Stellungnahmen/Gutachten
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71 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnFG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (71)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung KWKG-Förderung
Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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06.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 21 Abs. 6 EnFG auf gVN ausgeweitet. ..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) dient als einheitlicher..., ...bezeichneten – späteren EnFG ursprünglich auch Regelungen..., ... des § 21 Abs. 6 EnFG Dies gilt insbesondere für § 21 Abs. 6 EnFG, der für Netzumlagen in..., ... als die in § 21 Abs. 1 EnFG vorgesehene Umlagebefreiung..., ... § 61l EEG 2021 in § 21 EnFG ursprünglich lediglich ..., ... der Gesetzgeber des EnFG – offenbar mit alleinigem..., ... sind gemäß § 12 Abs. 1 EnFG berechtigt, die Netzumlagen..., .... 3. Netzbetreiber im EnFG Die Ungleichbehandlung..., ...und NdaV in § 21 Abs. 6 EnFG steht auch im Widerspruch..., ...Begriffsverständnis des Netzbetreibers im EnFG. Gemäß § 2 Nr. 7 EnFG sind..., ...Regelung des § 21 Abs. 6 EnFG stellt das EnFG – genauso..., ... der Regelungen in § 21 EnFG, welche gerade dazu dienen..., ...Regelung des § 21 Abs. 6 EnFG nicht um eine staatliche..., ... Vorbehalt nach § 68 EnFG ausgenommen hat. In der..., ...Verlustenergie nach § 21 EnFG. Eine beihilferechtliche..., ...und Netzumlagen nach dem EnFG genauso wie in NdaV. Nur..., ... § 21 Abs. 6 EnFG wird wie folgt angepasst..., ...der Netzumlagen nach dem EnFG nicht an die Lieferung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 25.07.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwürfe systematische Reform EnFG, noch nicht hausabgestimmt..., ... Der neue § 2 Nummer 2a EnFG dient der Klarstellung ..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG der Saldo aus den Konten..., ...gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1 EnFG zu bilden. Einnahmen und..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG nicht beeinflussen. Der..., ...Rahmen der in der Anlage 1 EnFG enthaltenen Regelungen ..., ... Absatz 1 Satz 1 oder 2 EnFG erreicht. Nach § 6 Absatz..., ...nach § 6 Absatz 1 Satz 1 EnFG spätestens drei Monate ..., ...neuen § 6 Absatz 3 Satz 5 EnFG wird klargestellt, dass..., ... § 6 Absatz 3 Satz 2 EnFG. Zu Buchstabe c Der neue § 6 Absatz 4 Satz 1 EnFG ermöglicht der Bundesrepublik..., ...neue § 7 Absatz 1 Satz 3 EnFG stellt klar, dass sich ..., ...neuen § 7 Absatz 2 Satz 4 EnFG muss die Bundesrepublik..., ...neuen § 7 Absatz 3 Satz 2 EnFG (vorher Satz 1) können ..., ...Nummer 5.11 der Anlage 1 EnFG berücksichtigt. In der..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) zusammen. Dies stellt ..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Nummer 5.9 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Nummer 5.10 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Satz 2 der Anlage 1 des EnFG ist eine Folgeänderung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von geschlossenen Verteilernetzen
Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
- Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch..., ...in NdaV nach §21 Abs. 6 EnFG „… Anspruch auf Zahlung..., ...ausdrücklich in §21 Abs. 6 EnFG geregelt ▪ Keine Vorgängerregelung..., ...Netzverluste nach §21 Abs. 6 EnFG ▪ Widerspruch zum Netzbetreiberbegriff nach §2 Nr. 7 EnFG ▪ Doppelbelastung von ..., ...Anpassung in § 21 Abs. 6 EnFG Folgeüberlegungen ▪ Keine Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwürfe systematische Reform EnFG, noch nicht hausabgestimmt..., ... Der neue § 2 Nummer 2a EnFG dient der Klarstellung ..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG der Saldo aus den Konten..., ...gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1 EnFG zu bilden. Einnahmen und..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG nicht beeinflussen. Der..., ...Rahmen der in der Anlage 1 EnFG enthaltenen Regelungen ..., ... Absatz 1 Satz 1 oder 2 EnFG erreicht. Nach § 6 Absatz..., ...nach § 6 Absatz 1 Satz 1 EnFG spätestens drei Monate ..., ...neuen § 6 Absatz 3 Satz 5 EnFG wird klargestellt, dass..., ... § 6 Absatz 3 Satz 2 EnFG. Zu Buchstabe c Der neue § 6 Absatz 4 Satz 1 EnFG ermöglicht der Bundesrepublik..., ...neue § 7 Absatz 1 Satz 3 EnFG stellt klar, dass sich ..., ...neuen § 7 Absatz 2 Satz 4 EnFG muss die Bundesrepublik..., ...neuen § 7 Absatz 3 Satz 2 EnFG (vorher Satz 1) können ..., ...Nummer 5.11 der Anlage 1 EnFG berücksichtigt. In der..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) zusammen. Dies stellt ..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) bei der Ermittlung des..., ...Nummer 5.9 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Nummer 5.10 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Satz 2 der Anlage 1 des EnFG ist eine Folgeänderung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Steuerliche Anpassungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels - Steuerliche Anpassungen zur Verbesserung des Werkswohnungsbaus - De-minimis-Anpassung EnFG §38
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 23.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... C De-minimis-Anpassung EnFG §38 Zur Erreichung der..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) im § 38 regelt, dass die..., ...Regelung im § 38 Abs. 1 EnFG an die gemäß Artikel 3 ..., ...Energienebenkosten werden im EnFG in § 37 geregelt. Anhand..., ...De-minimis-Regelung in § 38 EnFG können zukünftig weder ..., ...De-minimis Bus Regelung im § 38 EnFG abzuschaffen und die Gestaltung nach Vorbild des § 37 EnFG anzustreben. Hierfür sollte..., ...behandelt werden. § 38 EnFG sollte daher folgendermaßen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwürfe systematische Reform EnFG, noch nicht hausabgestimmt..., ... Der neue § 2 Nummer 2a EnFG dient der Klarstellung ..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG der Saldo aus den Konten..., ... § 47 Absatz 1 Satz 1 EnFG zu bilden. Einnahmen und..., ...EEG-Kontos im Sinne des EnFG nicht beeinflussen. Der..., ...Rahmen der in der Anlage 1 EnFG enthaltenen Regelungen ..., ... Absatz 1 Satz 1 oder 2 EnFG erreicht. Nach § 6 Absatz..., ...nach § 6 Absatz 1 Satz 1 EnFG spätestens drei Monate ..., ...neuen § 6 Absatz 3 Satz 5 EnFG wird klargestellt, dass..., ...in § 6 Absatz 3 Satz 2 EnFG. Zu Buchstabe c Der neue § 6 Absatz 4 Satz 1 EnFG ermöglicht der Bundesrepublik..., ...neue § 7 Absatz 1 Satz 3 EnFG stellt klar, dass sich ..., ...neuen § 7 Absatz 2 Satz 4 EnFG muss die Bundesrepublik..., ...neuen § 7 Absatz 3 Satz 2 EnFG (vorher Satz 1) können ..., ...die Neuregelungen in § 7 EnFG voraussichtlich noch ..., ...Nummer 5.11 der Anlage 1 EnFG berücksichtigt. In ..., ... 1.1.2 der Anlage 1 des EnFG) zusammen. Dies stellt..., ...Nummer 5.9 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Nummer 5.10 Anlage 1 des EnFG ist eine redaktionelle ..., ...Satz 2 der Anlage 1 des EnFG ist eine Folgeänderung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer Schlechterstellung von geschlossenen Verteilernetzen im Verhältnis zu Netzen der allgemeinen Versorgung in energierechtlichen Regelungen
- Bereitgestellt von: Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB am 30.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG - Gleiche Zuschlagssätze..., ... ■ 05956-23/9282864 Ä EnFG © DIE BBH-GRUPPE// BECKER..., ...in NdaV nach § 21 Abs. 6 EnFG „... Anspruch auf Zahlung..., ...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG ■ Gleiche Zuschlagssätze..., ...Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch..., ...Regelung des § 21 Abs 6 EnFG auf gVN ausgeweitet • ..., ...Normgenese des § 21 Abs. 6 EnFG 2. Abweichende Systematik..., ...EEG-Umlage 3. Netzbetreiber im EnFG 4. Zusätzliche Belastung..., ...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG ■ Gleiche Zuschlagssätze..., ...ausdrücklich in § 21 Abs. 6 EnFG geregelt ► Keine Vorgängerregelung..., ...Netzverluste nach § 21 Abs. 6 EnFG ► Widerspruch zum Netzbetreiberbegriff nach § 2 Nr. 7 EnFG ► Doppelbelastung von ..., ...Anpassung in § 21 Abs. 6 EnFG 1. Gesetzesvorschlag § 21 Abs. 6 EnFG wird wie folqt anqepasst..., ...Anpassung von §21 Abs. 6 EnFG wird klargestellt, dass..., ... im Sinne von § 2 Nr. 7 EnFG gilt. Sowohl für Betreiber..., ...der Netzumlagen nach dem EnFG nicht an die Lieferung ..., ...Keine Folgeänderungen in EnFG oder § 19 StromNEV erforderlich..., ...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG - Gleiche Zuschlagssätze..., ...Netzumlagen auf Netzverluste nach EnFG ■ Gleiche Zuschlagssätze...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierungsempfehlungen im Bereich Energierecht und Energiewirtschaft
Empfehlungen im Energiebereich um insbesondere mittelständische Unternehmen von Bürokratie zu entlasten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 16.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BECV, der SPK und des EnFG Der Bundesverband der ..., ...Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) auf unterschiedliche gesetzliche..., ...Gegenleistungen Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., ...Amortisationszeiten Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., .... Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., ...Rahmen von BECV, SPK und EnFG betrachtet werden müssen..., ...werden Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., ...Nachweis, dass bspw. 50% des EnFG- Begrenzungsbetrags bzw..., ...Nachweis, dass bspw. 50% des EnFG- Begrenzungsbetrags bzw..., ... Nach § 30 Nr. 3 a) cc) EnFG (Standardregelung ab 2025..., .... Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ..., ...möglich Kriterium EnEfG BECV EnFG Strompreiskompensation ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VCI setzt sich unter anderem für die Entfristung der gesenkten Stromsteuer sowie eine Anschlussregelung für die Entlastung bei den Netzentgelten ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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15.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen | Begrenzung nach EnFG (BesAR) - KWKG-Umlage ..., ...Umlagen können nach §§28ff. EnFG begrenzt werden. Der dann..., ...Selbstbehalt von 1 GWh (§31 Nr. 1 EnFG) sowie eine „reguläre“ ..., ...Bruttowertschöpfung (§31 Nr. 3 EnFG) wurde vernachlässigt; ..., ...Mindestschwelle (§31 Nr. 4 EnFG) wurde nicht angenommen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierungsempfehlungen im Bereich Energierecht und Energiewirtschaft
Empfehlungen im Energiebereich um insbesondere mittelständische Unternehmen von Bürokratie zu entlasten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
-
25.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung für EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV 3. das Energiefinanzierungsgesetz..., ...enthalten in EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV. Nach dieser..., ...Regelung für EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV Die DIN EN..., ...enthalten in EnEfG, BECV, EnFG, EnSiMiMaV. Nach diesen..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) Besondere Ausgleichsregelung..., ...von Drittmengen Nach dem EnFG können Unternehmen ihre..., ...abgegrenzt werden können. Das EnFG enthält Bestimmungen zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
-
02.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitteilungspflicht nach § 52 EnFG bei BesARLetztverbraucher..., ... Netznutzungsbegriff im EnFG im Kontext der Umlagenerhebung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitteilungspflicht nach § 52 EnFG bei BesARLetztverbraucher..., ... Netznutzungsbegriff im EnFG im Kontext der Umlagenerhebung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... fehlender Zuordnung in EnFG-Anlage „Anlage 1“ o Die..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht die Verbuchung von...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mitteilungspflicht nach § 52 EnFG bei BesARLetztverbraucher..., ... Netznutzungsbegriff im EnFG im Kontext der Umlagenerhebung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.08.2024
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Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mechanismus, der in § 21 EnFG vorgegeben ist. So kann..., ...Saldierungslogik gem. § 21 EnFG. Umsetzung der Netzentgelt-Befreiung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen im Heim-Bereich (V2H) und am öffentlichen Stromnetz (V2G) sowie von Geschäftsmodellen; u.a.: Wirtschaftliche Gleichstellung mobiler Speicher (E-Fahrzeuge) mit Stationärspeichern bei der Befreiung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie allg. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Speichern im Energiesystem
- Bereitgestellt von: Volkswagen Group Charging GmbH am 12.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Saldierungslogik gem. § 21 EnFG. Durch die vollständige..., ...Mechanismus, der in § 21 EnFG vorgegeben ist. So kann...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Netznutzungsbegriff im EnFG im Kontext der Umlagenerhebung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... fehlender Zuordnung in EnFG-Anlage „Anlage 1“ o Die..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht die Verbuchung von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... fehlender Zuordnung in EnFG-Anlage „Anlage 1“ o Die..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sieht die Verbuchung von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EEGFinanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Finanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EEGFinanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EEGFinanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte Kraftwerksstrategie der Bundesregierung
Berücksichtigung von heute noch wärmegeführten Industrie-KWK-Anlagen als "Dunkelflautenkraftwerke" nach transformativer Umstellung auf fossilfreie Dampferzeugung via Hochtemperaturwärmepumpen
- Bereitgestellt von: Wacker Chemie AG am 22.07.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte, Stromsteuer, EnFG, etc. beeinflussen erheblich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Vereinfachung des Stromsteuerrechts
Reduzierung von Anwendungsfällen, bei denen bisher aufwändige Ermittlungen und Meldungen durchzuführen waren, ohne dass steuerliche Erlöse entstanden wären; Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Stromweitergabe aus Erneuerbaren Energien innerhalb von Kundenanlagen und bei der Klarstellung und Zuordnung von Rollen als Versorger oder Letztverbraucher bezüglich des Betriebs von Ladepunkten und Speichern
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 21 Abs. 4 EnFG, weshalb wir einen Verweis..., ...Strom-mengen wird auf § 21 Abs. 4 EnFG verwiesen.“ Der sehr allgemeine..., ...Speicherverluste gemeint? Im § 21 EnFG und in § 118 Abs. 6 EnWG...
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Zu Regelungsvorhaben: