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66 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromStV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (66)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...überführt die aus § 1a Abs. 9 StromStV bekannte Definition der..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV-E) Zu § 1a Abs. 5a StromStV-E..., ...aktuellen Entwurf des StromStV-E würde der Vermieter..., ...von § 1a Abs. 5a Satz 1 StromStV-E: „Wer Strom innerhalb..., ... Zu § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-E Die Änderung in § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-E bewirkt, dass der mit..., ... Zu § 1a Abs. 6 Nr. 3 StromStV-E § 1a Abs. 6 Nr. 3 StromStV-E stellt klar, dass der..., ...gelten. Zu § 1a Abs. 8 StromStV-E § 1a Abs. 8 StromStV-E..., ... § 1a Abs. 5a StromStV-E erweitert werden. Zu § 10 Abs. 2 StromStV-E Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 StromStV-E soll zukünftig eine..., ...Zu § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-E Nach § 12b Abs. 1 Satz 1 StromStV-E soll ein Verbund aus..., ...Sowohl § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-E als auch § 12b Abs...., ...Zu § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-E Nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-E sollen zukünftig auf..., .... Gemäß § 12b Abs. 1 StromStV-E reicht bereits die ..., ...Petitum zu § 1a Abs. 5a StromStV-E eine Folgeänderung in § 12b Abs. 2 StromStV-E erforderlich. Auch ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wird die aus § 1a Abs. 9 StromStV bekannte Definition der..., ...Anlagenbegriff nach § 12b StromStV Erfreulicherweise soll..., ...Tatbestände von StromStG und StromStV geltende Definition der..., ...Der neu gefasste § 12b StromStV soll die im Einzelfall..., ...Nach § 12b Abs. 1 Satz 1 StromStV-Entwurf soll ein Verbund..., ...Sowohl § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-Entwurf als auch § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf definieren Stromerzeugungseinheiten..., ...wobei § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf zusätzlich eine..., ...auf § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-Entwurf zu verzichten..., ...von § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf umfasst ist. ..., ...Nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf sollen zukünftig..., ...Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 StromStV-Entwurf soll zukünftig..., ...neugefassten § 1a Abs. 5a StromStV-Entwurf eine zu begrüßende..., ...des § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-Entwurf beabsichtigt ..., ...ist. Nach § 1a Abs. 4 StromStV-Entwurf sollen die Vereinfachungsregelungen..., ...Versorgerstatus in § 1a Abs. 8 StromStV-Entwurf sollte um den..., ...Strommengen soll durch § 11a StromStV-Entwurf in die Stromsteuerverordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gemäß § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV gelten PV-Anlagen an ..., ...Nach § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV soll es jedoch ausnahmsweise..., ...Kundenanlage (§ 1a Abs. 9 StromStV) entnommen wird, in der..., ...des § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV greift nicht, da die ..., ... in § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV definierte Anlagenbegriff..., ...des § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV insoweit präzisiert wird..., ...wenn in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schätzmöglichkeit nach §12 Absatz 2 StromStV Ferner ist auch der ..., ...Schätzmöglichkeit nach §12 Abs. 2 StromStV gerade unter Bürokratiegesichtspunkten..., ...Neuregelung des § 11a StromStV-E nicht zu einem Aus-gleich..., ...4 Absatz 3 Satz 2 ff. StromStV-E (einschl. Erdgas) ..., ...Versorger (§ 4 Absatz 8 StromStV-E) Ferner ist vorgesehen..., ...Ausführungen zu § 4 Absatz 3 StromStV).  Diese Regelung sollte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verklammerung nach § 12b Abs. 2 StromStV und die damit verbundene..., ...Fassung des § 12b Abs. 1 StromStV-E soll die Verklammerung..., ...Ergänzung als § 12b Abs. 1a StromStV-E vor: „Bei Solaranlagen..., ...2023 gilt § 12b Abs. 1 StromStV mit der Maßgabe, dass..., ...gemäß § 1a Abs. 5 S. 1 StromStV begünstigt. Diese Begünstigung..., ...aus dem Netz (§ 5 Abs.1 StromStV) vorgelagert ist und ..., ... nach § 1a Abs. 5 S.1 StromStV auf Anlagen bis zur Grenze..., ...vollständig über § 12c StromStV entlastungsfähig sind..., ...Entlastung nach § 12c StromStV wieder vergütet wird...., ...falle unter § 1a Absatz 7 StromStV). Der überwiegende Teil..., ... gemäß § 1a Absatz 1a StromStV für den Bezugsstrom aus..., ..., § 1a Absatz 4 Nr. 2 StromStV. Das bedeutet, dass für..., ...Entlastungsanträge nach § 12a StromStV zu stellen (§ 1a Absatz 1a Satz 3 StromStV), da der Strom hier wiederum..., ...Vereinfachungsregelung in § 12a Abs. 3 StromStV lässt sich in der Praxis..., ...9 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 StromStV genutzt wird. Gelöst ..., ...9 Abs. 1 Nr. 2 (§ 12a StromStV). 8. Ergänzende Klarstellungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... in § 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV wegfal-len. Zudem ..., ...Artikel 3 Änderungen der StromStV § 1a Abs. 4 StromStV..., .... § 2 Abs. 2 Nr. 3 StromStV In § 10 Abs. 2 StromStV..., ...10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StromStV „pro forma“ anzufordern..., ...Be-richtspflichten nach § 4 StromStV-E fallen. § 4 Abs...., ...letzter Halbsatz und Nr. 3 StromStV-E Die Regelung führt..., ... § 4 Abs. 2 Satz 3 StromStV-E Die Auswirkungen dieser..., ... § 4 Abs. 3 S. 2 ff StromStV-E (ebenso bei Erdgas)..., ...werden. § 4 Abs. 7 StromStV-E Die Umsetzung dieser..., ...werden. § 4 Abs. 8 StromStV-E Aktuell ist vorgesehen..., ...Ausführungen zu § 4 Abs. 3 StromStV-E). § 8 Abs. 2 Satz 1 StromStV-E Die Vorgabe zur Abgabe..., ...möglich. Die derzeit in der StromStV genannte Alternative ..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt), um klarzustellen..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt). § 12a ..., ...muss. § 12a Abs. 5 StromStV und vergleichbare Andere..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Petitum: Die Regelung..., ...gestrichen werden. § 12b StromStV-E Anlagenbegriff und ..., ...Anlagebegriffs nach § 12b StromStV-E löst die der-zeitige..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Für Rückfragen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...-- § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV (Zeitgleichheit) § 1a Abs. 4 iVm Abs. 8 StromStV (Eigenverbrauch) § 4 Abs. 7 StromStV iVm § 9 Abs. 1 Nr. 3b..., ... 1a Abs. 4 iVm Abs. 8 StromStV für die betroffenen Unternehmen..., ...des § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV aus verschiedenen, sachlichen..., ...Rechnung nach § 4 Abs. 7 StromStV iVm § 9 Abs. 1 Nr. 3b..., ... in § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV verknüpft. Da die..., ... zu § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV sehr umfassend sind, ..., ...Stromsteuerverordnung (StromStV) lautet: „Soll eine ..., ...Absatz 1 Satz 1 und 2 StromStV, in denen die Quelle ..., ...Zeitgleichheit in § 11a Abs. 1 StromStV nicht mit dem Stromsteuergesetz..., ...ist zudem § 11a Abs. 1 StromStV nicht mit § 9 Abs. 1 ..., ... in § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV nach Lesart der Generalzoll...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verklammerung nach § 12b Abs. (2) StromStV als ein wichtiger Schritt..., ...von Abs. (1) des §12b StromStV vor: Mit Ausnahme von..., ...gemäß § 1a Abs. (5) S. 1 StromStV be-günstigt. Diese Begünstigung..., ...dem Netz (§ 5 Abs.(1) StromStV) vorgelagert ist und ..., ...nach § 1a Abs. (5) S.1 StromStV auf Anlagen bis zur Grenze..., ...vollständig über § 12c StromStV entlastungsfähig sind..., ...Entlastung nach § 12c StromStV wieder vergütet wird...., ...unter § 1a Absatz (7) StromStV). Der überwiegende Teil..., ...gemäß § 1a Absatz (1a) StromStV für den Bezugsstrom aus..., ...§ 1a Absatz (4) Nr. 2 StromStV. Das bedeutet, dass für..., ...Ent-lastungsanträge nach § 12a StromStV zu stellen (§ 1a Absatz (1a) Satz 3 StromStV), da der Strom hier wiederum..., ...Vereinfachungsregelung in § 12a Abs. (3) StromStV lässt sich in der Praxis..., ...Abs. (1) Nr. 1 bzw. 3 StromStV genutzt wird. Gelöst ..., ...Abs. (1) Nr. 2 (§ 12a StromStV). 9. Ausweitung der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... in § 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV wegfallen. Mit der..., ...besteuert werden. § 12 StromStV sollte um Regelungen ..., ...Artikel 3 Änderungen der StromStV § 1a Abs. 4 StromStV-E..., ...Regelung nach § 1a Absatz 4 StromStV unentgeltlich beziehen..., ...leisten, (…).“ § 4 StromStV-E: Pflichten des Versorgers..., ...Be-richtspflichten nach § 4 StromStV-E fallen. § 4 Abs. 2 Nr. 4a StromStV-E: Aufzeichnungspflichten..., ...geplanten § 4 Abs. 2 Nr. 4a StromStV-E lassen sich in der ..., ... § 4 Abs. 3 S. 2 ff StromStV-E: (ebenso bei Erdgas..., ...Fällen des § 11a Abs. 2 StromStV könnte der Satz 2 in ..., ... § 12 Abs. 1 StromStV-E Mit der Änderung wird..., ...werden. § 12 Abs. 2 StromStV-E: Streichung zulässige..., ... zumal der neue § 11a StromStV weitere Anforderun-gen..., ...setzt. § 12a Abs. 3 StromStV-E: Steuerentlastung für..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt) erfolgen. § 12a Abs. 5 StromStV-E und vergleichbare Andere..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Petitum: Die Regelung..., ...werden. § 12b Abs. 1 StromStV-E: Anlagenbegriff Die..., ...in § 12b Abs. 1 Satz 2 StromStV-E soll-te gestrichen ..., ...§ 4 Abs. 3 Satz 2 ff. StromStV-E. Für Rückfragen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV (Definition des Anlagenbegriffs..., ...Gemäß § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV gelten PV-Anlagen an ..., ... in § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV definierte Anlagenbegriff..., ...nach § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV verklammerten Anlage ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung 6 §1 Abs. 3a StromStV 6 §5a Abs. 2 S.2 Nr. 4a StromStV 7 §21 Abs. 1 StromStV..., ...STROMSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG §1 ABS. 3A STROMSTV Die Ausnahme vom Versorgerstatus..., ...Stromspeicher in §1 Abs. 3a StromStV sollte um die Definition..., ...§5A ABS. 2 S.2 NR. 4A STROMSTV Es ist unklar, wie ein..., ...verbleiben §21 ABS. 1 STROMSTV Eine erteilte Erlaubnis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...falle unter § 1a Absatz 7 StromStV). Der überwiegende Teil..., ... gemäß § 1a Absatz 1a StromStV häufig nicht mehr als..., ... (§ 1a Absatz 4 Nr. 2 StromStV). Das bedeutet, dass ..., ...Entlastungsanträge nach § 12a StromStV zu stellen (§ 1a Absatz 1a Satz 3 StromStV), da der Strom hier wiederum..., ...Entlastung i. S. d. § 12a StromStV angemeldet werden kann..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) 3.1 Zu § 8 Absatz 5..., ...BEE-Empfehlung: An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt..., ...Zusammenhang § 12b Abs. 2 StromStV verschärft die Problematik..., ...Lösung wäre, § 12b Abs. 2 StromStV so zu ändern, dass die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiewende. § 12b StromStV bzw. § 9 EnergieStV: ..., ... § 1d Abs. 2 S. 4 neu StromStV und § 11b Abs. 2 S. 4..., ...sind, vgl. § 12 Abs. 1 StromStV i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr...., ... der Anlage gem. §12b StromStV und § 9 EnergieStV ohne..., ...Tätigkeiten (§ 17 Abs. 3 StromStV+§ 95 Abs. 3 EnergieStV..., ... 5 StromStG und § 12d StromStV zukünftig verzichtet...., ...wird, vgl. § 10 Abs. 2 StromStV. Wir bitten um Berücksichtigung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auszugestalten. §12b neu StromStV und § 9 neu EnergieStV..., ...Tätigkeiten (§ 17 Abs. 3 StromStV und § 95 Abs. 3 EnergieStV..., ...Abs. 5 StromStG+§ 12d StromStV. • Erforderlichkeit ..., ...wird, vgl. § 10 Abs. 2 StromStV Zu § 2 Nr. 10 neu StromStG..., ...praxisfernen Regelungen in § 17c StromStV bzw. § 100a EnergieStV..., ... § 1d Abs. 2 S. 4 neu StromStV und § 11b Abs. 2 S. 4..., .... Zu § 12 Abs. 1 neu StromStV i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr..., ...befreit sind. Zu §12b neu StromStV und § 9 neu EnergieStV...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2753 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entlastungsanträge gemäß StromStV zu stellen. Das erscheint..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV-E) § 1a Abs.1a StromStV-E..., ...Änderung in §1a Abs. 1a StromStV-E nicht nachvollziehbar...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) .........10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV).................10 ..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... V. m. § 15 und § 17b StromStV) 7,4 Minuten Antrag..., ...i. V. m. § 17b Abs. 1 StromStV) 20 Minuten Beifügen..., ...m. § 17c Abs. 1 bis 3 StromStV) 18 Minuten Führung..., ...i. V. m. § 17b Abs. 6 StromStV) 187 Minuten Aufzeichnungen..., ...i. V. m. § 17c Abs. 4 StromStV) 23 Minuten Abgabe ..., ... i. V. m. § 1e Abs. 2 StromStV; § 17b Abs. 1 StromStV..., ...anschließend gem. § 15 Abs. 4 StromStV der Schwerpunkt der wirtschaftlichen..., ...erfolgen (§ 17b Abs. 4a StromStV). Dies ist bei der Bemessung..., ...Steuerberechnung (§ 4 Abs. 3 StromStV-E). Die Erstellung von..., ...Hocheffizienz (§ 11 Abs. 3a StromStV-E) für hocheffiziente...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... §1a Absatz 3a StromStV - Ausnahme als Versorger..., ...Stromspeicher in §1 Abs. 3a StromStV sollte um die Definition..., ... §4 Abs. 2 S.2 Nr. 4a StromStV - Pflichten der Versorger..., ...Zu §4 Absatz 6 Satz 3 StromStV - Begründetes Verlangen..., ... § 11a StromStV - Zeitgleichheit, Mengenermittlung..., ... §21 Abs. 1 StromStV - Übergangsregelung für...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) .........10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV).................10 ..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) ......... 10 2.1 Nummer..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) ......................., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) ................. 10..., ...auch 2.1) § 8 Absatz 5 StromStV (Änderung): Als Nachweis..., ...Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) 2.1 Nummer 10 b cc)..., ...Nachweis Hocheffizienz (§ 8 StromStV) Die Streichung des ..., ...Anlagenbegriffs (§12b StromStV) Die Bioenergieverbände...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Steuerberechnung (§ 4 Abs. 3 StromStV-E). Die Erstellung von..., ...Hocheffizienz (§ 11 Abs. 3a StromStV-E) für hocheffiziente...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) insoweit präzisiert ..., ...Regelungslücke in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromversorgung (§ 12b Absatz 2 StromStV), damit Stromsteuerbefreiung..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) sollte gestrichen werden..., ...§ 12b Absatz 2 Satz 1 StromStV gelten Stromerzeugungseinheiten..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) eine neue Fassung, in..., ... Anwendung des § 12b StromStV eine schärfere Begrifflichkeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kataloggeschäft ermöglichen durch bundesweit einheitliche Regeln und Verfahren Anforderungen für Netzanschlussverfahren vereinheitlichen und den Prozess schneller digitalisieren Anlagen zum Eigenverbrauch (Zero Feed-in) weiter ermöglichen ohne eine Pflicht zu Einspeiseanlagen Effizientere Rahmenbedingungen für den Anlagenbetrieb schaffen (100kWp-Grenze flexibler gestalten) Die Errichtung von PV-Carports soll eine freiwillige Maßnahme sein Anhebung der 135 kVA-Grenze für verpflichtende Zertifizierungsverfahren Die Verklammerung von Anlagen abschaffen und so die Investitionen in leistungsstärkere PV-Anlagen wieder attraktiv machen Daten zu PV-Anlagen erfassen: So unbürokratisch und kosteneffizient für Anlagenbetreiber wie möglich

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 193/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
      2. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) insoweit präzisiert ..., ...Regelungslücke in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung – StromStV 5 3. Energiesteuergesetz..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung – StromStV f. Aufzeichnungspflichten..., ...zum Gesetzesentwurf der StromStV ist die im Entwurf vorgesehene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...passenden Regelung in §1a StromStV stromsteuerlich als Versorger..., .... Die derzeit in der StromStV genannte Alternative ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stattdessen sollte in der StromStV klar geregelt werden,..., ...Klarstellung, ggf. in der StromStV, erforderlich, dass Strom..., .... Zu § 4 Abs. 3 S. 2 StromStV-E “Werden anstelle des..., ...Regelung in § 4 Abs. 3 S. 2 StromStV-E nicht so umgesetzt ..., ...StromStG i.V.m § 15 Abs. 9 StromStV Die Regelung ist zu ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den neuen § 12b Abs. 2 StromStV nach Satz 1 folgender...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf ein Teil der stromsteuerrechtlichen Hürden im Zusammenhang mit der E-Mobilität abgebaut werden soll. Beim Anwendungsfall Vehicle-to-Grid das Problem der doppelten Besteuerung bestehen. Im Steuerrecht bedarf es weiterer Handlungsbedarf, um das bidirektionales Laden in allen Ausprägungen zu ermöglichen. Auch Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff sind erforderlich. Um die nachhaltige Reduktion von CO2-Emissionen insb. im Güterverkehr nicht durch eine steuerliche Ungleichbehandlung des H2-Motors zu gefährden, sollten daher Regelungen im deutschen Energiesteuergesetz so angepasst werden, dass H2 unabhängig von der Art seiner Verwendung von der Energiesteuer befreit wird und sich die Technologie des H2-Motors im Markt etablieren kann.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stärkung § 11a Satz 3 StromStV mit verpflichtender Nutzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf stromsteuerrechtliche Hürden für Elektromobilität abbaut. Beim bidirektionalen Laden (Vehicle-to-Grid) bleibt jedoch das Problem der Doppelbesteuerung bestehen, weshalb steuerrechtlicher Handlungsbedarf bleibt. Zudem sind Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff (H2) erforderlich: Um eine nachhaltige CO2-Reduktion im Güterverkehr nicht zu gefährden, sollte H2 unabhängig von der Verwendung von der Energiesteuer befreit werden, damit sich die H2-Motorentechnologie etablieren kann. Zur Unterstützung des Hochlaufs der E-Mobilität fordert der VDA außerdem die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD-Schreibens...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufzeichnungspflichten des § 4 StromStV gelten aufgrund des GZD-Schrei...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mitten in der Energie- und Standorttransformation Deutschlands kommt der Strom- und Energiesteuerreform eine mehrfache Schlüsselrolle zu: Sie soll die Wirtschaft entlasten, kann dabei aber gleichzeitig dezentrale Energielösungen und Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dabei dürfen Anreize zur effizienten Energienutzung aus haushalts- und energiepolitischen Gründen nicht aus dem Blick geraten. Wir begrüßen daher die Novelle grundsätzlich, sehen aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf, damit der Entwurf seine Wirkung im Sinne der Energie- und Klimaziele sowie einer resilienten Energieversorgung entfalten kann.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Energie- und Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 13.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...verhindert. Mit § 1a Abs. 5a StromStV wird nun klargestellt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 18.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
      • 24.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verket-tung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
      • 24.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abschaffung der in § 12b Abs. 2 StromStV genannten Verkettung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stromsteuer nach § 12b Abs. 5 StromStV, dass die Stromentnahme...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stärkung § 11a Satz 3 StromStV mit verpflichtender Nutzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorschlag An § 8 Absatz 5 StromStV wird folgender Satz angefügt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.

    • Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 30.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zusammenhang“ gemäß § 12b Abs. 5 StromStV) konkrete Leitlinien ..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) für den selbst erzeugten..., ...Sinne des § 1a Abs. 9 StromStV i. V. m. § 3 Nr. 24a ..., ...vgl. dazu § 12b Abs. 5 StromStV); auch die Sondervor-schriften..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 StromStV führen zu keinem anderen..., ...Stromsteuer-durchführungsverordnung (StromStV)). Und auch die ehemals...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im § 9 StromStG, 8 ff. StromStV, § 4 UstG (Mehrwert-steuer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...StromStG und § 12b Absatz 5 StromStV) könnte zwar Anwendung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Problem: Die geplante Maßnahme erreicht nur einen kleinen Teil der Industrie / Wirtschaft. Viele unserer Mitglieder – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – bleiben außen vor, obwohl sie ebenfalls stark stromkostenbelastet sind, aber nicht als "energieintensiv" gelten. Der IVSH fordert: Eine Stromsteuersenkung für alle Verbrauchergruppen – nicht nur für ausgewählte Branchen. Faire Rahmenbedingungen für Investitionen in Digitalisierung, Effizienz und Klimaschutz. Keine Bevorzugung / Zweiklassengesellschaft.

    • Bereitgestellt von: IVSH Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V. am 08.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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