Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606210009 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung / Aufhebung des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Aufgabe des Vorhabens zur Einführung einer Biotreppe wg. Konflikt mit EU-Recht, Rückschritts- bzw. Verschlechterungsverbot bei Klimaschutz. Stattdessen als Übergang Beibehaltung der 65%-Regel (Unterstützung von Gasheizungen dur mind. 65% erneuerbare Energien). Begrenzung der Nutzungs-/Betriebsdauer konventioneller Heizungen auf 30 Jahre. Auslaufen der Nutzung fossiler Heizmittel sowie Heiztechniken auf Verbrennungstechnik. Wg. Nutzungskonflikt bzw. Priorisierung anderer Sektoren Aufgabe der Nutzung von Wasserstoff für Heizzwecke. Einführung eines echten Nullemissionsstandards anstatt eines bilanziellen. Vollständige Umsetzung der EPBD, RED III u.a. EU-Richtlinien und Vorschriften.

Bereitgestellt von:
Hans-Jürgen Münnig (Hanno Jörgensen) – GermanZero e.V. FG Energie (R008081) am 25.06.2026

Adressatenkreis:

  • Versendet am 11.05.2026 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu dieser Stellungnahme/diesem Gutachten (1)

  1. Auftrag

    Abwägung und Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren und der Veränderungen gegenüber dem bisherigen Gebäudemodernisierungsgesetz. Zweckhalftigkeit der veränderten Maßnahmen im Hinblick auf die klimaschutzwirksamen Elemente und Übereinstimmung mit geltendem EU-Recht / Umsetzung des in diesem Zusammenhang geltenden EU-Rechts.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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