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81 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnFG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (81)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Standortförderungsgesetz
- Vereinfachung steuerlicher Prozesse: Einführung einer einheitlichen digitalen Plattform für Steuerkommunikation und maschinenlesbare Steuerbescheide - Erleichterungen im Energiefinanzierungsgesetz: Automatische Privilegierung von Schienenbahnen, Gleichstellung von Geothermie mit Wärmepumpen und Abschaffung des De-Minimis-Vorbehalts für E-Busse - Maßnahmen gegen Fachkräftemangel: Steuerliche Anreize und Erleichterungen für Werkswohnungen und Nacht-/Feiertagsarbeit - Förderung nachhaltiger Finanzierung: Reduzierte Kapitalanforderungen für nachhaltige Infrastrukturprojekte und staatliche Garantien zur Senkung von Finanzierungskosten
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 29.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts
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Adressatenkreis:
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28.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Steuerliche Anpassungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels - Steuerliche Anpassungen zur Verbesserung des Werkswohnungsbaus - De-minimis-Anpassung EnFG §38
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 23.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst bürokratiearme Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Energieaudits
Der HDE spricht sich für eine längere Frist für Erstellung & Veröffetlichung von Umsetzungsplänen für alle als wirtschaftlich eingestufte Maßnahmen, für Streichung der Pflicht zur Bestätigung der Umsetzungspläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren nach § 9 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), für die Verschiebung der Frist zur Übermittlung von Daten an die Plattform für Abwärme (§ 17) um ein Jahr, auf den 1.1.2025 sowie für möglichst unbürokratische Kriterien an Weiterbildung der Energieauditoren.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von geschlossenen Verteilernetzen
Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
- Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachweis der ökologischen Gegenleistungen: Erfahrungen aus der Praxis
Die Einführung der Gegenleistungsregelungen ist mit zahlreichen Unklarheiten und Ineffizienzen bei der Implementierung verbunden: Erstens, die betroffenen Unternehmen sind bei den Investitionsentscheidungen durch ein Gegenleistungsprinzip beschränkt, weil die Gegenleistungen an erster Stelle Investitionen in Energieeffizienz vorschreiben. Zweitens, eine Implementierung der Gegenleistungen ist an bestimmte Jahre geknüpft. Das führt dazu, dass Investitionen verschoben werden, um für die Folgejahre noch Potenzial zu haben. Drittens ist unklar, wie diese Gegenleistungen künftig gemeinsam wirken und sich kumulieren, und ob durch die Kombination der Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz (EMAS, ISO-Standards) tatsächlich positive Effekte entstehen.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 19.06.2025
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Adressatenkreis:
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03.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst bürokratiearme Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Energieaudits
Der HDE spricht sich für eine längere Frist für Erstellung & Veröffetlichung von Umsetzungsplänen für alle als wirtschaftlich eingestufte Maßnahmen, für Streichung der Pflicht zur Bestätigung der Umsetzungspläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren nach § 9 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), für die Verschiebung der Frist zur Übermittlung von Daten an die Plattform für Abwärme (§ 17) um ein Jahr, auf den 1.1.2025 sowie für möglichst unbürokratische Kriterien an Weiterbildung der Energieauditoren.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer Schlechterstellung von geschlossenen Verteilernetzen im Verhältnis zu Netzen der allgemeinen Versorgung in energierechtlichen Regelungen
- Bereitgestellt von: Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB am 30.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung der Benachteiligung von Chemiepark-Konstellationen im Energierecht
Beseitigung der Benachteiligung von Chemiepark-Konstellationen im Energierecht - konkret bei der Benachteiligung bei Entlastungsregimen sowie die Ungleichbehandlung bzw. Nichtberücksichtigung im Bereich der Netzregulierung
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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25.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
-
02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Steuerrecht
Der ADAC begrüßt das Ziel der Bundesregierung (BReg), den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit u. a. durch den systematischen Bürokratieabbau nachhaltig zu stärken. Positiv ist, dass die BReg mit dem Jahressteuergesetz und den darin enthaltenen Regelungen die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets bereits maßgeblich vereinfacht hat. Darüber hinaus sind die folgenden Punkte aus Verbrauchersicht im Mobilitätsbereich zu berücksichtigen: - eine Umwandlung der Pendlerpauschale in eine Arbeitstagpauschale muss die Bedürfnisse von Kurz- und Langstreckenpendlern berücksichtigen - Eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets darf keine negativen Auswirkungen steuerliche Freigrenze haben - Stromsteuerrecht: Doppelbesteuerung beim bidirektionalen Laden vermeiden
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
03.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
-
12.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
19.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
-
29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 26.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 25.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 18.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 25.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung einer sicheren, klimafreundlichen und bezahlbaren Versorgung mit Strom
Ziel ist eine sichere, klimafreundliche und bezahlbare Stromversorgung von Industrie, Haushalten und E-Fahrzeugen. Neben dem beschleunigten Ausbau der EE sollten neue regelbare Kraftwerke, Speicher und Flexibilitätstechnologien (z.B. Kombinierter Kapazitätsmarkt) angemessen angereizt und Energiepartnerschaften abgeschlossen werden. Bestehende Entlastungstatbestände von Stromverbrauchern sollten verstetigt und ausgeweitet (z.B. Strompreiskompensation auf Batterien) und die Stromnebenkosten (Steuern, Umlagen, etc.) für alle auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt werden. Der Industriestrompreis sollte abnahmestellenspezifisch ausgestaltet werden. Gesetzlichen Regelungen für industrieeigene Stromnetze als s.g. Kundenanlage müssen nach EuGH-Urteil rechtssicher weiterentwickelt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 06.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert die Einführung staatlicher Garantieinstrumente zur Absicherung zentraler Risiken im Wasserstoffhochlauf, darunter Marktpreis-, Infrastruktur- und ordnungspolitische Risiken. Ziel ist es, Investitionsentscheidungen in der Initial- und Aufbauphase zu ermöglichen und private Finanzierungen abzusichern. Gleichzeitig setzt sich der BDEW für eine Senkung der regulatorisch bedingten Wasserstoffgestehungskosten ein. Hierzu gehören die Beibehaltung oder Ausweitung von Befreiungen bei Umlagen, Netzentgelten und Steuern sowie praxistaugliche Strombezugskriterien für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Eine technologieoffene Ausgestaltung, Planungssicherheit und Bestandsschutzregelungen sind dafür zentrale Voraussetzungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Eignung von TAB-Standorten zum Aufbau einer Energiespeicherinfrastruktur
Entwurf der Ausschreibung von zusätzlichen grundlastfähigen Gaskraftwerken und Langzeitstromspeichern. TAB-Standorte eignen sich zum Aufbau von Energie- und Hochtemperaturspeichern.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 23.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 14.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 05.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert die Einführung staatlicher Garantieinstrumente zur Absicherung zentraler Risiken im Wasserstoffhochlauf, darunter Marktpreis-, Infrastruktur- und ordnungspolitische Risiken. Ziel ist es, Investitionsentscheidungen in der Initial- und Aufbauphase zu ermöglichen und private Finanzierungen abzusichern. Gleichzeitig setzt sich der BDEW für eine Senkung der regulatorisch bedingten Wasserstoffgestehungskosten ein. Hierzu gehören die Beibehaltung oder Ausweitung von Befreiungen bei Umlagen, Netzentgelten und Steuern sowie praxistaugliche Strombezugskriterien für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Eine technologieoffene Ausgestaltung, Planungssicherheit und Bestandsschutzregelungen sind dafür zentrale Voraussetzungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
Das Kraftwerkssicherheitsgesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ergänzt und verstärkt die Nationale Wasserstoffstrategie und zielt darauf ab, in substantiellem Umfang neue, steuerbare, moderne, hochflexible und klimafreundliche Erzeugungskapazitäten auf Basis von Wasserstoff zu schaffen. Die Wasserstoff-Nachfrage durch die Kraftwerke leistet dabei einen Beitrag für den Wasserstoffhochlauf insgesamt. Daneben sollen Langzeitstromspeicher und neue Stromerzeugungskapazitäten zur Versorgungssicherheit geschaffen werden. Der DVGW unterstützt die Verabschiedung eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes, sieht aber Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung des Gesetzes (siehe DVGW-Stellungnahme).
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 28.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strommarktdesign der Zukunft: Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem
Vor dem Hintergrund der Diskussionen im Optionenpapier setzt sich Shell für unterschiedliche Schwerpunkte ein: eine Stärkung von PPAs in der neuen EE-Fördersystematik, eine investitionsfreundliche und sichere EE-Förderung, ein transparentes und konsistentes Kapazitätsmarktdesign zur Einbindung der unterschiedlichen dezentralen und zentralen Flexibilitäten, Veränderungen im Bereich der Herkunftsnachweise sowie eine Absicherung des Redispatch-Systems. Die neuen Systeme für EE und Kapazitäten sollten dabei nicht zu komplex gestaltet werden, um die Notwendigkeit häufigen und kurzfristigen regulatorischen Nachsteuerns gering zu halten. Außerdem dürfen sie die Liquidität und Funktionweise der Terminmärkte nicht verzerren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strommarktdesign der Zukunft: Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem
Vor dem Hintergrund der Diskussionen im Optionenpapier setzt sich Shell für unterschiedliche Schwerpunkte ein: eine Stärkung von PPAs in der neuen EE-Fördersystematik, eine investitionsfreundliche und sichere EE-Förderung, ein transparentes und konsistentes Kapazitätsmarktdesign zur Einbindung der unterschiedlichen dezentralen und zentralen Flexibilitäten, Verbesserungen mit Blick auf Herkunftsnachweise sowie eine Absicherung des Redispatch. Die neuen Systeme für EE und Kapazitäten sollten dabei nicht zu komplex gestaltet werden, um die Notwendigkeit häufigen und kurzfristigen regulatorischen Nachsteuerns gering zu halten. Außerdem dürfen sie die Liquidität und Funktionweise der Terminmärkte nicht verzerren.
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Rechtsrahmens für das bidirektionale Laden
Der VDA setzt sich für die Einführung eines Rechtsrahmens zum bidirektionalen Laden ein. Das Regelungsvorhaben stellt auf eine rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung stationärer und mobiler Speicher ab. Um eine flächendeckende Markteinführung des bidirektionalen Ladens zu unterstützen, sind die Abschaffung fortbestehender Doppelbelastungen bei Stromnebenkosten, die rechtliche Verankerung eines praxisgerechten Messkonzeptes und weitere Detailregelungen zentral.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen im Heim-Bereich (V2H) und am öffentlichen Stromnetz (V2G) sowie von Geschäftsmodellen; u.a.: Wirtschaftliche Gleichstellung mobiler Speicher (E-Fahrzeuge) mit Stationärspeichern bei der Befreiung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie allg. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Speichern im Energiesystem
- Bereitgestellt von: Volkswagen Group Charging GmbH am 12.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen im Heim-Bereich (V2H) und am öffentlichen Stromnetz (V2G) sowie von Geschäftsmodellen; u.a.: Wirtschaftliche Gleichstellung mobiler Speicher (E-Fahrzeuge) mit Stationärspeichern bei der Befreiung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie allg. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Speichern im Energiesystem
- Bereitgestellt von: Volkswagen Group Charging GmbH am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Rechtsrahmens für das bidirektionale Laden
Der VDA setzt sich für die Einführung eines Rechtsrahmens zum bidirektionalen Laden ein. Das Regelungsvorhaben stellt auf eine rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung stationärer und mobiler Speicher ab. Um eine flächendeckende Markteinführung des bidirektionalen Ladens zu unterstützen, sind die Abschaffung fortbestehender Doppelbelastungen bei Stromnebenkosten, die rechtliche Verankerung eines praxisgerechten Messkonzeptes und weitere Detailregelungen zentral.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 24.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwicklung der Strom(neben)kosten 2023/2024 mit Ausblick 2026 bzw. 2029
Mit der Analyse sollen die Auswirkungen der be-/ bzw. entlastenden Wirkungen der staatlichen Preisbestandteile zu Strom- und Energie – unter Berücksichtigungen der Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2024 (Schwerpunkt Strompreispaket und Netzentgelte) dargestellt werden. Da einige Entlastungstatbestände von Verbrauchswerten und der jeweils konkreten Unternehmensrealität abhängig sind, wurden 6 typisierende Fallgruppen gebildet. Betrachtet werden die Preisbestandteile im Vergleich 2023/2024. Im weiteren wurde die Kostenauswirkungen durch potentiell auslaufende Regelungen (befristete Stromsteuersenkung 2026; Auslaufen der StromNEV 2029) analysiert.
- Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Ausbaus der photovoltaischen Energieerzeugung
Trianel Energieprojekte fordert die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Wind onshore und PV-Freiflächenvorhaben. Dabei gilt es, sowohl den Planungsprozess und Genehmigungsprozess zu beschleunigen als auch bürokratische Hürden zu reduzieren, die die Energiewende ausbremsen können und damit die Ausbauziele für Erneuerbare Energien unerreichbar machen.
- Bereitgestellt von: Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Ausbaus der photovoltaischen Energieerzeugung
Trianel fordert die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Wind onshore und PV-Freiflächenvorhaben. Dabei gilt es, sowohl den Planungsprozess und Genehmigungsprozess zu beschleunigen als auch bürokratische Hürden zu reduzieren, die die Energiewende ausbremsen können und damit die Ausbauziele für Erneuerbare Energien unerreichbar machen
- Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
- Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
- Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG
- Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDI unterstützt die vorgeschlagene Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen im Grundsatz, da er größere Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber und leichtere Direktvermarktung adressiert. Aus Industriesicht ist eine sehr rasche bessere Steuerungsmöglichkeit des Netzes unabdingbar und verträgt keinen zeitlichen Aufschub. Netzentgelte machen dabei einen signifikanten Teil des Strompreises aus und stellen eine erhebliche und künftig noch weiter zunehmende Belastung dar. Notwendig ist ein langfristiges politisches Konzept, um ein strukturell wettbewerbsfähiges Stromkostenniveau zu sichern. Kurzfristig muss ein Zuschuss zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte aus dem Bundeshaushalt eingeführt werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 -
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EWS empfehlen zur Verbesserung des Referentenentwurfs: · Die Absicherungspflicht ausnahmslos für alle Energielieferanten einzuführen · Einen vorgezogenen Start der gemeinsamen Internetplattform durch die Netzbetreiber · Die Streichung der verpflichtenden Anbietung von Stromlieferverträgen mit fester Laufzeit und festen Tarifen · Die neuen Regeln zum Energy Sharing deutlich attraktiver auszugestalten · Mehr Klarheit bezüglich den zu erbringenden Nachweisen bei den neuen Regeln zum Kapazitätsmechanismus zu schaffen · Eine Konkretisierung zur gleichwertigen Behandlung aller Beteiligungsformen bei den neuen Regeln zur Bürger:innenbeteiligung
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 26.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Novelle des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
Adressatenkreis:
-
22.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EWS empfehlen zur Verbesserung des Referentenentwurfs: · Die Absicherungspflicht ausnahmslos für alle Energielieferanten einzuführen · Einen vorgezogenen Start der gemeinsamen Internetplattform durch die Netzbetreiber · Die Streichung der verpflichtenden Anbietung von Stromlieferverträgen mit fester Laufzeit und festen Tarifen · Die neuen Regeln zum Energy Sharing deutlich attraktiver auszugestalten · Mehr Klarheit bezüglich den zu erbringenden Nachweisen bei den neuen Regeln zum Kapazitätsmechanismus zu schaffen · Eine Konkretisierung zur gleichwertigen Behandlung aller Beteiligungsformen bei den neuen Regeln zur Bürger:innenbeteiligung
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 10.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Novelle des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
12.) Reform der Netzentgeltstruktur: Flexibilität der Nachfrage als Element des Strommarktes stärken
Die Flexibilität der Nachfrage kann durch eine Reform der Netzentgeltstruktur deutlich gestärkt werden. Zusätzlich sollen auch Steuern, Abgaben und Umlagen angepasst werden, um Hindernisse für den Einsatz von Flexibilität zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere Vorsorge für Zeiten temporärer Erzeugungsüberschüsse getroffen werde, die zuletzt vermehrt aufgetreten sind.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 15.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
12.) Reform der Netzentgeltstruktur: Flexibilität der Nachfrage als Element des Strommarktes stärken
Die Flexibilität der Nachfrage kann durch eine Reform der Netzentgeltstruktur deutlich gestärkt werden. Zusätzlich sollen auch Steuern, Abgaben und Umlagen angepasst werden, um Hindernisse für den Einsatz von Flexibilität zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Netzanschlussverfahren
Um die Energiewende zu beschleunigen, sind Maßnahmen zum Bürokratieabbau besonders wichtig. Damit systemkritische Netzzustände gar nicht erst entstehen, müssen einerseits alle Hemmnisse für einen schnellen Netzaus- und -umbau beseitigt werden und andererseits aber auch kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, die die Netzstabilität auch in Zeiten der Spitzeneinspeisung sicherstellen. Zudem muss die Finanzierung des Netzausbaus geklärt werden. Die Betriebe brauchen Klarheit, wie die Netzentgelte für die Betriebe und alle Stromverbraucher langfristig auf einem wettbewerbsfähigen Niveau gehalten werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben: