Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (61)
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 28.06.2024
- Beschreibung: Einsparung von Primär- und Endenergie als gleichwertiges Ziel neben Nutzung Erneuerbarer und Reduktion der THG-Emissionen, Anheben des Anforderungen an Neubau auf Passivhausstandard, Erweiterung der Nachrüstpflichten/Einführung von Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude, Steigerung der gesetzlich vorgegebenen Sanierungstiefe, Aufhebung bzw. Neuformulierung des Wirtschaftlichkeitsgebots unter der Berücksichtigung von Effekten auf das Gemeinwohl, Erhalt und Stärkung der Vorgaben für das Heizen mit erneuerbaren Energien
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 27.06.2024
- Beschreibung: Der VfW setzt sich dafür ein, dass Wohnungslüftung, insbesondere diejenige mit Wärmerückgewinnung (WRG), als Schlüsseltechnologie anerkannt wird und dementsprechend angemessene Berücksichtigung im GModG findet. Dies reicht von der Einfügung eines Absatzes zur Sicherstellung des für Gesundheit und Beheizung erforderlichen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels wie er ähnlich in der EnEV 2014 zu finden war (denn bloße Fensteröffnung genügt nicht) über die Einbeziehung von zentralen oder dezentralen Zu- und Abluftanlagen mit WRG ins Referenzhaus bis zur Anrechnung der Lüftung mit WRG bei Stromdirektheizung und Mieterhöhung nach Wärmepumpen-Einbau bzw. – Aufstellung. Ferner sollte dem Begriff der Raumklimaqualität bei der Umsetzung der EPBD unbedingt ausreichend Rechnung getragen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH am 03.09.2026
- Beschreibung: In der Umsetzung der Grüngasquoten-Regulierung sollten sämtliche Brennstoffeinsätze, die bereits dem EU ETS 1 unterliegen, von der Grüngasquote ausgenommen werden. Dies vermeidet Doppelbelastungen, reduziert Bürokratie und gewährleistet eine konsistente Ausgestaltung der Klimaschutzinstrumente. Hinzu kommt, dass bei Fernwärmesystemen regelmäßig KWK-Anlagen eingesetzt werden. Werden KWK-Anlagen in eine verpflichtende Grüngasquote einbezogen und reine Stromerzeugungsanlagen nicht, erfolgt eine Kostenerhöhung der KWK und damit eine Diskriminierung der KWK-Anlagen gegenüber reinen (Gas-)Kraftwerken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 21.08.2026
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich ein für klare und verbraucherfreundliche Leitplanken für die Wärmeversorgung, die Planungssicherheit schaffen, Fehlanreize zugunsten fossiler Heizungen vermeiden und Verbraucher:innen vor steigenden Energie- und Wohnkosten schützen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Propan Rheingas GmbH & Co. KG am 13.08.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine technologieoffene und praxistaugliche Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BioPropan im Wärmemarkt. Propan Rheingas setzt sich dafür ein, dass BioPropan als erneuerbarer Energieträger weiterhin als Erfüllungsoption im Gebäudeenergiegesetz anerkannt und gegenüber anderen erneuerbaren Energien nicht benachteiligt wird. Insbesondere soll eine rechtssichere, massenbilanzielle Nachweisführung ermöglicht werden. Dadurch sollen erneuerbare Flüssiggasmengen transparent und bürokratiearm bilanziert und bestehenden Flüssiggasheizungen zugeordnet werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 06.08.2026
- Beschreibung: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte Gebäudeenergiegesetz ab. Es schafft die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ab und setzt stattdessen auf Technologieoffenheit. Eigentümer haben bei der Wahl der Heiztechnik freie Hand und können sich unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin für Gas- oder Ölheizungen entscheiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 06.08.2026
- Beschreibung: Das Ziel ist, dass Modernisierungen warmmietenneutral durchgeführt werden und Mietende vor hohen Heizkosten beim Heizen mit fossilen Heizungen geschützt werden. Dazu gehört, dass die Modernisierungsumlage sinkt, Vermietende 100 Prozent der CO2-Kosten tragen und Netzentgelte und die Kosten von "Bio"-Brennstoffen mindestens zur Hälfte von Vermietenden bezahlt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der vorgesehenen Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. Insbesondere sollen Anforderungen an Heizungsanlagen, energetische Sanierungen, Modernisierungsmaßnahmen, Fristen, Nachweise und Beratungsleistungen für gewerblich genutzte Gebäude praxistauglich ausgestaltet werden. Angestrebt werden differenzierte Vorgaben für Produktions-, Lager-, Werkstatt- und Bürogebäude, verlässliche Übergangsfristen sowie eine Verzahnung gesetzlicher Pflichten mit verfügbaren Förderprogrammen und den betrieblichen Investitionszyklen mittelständischer Unternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.07.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 3a CO2KostAufG ein. Die Verpflichtung zur Ausweisung individueller Biogas-Beschaffungskosten soll entfallen. Stattdessen fordert der BDEW eine praxistaugliche, bürokratiearme und rechtssichere Regelung, die Geschäftsgeheimnisse schützt, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand vermeidet und einen einheitlich ermittelten Durchschnittspreis für Biogaszertifikate als Grundlage der Kostenaufteilung ermöglicht. Zudem setzt sich der BDEW dafür ein, Detailregelungen auf Verordnungsebene auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BALANCE Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG am 20.07.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz muss unbedingt mit der EnWG-Novelle zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaketes sowie für die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes aufeinander abgestimmt werden. § 43 Abs.2 Die Qualitätsanforderungen an Biomethan sollten weiterhin nicht über die geltenden Anforderungen des GEG hinaus reichen. Artikel 8, §28 Der Verweis auf § 39i Abs. 1 ("Maisdeckel") findet sich in Artikel 8 des RefE-GModG. Vorschlag: In § 28 Abs. 5 WPG keinen Verweis auf § 39i Abs. 1 EEG, sondern den Wortlaut von § 71f Abs. 4 GEG (Maisdeckel von 40% nur für Neuanlagen) in § 28 Abs. 5 WPG integrieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. am 17.07.2026
- Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudenergiegesetz ablösen. Es betrifft den Tausch von Heizsystemen. Bestehende gesetzliche Regelungen, die eine verpflichtende Quote von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch vorsehen, sollen abgeschafft werden. Dies verändert die Lenkungswirkung von einer starken Elektrifizierung der Wärmebereitstellung (bisher), hin zu einer verlängerten Nutzungsdauer von fossilen Heizsystemen. Ein technologischer Lock-in von traditionellen Brennkesseln würde zu einer geringeren Emissionsminderung als unter der aktuellen Gesetzeslage, sowie zu einer verlängerten Importabhängigkeit von fossilen Brennstoffen führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vonovia SE am 06.07.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Ziel ist die Einbringung einer faktenbasierten Einordnung von im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages getroffenen Aussagen zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Wohnungswirtschaft sowie zu Fragen der Gebäudemodernisierung, Wärmeversorgung und energetischen Sanierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 04.07.2026
- Beschreibung: Die Familienbetriebe Land und Forst lehnen Regelungen ab, die zu einem faktischen Ausschluss des Heizens mit Holz führen. Holz ist ein regional verfügbarer, nachwachsender Energieträger und insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung für Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit. Die energetische Nutzung von Rest- und Nebenprodukten ist zudem Bestandteil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Gefordert wird daher eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs, die das Heizen mit Holz weiterhin ohne unverhältnismäßige Einschränkungen ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.06.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf die Nutzung klimafreundlicher Gase im Gebäudesektor. EFET D setzt sich für einen europäischen und marktbasierten Rechtsrahmen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase ein. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung der vorgesehenen Instrumente, insbesondere der Bio-Treppe und der Grüngasquote, einschließlich eines EU-weit harmonisierten Zertifizierungs-, Nachweis- und Handelssystems. Darüber hinaus wird eine bürokratiearme, technologieoffene und kostentransparente Umsetzung sowie eine konsistente Abstimmung mit bestehenden regulatorischen Instrumenten, insbesondere dem europäischen und nationalen Emissionshandel sowie weiteren Nachhaltigkeits- und Förderregelungen, angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 26.06.2026
- Beschreibung: DIE PAPIERINDUSTRIE fordert eine angemessene Berücksichtigung der Kaskadennutzung von Holz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetz. Ziel ist es, die stoffliche Verwertung von Holz als etabliertes und gelebtes Leitbild zu erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Grundfos Deutschland am 25.06.2026
- Beschreibung: Grundfos setzt sich für die Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen ein und empfiehlt die Ausweitung der Heizungsprüfung auf weitere Gebäudetypen sowie den Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen verbindlich zu machen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Hans-Jürgen Münnig (Hanno Jörgensen) – GermanZero e.V. FG Energie am 25.06.2026
- Beschreibung: Aufgabe des Vorhabens zur Einführung einer Biotreppe wg. Konflikt mit EU-Recht, Rückschritts- bzw. Verschlechterungsverbot bei Klimaschutz. Stattdessen als Übergang Beibehaltung der 65%-Regel (Unterstützung von Gasheizungen dur mind. 65% erneuerbare Energien). Begrenzung der Nutzungs-/Betriebsdauer konventioneller Heizungen auf 30 Jahre. Auslaufen der Nutzung fossiler Heizmittel sowie Heiztechniken auf Verbrennungstechnik. Wg. Nutzungskonflikt bzw. Priorisierung anderer Sektoren Aufgabe der Nutzung von Wasserstoff für Heizzwecke. Einführung eines echten Nullemissionsstandards anstatt eines bilanziellen. Vollständige Umsetzung der EPBD, RED III u.a. EU-Richtlinien und Vorschriften.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Hans-Jürgen Münnig (Hanno Jörgensen) - GermanZero e.V. FG Energie
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Sicherung der Abrechnungsfähigkeit der Heizkosten, Sicherung des Energieverbrauchsausweises und Umsetzung der EPBD in Bezug auf Effizienzgewinne durch Digitalisierung von Gebäuden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die praxisgerechte Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes, insbesondere zur Stärkung erneuerbarer Wärmenetze und genossenschaftlicher Lösungen. Dabei stehen verlässliche Investitionsbedingungen, eine bessere Abstimmung von Förderprogrammen für Netz- und Einzellösungen, der Abbau bürokratischer Hemmnisse sowie die bessere Berücksichtigung von Quartierslösungen im Fokus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
- Beschreibung: Umsetzung europäischer Vorgaben für den Gebäudebereich, insb. EPBD und RED in ambitionierter Weise unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen von Wärmepumpen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Klimaschutz im Bundestag e. V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Aufgabe des GModG ist es, an dem beschriebenen Zielbild des Klimaschutzgesetzes orientiert Planungssicherheit zu bieten und die entsprechenden Entscheidungen zu veranlassen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Anspruch nicht. Mehr Transparenz statt mehr Bürokratie Der vorliegende Referentenentwurf ist schwer durchschaubar. Dass keine Synopse zur Verfügung gestellt wurde, erschwert eine sachliche Prüfbarkeit auch für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.. Wir bedauern die sehr kurze Frist zur Stellungnahme dieser komplexen Gesetzesänderung. Insgesamt können wir nicht erkennen, dass durch diesen Entwurf die praktische Anwendung des Gesetzes erleichtert wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: figawa e.V. am 11.06.2026
- Beschreibung: Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude Die Vorgabe, die energetisch schlechtesten 16 % der Gebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 % bis 2033 zu sanieren, basiert für alle Nichtwohngebäude auf identischen Grenzwerten. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass bei den Modernisierungsanforderungen an NICHT-Wohngebäude eine weitere Differenzierung erfolgt. Insbesondere für die industriell und gewerblich genutzten Hallen (Geschosshöhe größer 4 Meter) möchten wir noch einmal auf den Punkt der Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude hinweisen. Nicht-Wohngebäude mit 2,5 Metern Geschosshöhe lassen sich nicht sinnvoll mit Hallen von mehr als 4 Metern Geschosshöhe vergleichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz umfasst Änderungen am Gebäudeenergiegesetz sowie angrenzenden Vorschriften im Wärme- und Gebäudebereich. Ziel ist eine stärkere Ausrichtung auf Energieeffizienz, Klimaschutz und die Modernisierung des Gebäudebestands. Vorgesehen sind Regelungen zur energetischen Sanierung, Wärmeversorgung und Förderung energieeffizienter Gebäude sowie zur Umsetzung europäischer Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Klenk & Hoursch AG am 31.03.2026
- Beschreibung: Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):