Stellungnahmen/Gutachten
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1.212 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.212)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Abstammungsrecht und Kindschaftsrechts
Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
- Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 01.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
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BT-Drs. 20/14263
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...“ . Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst..., ...Grundgeset-zes (Art. 3 Abs. 1 GG) – hat der Bundesgerichtshof..., ...gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt. Das Grundgesetz..., ...seien. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt den biologischen..., ...steht gem. Art. 6 Abs. 1 GG die tatsäch-liche Lebens..., ...El-ternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG), andererseits auf den besonderen..., ...der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) (siehe oben II.1.). Der..., ...Elternteil (Art. 6 Abs. 2 GG) unverhältnismäßig beeinträch-tigt..., ...Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 2 GG). Es ist nicht ersicht-lich..., ...Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) muss bei häuslicher Ge-walt..., ...Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) haben. 11. Stärkung ..., ...Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründet.“ Daher ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht bei der Europäischen Staatsanwaltschaft
Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen in der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), insbesondere zur Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht. Beanstandet werden strukturelle Mängel bei deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die Beschuldigtenrechte einschränken. Probleme bestehen in der unvollständigen und verzögerten Akteneinsicht (§ 147 StPO, Art. 5 Abs. 4 EMRK), der unübersichtlichen Aktenstruktur sowie Verzögerungen bei Untersuchungshaft (§ 121 StPO). Zudem wird eine regionale Zuweisung von Verfahren und eine Überarbeitung der Kompetenzverteilung innerhalb der EuStA gefordert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des über Art. 20 Abs. 3 GG gesicherten Rechtsstaatsprinzips..., ...Beschuldigten (Art. 103 Abs. 2 GG). Dieser findet seine Ausformung..., ...rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 2 GG), des Rechts des Art. 5 ..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ist nach der Rechtsprechung..., ... Ehe und Familie (Art. 6 GG) gebieten zur Aufrechterhaltung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestags am 23. Juni 2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtenspricht spricht IRAP Europe sich gegen die Aussetzung aus und plädiert für die Einhaltung grund- und menschenrechtlicher Vorgaben. Durch Einführung einer Stichtagsregelung sollen Personen von der Aussetzung des Familiennachzugs ausgenommen werden, denen bereits der subsidiäre Schutzstatus erteilt wurde. Auch während der Aussetzung soll effektiver Zugang zu Einzelfallüberprüfungen nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein.
- Bereitgestellt von: International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH am 29.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
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BT-Drs. 21/321
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Verstößen gegen Art. 6 GG und Art. 8 EMRK führen. ..., ...Vertrauensgrundsatz, Art. 20 Abs. 3 GG, und wird in der Praxis ..., ...könne im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK auch auf..., ... dem wegen der zu Art. 6 GG und Art. 8 EMRK entwickelten..., ...Zusammenleben aus Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu verletzen..., ...und des BVerfG zu Art. 6 GG und Art. 8 EMRK. Dies wird..., ...Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Vertrauensschutz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...obsolet macht. Art. 15 GG ist der konkurrierenden ..., ...gesetzliche Regelung, die Art. 15 GG konkre- tisiert und dabei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen schließen
Der gesetzliche Versorgungsauftrag wird nicht erfüllt. Insbesondere kommen die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung nicht ausreichend nach. Eine solche Planung ist verfassungsrechtlich geboten, wird bislang jedoch nicht umgesetzt. Der djb fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Die Länder müssen endlich ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nachkommen und eine flächendeckende und sichere Versorgung sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3909
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern
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BT-Drs. 21/3909
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aus Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG ergibt (Anna Katharina Mangold..., ...Einzelnen (Morlok, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 4 Rn..., ... 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG, BVerfGE 88, 203, 294). ..., ...aus Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG dagegen auch eine kollektive...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze im Altersnotariat legt der DAV Vorschläge zur Umsetzung in der Bundesnotarordnung vor. Diese berücksichtigen die Vorgaben des BVerfG im Hinblick auf den Wegfall des Notaramtes. Zugleich sind Änderungsvorschläge vorgesehen, die für junge Bewerberinnen und Bewerber einen größeren Anreiz schaffen sollen, sich für den Beruf des Anwaltsnotars zu entscheiden. Damit sollen in der Praxis kritisierte Hürden bei der Berufsentscheidung abgebaut werden und Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte Stellenplanung und Stellenbesetzung insbesondere in der Fläche geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.10.2025
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Adressatenkreis:
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22.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG fest. Art. 12 Abs. 1 GG ..., ...Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG dennoch nicht gerechtfertigt..., ... Eingriff in § 12 Abs. 1 GG nicht verhältnismäßig erscheinen..., ...Gründen des Art. 3 Absatz 2 GG nicht geboten. Durch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine moderne, innovationsfördernde Staatsorganisation schafft die Grundlage für lebenswerte und resiliente Städte und Regionen und stärkt damit das Vertrauen in staatliches Handeln. Die Modernisierungsagenden Bund und Föderal müssen eine Reihe von strukturellen Reformmaßnahmen zur Verbesserung der föderalen Zusammenarbeit, zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, zur Ermöglichung eines effektiven, resilienten staatlichen Handelns sowie zur Neuausrichtung der digitalpolitischen Governance enthalten.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...insbesondere Artikel 91c GG – erlaubt zwar eine Zusammenarbeit..., ...eine Reform des Artikel 91c GG gestärkt werden, um verbindliche..., ... Reform des Artikel 91c GG die direkte finanzielle ..., ...Anpassung des Artikel 91c GG ist dem Anhang zu entnehmen..., ...zur Reform des Artikel 91c GG eine Modernisierungsagenda..., ...des Artikel 104b Absatz 2 GG erfolgen. Dieser regelt ..., ...Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG ist denkbar. Eine Reform..., ...Zuständigkeit soll gemäß Artikel 28 GG weiterhin bei den Kommunen..., ...Erweiterung von Artikel 91c GG, Artikel 104b GG oder die..., ...Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a GG.2 Mittel gezielt nach..., ...IT Aktueller Artikel 91c GG Reformvorschlag Zielsetzung..., ...Erweiterung des Artikel 91c GG Absatz X (neu): „Der Bund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Humane und an menschenrechtlichen Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik
Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 18.11.2024
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Artikel 19 Absatz 4 GG führen. Aus gleichem Grund..., ... aus Artikel 20 Absatz 3 GG nicht. Je weitreichender..., ...V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG, das Recht auf informationelle..., ...V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG und die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 1 GG werden mildere Mittel, wie..., ... des Artikel 19 Absatz 4 GG gerichtlich überprüfen zu..., ...nach Artikel 19 Absatz 4 GG. Die Verantwortlichkeit ..., ...i.V.m. Artikel 1 Absatz 1 GG, sowie die einfachgesetzlichen..., ... d. Artikel 104 Absatz 1 GG, sondern um eine Freiheitsentziehung..., ...nach Artikel 104 Absatz 2 GG. Hier sei vermerkt, dass..., ...nach Artikel 104 Absatz 2 GG. Vielmehr ist eine Anhörung..., ... nach Artikel 2 Absatz 2 GG besondere Bedürfnisse der..., ...Mensch darf nach Artikel 1 GG zum bloßen Objekt staatlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Soweit sie Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer sind, sollte der zulässige Gesellschafterkreis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch um genossenschaftliche Prüfungsverbände erweitert werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Berufsausübung (Art. 12 GG) und auf eine gleichheitsgerechte..., ...gesetzliche Regelung (Art. 3 GG) Rechnung getragen. Sachliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Eigentumsbildung ermöglichen
Eigentumsbildung ermöglichen durch Senkung der Grunderwerbsteuer für selbstnutzende Ersterwerber einer Wohnimmobilie. Gefordert wird eine vollständig wegfallende oder stark reduzierte Grunderwerbsteuer für Ersterwerber bis zu einer Wertschwelle, die regional differenziert gestaltet werden kann, zudem eine Portabilitätsregelung, mit der beim Verkauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer auf den Kauf einer neuen selbstgenutzten Immobilie angerechnet wird. Der KSD e.V. ist Mitunterzeichner des vom ifs Institut Wohneigentum initiierten Papieres.
- Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzie-rung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert am vorliegenden Referentenentwurf, dass an mehreren Stellen die Rechte der Betroffenen deutlich verkürzt werden sollen und damit u. a. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Art. 6 Abs. 1 und 2 S. 1 GG dar, wonach die Familie ..., ...Bildungszugang (Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip..., ...Förderauftrag (Art. 20 Abs. 1 GG) und bedarf einer grundlegenden..., ...unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die vorgesehenen Regelungen verletzen Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht. Eine Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde bei „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ lehnen wir ab. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile, besonders wenn ein zweites Elternteil Verantwortung übernehmen möchte. Wir kritisieren die Priorisierung biologischer Elternschaft und fordern die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Im Sinne des Kindeswohls müssen Nachteile wie eine mögliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit verhindert werden. Die Kosten für die angeordneten DNA Tests sollen Behörden tragen. Statt Verschärfungen fordern wir diskriminierungsfreie Regelungen, die allen Familien schützen und Zusammenleben ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BR-Drs. 773/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in das Recht nach Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht..., ...in dem ihnen gemäß Art. 6 GG zustehenden Recht auf Familie..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ...eine Missachtung von Art. 6 GG, dem Recht auf Familie, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts Israels
Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen. Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
-
BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der sich in Art. 1 Abs. 1 GG dem Schutz der Würde aller..., ...Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG gerecht werden. Tatsächlich..., ...hervorgehoben: „Art. 5 I und II GG erlaubt nicht den staatlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die NRV kritisiert den Referentenentwurf des BMJ zur Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sie bemängelt, dass der Entwurf nicht ausreichend Transparenz schafft und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft nicht sicherstellt, wie es der EuGH verlangt. Die NRV fordert strengere Regelungen zur Vermeidung politischer Einflussnahme und eine gesetzliche Absicherung der Unabhängigkeit.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erscheint im Lichte des Art. 20 GG ausgeschlossen. Allerdings..., ...Erweiterung des Art. 97 Abs. 1 GG zu erwägen. Aus der Stellung..., ...aktuell mit Art. 20 Abs. 2 GG für unvereinbar erachtet...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... obsolet macht. Art. 15 GG ist der konkurrierenden ..., ...gesetzliche Regelung, die Art. 15 GG konkre-tisiert und dabei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der gegenwärtigen Reformbestrebungen im Umweltstrafrecht in der vorliegenden Form. Geplante Änderung des Strafrechts erzeugt ein unkalkulierbares und verfassungsrechtlich unakzeptables Risiko für die aktive Land- und Waldbewirtschaftung.
- Bereitgestellt von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Garantien des Art. 103 Abs. 2 GG sowie des Art. 14 GG, der..., ...Aushöhlung der durch Art. 14 GG garantierten Eigentumsgarantie..., ...Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG verbunden mit dem Grundsatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundrechtsschutz und Einführung der Bezahlkarte
Schriftliche Stellungnahme vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu zwei Anträgen von Fraktionen im Deutschen Bundestag mit einer verfassungsrechtlichen Bewertung der Einführung der Bezahlkarte, der Ausweitung von Sanktionen nach § 1a AsylbLG und der Ausweitung des Bezugszeitraumes der niedrigeren Leistungen nach dem AsylbLG von 18 auf 36 Monate
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9740
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Leistungen für Asylbewerber senken - Rechtliche Spielräume nutzen -
BT-Drs. 20/4051
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Sozialstaatsmagnet sofort abstellen - Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber
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BT-Drs. 20/9740
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) gewährt allen Menschen ..., ... im Rahmen von Artikel 3 GG siehe Baer/Markard in:..., ...2024, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG Rn. 420). Das BVerfG beschrieb..., ...Merkmal in Art. 3 Abs. 3 GG benannt. Entsprechende Differenzierungen..., ...unterliegen aber Artikel 3 Abs. 1 GG, wobei die Nähe zu den in..., ...2024, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG Rn. 483). Keine nachvollziehbaren...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Grunderwerbsteuer nötig, u.a. Senkung für den Ersterwerb
vollständig oder deutlich reduzierte Grunderwerbsteuer für Ersterwerber bis zu einer gewissen Preisgrenze einführen, bereits gezahlte Grunderwerbsteuer beim Verkauf und Neukauf bis zu einem gedeckelten Gesamtbetrag anrechnen (Portabilitätsregel)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzierung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grunderwerbsteuerfreibetrag für Selbstnutzer:innen
Ziel ist es, die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer:innen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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18.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aus Art. 105 und Art. 106 GG ergibt. Die gezielte Förderung..., ... in Einklang mit Art. 14 GG, dessen Eigentumsgarantie..., ...ein Schutzgut des Art. 6 GG. Die Differenzierung zwischen..., ...Folgeerwerben ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt, da sie einem..., ...liegt gemäß Art. 105 Abs. 2 GG grundsätzlich beim Bund,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine übermäßige Ausweitung der Strafbarkeit im Außenwirtschaftsrecht
Der DAV kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Änderungen als über das notwendige Maß hinausgehend. Insbesondere die geplante Ausweitung der Strafbarkeit von Bagatelldelikten, die unklare Definition von Tatbeständen wie der „Rechtsberatung“ und der Wegfall von Strafausschließungsgründen könnten zu einer unangemessenen Überlastung der Justiz führen. Zudem werden verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich unbestimmter Gesetzesformulierungen geäußert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) ausgesetzt. In seiner Entscheidung..., ...verfassungsrechtlich (Art. 12 GG), sondern auch europarechtlich..., ...erscheint und angesichts Art. 12 GG, §§ 1, 3 BRAO auch kaum ..., ...Rechtsberatung nicht mit Art. 12 GG vereinbar Verstöße gegen..., ...grundrechtsinvasive und Art. 12 GG verletzende Ermittlungsmaßnahmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Bereitgestellt von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 10.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des in der DS-GVO und im GG verankerten Schutzes personenbe-zogener..., ... Ländern gem. Art. 70 ff GG aufgeteilt. i. Private ..., ...70 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 GG. Für das Recht der Wirtschaft..., ...2, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG. Die Gesetzgebungskompetenz..., ...auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG als Annex für das Recht ..., ...könne Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG nicht entnommen werden. ..., ...nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG er-streckt sich sich die..., ...nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG sei. Mit der Begren-zung..., ...des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG der beiden Aspekte „wirtschaftliche..., ...des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG sei. Vielmehr folgt aus ..., ...des Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG der beiden Aspekte „wirtschaftliche..., .... Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG nur insoweit, als datenschutzrechtli-che..., ...nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG die Gesetzgebungskompetenz..., ...wissenschaftlichen Forschung) GG. ii. Öffentliche Krankenhäuser..., ...gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, §§ 13 Nr. 6, 76 ff BVerfGG..., ...Normenkontrollverfahrens gem. Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80 ff BVerfGG..., ...gem. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG nur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Registerzensus
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die mit dem Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG) begonnene Weiterentwicklung der Zensusmethodik hin zu einem register- basierten Verfahren fortzuführen, bei dem die Zensusdaten aus bereits der Verwaltung und Statistik vorliegenden Daten und "weitestgehend ohne Befragungen" gewonnen würden. Mit dem RegZensErpG sei laut BMI bereits eine rechtliche Grundlage für die Erprobung von Ver- fahren für eine zukünftig registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen worden; darauf fußt der vorliegende Gesetzesentwurf laut BMI. Der Gesetzentwurf schließe an die im Registerzensuserprobungsgesetz geregelte Methodik an und setze erfolgreich erprobte Verfahren um, heißt es in der Erläuterung des Gesetzentwurfes.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Einführung eines Registerzensus
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gemäß Artikel 84 Absatz 1 GG den Landesgesetzgebern und..., ...Artikel 73 Absatz 1 Nummer 11 GG (Statistik für Bundeszwecke..., ...des Artikels 74 Nummer 12 GG fallen, sondern der Landesgesetzgebungskompetenz..., ...Artikel 73 Absatz 1 Num-mer 11 GG („Statistik für Bundeszwecke..., ...Gemäß Artikel 104a Absatz 1 GG hat der Bund die Kosten ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Informationen über die tatsächlichen, sehr vielfältigen Situationen und Menschen in der Sexarbeit.
Beseitigung sämtlicher gesetzlicher Diskriminierung von Sexarbeit - Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen und Unternehmern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 20.02.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sie es wollen (Art. 1 + 2 GG) – ihre Autonomie, ihr Selbstbestimmungsrecht..., ...Arbeit verwehrt (Art. 12 GG) und diese frei zu wählen..., ...Dienstleistungen ein. (Art. 1 + 2 GG) o werden sich in ihrer..., ...Gewerbefreiheit (Art. 12 GG) und auf wirtschaftliche..., ...Eigentumsrecht dar. (Art. 14 GG) o haben umfangreiche Verträge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Regelung zum umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Bei folgenden Punkten sieht der DAV Nachbesserungsbedarf: Anordnungsvoraussetzungen bei der vorgesehenen (Quellen-) TKÜ sind zum Teil zu weitgehend Bei Aufenthaltsverboten sollte die Wohnung des Betroffenen bei der Anordnung ausgenommen werden. Die richterliche Anordnung von Freiheitsentziehungen sollte unter den Vorbehalt der Beiordnung eines Rechtsbeistands gestellt werden. Beim Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen fehlen Regelungen zu Anforderungen an die Auswahl bzw. Ausschlusskriterien. Zudem sollten nicht nur intime Beziehungen zum Zweck der Informationsgewinnung unzulässig sein, sondern zusätzlich vergleichbare engste persönliche Beziehungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
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Adressatenkreis:
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25.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vereinbarkeit mit Art. 10 Abs. 1 GG sowie mit dem Grundrecht..., ...Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG; fortan: IT-Grundrecht)...., ...Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG und das IT-Grundrecht nur..., ...Nach Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG ist bei jeder nicht auf ..., ...“ Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG. Allein in Bayern, Brandenburg...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefordert wird eine Regulierung des kommerziellen Family-Influencings über das Jugendarbeitsschutzgesetz mit klaren Schutzmechanismen vor Kindeswohlgefährdung, einschließlich Mindestalter für Einwilligungen und rechtlicher Absicherung der Kinder.
- Bereitgestellt von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...kann.25 c) Grundgesetz (GG) Eine Veröffentlichung ..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. 17 Vgl. HK-KRK-Schmahl..., ...gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG. Dieses umfasst für Eltern..., ...der von Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG umfassten Personensorge.37..., ...Herzog/Scholz/ Di Fabio, GG, Art. 2 Abs. 1 Rn. 158 ff..., ...220. 30 Dreier/Barczak, GG, Art. 2 Abs. 1 Rn. 80 f...., ...34 Jarass/Pieroth-Jarass, GG, Art. 6 Rn. 42. 35 Dürig/Herzog/Scholz-Badura, GG, Art. 6 Rn. 107. 36 Beim..., ... werden, vgl. 38 BeckOK GG-Uhle, Art. 6 Rn. 52. 39..., .../Herzog/Scholz-Di Fabio, GG, Art. 2 Abs. 1 Rn. 208..., ...Art. 6 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 GG. Aufgrund der Ausstrahlung der KRK auf das GG durch den Grundsatz der ..., ...Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs.1 GG, be..., ... nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG obliegenden Verantwortung..., ...gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG berechtigt und verpflichtet..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beruhenden allgemeinen..., ...elterlichen Sorge in Art. 6 GG zu beachten. Zum anderen..., ...Staates aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG und nicht zuletzt die ..., ...elterlichen Rechte (Art. 6 GG; §§ 1626, 1629 BGB) dar..., ... Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Art 3, 12, 16 KRK, Art...
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Zu Regelungsvorhaben: