Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606180016
(PDF - 26 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung §130a Abs. 8 SGB V: Ausschreibungen erst ab vier Marktteilnehmern, zwingende Mehrfachvergabe und Berücksichtigung des Pharmastandortes Europa
Ziel ist die Änderung von § 130a Abs. 8 SGB V, damit Ausschreibungen erst ab ausreichender Anbieterzahl zulässig sind, Mehrfachvergaben verbindlich vorgesehen werden und der Pharmastandort Europa sowie Lieferkettenresilienz bei der Vergabe berücksichtigt werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (R001463)
am
18.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.03.2026 an:
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Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Arzneimittel [alle SG hierzu]