Regelungsvorhaben
Technologieoffene Berücksichtigung von CO2-armen Wasserstoff
Angegeben von:
Equinor Deutschland GmbH (R002402)
am
27.06.2026
Beschreibung:
Im Moment sieht die deutsche Gesetzgebung einen reine Förderung von erneuerbarem Wasserstoff durch verschiedene Instrumente vor. CO2-armer Wasserstoff, der als Unterstützer im Wasserstoffhochlauf wirken kann, wird dagegen nicht direkt in den Fördermechanismen berücksichtigt. Ziel ist eine gleichberechtigte Berücksichtigung von CO2-armen Wasserstoff im Förder- und Regulierungsrahmen zu erreichen, z.B. durch die Zulassung als Erfüllungsoption bei der THG - Quote ab 2031 und der technologieoffenen Einbeziehung bei Mechanismen der Risikominimierung.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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SG2606230020 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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