Stellungnahmen/Gutachten
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19.814 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.814)
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzpaket und EEG: Ausbau der Erneuerbaren Energien darf nicht gebremst werden
Kritik am veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum sogenannten „Netzpaket“, insbesondere an den vorgeschlagenen Redispatch-Vorbehalten und weiteren Eingriffen in Netzanschluss- und Einspeiserechte. Forderung nach Maßnahmen zur Erhöhung der Netzkapazitäten, insbesondere durch die Beschleunigung von Genehmigungs-, Netzanschluss- und Netzausbauverfahren. Forderung, das Förderregime für den Ausbau Erneuerbarer Energie so zu gestalten, dass der Ausbau nicht einbricht, insbesondere die Photovoltaik an Gebäuden betreffend.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angekündigte Abschaffung bzw. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die "Abschaffung" des Heizungsgesetzes angekündigt.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aussetzung des EU Israel Assoziierungsabkommens
Mit Bestürzung haben wir die Entscheidung der Knesset zur Ausweitung der Todesstrafe in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten aufgenommen. Die Einführung der Todesstrafe, verbunden mit den in dem Gesetz verankerten Tatbeständen und Zuständigkeiten, verletzt elementare rechtsstaatliche Grundsätze, internationale Menschenrechtsstandards, und humanitäres Völkerrecht, inklusive der sich aus den Genfer Konventionen ergebenden Verpflichtungen einer Besatzungsmacht. Die Verabschiedung des Gesetzes steht im Kontext der ohnehin gravierende Menschenrechtssituation insbesondere in den besetzten palästinensischen Gebieten. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Bundesregierung, sich auf EU‑Ebene für die Aussetzung des EU‑Israel Assoziierungsabkommens einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp-E zivilrechtlich flankieren und in der Baupraxis fördern
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine novellierte EU-Vergaberichtlinie muss ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten
Die EU-Kommission möchte die EU-Vergaberegeln novellieren. Ebenso wie zum Beispiel Rechtsdienstleistungen den besonderen Beschaffungsregelungen des Titels III der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen, muss eine novellierte Vergaberichtlinie ein gesondertes Kapitel für Planungsleistungen enthalten. Im deutschen Vergaberecht wird den Besonderheiten der Vergabe von Planungsleistungen bereits derzeit durch einen gesonderten Abschnitt in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Rechnung getragen. Ein gesonderter Regelungsbereich für Planungsleistungen auch in den Vergaberichtlinien ist notwendig und gerechtfertigt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die Lebensmittelwirtschaft fordert eine evidenzbasierte Ernährungspolitik und lehnt eine wissenschaftlich nicht tragfähige Zuckersteuer ab. Keine zusätzliche Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und keine zusätzliche Bürokratie für Unternehmen.
- Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks"
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BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: