klarstellungen, realistischen technischen Anforderungen sowie abgestimmten Übergangsregelungen zur nationalen Umsetzung der CSRD.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
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BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten „Altmittel“ durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13158
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
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BT-Drs. 20/13158
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine erleichterte (medienbruchfreie) Grundbucheinsicht für Kreditinstitute. Unser Ziel ist es, dass Kreditinstitute zum Zwecke der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage schnell und ohne Vorab-Nachweis eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Grundbuchordnung (GBO) in das Grundbuch schauen dürfen. Wir möchten eine Gesetzesregelung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage entweder davon ausgeht, dass das Kreditinstitut stets ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO hat oder kein berechtigtes Interesse nachweisen muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben; insbesondere: - Ausrichtung an Grundprinzipien, - ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, - Schutz vor Missbrauch, - Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, - passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiete, wie das Wirtschaftsrecht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Vermeidung v. Bürokratie-, Aufwand- u. Kostenerhöhung d. mgl. Regulierung zu nachrichtenlosen Konten
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vermeidung des Aufbaus von Bürokratie, Aufwand, Kosten und Rechtsunsicherheit durch eine Regulierung zu nachrichtenlosen und/oder unbewegten Konten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Einführung einer Mitwirkung dritter Stakeholder in Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, etwa durch die Einreichung von Stellungnahmen (z. B. wie vorgesehen in § 27a BVerfGG oder in Anlehnung an das amerikanische amicus-curiae-brief-Konzept).
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ziel des Schemes ist es, einheitliche Standards für die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Cloud-Diensten in Europa zu schaffen. Cloud-Dienste-Anbieter können sich für verschiedene Sicherheitslevel zertifizieren lassen. Es besteht die Gefahr, dass die Anforderungen wettbewerbseinschränkende Auswirkungen auf europäische Cloud-Nutzer haben, indem z. B. US-Unternehmen in bestimmten Fällen ausgeschlossen würden. Das sollte verhindert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
-
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Aktiv vom 19.06.2024 bis 26.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts (BMJV-RefE) v. 9. 7. 2025 - Umsetzung EU-RiLi 2023/2673 v. 22. 11. 2023
Aktiv vom 19.06.2024 bis 26.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist eine Vertiefung und grenzüberschreitende Integration der Kapitalmärkte auf EU-Ebene (Kapitalmarktunion), um die Finanzierung der wirtschaftlichen Transformation und die Mobilisierung von privatem Kapital zu optimieren. Wichtige Stellschrauben sind die Verbesserung des Verbriefungsprozesses, eine Teilharmonisierung des Insolvenz- und des Steuerrechts, eine wettbewerbsfähige Regulierung der Clearing- und Derivatemärkte sowie eine Ausgestaltung der sog. Retail Investment Strategie im Sinne dergestalt, dass mehr Kleinanleger an Kapitalmarktanlagen herangeführt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Aktiv vom 19.06.2024 bis 26.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft ein, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft ein, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes. Die Investitionsbereitschaft dafür wird durch Planungssicherheit und begleitende Maßnahmen erhöht.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DiskE für eine VO (DSFinVBV) berücksichtigt die Besonderheiten der Bankbuchführung (z.B. Halbsatzbuchungsverfahren, Besonderheiten im Zahlungsverkehr, keine Debitoren/Kreditoreneinteilung, Sammelbuchungen etc.) bisher nur unzureichend. Ziel der Bemühungen ist die bessere Vereinbarkeit der VO-Vorgaben mit den IT-Systemen der Kreditwirtschaft hinsichtlich der Bereitstellung und des Mappings von Daten im Rahmen der Außenprüfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 19.06.2024 bis 11.12.2024
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: - Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: MVV Netze GmbH am 19.06.2024
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Energiewende muss ein gesetzlicher Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur geschaffen werden. Dazu zählen der Weiterbetrieb der Gasnetze mit grünen Gasen und mögliche Teilstilllegungen, der Aufbau und Betrieb des Wasserstoffverteilnetzes, sowie der Ausbau, die Ertüchtigung und die Digitalisierung der vorhandenen Stromnetzinfrastruktur und des Energiesystems, insbesondere der Verteilnetze.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband setzt sich für Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen ein, u.a. durch eine klare Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. durch die Abgrenzung von Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen. Dazu gehört auch die Modernierung des Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband begleitet die nationale Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Der Fokus liegt dabei auf der klaren Definition von digitalen Arbeitsplattformen und der Vermeidung von Unsicherheit für die Beauftragung von Selbständigen im Rahmen von Projektarbeit.
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- Angegeben von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Bundesverband begleitet das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von 2025, eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige einzuführen. Parallel zu einer Verpflichtung zur Vorsorge muss auch die ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Beschleunigung und Verbesserung der Statusfeststellung erfolgen.
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- Angegeben von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Richtlinie soll unter Gewährleistung von Klarheit und Rechtssicherheit Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit fördern und nicht durch unverhältnismäßige bürokratische Belastungen behindern. Im Hinblick auf ein verbindliches Verifizierungsverfahren ist zumindest die Aufnahme eines vereinfachten Verfahrens für bestimmte Arten von umweltbezogenen Werbeaussagen erforderlich. Ein ausgewogener Ansatz für Verbraucherinformationen soll Verbraucher befähigen, das Nachhaltigkeitsprofil des Unternehmens oder oder Produkts zu erfassen, aber eine Informationsüberflutung vermeiden. Zumindest während einer Übergangszeit sollen seriöse Scoring-Systeme zugelassen werden, die auf einer vollständigen Lebenszyklusanalyse basieren, auch wenn diese nicht in EU-Vorschriften geregelt sind.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Erweiterte Herstellerverantwortung: Schaffung eines fairen, gerechten und transparenten Rechtsrahmens mit einer fairen Kostenverteilung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung sieht einen digitalen Produktpass für Detergenzien und Tenside vor, ohne dass Kosten und Nutzen abgeschätzt worden wären. Der digitale Produktpass soll über einen „Datenträger“ (z. B. QR-Code), der auf die Verpackung aufgedruckt werden muss, allgemein zugänglich sein. Damit nicht bei geringfügigen Rezepturänderungen (z. B. bei Lieferengpässen von Rohstoffen) unbenutztes Verpackungsmaterial vernichtet werden muss, strebt der IKW einen ausgewogenen Ansatz für den Produktpass an.
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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- Angegeben von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Verein für Qualitätsmanagement in der Fahrzeugüberwachung e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von Nachkontrollen amtlicher Fahrzeuguntersuchungen im Auftrag von Behörden und Überwachungsinstitutionen, da für die freiwillig seit 16 Jahren durch den QM-Verein durchgeführten Qualitätskontrollen kein Rechtsverhältnis zum Fahrzeughalter besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Erfahrungsaustauschkreis der notifizierten Stellen nach Aufzugsrichtlinie (EK 3) am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im EU-Binnenmarkt. Die EU-Kommission plant eine Evaluierung der Funktionsweise der Richtlinie im Jahr 2024. Auf Basis der Ergebnisse soll darüber entschieden werden, ob die Aufzugsrichtlinie überarbeitet werden soll. Ziel der Interessensvertretung ist es, die Erfahrungen der Benannten Stellen mit Blick auf die Funktionsweise der Richtlinie sowie ausstehenden Regelungslücken im Evaluations- und Überarbeitungsprozess mit einfließen zu lassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter am 19.06.2024
- Beschreibung: Änderung des GVSG: SGB V: § 33 Abs. 5c (neu): Diese Regelung soll auch auf Fachärzte erweitert werden, die langfristig Patienten nach der Chronikerregelung betreuen sowie auf die spezialfachärztliche Versorgung. §§ 95 Abs. 2 Satz 6, §96 Abs. 2a: Ein MVZ muss unter ärztlicher Leitung stehen. Den MZEB soll ein finanzieller Anreiz für deren Gründung und Erhaltung nach § 105 Abs. 1a Satz 5 durch Einbettung in die Mittel des Strukturfonds gegeben werden. § 101 Abs. 4 (neu): Weitere Überarbeitung der Bedarfsplanung. § 140f Abs. 2: Neben dem Vetorecht soll es ein aktives Mitwirkungsrecht der Patientenvertretung im G-BA in Form einer Stellungnahme oder eines Mitberatungsrechts geben. SGB XI: § 37 Abs. 3 Satz 4: Entfristung der Beratung per Videokonferenz
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
RegE Gesetz zur Änderung d. Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes u. weiterer Rechtsvorschriften
Aktiv vom 19.06.2024 bis 03.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die bayrische Staatsregierung möchte erneut das Polizeiaufgabegesetz ändern und der Landespolizei die Befugnis für weitere empfindliche Grundrechtseingriffe einräumen. Von besonderem Gewicht sind die beabsichtigen Neuregelungen im Bereich der Videoüberwachung und der automatisierten Datenauswertung, auf die sich diese Stellungnahme konzentriert. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Neuregelungen und die damit verbundene Ausweitung der Überwachung des öffentlichen Raumes. Die angestrebte Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Auswertungs- und Analysesoftware hält der DAV für verfassungsrechtlich unzureichend.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Verfassungsbeschwerden und Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen BayPAG 1 BvR 2271/18 u. a.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 03.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden sowie dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) wird die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Bestimmungen zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gestellt. Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerden sowie den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu den hier behandelten Regelungen für begründet. Das angefochtene BayPAG bleibt vielfach hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. Dies gilt insbesondere für die in dem Gesetz vorgesehene Ausweitung von Eingriffsbefugnissen im Vorfeld konkreter Gefahren, die Regelungen zum Kernbereichsschutz und zum Schutz geschützter Vertrauensverhältnisse.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
RefE Änderung Höfeordnung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 13.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
-
BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
RVG: Vorschläge zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 13.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: DAV und BRAK fordern eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung in der 20. Legislaturperiode sowie strukturelle Änderungen. Das RVG wurde zuletzt zum 1. Januar 2021 angepasst. Die erheblich gestiegenen Sach- und Personalkosten machen eine zeitnahe Anhebung der Gebühren erforderlich, damit die Anwaltschaft auch weiterhin den Zugang zum Recht insbesondere in der Fläche sicherstellen kann. Darüber hinaus werden strukturellen Verbesserungen, u.a. die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG, eine Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen, eine Angleichung der PKH-Gebühren, die Dokumentenpauschale für Scans und eine Anpassung bei der Terminsgebühr vorgeschlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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RefE Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Der DAV fordert die Zulassung der elektronischen Form im Nachweisgesetz
Aktiv vom 19.06.2024 bis 08.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV spricht sich dafür aus, den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form zuzulassen. Der Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) der Bundesregierung vom 7. Februar 2024 sieht in § 11 Abs. 2 BBiG-E vor, dass der Berufsausbildungsvertrag künftig in Textform ausgefertigt werden kann. Eine ebensolche Regelung wird für das Nachweisgesetz angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens Vereinfachungen der Verbraucherinsolvenzverfahren
Aktiv vom 19.06.2024 bis 08.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO. Diese soll nur noch auf Antrag der Schuldner durchgeführt werden, Dreimonatige Ausschlussfrist zur Forderungsanmeldung ab Verfahrenseröffnung in der Verbraucherinsolvenz, Forderungsanmeldungen, -prüfungen und -feststellungen in Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann vornehmen, wenn Ausschüttungen an die Gläubiger zu erwarten sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Erweiterung der elektronischen Präsenzbeurkundung mit Anpassungen im BGB und BeurkG
Aktiv vom 19.06.2024 bis 16.07.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung -
BT-Drs. 20/11849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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RefE Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes: Alternativvorschlag zum Anwendungsbereich des UmwRG folgen. § 2 Abs. 4 S. 2 streichen.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.08.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Alternativvorschlag folgen und Generalklausel für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention einführen. § 2 Abs. 4 S. 2, der im UmwRG-E in geänderter Fassung beibehalten werden soll, streichen.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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RefE CSRD-Umsetzungsgesetz: Der DAV begrüßt die 1:1 Umsetzung, nicht jedoch die Divergenzen mit anderen europäischen und nationalen Regelungen
Aktiv vom 19.06.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme Nr. 22/2024 die im Wesentlichen „Eins-zu-eins“-Umsetzung der Richtlinie und Intention des Gesetzgebers, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden. Nachbesserungsbedarf besteht hinsichtlich der konkreten lieferkettenbezogenen Berichtspflichten und der Vereinbarkeit mit europäischen sowie nationalen Regelungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorgeschlagen wird, für die Differenzierung zwischen Mord, Totschlag und einem minder schweren Fall der Tötung auf die rechtlich begründete Verantwortungszurechnung für die Tat und den Tatkontext zu setzen. Demnach soll die Differenzierung einer Zurechnung nach Verantwortungssphären folgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Anerkennung der Ehefrau der Geburtsmutter als zweite Elternstelle (§ 1592 BGB-E), fordert jedoch klare Rückwirkungsregelungen. Die geplante Elternschaftsvereinbarung (§ 1598a BGB-E) sieht der DAV kritisch, da sie ohne Kontrolle eine unanfechtbare Elternstellung begründen und Missbrauch begünstigen könnte. Der Ausschluss der Anfechtung (§ 1600 BGB-E) wird abgelehnt, ebenso die Einschränkung der Anerkennung nach Einleitung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (§ 1595 BGB-E). Die Möglichkeit zur standesamtlichen Korrektur der Elternschaft (§ 1755 BGB-E) wird als risikobehaftet bewertet, da sie Statussicherheit und Statuswahrheit beeinträchtigen könnte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Reform des Kindschaftsrechts, fordert aber die automatische gemeinsame Sorge nach Vaterschaftsanerkennung statt eines Widerspruchsrechts der Mutter. Die erleichterte Änderung des Sorgerechts ohne verpflichtende Kindeswohlprüfung lehnt er ab. Die notarielle Vollstreckbarkeit von Umgangsvereinbarungen wird begrüßt, jedoch eine Kindeswohlprüfung gefordert. Die Beibehaltung der Trennung von Sorge- und Umgangsrecht wird abgelehnt, da sie modernen Familienmodellen nicht entspricht. Die Aufnahme des Wechselmodells und dessen gerichtliche Anordnung sind sinnvoll, es fehlen aber klare Regelungen zu Verfahren, Vertretungsrecht und Kompetenzverteilung. Der DAV fordert zudem ein Kinderverbundverfahren sowie mehr staatliche Kontrollrechte zur Wahrung des Kindeswohls.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen als unzureichend. Die Unterhaltsregelungen im geplanten § 1305 BGB-E sind problematisch, da sie unabhängig von den Umständen der Ehe gelten. Ergänzende Regelungen zu Abstammung (§ 1592 BGB-E), Sorgerecht (§ 1671 BGB-E), Ehewohnung (§ 1318 Abs. 4 BGB) und Erbrecht fehlen. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer nichtigen Ehe ab Volljährigkeit (§ 1305 Abs. 2 BGB-E) wird kritisch gesehen, insbesondere wegen ungeklärter elternschaftlicher Zuordnung und fehlender Anfechtungsrechte (§ 1600 BGB). Der DAV fordert klare Regelungen zum Personenstatus betroffener Kinder sowie eine kohärente Abstimmung mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV - hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Einführung/Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an - fordert die Nichteinführung einer Regelung (§ 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E), nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen - sieht Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben und fordert die Einführung klarstellender Regelungen - fordert, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag einzuführen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die geplante Neuregelung in § 170 Abs. 2 VwGO führt zu Rechtsunsicherheit bei der Vollstreckung von Geldforderungen, diese sollen durch Angleichungen an die Systematik der ZPO beseitigt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
-
BT-Drs. 20/2533
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Konzeption einer behördlichen Zustimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wirksame Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung wird abgelehnt. Sie soll nicht Gesetz werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Regelung in § 69 BPolG-E, die einen umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Bei den geplanten Regelungen zum Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sieht der DAV Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. Der DAV hält die Anordnungsvoraussetzungen bei der vorgesehenen Telekommunikationsüberwachung, für zum Teil zu weitgehend und fordert, diese prozessual besser abzusichern. Der DAV empfiehlt, bei der Anordnung von Aufenthaltsverboten die Wohnung des Betroffenen auszunehmen und die richterliche Anordnung von Freiheitsentziehungen unter den Vorbehalt der Beiordnung eines Rechtsbeistandes zu stellen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10406
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
-
BT-Drs. 20/10406
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Gefordert werden über das Eckpunktepapier zur Modernisierung des StGB hinausgehende Anpassungen: - Teile der dem Tatbestand des § 142 StGB unterfallenden Sachverhaltsalternativen sollten dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - der 13. Abschnitt des StGB in seiner Gesamtheit einer Überprüfung unterzogen, - neben der Aufhebung von § 217 StGB auch § 216 StGB reformiert werden, - eine inhaltliche Neubefassung mit den Vorschriften über die Tötungsdelikte stattfinden, - das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert und auch nicht dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - eine Reformierung der Qualifikation der besonders schweren Brandstiftung erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Geplante Regelung verunklart die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder einer unter Verstoß gegen die dortigen Vorgaben durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Zumindest in der Gesetzesentwurfsbegründung sollte klargestellt werden, dass die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach wie vor gerade nicht Teil des Zulassungsverfahrens ist und etwaige Mängel sich daher auf die formelle Rechtmäßigkeit der abschließenden Entscheidung nicht auswirken können.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 208/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren -
BT-Drs. 20/11980
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
-
BR-Drs. 208/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Umsetzung der RED III soll keine neuen grundlegenden Vollzugsfragen aufwerfen, welche sich aus Systembrüchen, Wertungswidersprüchen, neuen und interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen etc. ergeben. Systematische Unklarheit im Verhältnis der Regelungsregime untereinander ist zu vermeiden. Auf Vereinbarkeit mit europäischen Vorgaben überprüfen. Diskrepanzen zu dem maßgeblichen Unionsrecht sowie Rechtsschutzdefizite sollen vermieden werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort -
BT-Drs. 20/12785
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
-
BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Straftatbestände sowie Tatbestandsmerkmale sind zu weit gefasst Es ist essentiell, dass in den Richtlinienentwurf tatbestandliche Ausschlüsse aufgenommen werden, da in der gegenwärtigen Fassung im Besonderen die legale Rechtsberatung sowie die zivile Seenotrettung kriminalisiert zu werden drohen Konkret gefordert wird eine inhaltliche Bereinigung der Art. 3 Abs. 1, 4 Ziff. E, 5, 6 sowie 9 Ziff. D RLE.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Begrüßung der raschen Umsetzung der beiden Entscheidungen des BVerfG zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Vorschläge des DAV: - Prüfung einer Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG - Anpassung des Konzernbegriffs gemäß der Betrachtungsweise des § 13b Abs. 9 ErbStG - Ersatzlose Streichung von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG - Verzicht auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: § 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der NIS-2-RL, regt jedoch die Einführung neuer Regelungen an, - um Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt; - um Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten, - um Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten; - die den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des sich aus § 146 in Verbindung mit § 147 GVG ergebenden (externen) ministeriellen Weisungsrechts gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften durch: 1. Integrierung von Sachgründen zur legitimen Ausübung des sachleitenden Weisungsrechts in den § 146 GVG (neu gefasster Abs. 2) 2. Aufnahme eines Begründungserfordernisses in den § 146 (neu gefasster Abs. 3).
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zur möglichen Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht. Die Stellungnahme betrifft die Identifikationsanforderungen (z. B. eID), deren verpflichtende persönliche Beantragung die Nutzung des Verfahrens erschwert. Zudem kritisiert der DAV die örtliche Begrenzung der Notarzuständigkeit, die eine überregionale Nutzung verhindert. Vorgeschlagen wird, das Online-Verfahren für weitere gesellschaftsrechtliche Sachverhalte, insbesondere Registervollmachten, zu öffnen und gleichzeitig technische sowie berufsrechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, um eine effektivere Nutzung zu ermöglichen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die seitens des BMJ angestellten Überlegungen, den zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Anwaltsgesellschaften durch eine Erstreckung des Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO genannten Berufsgruppen zu erweitern. Dies erleichtert die Zulassung ausländischer Berufsausübungsgesellschaften (BAG), da diese nach der derzeit häufig auf Hindernisse stößt, wenn an ihr ausländische Notare oder ausländische Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater beteiligt sind. Die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer- und inländischer BAG würde beseitigt. Im Fall der Notare sollten die RAK berechtigt sein, ausländische BAG im Inland zuzulassen, auch wenn einzelne Mitglieder die Kriterien der §§ 59c BRAO, 1 PartGG nicht erfüllen (Ausnahmegenhemigungen).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Fortführung und Straffung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) im Regierungsentwurf, fordert jedoch gezielte Anpassungen. Ratings und Bestätigungsvermerke sollen als öffentliche Kapitalmarktinformationen in § 1 Abs. 2 RegE-KapMuG aufgenommen werden. Die Beschwerdefähigkeit von Landgerichtsentscheidungen zur Zulässigkeit von Musterverfahrensanträgen (§ 3 Abs. 1 RegE-KapMuG) soll eingeführt werden. Die geänderte Aussetzungsregelung (§ 10 Abs. 2 RegE-KapMuG) wird kritisch gesehen, da sie parallele Prozesse und widersprüchliche Entscheidungen begünstigen könnte. Die Streichung der Zweimonatsfrist für Erweiterungen des Musterverfahrens (§ 12 RegE-KapMuG) wird begrüßt.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV kritisiert, dass Schiedsvereinbarungen künftig auch formlos geschlossen werden sollen und fordert die Beibehaltung der bisherigen Formvorgaben. Die Einführung von Englisch als Gerichtssprache wird als längst überfällig beschrieben; jedoch merkt der DAV an, dass noch nicht abgesichert ist, dass der gesamte Instanzenzug in englischer Sprache geführt werden kann aufgrund der Ermessensentscheidung darüber beim BGH und fordert die Änderung dieser Vorgabe. Der DAV meint, dass der Entwurf noch immer in einigen Punkten zurück bleibt, die die Attraktivität des Schiedsstandortes noch weiter steigern könnten, darunter bspw. die Notwendigkeit der materiell-rechtlichen Änderung des AGB-Rechts.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts -
BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
-
BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die zukünftige Europaratskonvention soll die ungehinderte und unabhängige Ausübung des Anwaltsberufs möglichst weitgehend schützen.. Ziel ist, dass in der Konvention das in Deutschland mit BRAK und DAV bestehende duale System anwaltlicher Repräsentation und Organisation des Berufsstands abgebildet ist sowie insgesamt die Konvention ein möglichst hohes Schutzniveau aufweist. Ziel ist ferner, dass möglichst viele Staaten die Konvention unterzeichnen und ratifizieren.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen der Bundesnotarordnung (BNotO), insbesondere der Wartezeiten nach § 5b Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNotO. Die Mindestanforderungen für eine Bestellung als Anwaltsnotar sollen flexibilisiert werden, um die Besetzung offener Notarstellen zu erleichtern. Vorgeschlagen wird u. a., die örtliche Wartezeit zu reduzieren oder durch eine überregionale Anrechnung zu ersetzen. Zudem soll für bereits tätige Anwaltsnotare ein Wechsel des Amtssitzes ohne erneute Wartezeit ermöglicht werden. Ziel ist eine bessere Verfügbarkeit notarieller Dienstleistungen, insbesondere in ländlichen Regionen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Aufruf, das BVerfG stärker grundgesetzlich abzusichern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV lehnt eine weitreichende Lockerung des pro-bono-Verbots und erhebliche Ausweitung der Zulässigkeit unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit nach der BRAO ab, insbesondere, wenn diese unabhängig von Fallgruppen und Bedürftigkeit bestehen soll. Eine Streichung des Kriteriums des Einzelfalls wird abgelehnt. Eine Beschränkung zulässiger unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit auf den Einzelfall ist unbedingt erforderlich und durch den Gesetzeswortlaut sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
-
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV appelliert an die Bundesregierung, Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Bundesregierung soll angesichts der zu erwartenden Dauer des zur Streichung von Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens unverzüglich Gebrauch von der Möglichkeit machen, gem. § 29a Abs. 2a AsylG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Ghana für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm erreichen. Die „Grundausrichtung“ der TA Lärm an den modernen Städtebau anpassen. Eine Regelung ergänzen, die die Baurechtsbehörde dazu ermächtigt, bei Anwendung der Sonderregelung die erhöhten – von dem Wohnungsbauvorhaben zu duldenden – Immissionsrichtwerte in der Baugenehmigung der heranrückenden Wohnbebauung durch Nebenbestimmung festzulegen.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Verfassungsbeschwerde Sampling 1 BvR 948/23
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV nimmt im Rahmen seiner Stellungnahme gegenüber dem BVerfG zur Verfassungsbeschwerde „Sampling“ – 1 BvR 948/23 Stellung zu Fragen der Darlegungsanforderungen, der Grundrechtsvielfalt und der Vorlage von unionsrechtlichen Fragestellungen beim EuGH.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Dr. Römer Kliniken GmbH am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir prüfen bestehende Regelungen und alle neuen Regelungsvorhaben im Hinblick auf unsere Vision: Die bestmögliche, nachhaltige ambulante Versorgung onkologischer Patienten. Um unsere Vision und deren Umsetzung zu erreichen, engagieren wir uns im Hinblick auf entsprechende Regelungsvorhaben. Insbesondere sollten keine weiteren Beschränkungen oder gar ein Verbot zur Gründung und/oder zum Betrieb von medizinischen Versorgungszentren in der (Mit-)Inhaberschaft von nicht-ärztlichen Gesellschaftern erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 211/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes"
-
BR-Drs. 211/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Omnicare Holding GmbH am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir prüfen bestehende Regelungen und alle neuen Regelungsvorhaben im Hinblick auf unsere Vision: Die bestmögliche, nachhaltige ambulante Versorgung onkologischer Patienten. Um unsere Vision und deren Umsetzung zu erreichen, engagieren wir uns im Hinblick auf entsprechende Regelungsvorhaben. Insbesondere sollten keine weiteren Beschränkungen oder gar ein Verbot zur Gründung und/oder zum Betrieb von medizinischen Versorgungszentren in der (Mit-)Inhaberschaft von nicht-ärztlichen Gesellschaftern erfolgen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 211/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes"
-
BR-Drs. 211/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: DAIKIN CHEMICAL EUROPE GmbH am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Interessensvertretung bezieht sich auf die Meinungsbildung für eine deutsche Position im Rat und im ECHA-Mitgliedsstaaten-Ausschuss zum PFAS-Beschränkungsverfahren.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Onlinehandel e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Temu und andere Drittstaaten-Handelsplattformen müssen reguliert werden. Außerdem muss hinsichtlich der Flut der Retouren auch das Widerrufsrecht überprüft werden.
-
Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungs- regelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
Aktiv vom 19.06.2024 bis 26.06.2026
- Angegeben von: IVBB (Arbeitsgemeinschaft ImmobilienVermittler Banken Bausparkassen) e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit der Änderung des § 34c der Gewerbeordnung wird für Immobilienmakler ein Sachkundenachweis als neue Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis eingeführt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Anpassung Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Aktiv vom 19.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Sächsischer Handwerkstag e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Einführung Altersgrenze für die Anerkennung eines Ausbildungsabschlusses, Anerkennende Stellen sollten Handwerkskammern sein
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes - (BVaDiG)
-
BT-Drs. 20/10857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Spürbare Entlastung von KMU durch Bürokratieentlastung
Aktiv vom 19.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Sächsischer Handwerkstag e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Einführung weitreichenderer Maßnahmen, sodass die Entlastung der Unternehmen spürbar wird
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Bundesengagementstrategie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V. (BMCO) am 19.06.2024
- Beschreibung: Es gibt in Deutschland fast 29 Millionen Menschen, die sich freiwillig engagieren – ein Großteil davon ehrenamtlich in Musikvereinen. Allein in den BMCO-Verbandsstrukturen sind mehr als 100.000 Musikensembles zusammengefasst. Der BMCO befürwortet, dass der Bund all diese Menschen mit der neuen Engagementstrategie sichtbarer machen und stärken möchte. Als Bundesmusikverband haben wir im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung der Engagementstrategie unsere Mitgliedsverbände um Einreichungen gebeten und als Dachverband der Amateurmusik Anfang Juni 2023 eine Stellungnahme mit Empfehlungen beim Ministerium eingereicht.