Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606180016 (PDF - 26 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung §130a Abs. 8 SGB V: Ausschreibungen erst ab vier Marktteilnehmern, zwingende Mehrfachvergabe und Berücksichtigung des Pharmastandortes Europa

Ziel ist die Änderung von § 130a Abs. 8 SGB V, damit Ausschreibungen erst ab ausreichender Anbieterzahl zulässig sind, Mehrfachvergaben verbindlich vorgesehen werden und der Pharmastandort Europa sowie Lieferkettenresilienz bei der Vergabe berücksichtigt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (R001463) am 18.06.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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