Stellungnahmen/Gutachten
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333 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (333)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Ziel ist die vollständige Implementierung der UN-Kinderrechtskonvention anhand der im Staatenverfahren mit dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen formulierten Maßgaben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zugang, digitalen Kompetenzen der Kinder..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...zugänglich sind.15 c. Fazit digitale Lebenswelten Die digitale..., .../digitaleducation/accessible-digital-textbooks..., ...Schutz vor Risiken und Gewalt Digitale Räume bieten..., ...Gewalt ist und bleibt Gewalt Die Gewalterfahrungen von Kindern in digitalen..., ...UNICEF-Studie “Childhood in a Digital World, Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Gewalt und Ausbeutung aus. Dabei..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der europäischen gerichtlichen Zuständigkeitsregelungen für Nutzer von Online-Diensten
Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Freien Wohlfahrtspflege
Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten unsere gesamte Lebenswelt in einem beispiellosen Ausmaß verändert. Sie beeinflusst grundlegend, wie wir arbeiten und unser Leben gestalten. Sie hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Wahrnehmung der Welt und die Art, wie wir kommunizieren. Auch aus den Handlungsfeldern der AWO ist die Digitalisierung dementsprechend nicht mehr wegzudenken. Alle Einrichtungen und Gliederungen der AWO stehen hier vor Herausforderungen, aber auch vor großen Chancen. Ob Unterstützung in der Pflege, Vergabe von Kita-Plätzen, Beratungsangebote oder im bürgerschaftlichen Engagement – überall bringt die Digitalisierung Veränderungen mit sich.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 09.07.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Warum wird die AWO digitalpolitisch aktiv? Die Pflicht zur Digitalpolitik Die Digitalisierung..., ...eintreten. In einer digitalen Welt, die zu großen ..., ...Eckpfeiler unserer digitalpolitischen Arbeit. Es legt ..., ...Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe..., ...Internet, Endgeräten und digitalen Diensten haben müssen..., .... Digitale Teilhabe ist Voraussetzung..., ...Eck-pfeiler unserer Digitalpolitik. Gerade Menschen ..., ...Zugang zu notwendigen digitalen Technologien oder es..., ... von digitaler Teil-habe inzwischen..., ...mitgedacht wird. Eine digitale Grundausstattung sowie..., ... umfasst sein, um ein digitales Existenzminimum für ..., .... Digitale Gewalt und Diskriminierung..., .... Digitale Gewalt umfasst verschiedene..., ...Umfeld statt. Viele Formen digitaler Gewalt richten sich ..., ...und Unterstützung gegen digitale Gewalt zu schaffen. Betroffenen digitaler Ge-walt müssen praktische..., ...Jugend-hilfe-Einrichtungen zum Umgang mit digitaler Gewalt qualifiziert ..., ...zäh-len beispielsweise digitale Nachhilfe, virtuelle ..., ... prüfen wir alle digitalpolitischen Forderungen der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Konsequent gegen digitale Gewalt – Für ein sicheres..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt 1. Reform der..., ...des Verbrauchers. Der Digital Services Act hat europaweit..., ...Anlaufstellen für Betroffene von digitaler Gewalt Das Problem: Betroffene von digitaler Gewalt werden oft allein..., ...ausschließlich für Betroffene digitaler Gewalt. Traditionellen..., ...die nötige Expertise im digitalen Bereich, um den Bedürfnissen..., ...Gruppe der Betroffenen von digitaler Gewalt der Zugang zu..., ...für Menschenrechte im digitalen Raum ein und engagiert..., ...politischer Ebene gegen digitale Gewalt und ihre Folgen..., ...unterstützt Betroffene von digitaler Gewalt konkret durch..., ...bei Hasskriminalität im digitalen Raum zu stärken. Zu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Freien Wohlfahrtspflege
Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten unsere gesamte Lebenswelt in einem beispiellosen Ausmaß verändert. Sie beeinflusst grundlegend, wie wir arbeiten und unser Leben gestalten. Sie hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Wahrnehmung der Welt und die Art, wie wir kommunizieren. Auch aus den Handlungsfeldern der AWO ist die Digitalisierung dementsprechend nicht mehr wegzudenken. Alle Einrichtungen und Gliederungen der AWO stehen hier vor Herausforderungen, aber auch vor großen Chancen. Ob Unterstützung in der Pflege, Vergabe von Kita-Plätzen, Beratungsangebote oder im bürgerschaftlichen Engagement – überall bringt die Digitalisierung Veränderungen mit sich.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 09.07.2024
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Warum wird die AWO digitalpolitisch aktiv? Die Pflicht zur Digitalpolitik Die Digitalisierung..., ...eintreten. In einer digitalen Welt, die zu großen ..., ...Eckpfeiler unserer digitalpolitischen Arbeit. Es legt ..., ...Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe..., ...Internet, Endgeräten und digitalen Diensten haben müssen..., .... Digitale Teilhabe ist Voraussetzung..., ...Eck-pfeiler unserer Digitalpolitik. Gerade Menschen ..., ...Zugang zu notwendigen digitalen Technologien oder es..., ... von digitaler Teil-habe inzwischen..., ...mitgedacht wird. Eine digitale Grundausstattung sowie..., ... umfasst sein, um ein digitales Existenzminimum für ..., .... Digitale Gewalt und Diskriminierung..., .... Digitale Gewalt umfasst verschiedene..., ...Umfeld statt. Viele Formen digitaler Gewalt richten sich ..., ...und Unterstützung gegen digitale Gewalt zu schaffen. Betroffenen digitaler Ge-walt müssen praktische..., ...Jugend-hilfe-Einrichtungen zum Umgang mit digitaler Gewalt qualifiziert ..., ...zäh-len beispielsweise digitale Nachhilfe, virtuelle ..., ... prüfen wir alle digitalpolitischen Forderungen der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen
Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
18.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines barrierefreien, öffentlichen und inklusiven Mobilitätsangebots
Bei der Ausschreibung von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigende und zu refinanzierende Anforderungen: Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Schulungen für Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten zum Schutz der beförderten Menschen mit Behinderung vor Gewalt. Selbstbestimmte Mobilität z. B. durch einen Anspruch auf Mobilitätsassistenz. Angemessene Fahrzeiten bei Fahrten zu Schule & WfbM. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen. Ergänzung des § 83 SGB IX um einen Leistungsanspruch der hauptsächlich befördernden Sorgeberechtigten zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Beförderung von minderjährigen Kindern mit Behinderung. Streichung des § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betroffenen. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt und sexuelle Übergriffe..., ...versetzen und hierdurch gewalttätiges Verhalten auslösen. Gewalt in diesen Settings ist..., ...Risikofaktoren, die Gewaltvorkommnisse in derartigen Situationen..., ...Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ... nicht hinreichend vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...schwert. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Haltestellen des ÖPNV kann es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsmitteln des ÖPNV vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsbetriebe des ÖPNV über Gewaltschutzkonzepte verfügen müssen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Sozialleistungen für von Menschenhandel betroffene Unionsbürger*innen
Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelung zum Non-Punishment Prinzip (§ 154c Abs. 2 StPO)
Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel
Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sport
Wir setzen uns für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Esports ein. Ziel muss es daher sein, E-Sport in § 52 Abs. 2 Ziffer 21 AO, der „Sportziffer“ der Abgabenordnung zu verankern, ohne die Autonomie des Sportes sowie des E-Sportes einzuschränken.
- Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Inhalten sind ..., ...Voraussetzung dafür, dass digitale Spiele in Deutschland..., ...auch die Merkmale Gewaltverherrlichung und Verletzung ..., ...geprüft. Titel, die gewaltverherrlichend sind oder die Würde..., ...Definition frei von Gewaltverherrlichung und frei von menschenwürdeverletzenden..., ...etwa der Darstellung von Gewalt gemäß § 131 StGB, wird..., ...kein Kennzeichen. Für digitale Spiele, die als Telemedien..., ...folglich sicher, dass Gewaltverherrlichung und andere Verletzungen..., ...das Spiel keine gewaltverherrlichenden Inhalte enthält..., ... welche Inhalte gewaltverherrlichend oder menschenwürdeverletzend..., ...der USK, der Stiftung Digitale Spielekultur, der esports...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Recht für und Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung
Der KOK wirkt daraufhin, dass im Kontext dieser Gesetze Rechte von Betroffenen von Menschenhandel gestärkt und damit zusammenhängende Verfahren betroffenensensibel ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.05.2024
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- AufenthG 2004 [alle SG hierzu]
- AsylbLG [alle SG hierzu]
- AsylVfG 1992 [alle SG hierzu]
- AsylVfGNG [alle SG hierzu]
- AGG [alle SG hierzu]
- BMG [alle SG hierzu]
- FreizügG/EU 2004 [alle SG hierzu]
- AÜG [alle SG hierzu]
- ProstG [alle SG hierzu]
- ProstSchG [alle SG hierzu]
- StGB [alle SG hierzu]
- StPO [alle SG hierzu]
- SGB 2 [alle SG hierzu]
- SGB 12 [alle SG hierzu]
- SGB 8 [alle SG hierzu]
- SGB 14 [alle SG hierzu]
- SchwarzArbG 2004 [alle SG hierzu]
- LkSG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Ausbeutung sowie für von Gewalt betroffene Migrant*innen..., ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Der KOK..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie die..., ...Herausforderungen des digitalen Raums gelegt wird. Die..., ...Bereich der sexuellen Gewalt vorsieht. Diesbezüglich..., ...Schutzes vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...zum Themenfeld sexuelle Gewalt gegen und Ausbeutung von..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ... Ansatz zum Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung..., ...zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung durch ..., ...dem Schutz vor sexueller Gewalt an oder Ausbeutung von..., ...das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen und Ausbeutung von..., ... Bereich der sexuellen Gewalt und sexuellen Ausbeutung..., ...vernachlässigt. Gewaltschutzkonzepte müssen jedoch ..., ...allen Formen sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Gemeinnützigkeit des E-Sports mit Präzisierungen im Anwendungserlass
Wir setzen uns dafür ein, dass mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des E-Sports über die Abgabenordnung zum Steueränderungsgesetz 2025 auch eine Konkretisierung im Anwendungserlass eine praxisnahe und einheitliche Umsetzung sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Sportjugend (dsj) am 07.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3104
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1974, 21/2470, 21/2669 Nr. 26 - Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, TorbenBraga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2720 - Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Sascha Müller, Karoline Otte, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN - Drucksache 21/2558 - Steuer...
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BT-Drs. 21/3104
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Inhalten sind ..., ...Voraussetzung dafu r, dass digitale Spiele in Deutschland..., ...auch die Merkmale Gewaltverherrlichung und Verletzung ..., ...ft. Titel, die gewaltverherrlichend sind oder die Wu..., ...Definition frei von Gewaltverherrlichung und frei von menschenwu..., ...etwa der Darstellung von Gewalt gema ß § 131 StGB, wird..., ...kein Kennzeichen. Fu r digitale Spiele, die als Telemedien..., ...folglich sicher, dass Gewaltverherrlichung und andere Verletzungen..., ...das Spiel keine gewaltverherrlichenden Inhalte entha ..., ... welche Inhalte gewaltverherrlichend oder menschenwu..., ...der USK, der Stiftung Digitale Spielekultur, der esports...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Freiheitskommission & Überwachungsgesamtrechnung
Einführung eines gesetzliches Fundaments für die Freiheitskommission und umfassende und nachhaltige Umsetzung der Überwachungsgesamtrechnung
- Bereitgestellt von: Bündnis F5 am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geehrte Verantwortliche für Digitales, die digitale Transformation..., ...Weichen zu stellen. Denn digitale Transformationsprozesse..., ...gemeinwohlorientierte Digitalpolitik realisieren. Die ..., ...Vorbild nimmt, was die digitale Transformation von uns..., ...Diese Rechte müssen im Digitalen konsequent geschützt..., ...Fragmentierung der Digitalpolitik in z.B. der Bildung..., ... erwarten zeitgemäße, digitale und bedürfnisorientierte..., ...müssen ins Zentrum der digitalen Transformation der ..., ...wird versucht, mit dem Digital Services Act und dem deutschen Digitale Dienste Gesetz den Plattformen..., ... zeigen. Für Anbieter digitaler Dienste müssen hohe ..., ...Newsfeeds, beim Umgang mit digitaler Gewalt und der Verbreitung..., ... digitaler Produkte und potenziellen..., ...4. Zur Bekämpfung von digitaler Gewalt gegen Medienschaffende..., ...Schulungen auf Fälle von digitaler Gewalt sensibilisiert..., ...Ausmaß und Verbreitung von digitaler Gewalt realisiert werden..., ... etwa im Gesetz gegen digitale Gewalt oder im EU-Recht..., ... von freiwilliger und digitaler Ehrenamtsarbeit sollte..., ...Dazu zählen der Ausbau digitaler Infrastruktur und die..., ...Die Praxiserfahrungen digitaler Ehrenamtlicher müssen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet
Wir setzen uns ein für klare Abgrenzungen zwischen Games-Plattformen und sozialen Netzwerken. Games sind keine sozialen Netzwerke, sondern klar strukturierte Spielräume mit begrenzter und gezielter Kommunikation. Wo Kommunikation möglich ist, sorgen Community-Management, Filter und Moderation längst für Schutz. Eine gesetzliche Gleichbehandlung mit sozialen Netzwerken verkennt die Realität und würde ins Leere greifen. Games brauchen passgenaue, sachgerechte Regelungen und keine pauschale Ausweitung.
- Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 28.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auf seiner Internetseite..., ... alle Maßnahmen gegen digitale Gewalt und zur besseren..., ...dass sie Schauplätze von digitaler Gewalt darstellen können..., ...Ziel des Gesetzes gegen digitale Gewalt ist es, spezifische..., ...Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der öffentlichen digitalen Kommunikation in Sozialen..., ...nach dem Gesetz gegen Digitale Gewalt, obwohl es gar...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VAMV hat sich zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD positioniert und Vorschläge für die Ausgestaltung relevanter Vorhaben gemacht.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
-
23.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...betonen, dass häusliche Gewalt eine Kin-deswohlgefährdung..., ... daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangs-recht..., ...umzusetzen, muss der Gewaltschutz an der Schnittstelle..., ...Sorge kommt bei Partnerschaftsgewalt in der Regel nicht..., ...länger auf Kosten des Gewaltschutzes umgesetzt werden. In Fällen häuslicher Gewalt sollte das Familiengericht..., ...durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen..., ...des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Auch das nach dem Gewalter-eignis gezeigte Verhalten..., ...das Vorliegen von Partnerschaftsgewalt sind Ermittlungen..., ... den Formen häuslicher Gewalt, ihrer Dynamiken, ihrer Auswirkungen auf gewaltbetroffene Elternteile und über..., ...Auswirkungen von miterlebter Gewalt auf Kinder haben. Dafür..., ...kindeswohlzentrierte und gewaltsensible Haltung einnehmen:..., ...Praxis dazu führen, den Gewaltschutz auszuhebeln (BMFSFJ..., ...versetzt werden, häusliche Gewalt und ihre Dynamiken zu ..., ...Intelligenz soll hilfreiche digitale Services für Familien..., ... tatsächlich einfache digitale und analoge Zugänge zu..., ...Vorrang hat. Miterlebte Gewalt gegen den hauptbetreuenden..., ... Gewalt. Erster Bericht des Experten-ausschusses...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Gemeinnützigkeit des E-Sports mit Präzisierungen im Anwendungserlass
Wir setzen uns dafür ein, dass mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des E-Sports über die Abgabenordnung zum Steueränderungsgesetz 2025 auch eine Konkretisierung im Anwendungserlass eine praxisnahe und einheitliche Umsetzung sicherstellt.“
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 07.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Inhalten sind ..., ...Voraussetzung dafu r, dass digitale Spiele in Deutschland..., ...auch die Merkmale Gewaltverherrlichung und Verletzung ..., ...ft. Titel, die gewaltverherrlichend sind oder die Wu..., ...Definition frei von Gewaltverherrlichung und frei von menschenwu..., ... der Darstellung von Gewalt gema ß § 131 StGB, wird..., ...kein Kennzeichen. Fu r digitale Spiele, die als Telemedien..., ...folglich sicher, dass Gewaltverherrlichung und andere Verletzungen..., ...das Spiel keine gewaltverherrlichenden Inhalte entha ..., ... welche Inhalte gewaltverherrlichend oder menschenwu..., ...der USK, der Stiftung Digitale Spielekultur, der esports...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechte von Menschen mit Behinderung
Der vorliegende Gesetzentwurf hat im privaten Sektor das Ziel, den Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei eine übermäßige Belastung für Unternehmen zu erzeugen. Im öffentlichen Sektor zielt der Entwurf darauf ab, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in den Bundesbehörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu verbessern
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aufgenommen. Träger öffentlicher Gewalt sollen künftig darauf ..., ...sowohl Täger öffentlicher Gewalt des Bundes, als auch für..., ...für Träger öffentlicher Gewalt des Bundes gilt, auch ..., ...für Träger öffentlicher Gewalt sowie für Unternehmen ..., .... Träger öffentlicher Gewalt sollen künftig bei vom..., ...die Träger öffentlicher Gewalt künftig darauf hinwirken..., ...denen Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen nach den §..., ...wären ein Verein, der ein digitales Informationsportal mit..., ...für Träger öffentlicher Gewalt besteht, sondern, dass..., ...sowohl Täger öffentlicher Gewalt des Bundes als auch für..., ...für Träger öffentlicher Gewalt (Abs. 1) wird neu gefasst..., ...die Träger öffentlicher Gewalt dazugehören, aber zweitens..., ...treffen Träger öffentlicher Gewalt unmittelbar kraft ihrer..., ...einem Träger öffentlicher Gewalt oder einem Unternehmen..., ...Bei Trägern öffentlicher Gewalt bleibt es wie bisher nur..., ...auf Träger öffentlicher Gewalt sowie auf Öffentliche ..., ...Träger der öffentlichen Gewalt nicht unverhältnismäßig..., ...der Träger öffentlicher Gewalt, Menschen mit geistigen..., ...die Träger öffentlicher Gewalt die der Allgemeinheit ..., ...der Träger öffentlicher Gewalt, im Falle von Gefahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Ziel ist die vollständige Implementierung der UN-Kinderrechtskonvention anhand der im Staatenverfahren mit dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen formulierten Maßgaben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 17.02.2025
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Adressatenkreis:
-
17.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... morgen Die weltweite Gewalt gegen Kinder in bewaffneten..., ...Grundprinzip zu festigen und gewaltsame Konflikte zu beenden..., ...körperlicher oder sexueller Gewalt haben die Jugendämter ..., ...Körperliche und seelische Gewalt können die Entwicklung..., ...als den Ausschluss von Gewalt. Er entfaltet seine volle..., ...arbeiten, um Anzeichen von Gewalt und Missbrauch zu erkennen..., ...Kinderrechten und Kinderschutz im digitalen Raum: Die Lebenswelten..., ... frühen Alter auf den digitalen Raum. Kinder haben ..., ...zu informieren und am digitalen Teil des gesellschaftlichen..., ...von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) wurden..., ... und Kinder besser vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung..., ... Schulen im Rahmen des Digital-Paktes von Bund und Ländern..., ...Menschen leben, dass sie oft Gewalt oder Diskriminierungserfahrungen..., ...Mindeststandards und von Gewaltschutzkonzepten. UNICEF und das...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbringung von Verwendungshinweisen zum "Sondervermögen Infrastruktur"
Das geplante "Sondervermögen Infrastruktur" bietet die einmalige Gelegenheit, Deutschland klimaneutral, wirtschaftlich und infrastrukturell zu modernisieren und dabei die Demokratie zu stärken. Damit das Investitionspaket nicht nur Wachstum, sondern auch demokratische Resilienz stärkt, braucht es klare Leitplanken. Das Ziel der Stiftung ist es darauf hinzuwirken, dass demokratische Kultur als Querschnittsziel verankert wird, einen Vorrang für strukturell benachteiligte Regionen und Einrichtungen einzuräumen, feste Anteile für soziale Infrastruktur zu verankern, verbindliche Beteiligungsverfahren zu etablieren und Synergien mit Programmen für politische Bildung und Gewaltprävention zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Amadeu Antonio Stiftung am 18.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...rechtsextremen Jugendkultur – digital vernetzt, aktionsorientiert, häufig gewaltbereit und sogar terroristisch vereinigt. Wachsende Gewalt gegen Kulturzentren und..., ...politische Bildung und Gewaltprävention schaffen Über ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesjustizministerin und der Bundesdigitalminister könnten uns vor..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe..., ...Deepfakes handelt. 2. Digitalminister Wildberger: Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt beenden a. ..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt ausgerichtet sind. c..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt ermöglichen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlung einer Einführung des geplanten Demokratiefördergesetzes
Auf wissenschaftlicher Grundlage wird empfohlen, das Demokratiefördergesetz der Bundesregierung zügig zu beschließen und umzusetzen, um in der aktuellen Situation eine planbare Finanzierungsgrundlage für Demokratieförderung, politische Bildung und Extremismusprävention zu schaffen.
- Bereitgestellt von: PRIF - Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Billigung politischer Gewalt Völkisch-autoritärrebellische..., ...Anwendung politischer Gewalt für eigene Zwecke billigen..., ...Zahlen zu Straf- und Gewalttaten im Bereich der PMK ..., ...zunehmende Straf- und Gewalttaten aus dem Umfeld von..., ...überwiegende Teil der Gewaltstraftaten wurde im Kontext ..., ...Demonstrationen, neben Gewalttaten gegen Einsatzkräfte..., ...→ 5.1. Während gewaltverherrlichende antisemitische..., ...in Form von physischer Gewalt (→ Amadeu Antonio Stiftung..., ... hin zur Anwendung von Gewalt gerechtfertigt wird. ..., ... den Hintergrund von Gewalttaten wie in München, Halle..., ... Gewalt und Gewaltvorwürfe zwischen..., ...Mobilisierungs- und Gewaltdynamiken keinen Vorschub ..., ...Widerstand und mehr (gewalttätiger) Radikalisierung ..., ...Ansätze zur Förderung digitaler Kompetenzen und eines..., ...Ungleichwertigkeit und Gewalt beziehungsweise die Billigung von Gewalt zur Durchsetzung der Ideologie..., ...gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit..., ...for Strategic Dialogue Digital Dispatches Blog 31.10.2023..., ...https://www.isdglobal.org/digital_dispatches/rise-inantisemitism..., ...kollektiver Gefühlswert im digitalen Zeitalter, Berlin. ...
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Zu Regelungsvorhaben: