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797 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (797)

    • Angegeben von: DMV - Verband Deutscher Musikverlage am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger unterliegen dem Steuerabzugsverfahren nach §50a EStG. Für Vergütungsschuldner (deutsche Unternehmen) sowie für die -gläubiger (ausländische Partnerunternehmen) sind mit der derzeitigen Ausgestaltung des Verfahrens immense bürokratische Hürden verbunden. Innereuropäisch bedeutet das erhebliche Wettbewerbsnachteile. Das Verfahren zum Steuerabzug nach §§ 50a 50c sollte entbürokratisiert werden. Derzeit sind die Bearbeitungszeiten (bis zu 24 Monate) sowie die Zahl der zu stellenden Anträge zu hoch und wettbewerbsschädlich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen...
    • Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
    • Beschreibung: Inländische Einkünfte von ausländischen Musikschaffenden und Lizenzgebern unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon freistellen lassen (§50a EStG). Der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung in Deutschland ist im Vergleich zu anderen EU-Ländern sowie weltweit einzigartig hoch und zeitaufwändig. Dadurch werden Musikschaffenden und Unternehmen Mittel entzogen, die ihnen zum Wirtschaften fehlen – ein Nachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern, muss der bürokratische Aufwand bei der Abzugsteuerentlastung dringend reduziert werden. Dies erfordert eine Auflösung des Antragsstaus beim BZSt, eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten und eine Vereinfachung der Verfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10715 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
      2. BT-Drs. 20/10898 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10715 - Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
      3. BT-Drs. 20/11288 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Weitere Maßnahmen zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen ..., ...Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. Beispielsweise: Eine im..., ...Pflicht greift nach §50c EStG nicht, sofern mit dem Land..., ... Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ... Steuerabzug nach § 50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, ..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EstG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ... Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen..., ...Abzugsteuerverfahrens nach § 50a EstG: Wettbewerbshemmnisse für..., ...Abzugsteuerverfahren nach §§ 50a, 50c, 50d EStG und der damit verbundene..., ...Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG auf alle Lizenzgeschäfte..., ...Vergütungen in §50c Abs. 2 S. 2 EStG erforderlich....
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: In Art. 4 Nr. 4 Jahressteuergesetz 2024 ist vorgesehen, den S. 2 von § 22 Nr. 5 EStG-E um einen Sachverhalt zu erweitern, der Beiträge in eine ausländische Versorgungseinrichtung betrifft. Davon erfasst werden auch Fälle, bei denen eine Versorgung bei einer ausländischen Versorgungseinrichtung aufgebaut wurde und das Kapital aufgrund des Umzugs des Steuerpflichtigen nach Deutschland auf eine deutsche Versorgungseinrichtung transferiert wird.Wir plädieren für eine Übergangsregelung, die fehlende Aufzeichnungen mangels bisheriger Aufzeichnungspflichten und -notwendigkeiten berücksichtigt. Demnach sollten Leistungen, die anteilig auf Beiträgen aus ausländischen Versorgungseinrichtungen vor 2024 beruhen, nicht in nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG-E einbezogen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Anhebung des Förderbetrags von 288 auf 360 € und die daraus resultierende Erhöhung der steuerlich geförderten Beiträge von 960 auf 1.200 € (§ 100 Abs. 2 und Abs. 6 EStG). Darüber hinaus begrüßen wir die Kopplung der Einkommensgrenzen für die Förderberechtigten an die BBG (3 % der BBG) sowie die gegenüber dem aktuellen Stand leichte Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 2.575 auf 2.718 € (§ 100 Abs. 3 Ziff. 3 EStG). Wir bedauern es, dass der Förderprozentsatz nicht von 30% auf 40% oder 50% erhöht werden soll.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. am 06.03.2025
    • Beschreibung: Verpflichtende Einbindung von Energie-Effizienz-Experten in § 35c EstG, nahezu gleiche Förderanreize wie in der Bundesförderung Effiziente Gebäude-Einzelmaßnahme (BEG-EM) (inkl. iSFP-Bonus) führt zu fehlendem Einsatz von Energieeffizienz-Experten, fehlender Anreiz zur Beratung führt zu geringeren Zusatzinvestitionen, die eine Energieberatung aufzeigen würde, Ungerechtigkeit durch abweichende Förderhöhe steuerliche Förderung vs. BEG-Einzelmaßnahme
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 07.05.2024
    • Beschreibung: Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 2021) und insbesondere des sogenannten MiKaDiv (Mitteilungsverfahren Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Hinterlegungsscheine) des BZSt zum 1. Januar 2025; Bitte um zeitliche Verschiebung der erstmaligen Anwendung der neuen §§ 45b und 45c EStG. Diese §§ umfassen Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer und die Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit der Umsetzung des AbzStEntModG einschließlich der Einführung digitaler Verfahren beschreitet Deutschland beim Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige einen Sonderweg innerhalb der Europäischen Union, der sich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Hier gilt es, die deutschen Besonderheiten in den bürokratischen Formalitäten auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und eine stärkere Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union anzustreben. Eine dauerhafte Erleichterung für die Unternehmen sowie die durchführende Behörde kann durch eine deutlich abgesenkte Zahl der zustellenden Anträge sowie einen deutlich geringeren Bearbeitungsaufwand bzw. Bearbeitungszeiten der Anträge erreicht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zum Steuerabzug nach §50a EStG führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen..., ...vom Steuerabzug nach §50a EStG für ausländische Steuerpflichtige..., ...den Steuerabzug nach §50a EstG entfaltet das Gesetz bisher..., ...angewachsen. Dabei sieht das EStG §50c Abs. 2 S. 6 vor, dass..., ...Geringfügigkeitsgrenze in §50a (2) EStG i. H. v. 250 EUR bedarf..., ...zum Steuerabzug nach §50c EStG verbunden bürokratischen...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
    • Beschreibung: Ziel ist eine praxisgerechtere Ausgestaltung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Die Ermittlung der ortsüblichen Miete soll vereinfacht und durch pauschalierte oder regionalisierte Vergleichswerte ersetzt werden. Die starre Wertgrenze von 25 €/m² sollte an regionale Mietniveaus angepasst werden. Zudem ist eine klarere rechtliche Grundlage für die Überlassung von Werkswohnungen erforderlich, insbesondere zur Abgrenzung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dadurch soll die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterwohnungen im Handwerk wirksam nutzbar werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bewertungsvorschrift § 8 Absatz 2 Satz 12 EStG (Bewertungsabschlag bei..., ...Bewertungsvorschrift § 8 Absatz 2 Satz 12 EStG (Bewertungsabschlag bei..., ...Bewertungsvorschrift § 8 Absatz 2 Satz 12 EStG (Bewertungsabschlag bei..., ...Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 12 EStG wird von Handwerksbetrieben...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
    • Beschreibung: Die Notwendigkeit zur Überarbeitung BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) ergibt sich aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 (BGBl I Nr. 411). Das IDW begrüßt, dass mit dem überarbeiteten BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet werden sollen und bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Das IDW regt an, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung zu..., ... 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG sollte bspw. auch klargestellt..., ...Die Vorschrift des § 4h EStG legt einen „engen“ Zinsbegriff..., ... von § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG erfasst sein, da das Gesetz..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG bereits dem Grunde nach..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG zur Definition des „maßgeblichen..., ...Steuerpflichtige, die nur dem EStG unterliegen, auszuweiten..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG Wir regen an, die Rz. 42..., ... von § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG laufende Zinsaufwendungen..., ... Fällen des § 4h Abs. 2 EStG durch laufende Zinsaufwendungen..., ...Rechtsgrundlage. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sieht vor, dass für den..., ...Ausnahmen des § 4h Abs. 2 EStG nicht zur Anwendung kommen..., ...Regelungen in § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG für einen Zinsvortrag auch..., ...Zinsaufwendungen in § 4h Abs. 1 Satz 1 EStG ist nach dem Wortlaut in..., ...Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG, wonach Zinsaufwendungen..., ...Ereignis i.S.d. § 4h Abs. 5 EStG zu behandeln. Auch das ..., ...). Da es in § 4h Abs. 5 EStG an einer solchen Regelung..., ... nicht nach § 4h Abs. 5 EStG untergeht), sich aber die..., ...Ereignis nach § 4h Abs. 5 EStG entstanden sind, nicht ..., ...warum Fälle des § 4h Abs. 5 EStG anders zu behandeln sein...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Begrüßung der raschen Umsetzung der beiden Entscheidungen des BVerfG zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Vorschläge des DAV: - Prüfung einer Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG - Anpassung des Konzernbegriffs gemäß der Betrachtungsweise des § 13b Abs. 9 ErbStG - Ersatzlose Streichung von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG - Verzicht auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Andererseits zeigt..., ...Verfahren zu § 6 Abs. 5 EStG, dass verfassungsrechtliche..., ... Wie noch zu § 6 Abs. 5 EStG später unter 5. auszuführen..., ... Die Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes..., ...Die Neuregelung des § 4h EStG n.F. verändert den Konzernbegriff..., ...einem Konzern i.S.d. § 4h EStG gehören und keine weitere..., ...einen Konzern i.S.d. § 4h EStG voraussetzt, ergab sich bislang nach § 4h EStG a.F. in drei Fällen: ..., ... ist § 4h Abs. 3 Satz 6 EStG a.F. ersatzlos entfallen..., ...Form in § 4h Abs. 3 Satz 4 EStG n.F. wieder. Bei strengem..., ...kein Konzern i.S.d. § 4h EStG n.F. mehr. Bei Annahme ..., ...Konzerns im Sinne des § 4h EStG [a.F.; Anm. d. Verf.] soll..., ...bisherigen Verweises auf § 4h EStG hinausgehend wäre damit..., ... Die Anwendung des § 4h EStG n.F. aufgrund einer systematischen..., ...Verständnis des vormaligen § 4h EStG a.F. in § 13b Abs. 4 Nr..., ...dynamischen Verweisung auf § 4h EStG n.F. b. 90%-Test gemäß..., ...Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG dient, eine Verrechnung..., ...nochmals auf § 6 Abs. 5 EStG-E eingegangen werden. ..., ...Ergänzung von § 6 Abs. 5 EStG-E dahingehend, dass bei..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG umzusetzen. Die Neuregelung...
  • § 6b EStG

    Aktiv vom 19.06.2025 bis 14.07.2025

    • Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 19.06.2025
    • Beschreibung: Wir regen an und bitten um Prüfung, den Anwendungsbereich des § 6b des Einkommensteuergesetzes (Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter) auch auf Schaustellerbetriebe auszuweiten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anwendungsbereichs des § 6b EstG auf Schaustellerbetriebe..., ...Schaustellerbetrieben zugutekommt. § 6b EStG gilt für alle gewerblichen..., ...Anwendungsbereich des § 6b EStG. In Bezug auf mobile..., ...Gleichbehandlung beim § 6b EstG wäre ein wichtiges Zeichen..., ... Anwendbarkeit des § 6b EStG auf Schaustellerbetriebe...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen die Regelung in § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. b EStG, dass die Abfindung in die gRV steuerlich begleitet wird. Allerdings müsste sie noch dahingehend ergänzt werden, dass auch nicht unter das BetrAVG fallende Personen einbezogen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 21.08.2025
    • Beschreibung: Die Änderung erweitert die Mitteilungspflichten für Zahlstellen im Rahmen des Zahlstellenverfahrens. Damit ist für Zahlstellen zunächst unbestreitbar Mehraufwand verbunden. Diese Ausweitung schließtaber bestehende Lücken bei der Ermittlung beitragspflichtiger Einnahmen, z.B. Leistungsanteilen aus Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG („betriebliche Riesterrente“) bei freiwillig Versicherten. Der Gesamtaufwand in Zusammenhang mit Zahlstellenmeldunge für alle Beteiligten könnte daher mittelfristig sinken.Allerdings spricht sich die aba dafür aus, in Artikel 19 eine eigenständige Regelung über das Inkrafttreten zu treffen. Nach aktuellem Stand würden die Änderungen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen dafür bereits vorlägen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI-Anpassungsgesetz, SGB VI-AnpG
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 14.11.2024
    • Beschreibung: Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelung zur Zinsschranke in § 4h EStG, und zwar: - Schaffung eines Wahlrechts für die Steuerpflichtigen, auch in Wirtschaftsjahren, in denen die Nettozinsaufwendungen unter 3 Mio. Euro liegen oder negativ sind, eine gesonderte Feststellung des EBITDA-Vortrags nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG zu beantragen - Streichung des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG, damit die sogenannten Escape-Klauseln nach § 4h Abs. 2 EStG auch dann greifen, wenn ein Zinsvortrag die Zinsaufwendungen erhöht - Umwandlung der aktuellen Freigrenze von 3 Mio. Euro in einen Freibetrag in Höhe von 3 Mio. Euro
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) – I V C 2 -..., ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung nehmen..., ...Anwendungsbereich des § 4h EStG fallen. Zu Randnummer ..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG auf die Regelung des Art..., ...V. m § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG das maßgebliche Einkommen..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG überschritten wird. Demnach..., ...gem. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Dieses Verständnis steht..., ...enthaltenen Sätze des § 4h EStG nacheinander anzuwenden..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG) vorerst ausgeschlossen..., ... Einkommensteuergesetz: EStG; 4h EStG; Rn. 78-83). Für..., ...wonach § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sicherstellen soll, dass..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG einzubeziehen sind. Zu..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG regelt aus Sicht unserer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. EStG und in Ermangelung einer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. HS EStG (EBITDA-Vortrag) Gem. ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG darf in Wirtschaftsjahren..., ...nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festgestellt ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG) und die Verrechnung der..., ...wird (§ 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Für die letzten beiden..., ...sollte § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG gestrichen werden. Zu ...
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 28.07.2025

    • Angegeben von: Bundesverband Beteiligungskapital - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Wie schon in der Anhörung am 28. April geäußert, begrüßt der BVK die vorgesehene Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchstabe h UStG.Der BVK begrüßt auch ausdrücklich den Vorschlag, § 19a EStG weiter zu entwickeln. Wie in der Anhörung am 28. April ausgeführt, erachten wir Mitarbeiterbeteiligungen als einen wichtigen Baustein zur Lösung der sich stellenden Herausforderungen. Auch wenn durch das ZuFinG der Anwendungsbereich des § 19a EStG schon erheblich erweitert wird, regen wir an auf die qualifizierende Merkmale nach § 19a Abs. 3 EStG gänzlich zu verzichten. Unternehmen jeder Größe und jeden Alters sollten in der Lage sein, mittels des § 19a EStG Mitarbeiterbeteiligungen zu ermöglichen. Hinsichtlich der Einführung des § 19a Abs. 4b EstG regen wir an, § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu streichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8292 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Reinvestitionsmöglichkeiten nach § 6b EStG Vor diesem Hintergrund..., ...Reinvestitionsmöglichkeiten gemäß § 6b EStG. Die Übertragung stiller..., ... Wirtschaftsgüter (§ 6b EStG) sollte - wie bis 1998 ..., ...Reinvestition gemäß § 6b EStG genutzt werden können. ..., ...eine Erweiterung des § 6b EStG vorzunehmen. Die Wiedereinführung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) – I V C 2 -..., ... zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) Stellung nehmen..., ... des § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG auf die Regelung des Art..., ...V. m § 4h Abs. 1 Satz 2 EStG das maßgebliche Einkommen..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG überschritten wird. Demnach..., ...gem. § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Dieses Verständnis steht..., ...enthaltenen Sätze des § 4h EStG nacheinander anzuwenden..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG) vorerst ausgeschlossen..., ... Einkommensteuergesetz: EStG; 4h EStG; Rn. 78-83). Für..., ...wonach § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG sicherstellen soll, dass..., ...Abs. 2 Satz 1 Buchst. a EStG einzubeziehen sind. Zu..., ... des § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG regelt aus Sicht unserer..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. EStG und in Ermangelung einer..., ...aus dem Grund, dass das EStG und das KStG keine Regelung..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. HS EStG (EBITDA-Vortrag) Gem. ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG darf in Wirtschaftsjahren..., ...nach § 4h Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festgestellt ..., ...4h Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. EStG) und die Verrechnung der..., ...wird (§ 4h Abs. 1 Satz 7 EStG). Für die letzten beiden..., ...sollte § 4h Abs. 1 Satz 7 EStG gestrichen werden. Zu ...
    • Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
    • Beschreibung: BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... II. Zu § 22a Abs. 5 EstG - Änderungen beim Verspätungsgeld..., ...Verspätungs-geldern nach § 22a Abs. 5 EStG ruft häufig Unverständnis..., ...gemäß § 22a Abs. 5 Satz 5 EStG zu zahlen haben, gleichgültig..., ...Ergänzungen des § 22a Abs. 5 EStG vor: 1. Zunächst sollte..., ...Ermessens-spielraum in § 22a Abs. 5 EStG. Zur Abhilfe könnte § 22a...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a EStG) Sehr geehrte , die verbilligte..., ...Arbeitslohn, wobei § 3 Nr. 39 EStG einen Freibetrag gewährt..., ...Regelung des § 3 Nr. 39 EStG fallen, lässt jedoch erfreulicherweise..., ...Beteiligungsangebot nach § 3 Nr. 39 S. 2 EStG grundsätzlich an alle Mitarbeitenden..., ...Mitarbeitenden nach § 3 Nr. 39 S. 1 EStG zu ermöglichen. Der nach..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Wortlaut des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG widerspiegelt. Nach dem..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend näher...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einkommenssteuergesetz (EStG) zeitnah zu einer Steuergutschrift...
    • Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 22.07.2024
    • Beschreibung: Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung bei der Bescheinigung der Angaben für Hinterlegungsscheine nach Paragraf 45b Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung der Steuerbescheinigung nach Paragraf 45b EStG Zu Artikel 8: Änderung der Abgabenordnung – Keine Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen (Paragrafen 138l ff. AO)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Zweites Jahressteuergesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EstG Die Verlustverrechnungsbeschränkungen..., ...20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG sollte gestrichen werden..., ...Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG (MiKaDiv) Bekanntlich..., ...Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG zeitnah anzupassen. VORSCHLAG: § 45b Absatz 3 EStG sollte wie folgt angepasst..., ...Steuerbescheinigung nach § 45b EStG im Zusammenhang mit..., .... V. m. § 45a Absatz 2a EStG (im Folgenden „Steuerbescheinigung..., ...Angaben nach § 45b Absatz 2 EStG um folgende Angaben zu ..., ...Maßgabe des § 45b und § 45c EStG (im Folgenden BMF-Schreiben..., ...45b Absatz 3 Satz 1 und 2 EStG zu vermerken. Rz. 15..., .... § 45b Absatz 3 Satz 2 EStG). Diese Angaben würde im..., ...45b Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 EStG sieht vor, dass das (…)..., ...45b Absatz 3 Satz 1 und 2 EStG zu vermerken.“ Wir regen..., ...: § 45b Absatz 3 Satz 2 EStG sollte wie folgt ergänzt..., ...Betroffene Normen: § 34c EStG, § 26 KStG und § 8 Nr. ..., ...Handelsgeschäft. - § 34c EStG, § 26 KStG und § 8 Nr. ..., ...: BMF Betroffene Norm: EStG und ggf. die jeweiligen..., ...IV C 4 Betroffene Norm: EStG Sachverhalt, Problem und..., ...Pauschalsteuer nach § 37b EStG analoge Pauschalie-rung..., ...Betroffene Normen: § 37b EStG und § 1 Abs. 1 Satz 2 SvEV...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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