Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (112)
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 16.06.2026
- Beschreibung: Takeda forscht und vertreibt Arzneimittel im Bereich Seltene Leiden (Orphan Drugs). Die geplanten Anpassungen der ANMOG Leitplanken würde die Versorgung vulnerabler Patientengruppen gefährden und die Arzneimittelversorgung beeinflussen. Wir setzen uns daher für die Revision der AMNOG-Leitplanken ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Werter GmbH am 10.12.2025
- Beschreibung: Der Koalitionsvertrag definiert die Pharmaindustrie als eine Leitwirtschaft für Deutschland. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde 2025 der neue Pharma- und Medizintechnikdialog ins Leben gerufen, dessen Ziel u.a. eine Weiterentwicklung des AMNOG ist. Wir setzen uns für eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Regulatorik und eine Anpassung der Evidenzanforderungen für besondere Therapiesituationen ein, damit die Versorgung mit innovativen Therapien und Orphan Drugs weiterhin sichergestellt werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (12):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Ausbau der pharmazeutischen Tätigkeiten
Aktiv vom 22.08.2025 bis 03.09.2025
- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 22.08.2025
- Beschreibung: Implementierung neuer Dienstleistungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche AIDS-Stiftung am 22.07.2025
- Beschreibung: Ausweitung auf bislang nicht oder nur unzureichend erreichte Zielgruppen PrEP-Leistungen weiterhin extrabudgetär vergüten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Christof Fischoeder – Fischoeder Beratung am 10.12.2024
- Beschreibung: Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 Absatz 1a SGB V – Ende der Übergangsfrist nach § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Christof Fischoeder - Fischoeder Beratung
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- Angegeben von: 365 Sherpas BPI | 365 Sherpas GmbH am 01.08.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollten die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: 365 Sherpas BPI | 365 Sherpas GmbH am 01.08.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Weiterentwicklung des AMNOG
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des AMNOG zur Evidenz bei besonderen Therapiesituationen sollen vorangetrieben werden, um einen zukunftsfesten Rahmen für die Nutzenbewertung von speziellen Therapien wie Einmaltherapien oder Präzisionsonkologika zu schaffen. Ziel ist es, neue erfolgsabhängige Vertragsmodelle zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayer Vital GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkei¬ten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vermeidung von Bürokratie bei EU-HTA-Implementierung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 12.03.2026
- Angegeben von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der Implementierung des EU-HTA auf europäischer und nationaler Ebene werden zentrale Anpassungen beim AMNOG gefordert und EU-Durchführungsverordnungen begleitet. Ziel ist es, dadurch vermehrte Bürokratie zu vermeiden und eine rasche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wurde die Umsatzschwelle für Orphan Drugs abgesenkt. Takeda setzt sich für eine Revision dieser Maßnahme ein, da diese die bis dahin gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich seltene Erkrankungen gefährdet. Darüber hinaus setzt sich Takeda für eine Berechnung der Umsatzschwelle auf Nettobasis ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
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BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Plasma- bzw. Immunglobulinpräparate werden aus humanem Blutplasma hergestellt und gelten daher als versorgungskritische Arzneimittel. Aufgrund eines unzureichenden Plasma-Spendeaufkommens bei gleichzeitig steigendem Bedarf ist die Versorgung von Patienten und Patientinnen anfällig für Engpässe. Takeda setzt sich daher für mehr Aufmerksamkeit für die Plasmaspende ein sowie für eine Berücksichtigung der Besonderheiten von Plasma- und Immunglobulinpräparaten bei kostendämpfenden Maßnahmen wie Preismoratorium und Herstellerrabatt. Takeda befürwortet eine Befreiung des erweiterten Preismoratoriums für Immunglobulinpräparaten sowie die Streichung oder zumindest Reduktion des Herstellerrabatts für Plasmapräparate.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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EU - HTA - Implementierung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 15.04.2026
- Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der Implementierung des EU-HTA auf europäischer und nationaler Ebene werden zentrale Anpassungen beim AMNOG gefordert und EU-Durchführungsverordnungen begleitet. Ziel ist es, dadurch vermehrte Bürokratie zu vermeiden und eine rasche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Revision der AMNOG-Leitplanken
Aktiv vom 26.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Biogen GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge des GKV-FinStG wurde die Umsatzschwelle für Orphan Drugs abgesenkt. Bleibt eine Revision dieser Maßnahme aus, ist die bis dahin gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich seltene Erkrankungen gefährdet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Eisai GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schnittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden. Bundestags-Drucksachennummer: u.a. 20/11561 Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Betroffenes geltendes Recht: § 130b SGB V Interessenbereiche: Erstattung von Arzneimitteln
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LAWG Deutschland e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: 1) Revision der AMNOG-Leitplanken aus dem GKV-FinStG, um weiterhin Patient:innen den Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen. 2) Streichung des Kombinationsrabattes. 3) Unterstützung der Option vertraulicher Preise in Einzelfällen, um die Versorgung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Standort für klinische Studien stärken
Aktiv vom 14.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Ipsen im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes schwerpunktmäßig ein für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. Einbindung einheitlicher Kostenkataloge sowie ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen. Darüber hinaus befürworten wir die Schaffung einer bundeseinheitlichen Studien-Datenbank für potenzielle Studienteilnehmende.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittel-Nutzenverordnung (AM-NutzenV). Demnach müssen Nachweise..., ...Grundlage des § 5 Absatz 3 AM-NutzenV innerhalb der Nutzenbewertung...
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- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
- Beschreibung: Angemessene Abbildung relevanter onkologischer Kompetenzen, Facharztrichtungen und nicht-ärztlicher Heilberufe in der Ausgestaltung der Krankenhausreform. Erhalt und Weiterentwicklung onkologischer Organzentren mit positiver Evidenz.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 27.06.2025
- Beschreibung: Etablierung eines zukunftssicheren Rahmens der Nutzenbewertung im AMNOG speziell für zielgerichtete Onkologika. Verbesserung bzw. Modifikation des gesetzlichen Rahmens für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Ascendis Pharma Endocrinology GmbH am 28.01.2025
- Beschreibung: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hat durch die Absenkung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs den Handlungsspielraum für pharmazeutische Hersteller eingeschränkt. Wir plädieren daher für die Erhöhung der Umsatzschwelle in §35a SGB V.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Der Mutterschutz für Selbständige soll reformiert werden, um finanzielle Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Wir fordern eine Steuerfinanzierung als vorrangige Option. Alternativ sind Versicherungsmodelle denkbar, die eine flexible, bedarfsgerechte Absicherung ermöglichen. Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage lehnen wir ab. Zudem setzen wir uns dafür ein, Zuverdienstmöglichkeiten während der Mutterschutzzeit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Medizinforschungsgesetz
Aktiv vom 26.06.2024 bis 06.10.2025
- Angegeben von: Pfizer Pharma GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Um angesichts des Problems von Antibiotikaresistenzen die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Reserveantibiotika sicherzustellen, sollen zum einen Anreize für deren Entwicklung (in Form von TEE/TEV) implementiert und zum anderen deren Erstattung im stationären Sektor sicherge¬stellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Roche Pharma AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Weiterentwicklung des AMNOGs für besondere Therapiesituationen (z.B. Einmaltherapien oder Präzisionsonkologika gegen sehr seltene Erkrankungen), Umgang mit chronischen Erkrankungen, Patientenrelevanz von Endpunkten, Einbezug des Versorgungskontextes, Umgang mit dem Wechsel von zweckmäßigen Vergleichstherapien zur Schaffung eines zukunftsfesten Rahmens in der Nutzenbewertung, die Ermöglichung neuer erfolgsabhängiger Vertragsmodelle sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen vertaulichen Ersattungsbetrag. Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für erfolgsabhängige Erstattungsmodelle (Pay-for-Performance): Der gesetzliche Rahmen für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen soll verbessert werden, damit diese häufiger u. einfacher zur Anwendung kommen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
- Beschreibung: Umfassende Reform der frühen Nutzenbewertung (AMNOG 2.0) zur adäquaten Abbildung des medizinischen Fortschritts. Anerkennung patientenzentrierter Endpunkte und moderner Studiendesigns. Anerkennung hochwertiger klinischer Evidenz auch nach Wechsel der Ver-sorgungsstandards. Korrektur innovationsfeindlicher Regelungen aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, insbesondere Kombinationsrabatte und AMNOG-Leitplanken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gilead Sciences GmbH am 16.12.2025
- Beschreibung: Umfassende Reform der frühen Nutzenbewertung (AMNOG 2.0) zur adäquaten Abbildung des medizinischen Fortschritts. Anerkennung patientenzentrierter Endpunkte und moderner Studiendesigns. Anerkennung hochwertiger klinischer Evidenz auch nach Wechsel der Versorgungsstandards. Korrektur innovationsfeindlicher Regelungen aus dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, insbesondere des dynamischen Herstellerabschlags, der exklusiven Rabattverträge bei innovativen Arzneimitteln und der Preis-Mengen-Automatismen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Bedingungen und Möglichkeiten zur Beteiligung der med. Fachgesellschaften in den betreffenden Verfahren zur Nutzenbewertung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 10.09.2024
- Beschreibung: Das Medizinforschungsgesetz sieht Regelungen für einen vertraulichen Erstattungsbetrag für pharmazeutische Unternehmen vor. Die Regelung in der vorgeschlagenen Ausgestaltung lehnen wir ab.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Kapazitäten für wissenschaftliche Beratung durch nationale Implementierung sicherstellen: Ergebnisse der EU-Bewertung sollen im deutschen AMNOG-Prozess genutzt und vom G-BA verpflichtend übernommen werden. Anforderungen an nationale Dossiervorlagen im AMNOG-Prozess sollen effizienter und an EU-Leitlinien orientiert werden. Nationale G-BA-Beratungen zu zusätzlichen Analysen müssen gestärkt und auf notwendige Analysen beschränkt werden. Die AMNOG-Regelung muss Innovationen schnell verfügbar machen, auch wenn der EU-HTA-Bericht erst Wochen nach Zulassung vorliegt. Der Zusatznutzen für Orphan Drugs gilt im EU-HTA als belegt. Nachweise gegenüber einer Vergleichstherapie sind erst nach Überschreiten der Umsatzschwelle von 30 Mio. € erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Gegenwärtig befinden sich zunächst in der Onkologie erste individualisierte Therapien, deren Wirkprinzip auf der Anpassung an den spezifischen Tumor der/des einzelnen Patient:in fußt, in der letzten Phase der klinischen Entwicklung. Das deutsche System der frühen Nutzenbewertung ist allerdings bislang auf großindustriell hergestellte Medikamente ausgerichtet. Ziel ist es, im Dialog mit den Stakeholdern des Gesundheitswesens eine Regelung zu schaffen, die dieser neuen, auf die Einzelne und den Einzelnen abgestimmten Methode gerecht wird und somit für den Fall einer Zulassung einen schnellen Zugang für die Patient:innen in Deutschland gewährleistet.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Gen- und Zelltherapien sowie ATMPs, insbesondere durch Verstetigung der Nationalen Strategie für Gen- und Zelltherapien, bessere Translation, beschleunigte klinische Entwicklung, Ausbau von Produktionskapazitäten, frühzeitige regulatorische Beratung, stärkere europäische Abstimmung und bessere Nutzung von Daten, Registern und digitalen Verfahren entlang der Wertschöpfungskette.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) schon anerkannt, ..., ...Dies sollte in der AM-NutzenV vom Gesetzgeber klargestellt..., ...Ausführungsverordnungen (AM-NutzenV; Verfahrensordnung,..., ...Ausführungsverordnungen (AM-NutzenV; VerfO) • Keine zusätzlichen..., ...Ausführungsverordnungen (AM-NutzenV; VerfO) • Keine zusätzlichen..., ...Wirkstoffherstellungsverordnung AM-NutzenV Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung..., ...Therapiesituationen: § 5 Abs. 3 AM-NutzenV sieht ausdrücklich vor...
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Stärkung des Pharmastandorts Deutschland im Koalitionsvertrag
Aktiv vom 14.05.2025 bis 12.03.2026
- Angegeben von: Pharmainitiative Bayern am 14.05.2025
- Beschreibung: Stärkung des Pharmastandorts Deutschland im Koalitionsvertrag zur neuen (21.) Legislaturperiode, nicht nur im Sinne einer gesicherten Gesundheitsversorgung sondern auch als Wirtschaftsfaktor.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) zum Beginn des AMNOG-Verfahrens...
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Änderung von § 130a Abs. 8 SGB V, damit Ausschreibungen erst ab ausreichender Anbieterzahl zulässig sind, Mehrfachvergaben verbindlich vorgesehen werden und der Pharmastandort Europa sowie Lieferkettenresilienz bei der Vergabe berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Therapiesituationen: § 5 Abs. 3 AM-NutzenV sieht ausdrücklich vor...
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika in § 129 Abs. 1a SGB V und die Sicherung eines resilienten Biosimilar-Marktes, insbesondere durch Vermeidung exklusiver Ausschreibungen, Begrenzung von Marktkonzentration und Weiterentwicklung von Open-House-Rabattverträgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Therapiesituationen: § 5 Abs. 3 AM-NutzenV sieht ausdrücklich vor...
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- Angegeben von: Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) am 06.06.2025
- Beschreibung: Preisspirale bei patentgeschützten Arzneimitteln durchbrechen bestehende Ausgabensteuerungsinstrumente wie die Wirtschaftlichkeitsprüfung schärfen und ungenutzte Ausgabensteuerungsinstrumente wie Preisdeckelungen anwenden Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent AMNOG-Nutzenbewertungssystem modernisieren, um auch bei Arzneimittelzulassungen mit unreifen Daten sachgerechte Preisverhandlungen zu ermöglichen Geltung des Erstattungsbetrages rückwirkend ab Tag 1 des Inverkehrbringens, keine Verlängerung der geheimen Erstattungsbeträge Schutz der Importförderklausel
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: 365 Sherpas BPI | 365 Sherpas GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die AMNOG-Regelungen sollten angepasst werden, um das deutsche Verfahren zur frühen Nutzenbewertung an die EU-Vorgaben anzupassen. Dazu zählen insb. die Sicherstellung der schnellen Verfügbarkeit innovativer Medikamente nach Zulassung und die Anerkennung von EU-weit akzeptierten Endpunkten in der Nutzenbewertung nach AMNOG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: 365 Sherpas BPI | 365 Sherpas GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Ein innovationsfreundliches Erstattungsumfeldes für Arzneimittel sollte durch eine Korrektur der Regelungen der §§ 130b Abs. 3, 130e SGB V (s. g. AMNOG-Leitplanken, Kombinationsabschlag) gewährleistet werden. Die im Entwurf des Medizinforschungsgesetzes vorgesehene Möglichkeit zur Vereinbarung eines vertraulichen Erstattungsbetrages sollte um einen Auskunftsanspruch pharmazeutischer Unternehmer für Zwecke, Nutzenbewertung und Preisverhandlung ergänzt werden. Die vorgesehene Nichtberücksichtigung europäischer Referenzpreise im Rahmen der Preisverhandlungen sollte gestrichen und die Nutzenbewertung (u. a. durch Anerkennung besonderer Therapiesituationen, Förderung therapeutischer Solisten und mehr Freiraum für innovative Vertragsmodelle) weiterentwickelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Erweiterung des Angebots von Schutzimpfungen in Apotheken
Aktiv vom 27.06.2024 bis 03.06.2026
- Angegeben von: BURSON GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Apotheken sollte es erlaubt sein neben Covid-19- und Grippeschutzimpfungen auch weitere Impfungen in den Apotheken durchzuführen. Dazu müsste die Limitierung auf die beiden bereits erlaubten Schutzimpfungen aufgehoben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bayer Vital GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Bayer setzt sich u. a. für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert bzw. verzögert geschieht, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ wird abgelehnt da nicht sachlogisch.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Ziel ist eine differenzierte und risikobasierte PFAS-Regulierung, insbesondere durch Ausnahme von Fluorpolymeren und essenziellen Gesundheitsanwendungen von pauschalen Beschränkungen, um Arzneimittelherstellung, Medizinprodukte, sterile Verpackungen, Lieferketten und Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Therapiesituationen: § 5 Abs. 3 AM-NutzenV sieht ausdrücklich vor...
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.03.2026
- Beschreibung: Ziel ist ein integrierter Ansatz zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und Stärkung des Produktionsstandorts Deutschland, insbesondere durch stabile Finanzierungsmodelle, schnelle regulatorische Verfahren, resiliente Lieferketten, Abbau strategischer Abhängigkeiten, Abstimmung mit europäischen und internationalen Strategien sowie bessere Rahmenbedingungen für Produktion und Versorgung kritischer Arzneimittel.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Therapiesituationen: § 5 Abs. 3 AM-NutzenV sieht ausdrücklich vor...
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- Angegeben von: Incyte Biosciences Germany GmbH am 10.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine konstruktive, patientengerichtete Debatte bzgl. des Orphan-Privilegs im Rahmen einer möglichen, zukünftigen AMNOG-Reform ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unsicherheiten führt. § 5 AM-NutzenV: „Sofern es unmöglich...
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.03.2026
- Beschreibung: Ziel ist ein gleichberechtigter, rechtssicherer und bürokratiearmer Datenzugang für öffentliche und private Forschung, insbesondere durch klare Abgrenzung von FDG und GDNG, industriefreundliche Definitionen, transparente Akkreditierungskriterien, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, rechtssichere Anonymisierung und Aufbau einer zukunftsfähigen Forschungsdaten-Infrastruktur für große Datensätze und KI-Anwendungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Gesetz zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Therapiesituationen: § 5 Abs. 3 AM-NutzenV sieht ausdrücklich vor...
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Sicherung der Versorgung mit patentfreien Arzneimitteln durch neue sozialrechtliche Vorgaben für Rabattverträge, insbesondere durch Ausschreibungsverbote für kritische Arzneimittel, zwingende Mehrfachvergabe, Berücksichtigung von Produktionsstandort und Lieferkettenresilienz, Anpassung bestehender Rabattverträge, Begrenzung von Marktkonzentration und Stärkung resilienter Versorgungsketten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Therapiesituationen: § 5 Abs. 3 AM-NutzenV sieht ausdrücklich vor...
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- Angegeben von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien, insb. für seltene Erkrankungen, zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Evidenz (gemäß § 5 Abs. 3 AM-NutzenV), sowie der Berücksichtigung...
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- Angegeben von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 23.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu. - Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation. - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (– AM-NutzenV –) vom 28.12.2010 (BGBl..., ...Unternehmer wie folgt (§ 8 AM-NutzenV): - der GBA berät den...
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Stärkung des Forschungs- und Pharmastandorts D: Honorierung, Evaluierung und Vertragsverbindlichkeit
- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Stärkung einer nutzenbasierten Preisbildung und verlässlicher Erstattungsbedingungen für innovative Arzneimittel, insbesondere durch ein echtes Verhandlungsverfahren, Abschaffung kumulativer Kostensenkungsinstrumente, Erweiterung der freien Preissetzung, dauerhafte Nicht-Listungsoption des Erstattungsbetrags, Ablehnung zusätzlicher Selektions- und Ausschreibungsmodelle im Patentmarkt sowie bessere Umsetzbarkeit erfolgsabhängiger Vergütungsmodelle.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Therapiesituationen: § 5 Abs. 3 AM-NutzenV sieht ausdrücklich vor...
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- Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge des GKV-FinStG wurde die Umsatzschwelle für Orphan Drugs abgesenkt. Der vfa dringt auf eine Revision dieser Maßnahme, da diese die bis dahin gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich seltene Erkrankungen gefährdet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unberücksichtigt (§ 5 Abs. 7 AM-NutzenV: „eine gegenüber der...
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 11.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die politische Verankerung der industriellen Gesundheitswirtschaft als strategische Leitwirtschaft. Bezweckt wird die Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten industriepolitischen Strategie mit verlässlichen Rahmenbedingungen für Medizintechnik, Pharma und Biotechnologie, beschleunigten Verfahren, verbessertem Marktzugang für Innovationen, forschungsfreundlicher Nutzung von Gesundheitsdaten, Stärkung resilienter Lieferketten und Produktionskapazitäten in Europa sowie der Institutionalisierung eines dauerhaften Pharma- und Medizintechnikdialogs einschließlich Zeit-, Maßnahmen-, Monitoring- und Umsetzungsmechanismen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: AbbVie Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien ein, um innovative Therapien schneller zu entwickeln, in die Versorgung zu bringen sowie den Forschungsstandort Deutschland zu stärken. Notwendig sind daher effiziente Genehmigungsprozesse, klare regulatorische Vorgaben, angemessene Datenschutzregelungen, Förderung digitaler Technologien sowie die 1:1-Umsetzung europäischer Standards ohne „Gold-Plating“. Aktuelle Hürden sind u.a. lange sequentielle Genehmigungsfristen nach MPDG, doppelte Einreichungen bei kombinierten IVDR/EU CTR-Studien mit mehrfacher Ethikbewertung, unverhältnismäßiger Schulungs- und Meldeaufwand bei Zentrallaborstudien sowie verbreitete Papierakten durch mangelnde Digitalisierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):