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1.130 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.130)

    • Angegeben von: Sozialhelden e. V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das verfolgte Ziel ist die Verbesserung der Wohnungssituation für Menschen mit Behinderung und damit ein verfassungsrechtlich anerkanntes Ziel (vgl. Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG), das auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention geboten ist.
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Beschreibung: Der Verfassungsauftrag zur Herstellung tatsächlicher Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) hat am 15. November Geburtstag – auch 30 Jahre nach seiner Einführung bleibt er ein uneingelöstes Versprechen. Das zeigt sich besonders bei der politischen Partizipation von Frauen. Angesichts dessen fordert der djb Bundes- und Landesgesetzgeber auf, verfassungskonforme Paritätsgesetze zu erlassen, um das Potential des Art. 3 Abs. 2 GG voll zu entfalten. Ergänzend sollte eine klarstellende Verfassungsänderung in Betracht gezogen werden, die die Verfassungsmäßigkeit derartiger Regelungen konkretisiert. Darüber hinaus sollte die politische Partizipation von Frauen proaktiv und ganzheitlich gefördert werden – auch durch die Parteien selbst.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Potential des Art. 3 Abs. 2 GG voll zu entfalten. Ergänzend..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG historisch ein (I.), fokussiert..., ... in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG Die Geschichte des Art. 3 Abs. 2 GG ist eine Geschichte mühsam..., ...1949 schreibt Art. 3 Abs. 2 GG vor: „Männer und Frauen ..., ...Abs. 2 (nunmehr: Satz 1) GG gruppenbezogene Nachteile..., ...1994 wurde Art. 3 Abs. 2 GG um einen Satz 2 ergänzt:..., ...seither gemäß Art. 1 Abs. 3 GG alle staatliche Gewalt, ..., ...gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG positiv in der Pflicht: ..., ...Ergänzung des Art. 3 Abs. 2 GG um Satz 2 wurde Manches ..., ...des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG Wirksamkeit. Vergleicht..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG bleibt damit weitgehend ..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG Besonders eklatant zeigt..., ...Umfang Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG Quoten von Frauen in den..., ...aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG keine verfassungsrechtliche..., ...durch Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gerade keine Stellung.[12..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG ein den Wahlgrundsätzen ..., ...des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG deutlich verfehlt wird, ..., ...von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG bleibt viel zu tun. ..., ...auf Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG – abhängig vom Ergebnis ...
    • Angegeben von: RTL Deutschland am 25.06.2024
    • Beschreibung: Sicherung des Handlungsspielraums privater Medienanbieter in einem bereits hoch regulierten und wettbewerbsintensiven Markt gegen Eingriffe in die Refinanzierungsfreiheit, für evidenzbasierte wissenschaftliche Legitimation gesetzlicher Regelungen, Sicherung grundgesetzlich geschützter Rechtsgüter (z.B. Art. 5 GG) und föderaler Zuständigkeiten
    • Angegeben von: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. am 24.06.2025
    • Beschreibung: Ziel ist eine planbare und ausreichende Finanzierung der Kriegsgräberfürsorge insbesondere im Ausland (als staatliche Aufgabe gemäß GG Art. 74), um den Aufgaben gerecht zu werden, die aus den von der Bundesregierung abgeschlossenen bilateralen Kriegsgräberabkommen erwachsen.
    • Angegeben von: Bundesstiftung Magnus Hirschfeld am 15.07.2026
    • Beschreibung: Der Schutz der sexuellen Identität und Partnerwahl zustimmungsfähiger Personen (Erwachsener) soll entsprechend europäischer Rechtsprechung auch im Grundgesetz ausdrücklich verankert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 313/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1, 2 GG. Dass bei der Anordnung ..., ...Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1, 2 GG. Nachfolgend wird dargelegt..., ...Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1, 2 GG. Er ist offensichtlich Nutzungsberechtigter..., ...Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1, 2 GG berufen kann. Die gilt jedenfalls..., ...Grundrechtsträger des Art. 13 Abs. 1 GG seien, weil sie nicht geltend..., ...Berufsträgers aus Art. 13 Abs. 1 GG ein. Auch wenn eine solche..., ...Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG berührt, muss das Ausmaß..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) berührt, da deren Daten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tierschutz nach Art. 20a GG in der praktischen Umsetzung..., ...Staatsziel Tierschutz in Art. 20a GG unvereinbar. Der Schutz ..., ...Schutzauftrag des Art. 20a GG praktisch zur Geltung bringen...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 29.05.2026
    • Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass die aktuellen rentenpolitischen Debatten die Frage der Geschlechtergerechtigkeit in der Alterssicherung systematisch vernachlässigen. Der djb fordert die ASK auf, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe aller Reformvorschläge zu verankern und jede Empfehlung vorab auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu prüfen (verfassungsrechtliches Verschlechterungsverbot aus Art. 3 Abs. 2 GG).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verschlechterungsverbot aus Art. 3 Abs. 2 GG). Das bisherige Leitbild..., ...Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) Das Bundesverfassungsgericht..., ...Gleichstellungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 GG. Der djb fordert daher unverändert..., ...Verschlechterungsverbot aus Art. 3 Abs. 2 GG kollidieren. Rentenrechtliche..., ...Verschlechterungsverbot aus Art. 3 Abs. 2 GG, da Frauen aufgrund geringerer..., ... 20 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie eine..., ...Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG zu überprüfen.[19] Berücksichtigung..., ...unberücksichtigt (Art. 3 Abs. 2 GG). Flexibilität im Lebensverlauf..., ...i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und 2 GG) nur dann gerechtfertigt..., ...gleichstellungsrechtlicher Sicht (Art. 3 Abs. 2 GG) strukturelle Probleme, ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise..., ... erwähnten Art. 3 Abs. 3 GG auch auf gesetzliche Bestimmungen...
    • Angegeben von: GermanZero e.V. am 29.01.2025
    • Beschreibung: GermanZero e.V. fordert die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für umfassenden Klimaschutz auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu schaffen. Mit einer Ergänzung von Artikel 91a GG sollen Kommunen und Länder in die Lage versetzt werden, notwendige Klimainvestitionen durchzuführen. Dazu gehört die Einführung eines Finanzierungsmechanismus, der die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen fördert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... (Art. 109 Abs. 3 Satz 4 GG). Die Änderungen sollen..., ...durchgesetzt werden (Art. 39 GG). Bei alldem wurde eine..., ...Ländern (Art 91a Abs. 1 Nr. 2 GG) bereits verankert – alle..., ...Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) durch Anpassungsmaßnahmen..., ... i.S.d. Art. 115 Abs. 2 GG zu werten sei, weil der ..., ... 90. 15 Art. 115 Abs. 2 GG in seiner früheren Fassung..., ...ein neuer Art. 109 Abs. 4 GG bzw. Art. 115 Abs. 3 GG..., ...es mit Art. 87a Abs. 1a GG (Sondervermögen Bundeswehr..., ...geplanten Art. 143h Abs. 2 GG umgesetzt werden, indem ..., ...zierungshilfe, die in Art. 104b GG (bedeutsame Investitionen) oder Art. 104c GG (Bildungsinfrastruktur)..., ...überlassen werden (Art. 104b GG). Der Unterschied liegt ..., ...Grenze des Art. 79 Abs. 3 GG (der auch die bundesstaatliche..., ...in: Dürig/Herzog/Scholz, GG Kommentar, Stand August ..., ...Richtervorlage nach Art. 100 GG). Inhaltlich gilt: Der ..., ... Anwendung der Art 104 a GG ff. darf diese nicht ersetzen..., ...Ergänzung des Art. 91a Abs. 1 GG um eine Nr. 3 einfacher ..., ...322 (328 f.): „Art. 91e GG. (1) Bund, Länder und Kommunen..., ...Schuldenbremse Art. 109 Abs. 4 GG bzw. Art. 115 Abs. 3 GG ..., ...Text in rot: „Artikel 91a GG (1) Der Bund wirkt auf ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschaffenen Rechtspositionen...
    • Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
    • Beschreibung: Das geltende Arbeitszeitrecht ist nicht ausreichend auf die Besonderheiten wissenschaftlicher Tätigkeit zugeschnitten, etwa die Betreuung von wissenschaftlichen Versuchen oder interkontinentales Arbeiten. Zudem schränkt es die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es Forscher:innen in Deutschland das Forschen außerhalb ihrer Arbeitszeiten arbeitsrechtlich untersagt, auch wenn sie freiwillig weiterarbeiten möchten (z. B. im Rahmen ihrer Promotion).
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
    • Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
    • Beschreibung: Das geltende Arbeitszeitrecht ist nicht ausreichend auf die Besonderheiten wissenschaftlicher Tätigkeit zugeschnitten, etwa die Betreuung von wissenschaftlichen Versuchen oder interkontinentales Arbeiten. Zudem schränkt es die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es Forscher:innen in Deutschland das Forschen außerhalb ihrer Arbeitszeiten arbeitsrechtlich untersagt, auch wenn sie freiwillig weiterarbeiten möchten (z. B. im Rahmen ihrer Promotion).
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wissenschaftsfrei-heit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es ...
    • Angegeben von: Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau am 21.04.2024
    • Beschreibung: Wahrung der geschlechtsbasierten Rechte von Frauen und Mädchen, Erhalt von Lesbenräumen und Frauenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich durch bloße Eintragung im Melderegister zur Frau zu erklären. Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es auch keine Beseitigung von Benachteiligungen von Frauen geben. Dieses Gesetz verunmöglicht Artikel 3 GG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 21.07.2026
    • Beschreibung: Das geltende Arbeitszeitrecht ist nicht ausreichend auf die Besonderheiten wissenschaftlicher Tätigkeit zugeschnitten, etwa die Betreuung von wissenschaftlichen Versuchen oder interkontinentales Arbeiten. Zudem schränkt es die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es Forscher:innen in Deutschland das Forschen außerhalb ihrer Arbeitszeiten arbeitsrechtlich untersagt, auch wenn sie freiwillig weiterarbeiten möchten (z. B. im Rahmen ihrer Promotion).
    • Angegeben von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 09.01.2025
    • Beschreibung: Wir fordern die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für umfassenden Klimaschutz auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu schaffen. Mit einer Ergänzung von Artikel 91a GG sollen Kommunen und Länder in die Lage versetzt werden, notwendige Klimainvestitionen durchzuführen. Dazu gehört die Einführung eines Finanzierungsmechanismus, der die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen fördert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. am 19.04.2024
    • Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
  • Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz

    Aktiv vom 02.01.2025 bis 17.11.2025

    • Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 02.01.2025
    • Beschreibung: Wir fordern die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für umfassenden Klimaschutz auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu schaffen. Mit einer Ergänzung von Artikel 91a GG sollen Kommunen und Länder in die Lage versetzt werden, notwendige Klimainvestitionen durchzuführen. Dazu gehört die Einführung eines Finanzierungsmechanismus, der die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen fördert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG im Grundsatz. Allerdings..., ... 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) 1. Allgemeines Der Referentenentwurf..., ...Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG) geschlossen werden, da ...
    • Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass auch die ca. 1,8 Mio. Beschäftigten der Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft durch das allgemeine Arbeitsrecht vor Diskriminierung geschützt werden. Entsprechend fordern wir eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (insbes. § 118, Abs. 2) und des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (insbes. § 9). Arbeitsrechtsrechtliche Regelungen der Kirchen sind nicht anzuerkennen, da auch Religionsgemeinschaften laut Artikel 140 GG „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" agieren müssen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Klimaanpassung nach Art.91a GG würde eine langfristige,...
  • Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm

    Aktiv vom 29.09.2025 bis 31.03.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...aus Art. 20a Grundgesetz (GG). 1 Einen Überblick über...
    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der HDE lehnt es ab, dass zur Stärkung der Tarifbindung öffentliche Aufträge des Bundes an die Tarifbindung gekoppelt werden. Ebenso lehnt der HDE ab, dass gesellschaftsrechtliche Umgliederungen untersagt werden. Diese seien wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit im Einzelfall zu erhalten. Die Sozialpartner verhandeln Tarifverträge frei von staatlicher Einflussnahme. Der HDE lehnt auch rein politisch motivierte Anhebungen des Mindestlohnes per Gesetz ohne Beteiligung der unabhängigen Mindestlohnkommission strikt ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 31.03.2026
    • Beschreibung: Verschärfung, verbindliche Emissionsminderungsziele für jeden Sektor, regelmäßige Überprüfung und Nachsteuerungspflicht mit zeitnah umzusetzenden geeigneten Maßnahmen, um Zieleverfehlungen zu korrigieren, generationengerechter Klimaschutz, Transparenz über die Projektionsdaten bis 2030 und darüber hinaus, Einhaltung der Ziele bis 2030 und darüber hinaus gemäß § 3 Absatz 1 KSG. Hinterlegung einer klaren Finanzierungsstrategie gemäß Klimaschutzgebot aus Art. 20a Grundgesetz (GG). Fokus auf Maßnahmen in den Bereichen LULUCF, Fläche/Siedlung, Wälder, Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, sustainable finance.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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