Regelungsvorhaben

Anpassung des Verfahrens zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Angegeben von:
Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (R005285) am 20.08.2026

Beschreibung:
Das 2023 eingeführte Abrufverfahren für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein an sich zu begrüßender Fortschritt in Sachen Digitalisierung im Personalwesen. Allerdings ergeben sich rund um das eAU-Verfahren in der Praxis einige Problemfelder, welche einen Anpassungsbedarf zur Wahrung schützenswerter Interessen des Arbeitgebers begründen. Südwesttextil fordert beim eAU-Verfahren mehr Transparenz in Hinblick auf die in der eAU enthaltenen Angaben, die Schaffung einer zusätzlichen Möglichkeit mittels eines „Push-Verfahrens“ für Arbeitgeber sowie die Vereinheitlichung des Verfahrens für gesetzlich und privat Versicherte.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608200021 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

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