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22.829 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.829)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Steuerrechts
Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Besteuerung von Bildungsleistungen nicht zum Nachteil von privaten Bildungsanbietern und Beschäftigten nicht reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. Dabei sollte es insbesondere nicht zu zusätzlicher Steuerbürokratie und weiteren Mitteilungspflichten kommen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 21.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3104
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26 - Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, TorbenBraga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2720 - Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN - Drucksache 21/2558 - Steuer...
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BT-Drs. 21/3104
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
19.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, auf neue Risiken in Bezug auf Betriebs- und Brandsicherheit, auf aktuelle Rechtsprechung den technischen Fortschritt, Emissionsziele sowie gestiegene Kosten zu reagieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
19.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange bei der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Angestrebt werden eine praxisgerechte Flexibilisierung der Kaskadennutzung mit Blick auf Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung, weitergehende Regelungen zur sachgerechten Entsorgung von Feuchttüchern und Hygieneartikeln sowie die Einführung einer Herstellerverantwortung für hierdurch verursachte Entsorgungs- und Reparaturkosten in der Abwasserinfrastruktur. Zudem sollen Arzneimittel in die Beratungspflicht nach § 46 Abs. 3 KrWG aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme von Klimaanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a GG
Ziel der Interessenvertretung ist die Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG um Klimaanpassung und Hochwasserschutz. Damit soll eine dauerhafte gemeinsame Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern für Maßnahmen der Klimaanpassung und des Hochwasserschutzes ermöglicht werden. Dies soll insbesondere auch kommunale und flussgebietsbezogene Maßnahmen sowie entsprechende Kooperationsstrukturen einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
06.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme von Klimaanpassung und Hochwasserschutz als Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a GG
Ziel der Interessenvertretung ist die Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91a GG um Klimaanpassung und Hochwasserschutz. Damit soll eine dauerhafte gemeinsame Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern für Maßnahmen der Klimaanpassung und des Hochwasserschutzes ermöglicht werden. Dies soll insbesondere auch kommunale und flussgebietsbezogene Maßnahmen sowie entsprechende Kooperationsstrukturen einbeziehen.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Produktsicherheitsgesetz
Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes werden die europäischen Vorgaben zur allgemeinen Produktsicherheit in nationales Recht überführt. Südwesttextil unterstützt das Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus, fordert aber eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung. Erforderlich sind adäquate Anforderungen an die Risikoanalyse, eine stärkere Anerkennung international etablierter Kennzeichnungslösungen sowie eine Anpassung der nationalen Rückrufregelungen an die europäischen Vorgaben. Darüber hinaus sind eine einheitliche Marktüberwachung und wirksame Kontrollen insbesondere gegenüber Anbietern aus Drittstaaten notwendig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen wirksamen Verbraucherschutz sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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01.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg steht unter massiven Wettbewerbsdruck. Während insbesondere asiatische Wettbewerber weitestgehend unkontrolliert den europäischen Markt mit textilen Produkten fluten verschärft die EU-Kommission den Druck auf die Branche mit verbindlichen Ökodesign-Anforderungen für Textilien – Study des Joint Research Centre (JRC) hat das deutsche Umweltbundesamt eine eigene Studie veröffentlicht. In einem gemeinsamen Positionspapier stellen Südwesttextil und der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie beide Studien systematisch gegenüber und fordern einen schrittweisen, realistischen Einstieg.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Arbeitsmarkts: Reformen für Leistung, Flexibilität und Wachstum
Um die Produktivität für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu erhöhen, fordert Südwesttextil eine spürbare und breite Entlastung von Einkommen. Nur wenn sich jede zusätzliche Arbeitsstunde wieder finanziell lohnt, wird die Bereitschaft der Arbeitnehmer steigen, Arbeitszeiten zu erhöhen. Neben der Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen die Regelungen zur Arbeitszeit flexibilisiert werden, um die Erwerbstätigkeit zu fördern.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Seit 2018 und verstärkt mit der Einführung der Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sind die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage und damit einhergehend, die Entgeltfortzahlungskosten in Deutschland signifikant gestiegen, was u.a. auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durchschlägt. Die arbeitsgeberseitige Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung steht aktuell in keinem ausgewogenen Verhältnis gegenüber der arbeitnehmerseitigen sehr geringen Hürde zur diesbezüglichen Anspruchsbegründung. Südwesttextil sieht daher zeitnah politischen Handlungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung
Eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung darf nicht zu zusätzlicher Bürokratie oder der Schwächung unternehmerischer Handlungsfähigkeit führen. Angesichts tiefgreifender Transformationsprozesse müssen unternehmerische Entscheidungen nicht nur mitbestimmungsfrei bleiben, sondern Agilität ermöglicht werden. Eine Modernisierung darf sich daher nicht auf die Ausweitung bestehender Beteiligungsrechte fokussieren. Durch eine Verschlankung und Präzisierung der Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes gilt es Entlastung, Effizienz und digitale Praxistauglichkeit zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
01.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Verfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Das 2023 eingeführte Abrufverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein an sich zu begrüßender Fortschritt in Sachen Digitalisierung im Personalwesen. Allerdings ergeben sich rund um das eAU-Verfahren in der Praxis einige Problemfelder, welche einen Anpassungsbedarf zur Wahrung schützenswerter Interessen des Arbeitgebers begründen. Südwesttextil fordert beim eAU-Verfahren mehr Transparenz in Hinblick auf die in der eAU enthaltenen Angaben, die Schaffung einer zusätzlichen Möglichkeit mittels eines „Push-Verfahrens“ für Arbeitgeber sowie die Vereinheitlichung des Verfahrens für gesetzlich und privat Versicherte.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich klar zum Ziel der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit. Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In öffentlichen Ausschreibungsverfahren wird . Das Ergebnis der bisherigen überwiegend kostenbezogenen Ausschreibungspraxis führt zu einem weiteren industriepolitisch bedenklichen Abbau von Produktionskapazitäten in Europa, verbunden mit globalen Abhängigkeiten, insbesondere von asiatischen Ländern.
- Bereitgestellt von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange. Dabei sollen insbesondere die Fördermaßnahmen zum Landschaftswasserhaushalt, Wasserrückhalt, zur Grundwasserneubildung sowie zur Gewässer- und Auenentwicklung praxisgerecht ausgestaltet und mit bestehenden wasserwirtschaftlichen Planungen und Umsetzungsstrukturen verknüpft werden. Zudem sollen Synergien mit Klimaanpassung, Hochwasserschutz und öffentlicher Wasserversorgung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Mit dem Gesetzentwurf sollen sowohl Elemente der „Agenda für zufriedene Bahnkunden“ des kürzlich ausgeschiedenen Verkehrsministers Schnieder umgesetzt als auch gesetzliche Regelungen klargestellt und an geändertes EU-Recht angepasst sowie Verwaltungsverfahren gestrafft werden.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 20.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines 10. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
-
Adressatenkreis:
-
18.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Forschungs- und Innovationsförderung
Weiterentwicklung der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland, insbesondere des Forschungszulagengesetzes (FZulG). UCB setzt sich dafür ein, die Forschungszulage als branchen- und technologieoffenes Instrument zu stärken und um Instrumente für kapital- und risikointensive Phasen zu ergänzen, etwa eine Super-Forschungs-Abschreibung, einen Pharma-Innovationsfonds sowie eine steuerliche Begünstigung von Innovationserträgen. Ein weiterer Anknüpfungspunkt ist der Entschließungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, steuerliche und strukturelle Maßnahmen zur Innovationsförderung zu prüfen; hierzu zählt auch die als Deutschlandbonus diskutierte Standortklausel nach § 130a SGB V.
- Bereitgestellt von: UCB Pharma GmbH am 20.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 447/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 -
BT-Drs. 21/7063
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/6130, 21/6559, 21/7016 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
-
BR-Drs. 447/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die für den Straßenverkehr gültigen gewerbesteuerlichen Vorgaben für die Verrechnung von Gebühren für gesetzlich vorgegebene Instandhaltungsverpflichtungen an Fahrzeugen im Rahmen von Leasingverträgen nicht auf den Eisenbahn- und Flugverkehr übertragen werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die für den Straßenverkehr gültigen gewerbesteuerlichen Vorgaben für die Verrechnung von Gebühren für gesetzlich vorgegebene Instandhaltungsverpflichtungen an Fahrzeugen im Rahmen von Leasingverträgen nicht auf den Eisenbahn- und Flugverkehr übertragen werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Verpackungsgesetzes
Die Bundesregierung plant, das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) zu novellieren. Unter anderem soll eine Ökomodulierung der Lizenzentgelte vorgenommen werden (Art. 21) sowie chemisches Recycling als Option im Verpackungsgesetz berücksichtigt werden (Art. 16). Plastics Europe Deutschland unterstützt die Ziele des Verpackungsgesetzes und fordert eine investitionsfreundliche Recyclingquote für chemisches Recycling, differenzierte Lizenzentgelte für Recyclingfähigkeit und nicht-fossile Rohstoffe sowie eine bürokratiearme Umsetzung ohne nationale Verschärfungen.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 20.08.2026
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Adressatenkreis:
-
13.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung bzw. Ergänzung des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz 2.0
Die AGDW setzt sich für eine aktive nachhaltige Waldbewirtschaftung ein, die sich auch entsprechend im ANK 2.0 abbilden sollte. Extensivierung und Nutzungsverzicht werden dagegen skeptisch gesehen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 20.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: