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63 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"NAV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (63)

    • Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
    • Beschreibung: Gemäß § 10 Abs. 1 EEG dürfen Anlagenbetreiber den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Unklar ist, welche Fachkunde und welche Nachweise darüber vorliegen müssen, oder ob die Fachkunde ggf. nur dann vorliegt, wenn die anschließende Person für ein Unternehmen handelt, das in einem Installateurverzeichnis gem. § 13 Abs. 2 NAV eingetragen ist. Hier sollte regulatorisch eine eindeutige Festlegung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 14.03.2024
    • Beschreibung: Die bei der Arbeit der Clearingstelle EEG|KWKG gewonnen Erkenntnisse werden anlassbezogen genutzt zur neutralen Beratung der zuständigen Ministerien und sonstigen Behörden mit Bezug zum Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, ggf. auch zur Kommunikation mit z.B. Bundestagsabgeordneten und anderen relevanten Stellen. Dies betrifft zuvörderst die jeweils aktuellen Fassungen von EEG, KWKG und ggf. MsbG, nachrangig auch Vorschriften des weiteren Energierechts wie z.B. EnWG, NAV, NELEV u.ä. Regelungen bzw. darauf bezogene Novellierungsvorhaben. Das konkrete Ziel der Beratung ist die Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit für alle Akteure der Energiewende.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsebene mit §6 und §19 NAV durch den Bundesverband...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Aufgrund dieser..., ...Leistungspunkte nach der NAV, beinhalten. Eine unverzügliche...
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.07.2025
    • Beschreibung: Der BEE begrüßt, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit zur zügigen Transformation des Stromsystems, zur Einführung des Energy Sharing und zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) anerkennt. Bei der konkreten Ausgestaltung hinsichtlich des Bürokratieabbaus, der praktischen Umsetzbarkeit und der Steigerung der Akzeptanz für die Energiewende sieht der BEE noch erheblichen Ergänzungs- und Korrekturbedarf. Der BEE fordert u.a.: 1) Die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I und des Biomassepakets. 2) Die Umsetzung der Ergebnisse des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen. 3) Die Ausschöpfen der vollen Potenziale des Energy Sharing für die Systemdienlichkeit und die Steigerung von Akzeptanz für die Energiewende.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung..., ...Netzanschlussverfahrens (NaV) zurück, welche im Rahmen..., ...wesentliche Beschleunigung des NaV, die im nun vorgelegten..., ...Plattform für die Abwicklung des NaV nun rasch gesetzlich zu..., ...digitale Bearbeitung des NaV zwingend notwendig und ..., ...beim Netzanschluss und im NaV nur durch eine echte Reform..., ...Bearbeitungsvarianten des NaV vereinen muss, ist nur ..., ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Dennoch scheint..., ...Klarstellung der Anwendung der NAV in § 10 Abs. 1 EEG ist ..., ...vermeiden. Insbesondere beim NaV besteht in der Praxis immer..., ...verschiedenster Prozesse im NaV selbst stellen alle Beteiligte..., ...gemachten Fortschritte im NaV aus Drucksache 20/14199...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
    • Beschreibung: Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...In beiden Fällen wird der NAV durch einen Faktor angepasst..., ...lediglich ein modifizierter NAV ermittelt wird. Diese Differenzie..., ...die für die Ermittlung des NAV zugrunde zu legen sind,..., ...Verkehrswert (prozentuale Anteil am NAV) für die Definition zugrunde..., ...(einmal im modifizierten NAV und durch die Gebühr). ..., ... KAGB-RefE zwar über den NAV informiert wird, ihm aber...
    • Angegeben von: AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. am 20.03.2025
    • Beschreibung: Das BMF hat ein Schreiben zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dem BZSt und den Arbeitgebern entworfen. Die entsprechenden Regelungen zum Verfahren, das zum 01.01.2026 startet, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 konkretisiert. Die AWV hat dieses Thema in ihren Fachgremien intensiv diskutiert und bereits 2017 ein Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ veröffentlicht. Die AWV begrüßt, das mit dem BMF-Schreiben bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Es wird angeregt, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...den KV/PV-Werten des neuen NAV im Zusammenhang mit dem..., ...Zeit vor dem Stichtag des NAV umzugehen ist. Im Idealfall...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 17.08.2025
    • Beschreibung: Häufig kommt es zu langen Verzögerungen beim Stromanschluss neuer Mobilfunkstandorte, wodurch eine schnelle und flächendeckende Mobilfunkversorgung behindert wird. Zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus braucht es klare und straffe Fristen bei der Angebotserstellung für Stromanschlüsse, eine unverzügliche Realisierung sowie eine gesetzliche Priorisierung der Stromanbindung von Mobilfunkstandorten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Anschlussbetriebsmittel nach NAV vom VNB zu beschaffen und..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Bei neu zu erschließenden..., ...rechtlichen Vorgaben nach EnWG und NAV entsprechen oder unvollständig...
    • Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
    • Beschreibung: In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...die für die Ermittlung des NAV zugrunde zu legen sind,..., ...Verkehrswert (prozentuale Anteil am NAV) für die Definition zugrunde..., ... 16 KAGB-E zwar über den NAV informiert wird, ihm aber...
    • Angegeben von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
    • Beschreibung: Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflichten des NdaV (insbesondere NAV, EEG) ▪ Ungleichbehandlung...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak-tie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ... Der nicht modifizierte NAV ist nach dem Entwurf des..., ... des nicht modifizierten NAV fehlt Marktteilnehmern ..., ...auch der nicht modifizierte NAV vorliegt, um Kostenangaben..., ... zum nicht modifizierten NAV schafft eine regulatorische..., ...auch der nicht modifizierte NAV berechnet und veröffentlicht..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung, NAV). Auch für Mittelspannung..., ...Niederspannungsanschlussverordnung, NAV). Auch für Mittelspannung..., ...Niederspannungsanschlussverordnung, NAV). Auch für Mittelspannung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Interessenlage weder § 17 Abs. 2 NAV noch § 17 Abs. 2 NDAV eine..., ...NDAV bzw. § 12 Abs. 1 S. 3 NAV nur bedingt als Regelungsvorbild..., ...Interessenlage weder § 6 Abs. 3 NAV noch § 6 Abs. 3 NDAV ein..., ... für Strom- (§ 11 Abs. 6 NAV) und Gasnetze (§ 11 Abs...
    • Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist eine Zulassung des eBon geboten. Anhang 1 Nr. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2014 31 EU sollte daher geändert werden und folgende klarstellende Ergänzung beinhalten: "...oder diesem mit dessen Zustimmung in elektronischer Form, z. B. über einen entsprechenden QR-Code, zur Verfügung gestellt werden."
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschluss- verordnung, NAV). Es sollten sowohl Regelungen...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2025
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschluss- verordnung, NAV). Es sollten sowohl Regelungen...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak-tie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak tie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak-tie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
    • Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak- ..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
    • Beschreibung: Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung im EnWG, wonach bei der Transformation von Erdgas- zu Wasserstoffnetzen Rückbauverpflichtungen aufgrund fehlender Amortisation ausgeschlossen werden. Eine wirtschaftliche Umnutzung vorhandener Infrastrukturen soll nicht durch zusätzliche Prüfanforderungen wie Amortisationsnachweise behindert werden. Ziel ist eine rechtssichere Grundlage für Investitionen in die H2-Netzinfrastruktur unter Wahrung der Planungs- und Investitionssicherheit für Netzbetreiber.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Blumenthal-Barby, Energierecht; NAV § 9 Rn. 15 ff.). Allerdings...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflichten des NdaV (insbesondere NAV, EEG) ► Ungleichbehandlung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betroffene Norm: § 4 Abs. 4, § 20 NAV Belastung: Netzbetreiber..., ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ver-pflichtet, bei Änderungen..., ...3 in Verbindung mit § 20 NAV als Voraussetzung für eine...
    • Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Vereinheitlichung von Netzanschlussverfahren. Gesetzliche Vorgaben müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Bearbeitungsfrist für Netzbetreiber muss mit einer Obergrenze versehen werden. Der gesamte Netzanschlussprozess muss vereinheitlicht werden. Hierzu muss eine einheitliche digitale Plattform mit standardisierten Schnittstellen geschafffen werden. Bei Photovoltaikanalgen müssen einheitliche Größenklassen definiert werden. Ausnahmen für PV-Kleinstanlagen sowie Bestandsanlagen bei der Pflicht zur Steuerbarkeit. Technische Anwendungsregeln für den Anschluss von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz (TAR des FNN) und die organisatorischen Bedingungen, den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (Muster-TAB des BDEW) müssen zusammengelegt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
    • Beschreibung: m Rahmen des Mindeststeuergesetzes (§§ 1 ff. MinStG) sollen die Regelungen zur Berechnung der globalen effektiven Steuerquote (ETR) vereinfacht werden. Dazu soll der „Simplified ETR Safe Harbour“ an den bisherigen Transitional CbCR Safe Harbour (§ 90 OECD GloBE Model Rules) angelehnt werden. Die Safe-Harbour-Regelungen sollen dauerhaft in die Anwendung des MinStG integriert werden. Ergänzend wird eine Prüfung eines Global-Blending-Safe-Harbours sowie die Beibehaltung des Routine-Profit-Tests und des De-Minimis-Safe-Harbours angestrebt. Latente Steuern (§ 48 Nr. 1 MinStG) sollen vereinfacht berücksichtigt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...via its Net Asset Value (NAV) under simplified reporting..., ... investor to include the NAV of its fund interest in...
    • Angegeben von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 17.04.2025
    • Beschreibung: In § 28n EnWG werden Regelungen zum Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen sowie eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates über die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen zu erlassen, einschließlich der Regelungen zum Ausgleich des Wasserstoffnetzes, eingeführt. In diesem Hinweispapier erarbeitet FNB Gas einige Vorschläge zur Ausarbeitung einer H2-Haftungsverordnung.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Haftungsregelung aus § 18 NAV in Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträgen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)), Breitbandausbau (§ ..., ...Duldungspflichten finden sich in § 12 NAV gegenüber Grundstückseigentümern...
    • Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschluss- verordnung, NAV). Es sollten sowohl Regelungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...einerseits und §§ 4 Abs. 3 NAV und NDAV andererseits)...., ...§§ 9 (1) Satz 3 NDAV und NAV im Falle einer pauschalierten..., ... Anders als die NDAV und NAV in den dortigen §§ 6 (3..., ...Anlehnung an §§ 21 NDAV und NAV übernommen worden. Dabei..., ...einerseits und §§ 4 Abs. 3 NAV und NDAV andererseits)...., ...Anlehnung an §§ 21 NDAV und NAV übernommen worden. Dabei...
  • Vorschläge zum AIFMD-Umsetzungsgesetz

    Aktiv vom 24.06.2024 bis 27.03.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der mehr als 50 % seines NAV an Gesellschafterdarlehen..., ... mehr als 50 Prozent des NAV) 2. Darlehensvergabe bzw..., ...allein auf dem modifizierten NAV je Anteil oder je Aktie...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das Positionspapier zeigt zum einen das Engagement der Branche während des gesamten und andauernden Prozesses der Berichterstellung auf und gibt einen Überblick über die wirtschaftlichen sowie praktischen Herausforderungen des Smart-Meter Rollouts. Das Themenpapier „Vermutete Effizienzpotenziale“ ordnet häufig vermutete Effizienzpotenziale verschiedener Rollout-Aspekte hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit ein und stellt sie den aktuellen, praktischen Herausforderungen gegenüber. Das Themenpapier „Hinweise zum Rechtsrahmen“ zeigt gesetzliche Inkonsistenzen auf und gibt Änderungsvorschläge, wie diese zu beheben sind. Für den Themenblock „Zusatzleistungen“ ist aufgrund des Umfangs ein separates Themenpapier geplant.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...steht im Widerspruch zu § 22 NAV Ort des Einbaus bestimmt nach § 22 NAV der Netzbe-treiber aus ...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für einen beschleunigten und vereinfachten Mobilfunk- und Festnetzausbau ein. Entsprechende Maßnahmen dafür können in den Bauordnungen der Bundesländer umgesetzt werden. Wichtig ist hier auch die Umsetzung des Bund-Länder-Paktes von November 2023, in dem u. a. die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Mobilfunkmasten vereinbart wurde. Auf Bundesebene plädieren wir bspw. für die Einführung eines Liegenschaftsatlasses (Mitnutzung öffentlicher Liegenschaften für Mobilfunkbetreiber). Wir schlagen vor, dass alle Grundstücke oder Gebäude im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen gemeldet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Stromanschluss für MoFu-StO (NAV) Klarstellung zur Sicherstellung...
    • Angegeben von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 18.12.2024
    • Beschreibung: The revised Market Risk framework (FRTB) introduced via CRR III is challenging in particular for banks consolidating in the EU and banks operating globally in general. Besides the designated changes to the FRTB risk coverage and capitalisation, FRTB has a number of, in parts unintended, consequences which the UK and U.S. are addressing in their implementation. As a result, banks operating in the EU might see capital disadvantages that will, and partially already have, transpire into undesirable business adjustments that lead to the reduction of both product and service offering to the European industry.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... of the net asset value (NAV) of a CIU, using a partial..., ...10% of Net Asset Value – NAV) can be used. Further specify..., ... fraction of the fund's NAV (e.g. FX hedges) b. ..., ...10% of Net Asset Value – NAV) can be used. Further ...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: BMWK plant Neuregelung der Fristen zur Bearbeitung von Netzanschlussbegehren in den Verteilnetzen, die unverbindliche Netzanschlussauskunft und die Kapazitätsreservierung im Gesetz. EIne Vielzahl der beschriebenen Regelungen erfordert teilweise eine Umstellung und weitreichende Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses von Netzanschlussbegehren. Hierfür muss den Unternehmen zwingend ausreichend Umsetzungszeit eingeräumt werden. Besonders für Netzanschlussbegehren in der Niederspannung erachtet der VKU bundesweit geltende Fristen und einheitliche Antragsformalitäten als zielführend.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Installateurverzeichnis (§13 NAV). Somit sind diese auch...
  • Vorschläge zum Fondsmarktstärkungsgesetz

    Aktiv vom 27.09.2024 bis 11.02.2026

    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
    • Beschreibung: Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zwei Nettoinventarwerte (NAV): einen für die Ausgaben..., ... Methode sieht nur einen NAV vor, der auf Basis der ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Sparten-Rechtsverordnungen NAV und NDAV wortlautgleiche..., ... Weise auch in §9 Abs. 1 NAV so umzusetzen, auch wenn...
  • Digitale Transformation

    Aktiv vom 19.12.2024 bis 26.09.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Aufgrund dieser..., ...Leistungspunkte nach der NAV, beinhalten. Eine unverzügliche...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Netto- vermögenswerte (sog. NAV / Net Asset Value). Die...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Beschreibung: Anpassung der Mindeststeuerregelungen zur Vereinfachung der Anwendung und Klarstellung unbestimmter Vorschriften. Insbesondere: Zulassung vereinfachter Datengrundlagen (z. B. Berichtspakete, CbCR-Daten); Vereinfachungen bei der Mindeststeuerberichterstattung und beim central filing (§ 75 MinStG); Klarstellungen zur Behandlung latenter Steuern und zur Recapture Rule (§ 50a MinStG); Anpassungen bei Organschaften und transparenten Strukturen (§§ 7, 43, 69, 87 MinStG); Vereinfachungen bei gruppeninternen Vermögensübertragungen (§ 82b MinStG); Anpassungen bei Investmenteinheiten (§§ 33, 35, 48, 49, 73, 74 MinStG); sowie Klarstellungen und Korrekturen in §§ 81, 82a, 86 und 87 MinStG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1865 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nettovermögenswerte (sog. NAV / Net Asset Value). Die...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verhandlung AEV und/oder NAV • Evtl. Bestellungen, ...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23.03.2026
    • Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine Anpassung des EEG und des Windenergie-auf-See-Gesetzes im Rahmen der Novelle 2026 ein. Der BDEW fordert insbesondere die Einführung eines investitionssicheren und marktdienlichen Fördermechanismus, die Umsetzung der Übererlösabschöpfung ohne übermäßige Komplexität, die Weiterentwicklung der Direktvermarktungspflichten sowie den Erhalt bestehender Ausbaupfade und Ausschreibungsvolumina. Zudem fordert der BDEW den Abbau bürokratischer Anforderungen und praxisgerechte Anpassungen zahlreicher Regelungen im EEG zur Vereinfachung von Genehmigungs-, Abrechnungs- und Marktprozessen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)) sowie dem Breitbandausbau...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23.03.2026
    • Beschreibung: Der BDEW fordert die Anpassung der Fördermechanismen im EEG im Rahmen der Novelle 2026, insbesondere die Einführung einer Übererlösabschöpfung innerhalb der bestehenden Systematik, die Ausgestaltung eines zweistufigen Verfahrens zur Weiterentwicklung des Fördersystems sowie die Reduktion von Erlösrisiken für Anlagenbetreiber. Der BDEW setzt sich für eine markt- und systemdienliche Förderung erneuerbarer Energien ein, die Investitionssicherheit gewährleistet, beihilferechtliche Anforderungen erfüllt und einen effizienten Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht. Zudem fordert der BDEW praktikable und bürokratiearme Regelungen sowie eine rechtzeitige Umsetzung zur Sicherstellung der Förderkontinuität ab 2027.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)) sowie dem Breitbandausbau...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nettovermögenswerte (sog. NAV / Net Asset Value). Die...
    • Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 28.01.2026
    • Beschreibung: Die Stiftung Klimaneutralität verfolgt das Ziel, die Flexibilisierung des Stromsystems voranzutreiben und damit eine bessere Integration von Erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik (PV), zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde zum einen zehn Politikempfehlungen in einem dedizierten Bericht veröffentlicht. Zum anderen wurden drei Empfehlungen rechtlich ausformuliert, die Anreize für einen beschleunigten Smart Meter Rollout setzen und die Rechtssicherheit bei den Netzanschlüssen von Großbatteriespeichern verbessern.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kraftwerksnetzanschlussverordnung (Kraft- NAV) herausgenommen und damit...
    • Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der bne setzt sich für den progressiven Ausbau von Kurzfristspeicherkapazität in Form von Batteriespeichern ein. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen und Marktzugänge für Großspeicher, Gewerbespeicher und Heimspeicher verbessert werden. Moderne Speicher werden am Energiemarkt eingesetzt und können Erneuerbaren Energie-Anlagen verbunden sein (z.B. Prosumer), können aber auch direkt marktgekoppelt eingesetzt werden. Ziel ist eine flexibele Nutzung von Groß- und Heimspeichern, die bessere Einbindung in eine dezentrale Vor-Ort-Versorgung und der Abbau vor Hürden für Speicher im Energierecht, Baurecht und in Steuerrecht, sowie in anderen relavanten gesetzgeberischen oder regulatiorschen Belangen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Referentenentwurf zur Änderung der KraftNAV sollen Batteriespeichersysteme..., ...findet mit Änderung der KraftNAV keine Berücksichtigung....
    • Angegeben von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
    • Beschreibung: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verhandlung AEV und/oder NAV Stichtag: Einreichung...
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
    • Beschreibung: Der Bedarf an Strom für Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, sollte zukünftig auf der Grundlage von Daten über tatsächliche Stromverbräuche und nicht als bloße bundeseinheitliche Pauschale, wie bislang, bemessen werden. Wie in der Sozialhilfe bereits geregelt, sollten auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter Stromschulden nicht nur als Darlehen, sondern auch als Zuschuss übernehmen können. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 23. Juli 2014 – BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13, Rdnrn. 120 und 121), dass sich bei akut existenznotwendigen, aber langlebigen Konsumgütern (Kühlschrank, Waschmaschine), nach der vorliegenden Berechnungsweise des Regelbedarfs die Gefahr einer Unterdeckung ergibt, sollte beim nächsten RBEG beachtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) auch für Stromunterbrechungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...als beispielsweise in § 9 NAV verlangt § 16 AVBFernwärmeV...
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