Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

29 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (29)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Raumordnungsgesetz (ROG) ist für die Gewinnung von Kali und Salz zentral, da diese Rohstoffe standortgebunden sind und nur dort gewonnen werden können, wo entsprechende Lagerstätten vorhanden sind. Deshalb ist vorausschauende Raumordnung und Flächensicherung unverzichtbar, um den langfristigen Zugang zu heimischen Rohstoffen zu sichern. Die Änderung des ROG soll standortgebundene Rohstofflagerstätten sowie die für Gewinnung und Aufbereitung benötigten Flächen vor Überplanungen schützen. Aufgrund der besonderen Standortgebundenheit sollte die Rohstoffgewinnung daher in den Grundsätzen der Raumordnung als überragendes öffentliches Interesse eigenständig berücksichtigt werden – über allgemeine Schutz- und Abwägungsklauseln hinaus.

    • Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6588 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 24.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (BauGB-Novelle) mit dem Ziel, Planungs-, Beteiligungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau zu beschleunigen, die Digitalisierung der Bauleitplanung voranzubringen, den Gebäudetyp E rechtssicher einzuführen sowie geeignete Rahmenbedingungen für serielle und modulare Bauweisen zu schaffen. Dabei sollen Vereinfachungen im Bau- und Genehmigungsrecht unter Wahrung von Qualität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit im Bauwesen umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Feuerverzinken e.V. am 26.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 08.06.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vorliegende Entwurf nennt als Ziele der Novellierung die „Stärkung der Resilienz von Städten“ und „Stärkung der Gemeinwohlorientierung“. Ausgangspunkt unserer Stellungnahme ist daher die Neue Leipzig-Charta als dem von den für Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Ministern gemeinsam vereinbarten politischen Rahmen für nachhaltige und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung in Europa. Sie stellt klar, dass Kultur im Zentrum jeder nachhaltigen, resilienten Stadtentwicklung steht und dass hierzu auch der Erhalt, die Entwicklung und die Revitalisierung des baukulturellen und kulturellen Erbes gehören. Novellierungen sollten daher die Neue Leipzig-Charta berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern am 11.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raum-ordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Baugesetzbuch ist für kommunale Infrastruktur-Netzbetreiber (Strom, Wärme, Gas, Wasser, Abwasser Telekommunikation) von zentraler Bedeutung, da es als Kern des öffentlichen Baurechts den Rahmen für die Planung, Genehmigung und Durchführung von Infrastrukturprojekten vorgibt. Der VKU begrüßt grundsätzlich die geplanten Verfahrensbeschleunigungen und - vereinfachungen im Baurecht. Die Rechte der Träger öffentlicher Belange im Verfahren müssen dabei weiter gewährleistet sein. Mögliche Zielkonflikte zwischen „Bauturbo“ und Klimaanpassung dürfen nicht zu Lasten von Entwässerungsmaßnahmen gehen. Die Träger öffentlicher wasserwirtschaftlicher Belange sind mit Blick auf eine wassersensiblere Stadtentwicklung frühzeitig und verbindlicher in die städtebaulichen Planungen einzubinden.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6588 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf zur Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 12 lit. a BauGB sieht vor, dass das Vorhaben (= Batteriespeicher) in einer Entfernung von mindestens 100 Metern und höchstens 200 Metern zu der Grundstücksgrenze eines UW’s errichtet werden muss. Nach aktueller Fassung ist der gesamte 200 Meter Bereich ab dem UW für BESS vorgesehen, mit dem Entwurf werden die ersten 100 Meter ab dem UW aus der privilegierten Fläche herausgenommen. Die mögliche Fläche für BESS wird dadurch also verkleinert, was negativ zu bewerten ist.

    • Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 14.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVES setzt sich für die Aufrechterhaltung der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ein. Der Verband spricht sich gegen eine Beschneidung dieser Privilegierung durch einen Mindestabstand von 100-Metern zu Umspannwerken und für eine Neudefinition der Privilegierung über den baurechtlichen Begriff der "räumlichen Nähe" aus.

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 02.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVES setzt sich für die Aufrechterhaltung der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ein. Der Verband spricht sich gegen eine Beschneidung dieser Privilegierung durch einen Mindestabstand von 100-Metern zu Umspannwerken und für eine Neudefinition der Privilegierung über den baurechtlichen Begriff der "räumlichen Nähe" aus.

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 02.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ergänzung und Konkretisierung des Referentenentwurfs zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts im Hinblick auf eine verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung. Hierzu gehören insbesondere die Stärkung der wassersensiblen Stadtentwicklung, die Begrenzung der Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation, der Vorrang wasserwirtschaftlicher Belange bei Starkregen- und Hochwasserrisiken, die frühzeitige Einbindung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Planungsverfahren sowie die verbindliche Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen auch im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Zudem wird eine Klarstellung zum Schutz von Überschwemmungsgebieten angestrebt.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 28.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 26.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
Nach oben blättern