Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (229)
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
- Beschreibung: Interne Untersuchungen spielen im Alltag der Unternehmen eine zunehmend wichtigere Rolle. Anwälte genießen ein besonderes Vertrauen der Unternehmen bei der Aufklärung von (gelegentlich anonym angezeigten) Missständen in Unternehmen. Die Rahmenbedingungen für interne Untersuchungen ergeben sich jedoch bisher nur mittelbar und schemenhaft aus einer Reihe von Rechtsnormen und sind in einzelnen Aspekten umstritten. Daher setzt der BWD sich für einen Beschlagnahmeschutz für Arbeitsprodukte, ein Aussageverweigerungsrecht für Mitarbeitende, ein Beweisverwertungsverbot für Aussagen im Rahmen interner Untersuchungen und entsprechende Weiterentwicklung des anwaltlichen Rollenverständnisses ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschlagnahmeschutz nach § 97 Abs. 1 StPO. Aber auch unterhalb der..., ...gesetzgeberische Anpassungen in § 97 StPO effektiv umgesetzt werden...
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- Angegeben von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 04.02.2026
- Beschreibung: Der BREKO verfolgt mit der Stellungnahme das Ziel, Änderungen am Referentenentwurf zur Einführung einer IP-Adressdatenspeicherung zu erwirken. Konkret soll die geplante generelle Speicherpflicht von IP-Adressdaten in ihrer jetzigen Form verhindert oder angepasst werden. Ziel ist es, eine Beschränkung auf eine Sicherungsanordnung zu erreichen sowie Ausnahmen oder Entlastungsregelungen für kleinere und mittlere Netzbetreiber, insbesondere im Hinblick auf CGNAT-Technologie, umzusetzen, um unverhältnismäßige technische und wirtschaftliche Belastungen für Netzbetreiber zu vermeiden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sicherungsanordnung nach § 100g Abs.7 StPO auch eine allgemeine dreimonatige..., ...Die in den §§ 100g Abs.7 StPO, 175 TKG der Entwurfsfassung...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens setzt sich der BWD vor allem für folgende Änderungen der berufsrechtlichen Regelungen ein: 1. Grundlegende Neuausrichtung der Regelungen zur Interessenkollision beim Sozietätswechsel, § 43 a Abs. 4 bis 6 BRAO, § 3 BORA 2. Einführung einer berufsrechtlich verankerten Bereichsausnahme hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes 3. Berufsrechtliche Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Mandatsarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten 4. Einführung eines gesetzlichen Rahmens für interne Untersuchungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschlagnahmeschutz nach § 97 Abs. 1 StPO. Aber auch unterhalb der..., ...gesetzgeberische Anpassungen in § 97 StPO effektiv umgesetzt werden...
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- Angegeben von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden. Das Policy Paper enthält Empfehlungen an Politik und Justiz, wie der Zugang zum Recht für Kinder und Jugendlichen Strafverfahren verbessert werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Prozessbegleitung vorgesehen (§ 406 g StPO). Nur 50 % der Landesjustizver..., ...sind.9 • Anpassung der StPO: Die Beiordnung einer ...
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- Angegeben von: Vodafone GmbH am 20.03.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, keine überbordenden Speicherpflichten (betreffend die Auswahl der Kategorien der zu speichernden Datenkategorien und Speicherdauer), keine unverhältnismäßigen Sicherheitsanforderungen oder Zugriffsrechte gegenüber den Telekommunikationsbetreibern zu statuieren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...komplementäre, in § 100g Abs. 1 StPO Ref-E geregelte Befugnis...
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- Angegeben von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 26.01.2026
- Beschreibung: Ziel des Entwurfs ist, die Erfolgsaussichten der Abfragen der Strafverfolgungsbehörden und Polizeibehörden zu verbessern und der Strafverfolgungspraxis die Funkzellenabfrage im Umfang wie vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ermöglichen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden. 2. Zu Artikel 1 (StPO) Zunächst ist festzustellen...
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- Angegeben von: European Center for Constitutional and Human Rights e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Novellierung des Völkerstrafgesetzbuchs
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. zu streichen. Nur..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. regelhaft vorgesehenen..., ...in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. unsachgemäß und läuft..., ... von § 395 Abs. 1 Nr. 6 StPO erfassten Strafvorschriften..., ...der Verletztenbegriff der StPO den Kreis der möglichen..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. erhebliche Lücken ..., ...Wortlaut des § 395 Abs. 1 StPO bereits nach bisheriger..., ...52 f.. 17 § 395 Abs. 1 StPO. 18 Weiner in BeckOK StPO..., ...siehe auch Allgayer in KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 395, Rn. 3;Valerius in MüKo StPO, 1. Aufl. 2019, § 395, ..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. ist jedoch nicht nur..., ... S. 1 StPO n.F.), schlagen die aufgezeigten..., ...in § 395 Absatz 1 Nr. 4a StPO n.F. ergeben, auch auf ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. sollte vor diesem ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. wäre daran zu denken..., ...Kämpfer/Travers in MüKo StPO, 2. Aufl. 2023, § 137 ..., ...vgl. Beukelmann in BeckOK StPO mit RistBV und Mistra, ..., ...Rn. 26. 38 Vgl. § 153c StPO. 39 Deutscher Bundestag..., ...jedoch zuwider: § 153f StPO führt aktuell zu einer ..., ...nach § 172 Abs. 2 S. 3 StPO bezieht. Angesichts der...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine umfassendere gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit der §§ 13–17 EBewMG-RefE, insbesondere für Betroffene europäischer Herausgabe- und Sicherungsanordnungen. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern in § 15 EBewMG-RefE soll gestärkt und eine unbefugte Einsichtnahme durch Ermittlungsbehörden verhindert werden. Zudem wird eine gesetzliche Klarstellung zum Antragsrecht der Verteidigung nach Art. 1 Abs. 2 der Verordnung gefordert, um die Waffengleichheit im Strafverfahren sicherzustellen. Die geplanten Regelungen sollen an bestehende strafprozessuale Standards angepasst und effektive Rechtsschutzmechanismen gewährleistet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenz- überschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO) wird eine landgerichtliche..., ... Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 StPO (analog) der weitere Rechtsbehelf..., ...Beschwerde (§ 304 Abs. 1 StPO) abgeschnitten werden. ..., ...sich an, eine § 307 Abs. 2 StPO nachgebildete vorläufige..., ... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt ein..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht ..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.08.2025
- Beschreibung: Der DAV sieht Schärfungsbedarf beim Berufsgeheimnisschutz. Der DAV lehnt die im aktualisierten Entwurf vorgesehene Rechtsmittelverkürzung bei Ablehnungsgründen ab sowie, dass teilweise gegen Herausgabeanordnungen nur noch nachträglicher Rechtsschutz gewährt werden soll. Der DAV bedauert auch, dass das im Vorentwurf zumindest noch ausdrücklich vorgesehene Datenverwendungsverbot nach gerichtlicher Aufhebung in den aktuellen Entwurf nicht mehr aufgenommen wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...sichergestellten Daten gemäß § 110 StPO, die dem Berufsgeheimnisträger..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO sieht entsprechende Möglichkeiten..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
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- Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 15.01.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist dem Gesetzgeber ein deutlich grundrechtschonenderer Ansatz für die Sicherstellung von Verkehrsdaten gelungen als mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung oder mit der ebenso problematischen, derzeit vom Bundesrat diskutierten IP-Adressspeicherung, welche aus der Sicht von eco ebenfalls vor dem EUGH keinen Bestand haben dürfte.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Strafprozessordnung (StPO) soll eine Rechtsgrundlage..., ...geschaffene § 100g (1a) StPO regeln soll. Zudem regelt..., ...geschaffene § 100g (1b) StPO die Erhebung von Daten,..., ...eingefügter Absatz 6 in § 100g StPO stellt klar, dass Anbieter..., ...Vorgaben des § 100g (neu) StPO als Aufgreifschwelle Seite..., ...durch die Änderungen der StPO §§ 101a und 101b entsprechend..., ...Maßnahmen gem. § 100g (neu) StPO statistisch dokumentiert...
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Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Durchsuchungsbeschluss gemäß § 102 StPO betreffend die „durch den..., ...einfachgesetzlich auch § 53 Abs. 1 StPO, wonach Rechtsanwälte ein..., ...Rechtsgedanken des § 160a StPO, der die Zulässigkeit von..., ...schützt die in § 53 Abs. 1 StPO normierten Zeugnisverweigerungsrechte..., ... gewährt (§ 160a Abs. 1 StPO); anderen Berufsgeheimnisträgern..., ...relativer (§ 160a Abs. 2 StPO). Diese Norm gilt zwar ..., ...Rechtsanwälten nicht (§ 160a Abs. 4 StPO) und das Bundesverfassungsgericht..., ...Schutz des § 160a Abs. 1 StPO auf den Bereich der Durchsuchungen..., ...160a Abs. 2 S. 1, 2. HS StPO anordnet, dass eine Ermittlungsmaßnahme..., ...ist. Wie auch bei § 160a StPO ist daher bei einer Durchsuchung..., ...Rechtsgedanken des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO. Danach ist das Zeugnisverweigerungsrecht..., ...Vorgabe des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO, wonach das Zeugnisverweigerungsrecht..., ... was aufgrund von § 102 StPO und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen Positionen der Anwaltschaft verdeutlichen. Denn Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 20 Abs. 3 GG und § 148 StPO. 2. Geldwäsche Die..., ...bereits angedachte Reform der StPO hatte einige gute Ansätze...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 29.10.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungsstandes nach CRD VI und CRR III in Bezug auf ESG-Risiken, insbesondere keine Einführung eines ESG-Systemrisikopuffers sowie keine gesonderte ESG-bezogene Regulierung für Risikokonzentrationen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 24.10.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v. a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 22.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 21.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Aktiv vom 21.10.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 21.10.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Staatsanwaltschaft gemäß § 153 StPO eingestellt, weil angeblich..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO ausgeschlossen und eine..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO sind wie folgt einzuschränken..., ... Einstellung nach § 153 StPO ist immer unter Richtervorbehalt..., ..., § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO ist daher zu streichen...., ...gemäß § 153 Abs. 1 S. 2 StPO besteht. Dies sollte bei..., ...Auflage (§ 153 a Abs. 1 StPO) sollte in Zukunft schwerpunktmäßig..., ...153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO wird bei Eigentumsdelikten..., ...Anpassung des § 153 a StPO daher sicherstellen, dass..., ...Verfahrenseinstellung (§§ 153, 153 a StPO) sind deutlich zu begren...
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie begrüßt, die Menschenhandelsstrafbestände neu zu systematisieren, um Probleme der Rechtsanwendung zu verringern. Kritisch bewertet wird die Neuregelung des § 179 StGB-E Zwangsprostitution, der aus dem sachlichen Zusammenhang des Menschenhandels herausgelöst und dem Sexualstrafrecht zugeordnet wird.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...es gemäß § 152 Abs. 2 StPO die Strafverfolgungsbehörden..., ...Zwar besteht mit § 154c StPO, der durch das Gesetz zur..., ...Jedoch schützt § 154c Abs. 2 StPO nur Opfer von Straftaten..., ...regelt § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO bzw. ist in § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO-E vorgesehen, dass dem..., ...ist. Gemäß § 397a Abs. 2 StPO ist zudem demjenigen Nebenkläger..., ...Zwar besteht mit § 154c StPO, der durch das Gesetz zur..., ...Jedoch schützt § 154c Abs. 2 StPO nur Opfer von Straftaten..., ...regelt § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO bzw. ist in § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO-E vorgesehen, dass dem..., ...ist. Gemäß § 397a Abs. 2 StPO ist zudem demjenigen Nebenkläger..., ...Neufassung des § 397a StPO dergestalt gesetzlich zu..., ...Neufassung des § 397a StPO dergestalt gesetzlich zu...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ist zwar in § 152 Abs. 2 StPO legal definiert. Sowohl..., ...Sachverhalts behaftet ist (§ 160 StPO), sowie der Fehleranfälligkeit..., ...Anfangsverdachts gemäß § 152 Abs. 2 StPO und der Einstellung von..., ...Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO und teilweise nach sonstigen..., ...Opportunitätsnormen nach §§ 153 ff StPO fast jedwede strafprozessuale...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 01.09.2025 bis 20.04.2026
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ... StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ... StPO Rz. 36). Mit Blick..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ... StPO Rz. 36). Mit dem..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ... StPO Rz. 36). Mit der...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme bekräftigt das IDW grundsätzlich seine Unterstützung für eine Modernisierung, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Das IDW äußert sich u.a. zu der im Entwurf enthaltenen Klarstellung, dass reine Kapitalbeteiligungen weiterhin unzulässig bleiben. Hier mahnt das IDW an, der Gesetzgeber solle mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen – auch vor dem Hintergrund der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung. Die Einführung des Syndikus-WP wird befürwortet, jedoch teilt das IDW die Bedenken des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf bei der Altersversorgung eine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im Versorgungswerk drohe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschlagnahmeschutz des § 97 StPO sollte sich nicht nur auf..., ...Beschlagnahmeverbot in § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO in dem Sinne eng aus, dass..., ...nicht Beschuldigte i.S.d. StPO sind, läuft der Beschlagnahmeschutz..., ...Norm des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO sollte i.S.d. Beschlagnahmeschutzes..., ...folgen (Anpassung des § 53 StPO). In § 56 Abs. 1 WPO wird..., ...53a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO wird der Gleichstellung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 17.09.2025 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münche ner Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
Aktiv vom 29.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 29.08.2025
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit dem Verzicht..., ... Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit der Streichung...
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- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... jedoch erweitert § 500 StPO den Anwendungsbereich des..., ...hervorzuheben ist § 500 StPO, der für das Strafprozessrecht..., ...im Anwendungsbereich der StPO personenbezogene Daten ..., ...Abs. 1) und soweit in der StPO nicht etwas anderes bestimmt..., ...ist. Daraus folgt, dass StPO und BDSG miteinander verschränkt..., ...Rechtsvorschriften in der StPO für das Strafverfahren ..., ...wollen. § 161 Abs. 3 Satz 1 StPO schränkt lediglich die ..., ...insofern neben § 161 Abs. 3 StPO treten, indem sie auch ...
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- Angegeben von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 28.01.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf stellt die besondere Schutzbedürftigkeit von Personen in den Vordergrund, die im Dienste des Gemeinwohls stehen, darunter zahlreiche Ehrenamtliche. Durch Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) soll die besondere Verwerflichkeit von Gewalt gegen Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind, herausgestellt und so ein rechtspolitisches Signal zur Stärkung des Schutzes dieser Personengruppen gesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... richten, in §§ 153 ff. StPO explizit genannt und von..., ...Einstellungen nach § 153a StPO als auch nach §§ 154 f. StPO. Hier ist eine restriktive...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Erhöhung der Tagessätze und das Verbot der Vorteilsausgleichung. Zugleich setzt er sich für eine erleichterte Beweisführung bei Vermögensschäden ein, um die Betroffenen nicht übermäßig zu belasten. Zudem fordert der DAV den gesetzlichen Ausschluss des Verzichts auf Entschädigungsansprüche und die Einführung von Ombudsstellen für eine bessere Wiedereingliederung. Auch eine Pflicht zur amtswegigen Feststellung der Entschädigungsberechtigung wird angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz - StrERG)
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BT-Drs. 20/14502
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wiederaufnahme (§ 373 Abs. 3 StPO-E). Einige in praxi regelmäßig..., ...gesetzlichen Wertung des § 121 StPO steht, der die Aufrechterhaltung..., ...Voraussetzungen des § 406g StPO eine staatlich finanzierte..., ... nach § 153 oder § 153a StPO im Raum steht, wird in ...
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Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Aktiv vom 30.06.2024 bis 31.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafantrag gemäß § 158 Abs. 2 StPO schriftlich gestellt werden..., ...Strafprozessrecht sind in § 32a Abs. 3 StPO geregelt und setzen eine..., ...Schriftformerfordernis des § 158 Abs. 2 StPO ist schlicht nicht mehr..., ...PDF-Dokument (§ 32a Abs. 2 StPO; BeckOK StPO/Valerius, 44. Ed. 1.7.2022, StPO § 32a Rn. 6.1) möglich ..., ...Voraussetzungen des § 32a StPO gebunden ist. Eine einfache..., ...werden kann, § 158 Abs. 2 StPO. Dies ist ebenfalls fraglich..., ...erfolgen, § 68 Abs. 2 S. 1 StPO. Bisher hält die vermeintliche..., ...Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, empfehlen..., ... Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden, aus ..., ...unter Verweis auf § 374 StPO geschieht oftmals reflexhaft...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschlagnahmeschutz des § 97 StPO sollte sich nicht nur auf..., ...Beschlagnahmeverbot in § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO in dem Sinne eng aus, dass..., ...nicht Beschuldigte i.S.d. StPO sind, läuft der Beschlagnahmeschutz..., ...Norm des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO sollte i.S.d. Beschlagnahmeschutzes..., ...folgen (Anpassung des § 53 StPO). In § 56 Abs. 1 WPO wird..., ...53a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO wird der Gleichstellung...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten..., ...Privatklagedelikt nach § 374 Abs. 1 StPO sein. Stattdessen sollte..., ...Nebenklagedelikte in § 395 Abs. 1 StPO aufgenommen werden. Zudem..., ... in § 100k Abs. 2 Nr. 1 StPO zu ergänzen. Sexualisierende...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 30.08.2024
- Beschreibung: Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 02.04.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf umfasst Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Dafür enthält er Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, Bundespolizeigesetz und Asylgesetz. PRO ASYL empfiehlt die Rücknahme des Vorhabens.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzentwürfen betre/end §§ 98d, 98e StPO sowie §§ 9a, 9b, 22a,39a..., ...Richtervorbehalt: Weder §§ 98d, 98e StPO noch die parallelen Regelungen..., ...BenachrichLgungspflicht gemäß § 101 IV-VI StPO und ihre prakLsche Umsetzung..., ... dass nach § 98e Abs.2 StPO-E einige Datenbestände ...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf..., ...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
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BR-Drs. 8529/22
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gemäß § 137 Abs. 1 S. 1 StPO können sich Beschuldigte..., ...Fällen des § 140 Abs. 1 StPO sieht § 140 Abs. 2 StPO..., ...69, 81 27 § 140 Abs. 2 StPO [...] wegen der Schwere..., ...werden: § 404 Abs. 1 S. 1 StPO Der Antrag, durch den ..., ...hat.99 Gemäß § 403 S. 2 StPO sind auch bloß mittelbar..., ...gemäß § 406 Abs. 1 S. 3 StPO der Fall, wenn der Antrag..., ...2024, S. 7. f. 98 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 13 99 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 1 100 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 2 101 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 5 102 BeckOK StPO/Ferber, 52. Ed. 1.9.2024, StPO § 403 Rn. 11 29 § 406 Abs. 1 S. 4, 5 StPO Im Übrigen kann das Gericht..., ... gleich, § 406 Abs. 3 StPO. Die Verurteilung wird ..., ...Liste des § 140 Abs. 1 StPO verweist und einen Fall..., ... Einstellung nach § 153 StPO dann vor, wenn der bei ...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Er-mittlungsverfahrens nach § 152 StPO, aber keinesfalls für eine Anklageerhebung (§ 170 StPO) oder einen Eröffnungsbeschluss (§ 203 StPO) ausreicht. Diese Begrifflich-keiten..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36. ZUKUNFTSFINANZIERUNGSGESETZ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
- Beschreibung: Sichere Herkunftsstaaten sollen nicht durch Rechtverordnung bestimmt werden können. Vorlagepflicht an das Bundesverwaltungsgericht in § 77 Abs. 5 AsylG-E soll nicht umgesetzt werden. § 62d AufenthG soll nicht ersatzlos gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Freiheitsentziehungen nach der StPO einem Beschuldigten, der..., ...Weise zu regeln, wie es die StPO in §§ 142 ff. für Strafverfahren..., ...Regelungen des §§ 142 bis 143a StPO entsprechend. 4. In..., ...hinzuweisen. § 145 Abs. 1 S. 1 StPO gilt entsprechend. 5..., ... wurde. §§ 141 und 141a StPO gelten für die persönliche...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert Änderungen am Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Insbesondere sollen erweiterte Rechtsschutzmöglichkeiten bei Auslieferungshaft (§ 58 IRG-E), ein effektiver Rechtsbehelf gegen Zulässigkeitsentscheidungen (§ 83 IRG-E) sowie verbesserte Regelungen für die Akteneinsicht (§ 46 IRG-E) geschaffen werden. Zudem wird eine klarere Regelung zu europäischen Haftbefehlen (§ 169 IRG-E) und der Europäischen Ermittlungsanordnung (§§ 258 ff. IRG-E) angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... beginnen (§§ 35 Abs. 2 StPO, 37 Abs. 3 StPO analog)..., ...der jeweiligen Norm der StPO eingelegt werden. Abschnitt..., ...die Anwendung des § 131 StPO zurückgezogen hatte. Gerade..., ... des § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO unterstreicht dieses gesetzgeberische...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
- Beschreibung: Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einstellungsbescheid (gemäß § 170 Abs. 2 StPO) der Staatsanwaltschaft..., ...Person dar. Auch wenn § 48a StPO vorschreibt, dass die Interessen..., ...Anforderungen des § 48a StPO gerecht zu werden, braucht..., ... der Regelung des § 68a StPO, welche eine Beschränkung..., ...Videovernehmung gemäß § 58a StPO im Ermittlungsverfahren..., ... Nach § 58a Abs. 1 S. 3 StPO muss die Vernehmung nach..., ...durch § 58a Abs. 1 S. 3 StPO intendierten richterlichen..., ... gemäß §§ 168e und 247a StPO vor dem Hintergrund von..., ...Ausgestaltung des 247a Abs. 1 S. 2 StPO im Hinblick auf den Opferschutz..., ...Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO zusteht. Um nicht notwendige..., ...Prozessbegleitung in § 406g StPO ist es seit 2017 für Betroffene..., ...erfordert (§ 406g Abs. 3 S. 2 StPO). Die besondere Schutzbedürftigkeit..., ... Beistands gemäß § 397a StPO abhängig gemacht werden..., ...nach § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO ein Verbrechen oder den..., ...Privatklagedelikte nach § 374 Abs. 1 StPO gehören, um der Schwere..., ... 182 ff. [122] § 48a StPO: „(1) Ist der Zeuge zugleich..., ... einer Frage nach § 68a StPO durch gerichtlichen Beschluss...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 20.09.2024 bis 23.09.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver- fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver-fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver- fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Vorschläge zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
Aktiv vom 12.09.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.09.2024
- Beschreibung: Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafver- fahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
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Verfassungsbeschwerden und Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen BayPAG 1 BvR 2271/18 u. a.
Aktiv vom 19.06.2024 bis 03.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden sowie dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) wird die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Bestimmungen zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gestellt. Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerden sowie den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu den hier behandelten Regelungen für begründet. Das angefochtene BayPAG bleibt vielfach hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. Dies gilt insbesondere für die in dem Gesetz vorgesehene Ausweitung von Eingriffsbefugnissen im Vorfeld konkreter Gefahren, die Regelungen zum Kernbereichsschutz und zum Schutz geschützter Vertrauensverhältnisse.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ein nach den §§ 53, 53a StPO geschütztes Vertrauensverhältnis..., ...Schutzes an die in §§ 53, 53a StPO normierten Zeugnisverweigerungsrechte..., ...insbesondere die in den §§ 53, 53a StPO genannten Berufsgeheimnisträger..., ...anderen nach §§ 52, 53a StPO zeugnisverweigerungsberechtigten..., ...Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 53, 53a StPO auch im Bereich der präventiven..., ...Berufsgeheimnisträgers nach §§ 53, 53a StPO fallen, ist zwar umfangreicher...