Regelungsvorhaben
Anpassung des Verfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Angegeben von:
Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (R005285)
am
20.08.2026
Beschreibung:
Das 2023 eingeführte Abrufverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein an sich zu begrüßender Fortschritt in Sachen Digitalisierung im Personalwesen. Allerdings ergeben sich rund um das eAU-Verfahren in der Praxis einige Problemfelder, welche einen Anpassungsbedarf zur Wahrung schützenswerter Interessen des Arbeitgebers begründen.
Südwesttextil fordert beim eAU-Verfahren mehr Transparenz in Hinblick auf die in der eAU enthaltenen Angaben, die Schaffung einer zusätzlichen Möglichkeit mittels eines „Push-Verfahrens“ für Arbeitgeber sowie die Vereinheitlichung des Verfahrens für gesetzlich und privat Versicherte.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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SG2608200021 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.11.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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