Stellungnahmen/Gutachten
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160 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KWKG 2016"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (160)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung KWKG-Förderung
Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...01.01.2016 wurde mit dem KWKG 2016 außerdem die Netzumlagen-Systematik..., ...insbesondere KWKG 2020 und KWKG 2016 sowie im EnWG und in..., ...Seit Inkrafttreten des KWKG 2016 wird die Förderung nach..., ... (9. Ausschuss) zum KWKG 2016 vom 02.12.2015 (BT-Drs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung der Benachteiligung von Chemiepark-Konstellationen im Energierecht
Beseitigung der Benachteiligung von Chemiepark-Konstellationen im Energierecht - konkret bei der Benachteiligung bei Entlastungsregimen sowie die Ungleichbehandlung bzw. Nichtberücksichtigung im Bereich der Netzregulierung
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Seit Inkrafttreten des KWKG 2016 wird die Förderung nach...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
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Adressatenkreis:
-
16.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Kurzfristig: Verlängerung der bestehenden -Regelung über 2026 hinaus Mittelfristig: Durchführung der bereits seit 2022 ausstehenden KWKG-Evaluierung und Neuausrichtung mit Ausrichtung Wärmewende und Versorgungssicherheit
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
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Adressatenkreis:
-
22.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 21.07.2025
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Adressatenkreis:
-
04.04.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Droh. Diskrimin. d. KWK geg. PV im KWKG-Entwurf
Vorschlag, dass § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 des KWKG nicht aufgehoben werden, da dies eine Benachteiligung der KWK gegenüber PV durch den Wegfall des KWK-Zuschlages bei negativen Stundenkontrakten und die Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. bedeuten würde. Stattdessen Vorschlag der Aufnahme von Zusätzen in die oben genannten Paragraphen: Solange bei KWK bis 50 kWel keine intelligenten Messsysteme zur Verfügung stehen, sollen § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG keine Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kein Ausschluss v. Flüssiggas im KWKG 2025
Im Gesetzestext wird allgemein von gasförmigen Brennstoffen und nicht fossilen flüssigen Brennstoffen gesprochen. In der Erläuterung zu dieser Gesetzestextstelle allerdings wird ausdrücklich nur noch Erdgas als fossiler gasförmiger Brennstoff zugelassen und als Begründung auf die Richtlinie EU 2023/1791 Artikel 26 Abs. 4 Buchstabe b) iVm Absatz 14 sowie Anhang III Buchstabe a UnterAbsatz 2 verwiesen. Flüssiggas erfüllt das Hocheffizienzkriterium und ist laut 1. BImSchV ein gasförmiger Brennstoff, deshalb fordern wir, dass Flüssiggas als gasförmiger Brennstoff im KWKG 2025 förderfähig bleibt.
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
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Adressatenkreis:
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05.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung des KWKG und Ausgestaltung der Förderung für KWK-Anlagen bis 50 kWel
- Bereitgestellt von: EC POWER GmbH am 14.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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03.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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07.04.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Strategische Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Weiterentwicklung des KWKG unter den klimapolitischen Zielvorgaben (ab 2026) mit Perspektive bis 2035, u.a. Entfristung der Wärmenetzförderung
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
06.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Kurzfristig: Verlängerung der bestehenden -Regelung über 2026 hinaus Mittelfristig: Durchführung der bereits seit 2022 ausstehenden KWKG-Evaluierung und Neuausrichtung mit Ausrichtung Wärmewende und Versorgungssicherheit
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
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Adressatenkreis:
-
06.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Adressatenkreis:
-
18.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 10.02.2025
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Adressatenkreis:
-
10.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
-
17.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Kraftwerksicherheitsgesetz
Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
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Adressatenkreis:
-
03.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 13.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderfähigkeit von industrieller Abwärme
Im §2 Nr. 9a KWKG sollte der Einsatz industrieller Abwärme ergänzt werden, so dass eine Förderung nach §7a KWKG ermöglicht wird. Dies würde zu einer Vereinheitlichung des Gesetzes führen, da im Rahmen der Wärmenetzförderung nach §18 KWKG industrielle Abwärme bereits neben erneuerbaren Energien akzeptiert wird.
- Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für notwendige Mindestanpassungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) 2024
BDEW hat zusammen mit den Verbänden AGFW, B.KWK, VKU und 8KU die Bundesregierung in einem gemeinsamen Kurzpapier aufgerufen, noch vor der politischen Sommerpause 2024 unbedingt erforderliche Mindestanpassungen am KWKG zu beschließen. Das sind: Verlängerung der Geltungsdauer des aktuellen KWKG bis 2030, sprich rechtssichere Auslegung der im Rahmen der Vorbescheid-Regelung avisierten Laufzeit bis Ende 2029; Anpassung der Höchstsätze für EU-Einzelfallnotifizierung auf neue Obergrenze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 50 Mio. Euro; Anpassungen der Fristen an die zunehmende Komplexität für Errichtung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetzen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zur Wärmenetzförderung
Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG)
Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 16.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 12.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 11.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 21.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 21.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG)
Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 02.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG)
Ziel ist die Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG) bis mindestens 2035, die Erhöhung der Bundesförderung um 3,4 Milliarden Euro und die Mitberücksichtigung von Power-to-Heat-Anwendungen sowie der Ausschluss der Abwärmeeinbindung.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eintreten für KWK Anlagen im Rahmen des Kraftwerksicherheitsgesetz
Verlängerung der beihilferechtliche Genehmigung des KWKGs
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strategische Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Weiterentwicklung des KWKG unter den klimapolitischen Zielvorgaben (ab 2026) mit Perspektive bis 2035, u.a. Entfristung der Wärmenetzförderung
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zum Kraftwerksicherheitsgesetz
Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
03.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bitte um Ablehn. d. Referentenentw. 241122 zum KWSG
Bitte um Ablehnung des Gesetzentwurfs, da die enthaltenen Regelungen die Kraft-Wärme-Kopplung diskriminieren würden. Gründe: Keine Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus; Förderzeitraum von 30.000 Vbh wird faktisch reduziert; Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. durch Streichung des KWKG §15 Absatzes 4 Satz 3
- Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 17.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 13.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeiten der Kraftwerksstrategie / Kraftwerkssicherheitsgesetz zugunsten erneuerbarer Energien
Wir äußern Besorgnis, jetzt durch falsche Weichenstellungen und die Priorisierung von neuen Gaskraftwerken ein auf 100 Prozent erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem aufzuhalten. Bei dem geplanten Zubau neuer Gaskraftwerke droht eine Überdimensionierung, was eine fossile Pfadabhängigkeit verfestigen würde. Statt vor allem auf Gaskraftwerke als vermeintliche Garanten der Versorgungssicherheit zu setzen, müssen die erneuerbaren Energien im Zentrum stehen und mit ihnen Energieeffizienz und das Heben von zusätzlichen Flexibilitäten im Stromsystem. Die vom BMWK vorgelegten Eckpunkte verpflichten die Regierung jedoch zu neuen Subventionen für fossile Brennstoffe, zementieren eine langfristige Nutzung von Gas und drohen weitere fossile Überkapazitäten zu produzieren.
- Bereitgestellt von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 20.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DVGW-Handlungsempfehlungen zu Kraftwerksstrategie und Kraftwerkssicherheitsgesetz
Der DVGW begrüßt die Vorlage von Eckpunkten für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie (KWS) durch das BMWK und die Möglichkeit, diese zu kommentieren. Wasserstofffähige Kraftwerke und KWK-Anlagen ermöglichen in einem Stromsystem, welches immer größere Anteile Erneuerbare Energien integriert, die Bereitstellung gesicherter Leistung im Falle der nicht vorhandenen Versorgung durch Wind- und Solarenergie. Ein Aufbau dieser Kraftwerkskapazitäten ist daher eine wichtige Maßnahme für eine resiliente Transformation. In die Weiterentwicklung der Eckpunkte sollten insbesondere die weitere Aspekte einbezogen werden. Diese werden im Rahmen der DVGW-Stellungnahme im Detail ausgeführt.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 23.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: