Stellungnahmen/Gutachten
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331 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GWB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (331)
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen) 2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten bei pflegebedürftigen Angehörigen
Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Datenverordnung in nationales Flankierungsgesetz: Schnelle Etablierung der Behördenzuständigkeit
Ein Plädoyer für eine schnelle Benennung der zuständigen Behörde(n) (inkl. hinreichende Ressourcenausstattung, kompetentes Personal sowie Ausgestaltung des Sanktionsregimes unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Industriegeschäft (B2B).
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von § 90 Abs. 1 und Abs. 2 GWB erschließt sich nicht. ..., ...wieso § 90 Abs. 1 und Abs. 2 GWB hier entsprechend herangezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Fairnessanforderungen in der Agrar-und Lebensmittellieferkette und ihrer Durchsetzung durch Präzisierung von Unklarheiten, Einführung einer Generalklausel, Überarbeitung des persönlichen Anwendungsbereichs und Einführung der Möglichkeit zur privaten Rechtsdurchsetzung
- Bereitgestellt von: Markenverband am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Evaluierungsbericht zu den Regelungen über unlautere Handelspraktiken des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
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BT-Drs. 20/9570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbotsnormen ausreichend. Das GWB hingegen sieht insoweit..., ...Bezugnahme auf § 57 Abs. 2 GWB in der Begründung des Entwurfs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Amazon setzt sich für Praktikabilität und Rechtssicherheit der Vergaberechtsreform ein.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 30.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschaffung (siehe §120a GWB/AVV Sozial und umweltbezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigte Planung und Beschaffung für die Bundeswehr gewährleisten
Anerkennung, dass weiterhin Beschleunigung im Rahmen von Vergabeverfahren zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr aufgrund des Ernstes der Lage geboten und fundamentale Grundsätze des Vergaberechts, wie Wettbewerb, Transparenz und effektiver Rechtsschutz, dahinter zeitweise zurücktreten sollen. Bestehende Bedrohungslage rechtfertigt es, im Bereich Verteidigung und Sicherheit auf Sondersituation zu reagieren und befristet weitreichende Sonderregelungen vorzusehen. Klarstellung, dass diese Sonderregelungen aber weder ohne vorherige gründliche Überprüfung nach Ablauf der Befristung grundlos perpetuiert noch per se auf das allgemeine Vergaberecht übertragen werden dürfen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMVg): Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG)
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...346 AEUV in § 107 Abs. 2 GWB wird im Sinne der Verteidigungs..., ...Sicherheitsinteressen i. S. v. § 107 Abs. 2 GWB i. V. m. Art. 346 AEUV ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Anliegen der Wasserwirtschaft bei Wasserstoffbeschleunigung
Im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz werden die Rahmenbedingungen gesetzt, um die Wasserstofftransformation zu ermöglichen. Wasserstoff wird zukünftig in großen Mengen benötigt. Aus diesen Gründen ist ein schneller Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland essentiell, sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit als auch für die Erreichung der Klimaziele. Deswegen bedarf es zeitnah Regelungen für die Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff. Nutzungskonkurrenzen um Wasserressourcen nehmen in vielen Regionen zu. Dazu kann regional auch die Produktion von Wasserstoff beitragen. Der VKU setzt sich deswegen für die Umsetzung des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung bei Nutzungskonkurrenzen und eine Beschleunigung von Wasserrechtsverfahren ein
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sektorentätigkeiten gem. § 102 GWB). Zu diesen Unternehmen..., ...Auftraggebers gem. § 99 GWB erfüllen, müssen bei Beschaffungen..., ...Sektorentätigkeit im Sinne des § 102 GWB darstellt. Diese Regelung..., ... des § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB fallen), bei Beschaffungen..., ... auch deren Umsetzung im GWB und in der Sektorenverordnung..., ...anderen bereits in § 102 GWB sowie in der Richtlinie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Bereitgestellt von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
03.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geplantes Bundestariftreuegesetz und öffentliche Vergabe
Aus Sicht des Verbandes benachteiligt die vorgesehene Regelung jene Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, obwohl sie ihren Beschäftigten faire und marktgerechte Löhne zahlen. Die Anforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen, um einen öffentlichen Auftrag zu erhalten, sind ohnehin beachtlich. Es besteht die Gefahr von bürokratischem Mehraufwand. Statt einer weiteren Regulierung über Tarifpflichten fordert der VdU eine gezielte Förderung frauengeführter Unternehmen sowie KMU in der öffentlichen Beschaffung. Noch immer bestehen in vielen Branchen gewachsene Strukturen, die den Zugang von Unternehmerinnen zu öffentlichen Aufträgen erschweren. Der Staat sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und seine Vergabepraxis so gestalten, dass Unternehmerinnen gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMAS):
Tariftreuegesetz
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWE): Tariftreuegesetz (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMAS):
Tariftreuegesetz
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung..., ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsdurchsetzung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Der HDE unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Durchsetzung der Verbote unlauterer Handelspraktiken zu optimieren. Allerdings müssen die hierzu gewählten Maßnahmen verhältnismäßig sein. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der BLE in ihrer Funktion als UTP-Durchsetzungsbehörde begegnet dagegen ernsthaften verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie ist insbesondere nicht erforderlich und angemessen und widerspricht damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die neuen Befugnisse sind zudem mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung unvereinbar.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 13.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Agrarorganisations- und Lieferketten-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kartellrechtsverfahren und die im GWB bestehende vergleichbare..., ...verhängt werden (§ 81 c Abs. 2 GWB). Damit übersteigen die...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...“ im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ...Schwellenwertberechnung nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ..." im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ...Dienstleistungen im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Wettbewerbsrechts
Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Initiative Konzernmacht beschränken hat dazu Vorschläge zur Fusionskontrolle und Ministererlaubnis, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz eingebracht (siehe BMWK-Webseite: Öffentliche Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts).
- Bereitgestellt von: Initiative "Konzernmacht beschränken" am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handlungsfähig zu bleiben. Die 11. GWB- Novelle sollte auf jeden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
XXV. Hauptgutachten Monopolkommission - strengere Überwachungen gegen Konzentrationstendenzen
I. Erhöhung des Anteils der marktbeherrschenden Unternehmen an der gesamtwirtschaflichen Wertschöpfungskette: Der bvse hält es hier für erforderlich, Maßnahmen (u.a. durch strengere Überwachungen) zu ergreifen, um der steigenden Erhöhung entgegenzuwirken und zu verhinder, dass mittelständische Unternehmen vom Markt gedrängt werden. II: Europäische Kommission zur Veröffentlichung von Leitlinien zu Behinderungsmissbräuchen: Wird von Seiten des bvse e.V. unterstützt. III. Ex-post Evaluationen: Hier wünscht sich der bvse e.V., wie auch von der Monopolkommission vorgeschlagen, eine entsprechende Beteiligung des Bundeskartellamtes.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Monopolkommission gem. § 44 Abs. 1 GWB Der bvse-Bundesverband...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kernpunkte für eine faire und vielfältige Wirtschaft (Koalitionsverhandlungen 2025)
Rebalance Now hat im Kontext der Koalitionsverhandlungen Kernpunkte für faire und vielfältige Wirtschaft erstellt. Dabei geht es um 1) Maßnahmen gegen steigende Lebensmittelpreise und Konzentration im Lebensmittelsektor, 2) die Beschränkung der Monopolmacht der Tech-Plattformen und 3) die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts.
- Bereitgestellt von: Rebalance Now am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handlungsfähig zu bleiben. Die 11. GWB-Novelle sollte erhalten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung des Vergaberechts
Der Bund und die Bundesländer sind aufgefordert, auch unterhalb der europäischen Schwellenwerte für bundesweit einheitliche, einfache, objektive, transparente und wettbewerbliche Vergabebestimmungen zu sorgen, die praxisgerecht eingehalten und bei Bedarf überprüft werden können. Dazu bietet es sich an, basierend auf einer gemeinsamen Rechtsgrundlage die in der Praxis bereits bekannten und bewährten Bestimmungen – die Unterschwellenvergabeordnung sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A, Abschnitt 1) – bundesweit einheitlich für anwendbar zu erklären.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 22.05.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Diese fundamentalen Grundsätze...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und bestimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reduktion des Aufwandes durch die Berichtspflichten durch einfache Abfrage anhand von Daten, die ohnehin im System vorhanden sind und Vermeidung zusätzlicher Programmierungen und zusätzlichem Pflegeaufwand
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben: