Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.978)
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung einer dauerhaften Halteline von 48 Prozent beim Rentenniveau zu verhindern, um künftige Beitragssatzsteigerungen und Belastungen der Arbeitgeber auszuschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der angedachten Krankenhausreform soll darauf hingewirkt werden, dass die Interessen der Länder bzgl. der Planungshoheit beachtet werden. Gleichzeitig soll ein Zusatzbelastung der Beitragszahler durch den geplanten Transformationsfonds verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Um die berufliche Bildung zukunftsorientiert aufzustellen, empfiehlt die vbw eine strenge und regelmäßige Prüfung der Übergangsmaßnahmen danach, ob sie eine hohe Vermittlungsquote in das duale Ausbildungssystem aufweisen sowie die flächendeckende Ausrollung bewährter Maßnahmen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Von der Einführung einer Umlagefinanzierung der Berufsausbildung oder der Umsetzung eines Zukunftsfonds für außerbetriebliche Ausbildung ist auch in Zukunft abzusehen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der BBiG-Novelle muss weiter konstruktiv begleitet werden. Damit die bestehenden Fortbildungsordnungen im Sinne der jeweils zuständigen Sozialpartner eng an der betrieblichen Praxis angepasst werden, müssen diese weiter intensiv an dem Prozess beteiligt werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Teilnahme an der assistierten Ausbildung sollte auch in der Phase der Berufsvorbereitung für geduldete Geflüchtete und Geflüchtete im Asylverfahren ohne Wartezeit möglich sein.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für die Nutzung der Potenziale von Migranten und Geflüchteten sind die Angebote für Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie für Anpassungsqualifizierungen weiter auszubauen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Politisch sollte auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) weiter gestärkt und der Duldungstatbestand zum Zwecke einer Ausbildung auf die EQ ausgeweitet werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es gilt, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung in der beruflichen Bildung zu erhöhen und Barrieren abzubauen. Insbesondere der Aufbau und die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sind daher voranzutreiben.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es sind die Beratungs- und Unterstützungsoptionen für Unternehmen weiterzuentwickeln und damit die verzahnte Ausbildung behinderter Jugendlicher in Betrieben und Berufsbildungswerken (gemäß § 34 SGB IX) noch besser zu verankern – eine Qualifizierung, in der größere Teile der Ausbildung im Betrieb stattfinden und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam ausgebildet werden
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Übergang von Schule in Ausbildung ist so zu gestalten, dass möglichst viele Jugendliche nicht in das Übergangssystem einmünden, sondern mit entsprechender Hilfestellung direkt in eine Ausbildung gelangen. Die Anstrengungen aller Akteure müssen noch weiter erhöht wer-den, um gemeinsam alle Potenziale auf dem Ausbildungsmarkt – bei leistungsschwächeren und leistungsstarken Jugendlichen – zu erschließen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Forderungen nach Maßnahmen zur Gründung eines bundesweiten branchenübergreifenden Zukunftsfonds, oder ein Programm zur Auftragsausbildung sind strikt abzulehnen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht der Wirtschaft muss ein effizientes und effektives Übergangssystem präventiv ansetzen und die Instrumente müssen so praxisnah wie möglich ausgerichtet sein.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Übergangsmaßnahmen sollen individuell und differenziert gestaltet und die Kompetenzen und Qualifizierungswege transparent gemacht werden. Hierzu ist ein Prozess nötig, der Maßnahmen des Übergangssystems koordiniert, wo nötig sinnvoll zusammenfasst sowie bündelt und sie optimal ausrichtet. Der Grundsatz muss heißen „weniger ist mehr“. Bewährte Maßnahmen sollten in die Fläche getragen werden und kontinuierlich den Anforderungen angepasst wer-den.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Wünschenswert wäre ein besserer Übergang von einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in reguläre betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Hierfür sollte der Vertrag mit dem jeweiligen Träger zukünftig lediglich für ein Jahr abgeschlossen werden, anstatt wie bisher über die komplette Ausbildungsdauer. Eine Verlängerung erfolgt, wenn der Übergang in reguläre Ausbildung nicht gelingt und automatisch, um den Teilnehmern eine Perspektive zu bieten.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die akademische und die berufliche Bildung sollten wie im dualen Studium zukünftig stärker miteinander kooperieren, um auf immer vielfältigere Qualifizierungsanforderungen der Unternehmen durch hybride Ausbildungsformate zu reagieren.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) ist kritisch konstruktiv zu evaluieren.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die vbw spricht sich gegen die Umqualifizierung auf eigenen Wunsch ohne Arbeitsplatzgefährdung und ohne Zustimmung des Arbeitgebers aus.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die steuerliche Förderung von Weiterbildungskosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist auszuweiten. Hier scheint es aus Sicht der bayerischen Wirtschaft denkbar, einen überproportionalen Abzug von 120 Prozent zuzulassen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) wird fortgesetzt. Die bei der Fortsetzung der NWS beschlossenen Maßnahmen sollten unbedingt evaluiert werden, um die Zielerreichung zu steigern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Beratungsangebot insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sollte auch die un-terschiedlichen Programme zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung, wie beispielsweise die Angebote der BA, umfassen. Die Möglichkeiten müssen noch stärker bei den Unternehmen bekannt gemacht werden. Um entsprechende Informationen möglichst flächendeckend in die Unternehmen zu tragen, sollten die Berufsverbände noch stärker genutzt werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für eine nachhaltige berufliche Integration sind insbesondere arbeitsweltbezogene Deutschkenntnisse notwendig. Um die Teilnahme an Sprachkursen zu erhöhen, sollten diese stärker an der Praxis ausgerichtete sowie zeitlich und räumlich flexibel angeboten werden. Auch muss es stärker als bislang möglich sein, Deutschsprachkurse bereits im Ausland zu fördern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Ausbau der digitalen Kompetenzen muss weiterhin gefördert werden. Die Politik darf nicht nachlässig werden und ist gefordert, auch weiterhin digitales Lernen in der Weiterbildung zu forcieren und die notwendige Anschubfinanzierung für neue Formen zu leisten, wie es z. B. im Projekt „Netzwerk Q 4.0 – Netzwerk zur Qualifizierung des Berufsbildungspersonals“ bereits umgesetzt wird.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Wichtig ist, dass bestehende und neue Weiterbildungsplattformen der verschiedenen Akteure miteinander vernetzt sind, damit Bildungsinteressierte transparent und zielführend Weiterbildungsangebote finden können.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Damit Hochschulen keine bürokratischen Hürden oder rechtliche Unsicherheiten im Wege stehen, ist die bundesweit einheitliche Auslegung des EU-Beihilferechtes sicherzustellen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung einer Einführung der Familienstartzeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen ist zu begrüßen. Dies gilt auch für den Ansatz, Maßnahmen zu bündeln. Angezweifelt werden muss aber, ob dieses Ziel mit dem vorgelegten Konzept erreicht werden kann. Vor allem aber darf durch die Regelungen kein Mehr an Bürokratie entstehen - wie es derzeit aber zu befürchten ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es sollten umfassende Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufsfeldes ergriffen werden. Das heißt, über einen angemessenen Personalschlüssel, Fort- und Weiterbildung und andere Maßnahmen wie die Integration von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass frühpädagogische Fachkräfte sich auf die individualisierte pädagogische Arbeit konzentrieren können. Darüber hinaus könnte die Schaffung von Karriere- und Aufstiegswegen innerhalb des Berufsfeldes die Attraktivität steigern. Eine weitere Säule der Fachkräftesicherung könnte auch die Burnoutprävention darstellen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Eine schulscharfe einheitliche Erfassung und transparente aggregierte Datenbereitstellung für relevante Aspekte im Kontext der sozialen Kohäsion sollte auf Landes- sowie Bundesebene eingeführt werden. Nur so ist der Ist-Stand zu ermitteln, sind zukünftige Entwicklungen zu überwachen und Konsequenzen rechtzeitig zu ziehen. Dies betrifft sowohl einheitliche Indikatoren für die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer Schule (z. B. soziale und wirtschaftliche Lage, Migrationshintergrund, Familiensprache, Religion) und das Schulklima als auch Daten zu Aspekten wie Mobbing- oder Gewaltvorfällen, Antisemitismus, Rassismus oder Homophobie.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Erwerbsmigration aus Drittstaaten sollte durch eine systematisch angelegte Berufsbildung zum Wohl der Individuen, Betriebe und Gesellschaften gestaltet werden. Dazu sind in kooperativen Projekten und Modellversuchen Qualitätsstandards, Prozesse und Rechtsrahmen zu entwickeln, welche die erfolgreiche Erwerbsmigration ermöglichen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Von der Politik sind zu erwarten: a) die langfristige Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten sowie von benachteiligten deutschen Bürgerinnen und Bürgern, sowie b) die langfristige Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration (besonders des Nachholens von Bildungs- und Berufsabschlüssen), um die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und kompensatorisch sozialen Benachteiligungen und Bildungsdefiziten entgegenzuwirken.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Hervorzuheben ist insbesondere die dauerhafte Unterstützung der Ehrenamtlichkeit, des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligendienste. Finanzielle Kürzungen in diesem Bereich sind dysfunktional.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die sinnvolle Ausgestaltung des Vorhabens, ohne dass dadurch ein Mehr an Bürokratie entsteht und die Sozialversicherungssysteme weiter belastet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 109/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten"
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BR-Drs. 109/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Barrierefreiheit zu stärken ist ein wichtiges Ziel. Die Maßnahmen der BGG-Reform gehen aber zu weit. Daher wären in jedem Fall Nachbesserungen erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die geplanten Änderungen zum BEM sind nicht zielführend, da bereits jetzt Arbeitgeber in ihrem eigenen Interessen BEM-Verfahren durchführen, damit Beschäftigte im Arbeitsverhältnis bleiben können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Aus Unternehmenssicht sind bei der WfbM-Reform vor allem die Übergänge von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt relevant. Diese gilt es zu stärken. Die geplanten Regelungen zur Ausgleichsabgabe sind für die Werkstätten nachteilig, da die Aufträge aus der Wirtschaft wichtig für sie sind und auch für die Unternehmen nicht positiv. Die Bezahlung von Mindestlohn für Werkstätten-Beschäftigte wäre keine Option, da in den Werkstät-ten Menschen beschäftigt sind, die nicht-erwerbsfähig sind und in keinem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Aufgrund der Kosten ist aber eher von einer leichten – tolerierbaren – Entgeltanhebung aus-zugehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die vbw fordert, das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz zu evaluieren, zu optimieren und zu entfristen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde der neue Handlungsspielraum bei der Beschaffung nur unzureichend genutzt. Ein wesentlicher Grund liegt in offenen Haftungsfragen, die rechtsicher, klar und transparent geregelt werden müssen.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BwBBG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die vbw fordert, das "Sondervermögen Bundeswehr" nicht weiter zur Finanzierung von Projekten aus dem regulären Verteidigungshaushalt zweckzuentfremden, sondern gezielt zu nutzen und aufzustocken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Bis 2030 sollen mindestens 40 Prozent der Beschaffungsausgaben der EU-Mitgliedstaaten für gemeinsame Projekte verwendet werden. Als vbw begrüßen wir dieses Ziel. Ebenso befürworten wir die geplante Stärkung der Standardisierung von Verteidigungsgütern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Als vbw begrüßen wir die Entscheidung der EIB die "Dual-Use"-Klausel von „mindestens 50 Prozent der Einnahmen entfallen aus zivilen Anwendungen“ auf „auch zivil nutzbar“ zu erweitern. Ebenso begrüßen wir die Ankündigung von Erleichterungen bei der Kreditvergabe für KMU und die Pläne zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Sicherheits- und Verteidigungsprojekte.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes fordert die vbw die Umsetzung folgender Maßnahmen: Ein politisches und gesellschaftliches Bekenntnis zum Wert unserer Freiheit schaffen, die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöhen, das Beschaffungswesen verbessern, die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken, ausreichend Finanzmittel bereitstellen, die Bundeswehr gesellschaftlich und personell stärken und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Arbeitslosenversicherung darf nicht als Sparkasse verwendet werden. Um den Beitragssatz stabil zu halten und langfristig zu senken, braucht es eine Regelung, die den Griff in die Beitragskasse und weitere Aufgaben- und Kostenverlagerungen zuverlässig verhindert. Die Senkung der Beiträge sollte nach einem soliden Rücklagenaufbau wieder die oberste Priorität haben. Noch höhere Sozialversi-cherungsbeiträge gefährden Beschäftigung. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation müssen alle zusätzlichen Belastungen vermieden werden. Kosten zu Lasten der Beitragszahler einfach zu verschieben, um den Bundeshaushalt zu entlasten, ist nicht akzeptabel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Derzeit müssen alle Lehrgänge im Angebot der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert werden. Dieses aufwändige System muss reformiert werden. Dafür sollte bei der Weiterbildungsförderung zwischen Arbeitslosen und Beschäftigten konsequent unterschieden werden. Bei der Förderung von Maßnahmen für Beschäftigte sollten hingegen vereinfachte Kriterien gelten, da die anteilige Finanzierung durch den Arbeitgeber bereits Gewähr für die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Aktuell dauert das Zulassungsverfahren für Maßnahmen zu lang, die Anforderungen an das Maßnahmendesign stammen aus der Zeit der Massenarbeitslosigkeit und das Verwaltungsverfahren der BA im Anschluss an die Maßnahmenzulassung ist langwierig und analog. Ebenso muss eine überregionale Zulassung der Maßnahmen möglich sein. Das gilt insbesondere im Zuge der Verbreitung rein digitaler Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem sollte der Mindestumfang für geförderte Maßnahmen von mindestens 120 auf 60 Unterrichtseinheiten gesenkt werden, um die Praktikabilität vor Ort zu erhöhen und die Schaffung eines eigenen Bundesdurchschnittskostensatzes angestrebt werden. Nicht zuletzt sollte das Erfordernis, wonach die letzte Förderung vier Jahre zurückgelegen haben muss, auf den Prüfstand gestellt werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Klar abzulehnen ist die Einführung eines Transformations-Kurzarbeitergeldes. Damit würde Weiterbildung, die bei der Umstrukturierung eines Betriebes zur Erschließung neuer Geschäftsfelder nötig wird, in öffentliche Mitgestaltung und Finanzierung durch die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung gedrängt. Die Fortentwicklung des eigenen Geschäftsmodells muss aber grundsätzlich unternehmerische Aufgabe bleiben. Hilfreich sind keine Instrumente, die Beschäftigte „parken“ und ungeachtet konkreter Bedarfe qualifizieren. Was Betriebe stattdessen brauchen, und zumal KMU, ist die enge Vernetzung der Agenturen für Arbeit, der Transfergesellschaften sowie der Bildungsträger, um bei Bedarf gebündelt und gezielt Maßnahmen für größere Gruppen betriebsübergreifend zu realisieren.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abzulehnen sind die Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Vielmehr bedarf es der Bereitstellung einer individuellen, neutralen und kompetenten Weiterbildungsberatung. Bundesweit investieren die Arbeitgeber jährlich über 41 Mrd. Euro in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Weitere oder verpflichtende Kostenübernahmen durch die Unternehmen wären weder zumutbar noch zielführend. Auch staatlich geförderte individuell motivierte Bildungszeiten oder Bildungsteilzeit, die im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes diskutiert wurden, sind abzulehnen. In Zeiten des hohen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs in vielen Teilen der Wirtschaft und den aktuellen geopolitischen Entwicklungen würde ein Bildungszeitgesetz die falsche politische Weichenstellung darstellen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Statt der Einführung weiterer Regelungen zur Weiterbildungsförderung sollten die bestehenden vereinfacht und entbürokratisiert werden. Innerhalb der Beschäftigtenförderung sollte es möglichst wenig unterschiedliche Voraussetzungen geben, so dass jedem Unternehmen klar ist, wie die Förderoptionen genutzt werden können. Für das im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes beschlossene Qualifizierungsgeld, das im April 2024 in Kraft getreten ist, besteht aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Notwendigkeit. Es verkompliziert ein ohnehin bereits komplexes System weiter.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es bestehen nach wie vor Fehlanreize im System der Arbeitslosenversicherung, die beseitigt werden müssen. Dies betrifft vor allem die Ausgestaltung des Arbeitslosengelds I und die erst kürzlich entfristete Regelung zur Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Abs. 2 SGB III. Beim Arbeitslosengeld I sollte die maximale Bezugsdauer für alle Altersgruppen einheitlich auf höchstens zwölf Monate reduziert werden. Eine solche Anspruchsdauer ist wichtig und richtig, um Arbeitslosen für eine angemessene Zeit eine Grundversorgung zu gewährleisten und um die Sucharbeitslosigkeit abzufedern. Die Regelung zur Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Abs. 2 SGB III entfaltet kontraproduktive Wirkungen und muss daher abgeschafft werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es ist dringend geboten, das Qualifizierungschancengesetz und das gesamte Förderspektrum noch bekannter zu machen. Zudem müssen Optimierungen vorgenommen werden, etwa hinsichtlich schlankerer Zertifizierungsverfahren, des Stundenerfordernisses sowie der Fördermöglichkeiten für kürzere Qualifizierungsmaßnahmen. Stark regulierende politische Maßnahmen, wie eine gesetzlich verankerte Bildungsteilzeit, erhöhen die Weiterbildungsaktivitäten nicht. Die Politik muss vielmehr durch unterstützende Maßnahmen die Bereitschaft zur und die Beteiligung an Weiterbildung erhöhen. Von zentraler Bedeutung ist, dass die Qualifizierung zielgerichtet ist. Die Weiterbildung muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Unternehmen und des Arbeitsmarktes orientieren.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Arbeitsmarkt darf keinesfalls weiter reguliert werden. Der politisch definierte Mindestlohn oder Verschärfungen im Befristungsrecht gefährden die Rückkehr zu einem dynamischen Arbeitsmarkt.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Erfolge beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sind nur über einen flexiblen Arbeitsmarkt mit niedrigen Einstiegshürden und leistungsgerechte Löhne zu erreichen. Langzeitarbeitslose Menschen sind individuell und passgenau zu unterstützen. Vermittlungshemmnisse bei den Betroffenen müssen gezielt abgebaut werden. Öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen sind die Ultima Ratio.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Lohn wird nach der tatsächlichen Arbeitsleistung berechnet und ihm kommt daher eine wichtige Signalfunktion zu. Dies darf nicht von sozialpolitischen Wünschen an das Einkommen überlagert werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Löhne beziehungsweise Lohnuntergrenzen müssen von den Tarifparteien unter Berücksichtigung der Qualifikationen und des unternehmerischen Umfelds festgelegt werden. Die Abweichung von dieser bewährten Praxis über den Mindestlohn riskiert, Löhne zu einem ständigen politischen Spielball zu machen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Niedriglohnbereich schafft und sichert Arbeitsplätze für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Um einen möglichst breiten Zugang zu sichern, brauchen wir gerade für letztere Zielgruppe produktivitätsgerechte (Wieder-)Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Niedriglohnbereich bietet Aufstiegschancen. Steigende Entlohnung entsteht aus höherer Produktivität, die gegebenenfalls durch Weiter- und Höherqualifizierung erreicht werden muss.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das bestehende Angebot zur Teilqualifizierung muss mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft konsequent und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Es ist notwendig, Standards und Qualitätskriterien kontinuierlich weiterzuentwickeln, um eine bundesweite Anschlussfähigkeit der Angebote gewährleisten zu können. Zudem sind die Vorgaben für das Angebot der Teilqualifizierung weiter zu entwickeln. Wichtig ist dabei vor allem, dass bayern- und deutschlandweit die Anerkennung von Teilqualifizierungs-Zertifikaten bei der Zulassung zur Externenprüfung von den zuständigen Kammern einheitlich umgesetzt wird. Mit den Dachverbänden der zuständigen Stellen und der Bundesagentur für Arbeit sollten daher bundesweit einheitliche Regelungen von der fachlichen Kompetenzfeststellung ü vereinbart werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Schulische Bildung muss in ganz Deutschland nicht nur qualitativ weiterentwickelt, sondern auch vergleichbarer werden. Nur so wird die Mobilität für Schüler und Eltern über Ländergrenzen hinweg einfacher. Dies darf aber weder zu Qualitätseinbußen in den Ländern führen noch die Kulturhoheit der Länder in Bildungsfragen schwächen. Ein Schritt zu mehr Vergleichbarkeit ist, die PISA-Studie zukünftig wieder länderspezifisch zu erheben und auszuwerten. Nur so ist eine belastende Aussage möglich, wie es um die Schulleistungen in den 16 Ländern konkret steht und welche bundesspezifischen Maßnahmen wirklich ergriffen werden müssen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Eine Ausbildung ebnet den Weg für eine erfolgreiche berufliche Integration, erfordert jedoch eine hohe Sprachkompetenz. Um auch mit geringeren Sprachkenntnissen und Vorqualifikationen den Weg in eine Ausbildung zu finden, ist es notwendig, weitere zweijährige Ausbildungsberufe mit einem höheren Praxisanteil einzuführen. Auch die Teilqualifizierung von Un- und Angelernten hat sich als erfolgreiches Weiterbildungsmodell bewährt und stellt insbesondere für Geflüchtete eine große Chance dar, sich stufenweise zum Facharbeiter zu entwickeln. Aus diesem Grund sollte das Angebot weiter ausgebaut werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Duldungstatbestand zum Zweck der Berufsausbildung muss auf das Instrument der Einstiegsqualifizierung ausgeweitet werden. Hierfür braucht es eine gesetzliche Anpassung.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Insbesondere bei der Ausbildung sollte es möglich sein, den Antrag zur Erlaubnis zum Beginn einer Ausbildung sowie die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer schon neun Monate, statt sieben Monate vor Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen. Die Bearbeitungsdauer sollte zudem auf ein Minimum reduziert werden. Dies würde den Unternehmen eine bessere Planungssicherheit verschaffen und die Beschäftigung von geflüchteten Menschen erleichtern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Viele Geflüchtete kommen nach Deutschland, ohne ein Zeugnis oder einen Nachweis über ihre beruflichen Qualifikationen zu besitzen. Deshalb gilt es, möglichst frühzeitig vorhandene (praktische) Kompetenzen abzufragen und einen eventuell bestehenden Nach- und Weiterqualifizierungsbedarf festzustellen. In diesem Zusammenhang ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse weiter zu optimieren und effektiver zu gestalten. Da nicht alle Schul-, Studien- und Berufsabschlüsse als gleichwertig betrachtet werden können, ist es notwendig, über bestehende Nachqualifikationsangebote zu informieren.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für eine gelungene Integration braucht es weiterhin ein großes Repertoire an Sprachkursangeboten. Dem Mangel an Sprachlehrkräften kann zum Beispiel durch den Ausbau des Angebotes zum Erwerb der vom BAMF geförderten Zusatzqualifizierung entgegengewirkt werden. Der Zugang zu Sprachkursen muss für jeden Geflüchteten mit hoher Bleibeperspektive unmittelbar und frühzeitig erfolgen. Für bestimmte Zielgruppen, wie geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern, müssen Betreuungsangebote etabliert werden, sodass die Sprachkurse besucht werden können. Politik und Bildungsträger sind gefordert, Sprachkurs- und Bildungsangebote zu flexibilisieren, zum Beispiel durch Blended Learning, berufsbegleitende Angebote und die Option, auf kleinere Gruppen vor Ort setzen zu können.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Insgesamt digitale Netze schneller ausbauen. Förderung des Ausbaus der digitalen Netze verlässlich fortsetzen. Ausbaugerechte Vergabebedingungen für Mobilfunkfrequenzen. Feststellung eines breiten öffentlichen Interesses an digitaler Netzinfrastruktur. Klarstellungen, wann geringfügige Maßnahmen nur angezeigt werden müssen. Verkürzung der Dreimonatsfrist für Zustimmungsfiktionen zu Mastenbauten auf zwei Monate. Einsichtsrecht in Grundbücher für ausbauwillige Betreibergesellschaften. Auf EU-Ebene für marktgerechte Beihilfe-Auflagen zur Mobilfunkförderung eintreten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
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BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Initiativen der Bundesregierung wie der „Digitalpakt Schule“ sowie das „Startchancenprogramm“ und die damit verbundenen Finanzmittel des Bundes für die Länder geben wichtige Impuls für eine flächendeckende Weiterentwicklung der Bildungsqualität. Derartige Bildungsoffensiven dürfen aber nicht dazu führen, die Kulturhoheit der Länder aufzuweichen. Die alleinige Verantwortung für die Bildungspolitik soll auch in Zukunft ausschließlich bei den Ländern liegen. Allerdings braucht es dringend weniger Bürokratie und nachhaltige, in einen Maßnahmenplan eingebettete Finanzmittel, damit die Länder schneller und planungssicher entscheiden können, wie Bildung vor Ort passgenau gestaltet und das Bildungssystems im jeweiligen Land weiterentwickelt werden kann.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Absenkung der Unternehmensteuerlast auf 25 %, Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung, Abbau der Mindestbesteuerung bei Verlustvorträgen, Abschaffung Solidaritätszuschlag, Weiterentwicklung der Wegzugsbesteuerung, Abbau überbordender Anti-Missbrauchsvorschriften und allzu komplexer Regelungen zur globalen Mindeststeuer.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die vbw fordert, die Rechtlichen Rahmenbedingungen zur Prävention für Elementarschadenereignisse zu verbessern und wirksame Anreize zum Ausbau des Versicherungsschutzes privater Hauseigentümer zu setzen, dabei aber eine Pflichtversicherung zu vermeiden. Für katastrophale Kumulschadenereignisse ist ein staatliches Stop-Loss-System für Versicherungen erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Bildung bietet das größte Potenzial für eine gesellschaftliche Teilhabe und eine Beschäftigung. Geflüchtete müssen so bald wie möglich in das Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungssystem eingegliedert werden. Der Staat muss eine Bildungsbeteiligung für diese Zielgruppe garantieren. Zugewanderte müssen kontinuierlich und individuell beraten und über das Bildungs- und Ausbildungssystem aufgeklärt werden. Dabei ist wichtig, den Wert von Bildung und Ausbildung für eine selbstbestimmte und durch die Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitswelt geprägte Lebensführung zu verdeutlichen. Besonders die Zielgruppe der arbeitslosen Geflüchteten ist hier noch stärker in den Fokus zu nehmen. Entsprechende Angebote zu Grundbildung, Alphabetisierung und Qualifizierung müssen aufgesetzt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Politik muss die Liste sicherer Herkunftsstaaten kontinuierlich prüfen und wenn möglich auch erweitern, insbesondere, um schutzbedürftige Geflüchtete ausreichend unterstützen zu können. Gleichermaßen braucht es Aufklärung in den sicheren Herkunftsländern über die zur Verfügung stehenden Optionen der legalen Einreise nach Deutschland, beispielsweise als Arbeits- oder Fachkraft.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: In den vergangenen Jahren ist die Aufnahmefähigkeit Deutschlands hinsichtlich organisatorischer Kapazitäten und gesellschaftlicher Akzeptanz an Grenzen gestoßen. Beides sind jedoch elementare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Die zentrale Aufgabe der Politik muss darin bestehen, den Zuzug zu kontrollieren, um die erfolgreiche Integration derer, die bereits in Deutschland sind, gewährleisten zu können.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Geflüchtete, die bisher nicht in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben, sollten fortan nicht mehr Bürgergeld, sondern Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies gilt auch für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Außerdem begrüßen wir die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete, um die Anreize für irreguläre Migration noch weiter abzubauen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Häufig kann die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen ohne Ausweispapiere nicht durchgeführt werden, weil die Herkunftsstaaten diese Personen nicht aufnehmen. Daher muss sich die Bundesregierung mit aller Kraft für die Ausweitung der Rückführungsabkommen, insbesondere mit den Hauptherkunftsstaaten einsetzen. Bei den Verhandlungen sollten auch neue Regelungen bezüglich der Visavergabe in Betracht gezogen werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Mit dem verabschiedeten Rückführungsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierungen die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen etwas erleichtert. Die ergriffenen Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend. Besonders Personen, die keinen Schutzgrund haben, deren Identität nicht geklärt ist, die straffällig wurden oder Gefährder sind, müssen schnellstmöglich in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der verstärkte Zustrom von Geflüchteten stellt nicht nur die Aufnahmeländer vor Herausforderungen, sondern auch die Herkunftsländer. Denn es sind vor allem junge Menschen, die ihre Heimat verlassen, und gerade deren Potenzial ist zur Weiterentwicklung der Herkunftsländer essenziell. Vor diesem Hintergrund gilt es, gezielte Hilfe beim wirtschaftlichen Aufbau der Herkunftsländer zu leisten. Gezielte wirtschaftliche Unterstützung kann in Abhängigkeit der regionalen Gegebenheiten dazu beitragen Fluchtursachen zu verringern, indem Armut bekämpft und Frieden gefördert wird. Durch die Verbesserung der Lebensbedingungen wird eine echte Bleibeperspektive vor Ort geschaffen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für jeden Geflüchteten gibt der Staat rund 1.000 Euro pro Monat für Unterkunft, Versorgung und Betreuung aus. Das ist richtig, weil das auf unseren Werten aufbauende Grundgesetz ein Grundrecht auf Asyl vorschreibt. Aber: Unser Sozialsystem darf gleichzeitig keine zusätzlichen wirtschaftlichen Anreize für eine Flucht nach Deutschland bieten. Dazu ist es aus unserer Sicht unerlässlich, das Sachleistungsprinzip im Bedarfsfall weiter auszubauen sowie die Geflüchteten flächendeckend über unser Sozialsystem aufzuklären. Es muss vermittelt werden, dass man in der Zeit der Arbeitslosigkeit unterstützt wird, das Ziel aber immer die Aufnahme einer Beschäftigung ist und bleibt.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Integration von Asylbewerbern ist aus Sicht der vbw an eine unabdingbare Voraussetzung geknüpft: Das Ziel muss die kulturelle und gesellschaftliche Eingliederung unter Anerkennung der deutschen Rechts- und Werteorientierung sein. Die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist demnach die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Der Rechtsstaat muss gegen Verstöße schnell und wirksam eingreifen. Zudem muss sichergestellt werden, dass jeder Asylbewerber an einem Integrationskurs teilnehmen und schnellstmöglich nach der Anmeldung mit dem Kurs starten kann. Dazu braucht es ein einheitliches und flächendeckendes System. Denkbar ist ein mehrstufiges Integrationskurssystem, das mit einem Einführungskurs bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Ausbildungsfördernden Leistungen, wie zum Beispiel Assistierte Ausbildung (AsA) sollten sofort und für jeden greifen, sobald ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen vorliegt – unabhängig von Status oder Wartezeit. Allen Geflüchteten muss der Zugang zu allen Förderleistungen der Berufsausbildung mit Abschluss eines Ausbildungsvertrages ermöglicht werden, um den Abschluss der Ausbildung gezielt unterstützen zu können. Es muss daher auch sichergestellt werden, dass genügend Plätze für die Geflüchteten innerhalb der Maßnahmen zur Verfügung stehen. Hier ist die Politik gefordert, weitere Anpassungen anzustoßen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Kommunen haben bereits heute die Möglichkeit, Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Die Ausweitung der Arbeitspflicht auch für nicht gemeinnützige Tätigkeiten ist grundsätzlich in Erwägung zu ziehen, wobei die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stets an erster Stelle aller Bemühungen stehen sollte.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Mit dem neuen EU-Asylpaket soll ein gemeinsames europäisches Asylsystem geschaffen werden. Der nächste Schritt muss nun sein, auch eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten und eine einheitliche Durchführung von Asylverfahren in der EU zu verankern. Nur so lässt sich das Asyl-Hopping innerhalb der EU begrenzen und faire Asylverfahren für alle Asylsuchenden sicherstellen. Die Bundesregierung ist gefordert, weiterhin massiv auf das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems hinzuwirken und dieses dann auch gemeinsam in der EU zu implementieren und anzuwenden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Reform des europäischen Asylsystems sieht ein einheitliches Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote an den EU-Außengrenzen vor. Innerhalb von zwölf Wochen soll über das Asylgesuch entschieden werden. Wir begrüßen die Entscheidung, die Einreise nach Deutschland in bestimmten Fällen erst mit der Anerkennung des Schutzstatus zu ermöglichen. Die Politik ist in der Pflicht sicherzustellen, dass die getroffenen Vereinbarungen auch umgesetzt und die Vorschriften und Mindeststandards vor Ort eingehalten wer-den.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Eine gerechte Lastenteilung aller Mitgliedsstaaten zur Unterstützung derjenigen, die dem Migrationsdruck von außen am meisten ausgesetzt sind, muss wirkungsvoll angegangen werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sind die neuen Regelungen zur Solidarität unter den Mitgliedsstaaten im Rahmen der EU-Asylreform. Die Politik ist in der Pflicht, die Umsetzung zu kontrollieren und die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Gleichzeitig muss die europäische Solidarität auch durch den Ausbau von EU-Förderprogrammen gesteigert werden, um die Aufnahmeländer bei der Bewältigung der Integrationsaufgaben zu unterstützen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die EU muss im Rahmen der Weiterentwicklung des Europäischen Asylsystems zur Eindämmung der illegalen Migration parallel legale Migrationswege verstetigen und ausweiten. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang sind die verbesserten Voraussetzungen für die Blaue Karte EU. Die EU sowie die Bundesregierung haben mit Hilfe verschiedener Vorschriften, wie beispielsweise dem Absenken des Mindestgehalts in Mangelberufen, den Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte in die EU und nach Deutschland verbessert.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Eine stärkere Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten kann einen effektiven Beitrag zur Begrenzung und Steuerung des Zuzugs leisten. Insbesondere die Schaffung humanitärer Korridore sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Weitere Vereinbarungen wie die Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Transitländern sind auszuweiten und regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: ln einer global vernetzten Arbeitswelt ist es zunehmend wichtig, bereits während der beruflichen Erstausbildung internationale Erfahrungen zu sammeln. Daher müssen in der Europäischen Union als koordinierende Einheit und ihren Mitgliedsländern die Möglichkeiten und Chancen von Auslandsaufenthalten während der Berufsausbildung weiter verbessert werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Eine grundlegende Verständigung über Mindeststandards in der Ausbildung ist anzustreben. Dabei kann die berufliche Bildung in Deutschland mit ihrem Fundament der dualen Ausbildung und dem dualen Studium Vorbild für andere Mitgliedsstaaten sein.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen muss gerade im Bereich der Aus- und Weiterbildung gezielt verbessert werden. Zudem muss die Transparenz und Sichtbarkeit vorhandener Qualifikationen weiter erhöht werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für zukünftige Innovationen spielt die Digitalisierung eine besondere Rolle, weil sie als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien vorantreibt und dort für neue Produkte und effizientere Prozesse sorgt. Ein resilienter, zukunftsfähiger Standort benötigt exzellente Forschung in den wichtigsten digitalen Zukunftstechnologien. Bestimmte Forschungsgebiete müssen gezielt gefördert werden. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht für die Unternehmen gestaltet werden. Die Umsetzung einer Idee in ein neues Produkt muss zügig möglich sein.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Unnötige Bürokratisierung und Überregulierung mobiler Arbeit (Homeoffice, Co-Working-Spaces, Arbeiten unterwegs, etc.) verhindern. Insbesondere zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Einsatz von Drittpersonal in Unternehmen muss einfacher und flexibler gestaltet werden. Drittpersonal kann insbesondere durch Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen in Unternehmen eingesetzt werden. Zeitarbeit hilft insbesondere bei der Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie geflüchteten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es muss also das Ziel der Gesetzgebung sein, unpraktikable Reglementierungen in Deutschland hinsichtlich Zeitarbeit und Werk- und Dienstvertragseinsätzen abzuwenden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Herausforderungen im Zusammenhang mit den aktuellen Wirtschaftskrisen sind vielfältig. Damit sie von den Unternehmen erfolgreich bewältigt werden können, werden umfangreiche Maßnahmen zur Flexibilisierung der Personalarbeit benötigt.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass wettbewerbliche Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausgeschlossen sind. Die Sanktionsregelungen der DS-GVO sind unserer Ansicht nach abschließend und stellen keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG dar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 184/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht
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BR-Drs. 184/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung sind Sachverhalte aufgetreten, die zu überzogener Bürokratie führen. Auch wird der mit dem neuen Datenschutz verfolgte Zweck an einigen Stellen aus den Augen verloren. Insbesondere besteht Anpassungsbedarf beim Auskunftsanspruch, bei den Informationspflichten und beim internationalen Datentransfer. Zudem muss die DS-GVO technologieoffener ausgestaltet werden, um Innovationen und neue Technologien zu fördern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Vermeidung der Erteilung von Aufträgen der öffentlichen Hand ausschließlich an aufgebundene Unternehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Kodifizierung des Arbeitskampfrechts durch Bundesgesetz insbesondere in der Daseinsfürsorge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Vorschriften über die Betriebsratsvergütung werden neu gefasst. Es soll keine Verschärfung über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung hinaus geben. Wir fordern eine rechtssichere Umsetzung des Kommissionsvorschlags.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9469
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Erhöhungen des Mindestlohns darf nicht politisch intendiert sein und muss weiterhin von der Mindestlohnkommission vorgenommen werden. Zudem darf es keine Änderungen bei der Zusammensetzung oder den Entscheidungsabläufen der Mindestlohnkommission geben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Keine Tariftreueregelungen und sonstige vergabefremde Kriterien: Tariftreueregelungen sind jedoch grundsätzlich unvereinbar mit den vom Grundgesetz geschützten Grundsätzen der Tarifautonomie, der negativen Koalitionsfreiheit, des Gleichheitsgebots, des staatlichen Neutralitätsgebots und der Arbeitsvertragsfreiheit.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die verschärften Regeln im Lobbyregistergesetz führen zu einem bürokratischen enormen Aufwand bei den Interessenvertretern, insbesondere bei der Eintragung und Pflege der Regelungsvorhaben. Die bessere Lösung wäre es gewesen, das im Koalitionsvertrag angekündigte Online-Konsultationsverfahren über eine Schnittstelle mit dem Lobbyregister zu verzahnen. Dies würde bei gleichem Inhalt weniger Bürokratie und mehr Transparenz gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Welthandelsorganisation WTO hat eine bedeutende Rolle in einer globalisierten Wirtschaftswelt. Für eine funktionierende Weltwirtschaftsordnung sind jedoch Reformen der WTO notwendig. Die vbw appelliert an die Bundesregierung, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass eine Reform und Modernisierung der WTO angestrebt wird. Insbesondere muss der Streitbeilegungsmechanismus re-aktiviert werden, außerdem die Wettbewerbsneutralität im globalen Handel gestärkt werden.