Stellungnahmen/Gutachten
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381 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (381)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetz und Überprüfung von Wärmeerzeugungsanlagen
Vereinfachung und konsequente Umsetzung der Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz, das Schornsteinfegerhandwerk soll eine unabhängige zentrale Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes übernehmen, verpflichtende regelmäßige Überprüfungstätigkeit von Wärmeerzeugungsanlagen durch den Schornsteinfeger ab der ersten Wohneinheit, um einen energieeffizienten Betrieb der Anlagen sicher zu stellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kommunen, vgl. § 99 Nr. 1 GWB), sofern die maßgeblichen..., ...geht. Gem. § 103 Abs. 1 GWB sind öffentliche Aufträge..., ... des § 103 GWB, insbesondere auch das ..., ...Vertrag im Sinne des § 103 GWB übertragen würden. Da..., ...nur noch auf § 103 Abs. 1 GWB und die Voraussetzungen..., ...einen Vertrag im Sinne des GWB.178 Anwendbar ist das ..., ... 32. Edition 1. Mai2024, GWB § 103, Rn. 13. 176 Ziekow..., ...Schellenberg, Vergaberecht, GWB § 103, Rn. 28. 178 Vgl..., ...Aufl. 2022, § 103 Abs. 1 GWB, Rn. 145. 74249192-1 86..., ...33. Edition 1. Mai 2024, GWB § 103, Rn. 18f. m.w.N.,..., ...Kaelble in: Müller-Wrede, GWB, § 103, Rn. 38. 182 EuGH..., ...MüKoEuWettbR, 4. Aufl. 2022, GWB § 103, Rn. 35. 184 OLG..., ..., 4. Aufl. 2018, § 103 GWB, Rn. 9. 187 Engelhardt..., ...Kaelble in: Müller-Wrede, GWB, 2. Aufl. 2023, § 103, ..., ...Kaelble in: Müller-Wrede, GWB, § 103, Rn. 34. 74249192..., ...Auftrag im Sinne des § 103 GWB prägende Synallagma von..., ...Kaelble in: Müller-Wrede, GWB, § 103, Rn. 35. 74249192..., ... Braun in: Müller-Wrede, GWB, § 105, Rn. 31. 193 Mohr..., ...Kartellvergaberechts nach GWB erreicht werden oder im..., ...außerhalb des förmlichen GWB-Vergaberechts wird daher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben am 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr vorgelegt. Ziel ist es, vergaberechtliche und genehmigungsrechtliche Verfahren im Verteidigungsbereich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 22.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BwBBG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...346 AEUV in § 107 Abs. 2 GWB entspricht den langgehegten..., ...im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB i.V.m. Art 346 AEUV berühren..., ...Ausnahme des § 107 Abs. 2 GWB in jedem Einzelfall anhand..., ...die in § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB vorausgesetzte losweise..., ...i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, also die sog. Projektantenproblematik..., ... des § 132 Abs. 1 Satz 2 GWB zu einem neuen Vergabeverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für ein regulatorisches Rüstungsbeschleunigungspaket
Für den Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. (BDSV) ist es ein essentielles Anliegen, die absehbar zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schnellstmöglich in eine verbesserte Ausrüstung für die Bundeswehr umzusetzen. Dazu gehören auch regulatorische Beschleunigungsmaßnahmen. Uns geht es darum, regulatorische Stellschrauben aufzuzeigen, die zu einer Rüstungsbeschleunigung beitragen können. Die enthaltenen Vorschläge knüpfen an die Nationale Sicherheits-und Verteidigungsindustriestrategie vom 04.12.2024 und die im Koalitionsvertrag vom 05.05.2025 angekündigten Gesetzesvorhaben an.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 23.06.2025
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- KrWaffKontrG [alle SG hierzu]
- BLG [alle SG hierzu]
- BImSchG [alle SG hierzu]
- SÜG [alle SG hierzu]
- MinÖlBewV 1988 [alle SG hierzu]
- ProdHaftG [alle SG hierzu]
- LuftVerkSiV [alle SG hierzu]
- SeeVerkSiV [alle SG hierzu]
- WiSiG 1965 [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- BBauG [alle SG hierzu]
- BauNVO [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- BetrSichV 2015 [alle SG hierzu]
- GWB [alle SG hierzu]
- VSVgV [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... umsetzenden 4. Teil des GWB und der VSVgV – ist nur..., ...Vorgehensweise über § 107 Abs. 2 GWB greift aber zu kurz. Denn..., ...wenn der vierte Teil des GWB und die VSVgV nicht anwendbar..., ...reglementiert werden. Nach § 146 GWB, § 11 VSVgV steht dafür..., ... 346 AEUV (§ 107 Abs. 2 GWB) müsste entscheidend stärker..., ...gesetzlich in § 107 Abs. 2 GWB vorgesehenen Regelung..., ...Anwendung von Art. 346 AEUV und GWB sind erforderlich. Möglicherweise..., ...sollte § 107 Abs. 2 S. 2 GWB im Lichte der bestehenden..., ... Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 GWB zu verdeutlichen und ..., ...Fassung § 107 Abs. 2 S. 2 GWB Vorschlag zur Neufassung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Auch die derzeitigen Bemühungen, das Vergaberecht zu vereinfachen und Vergabeverfahren zu beschleunigen, sind im Lichte der etablierten Vergabegrundsätze zu betrachten. Wirkliche Vereinfachung bedeutet aber auch, den rechtlichen Flickenteppich im Unterschwellenbereich zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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16.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhältnismäßigkeit vergeben (§ 97 Abs. 1 GWB). Diese fundamentalen Grundsätze...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine enge Definition von Digitaler Souveränität im Vergaberecht
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Google Germany GmbH am 27.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzung des § 128 Abs. 2 GWB um Kriterien der „Versorgungssicherheit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen: 1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird. 2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) -
BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reduktion des Aufwandes durch die Berichtspflichten durch einfache Abfrage anhand von Daten, die ohnehin im System vorhanden sind und Vermeidung zusätzlicher Programmierungen und zusätzlichem Pflegeaufwand
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für ein regulatorisches Rüstungsbeschleunigungspaket
Für den Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) ist ein zentrales Anliegen, die absehbar zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel schnellstmöglich in eine verbesserte Ausrüstung für die Bundeswehr umzusetzen. Dazu gehören auch regulatorische Beschleunigungsmaßnahmen. Uns geht es darum, regulatorische Stellschrauben aufzuzeigen, die zu einer Rüstungsbeschleunigung beitragen können. Die enthaltenen Vorschläge knüpfen an die Nationale Sicherheits-und Verteidigungsindustriestrategie vom 04.12.2024 und die im Koalitionsvertrag vom 05.05.2025 angekündigten Gesetzesvorhaben an.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 27.06.2025
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... umsetzenden 4. Teil des GWB und der VSVgV – ist nur..., ...Vorgehensweise über § 107 Abs. 2 GWB greift aber zu kurz. Denn..., ...wenn der vierte Teil des GWB und die VSVgV nicht anwendbar..., ...reglementiert werden. Nach § 146 GWB, § 11 VSVgV steht dafür..., .... 346 AEUV (§ 107 Abs. 2 GWB) müsste entscheidend stärker..., ...gesetzlich in § 107 Abs. 2 GWB vorgesehenen Regelung, ..., ...Anwendung von Art. 346 AEUV und GWB sind erforderlich. Möglicherweise..., ...sollte § 107 Abs. 2 S. 2 GWB im Lichte der bestehenden..., ... Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 GWB zu verdeutlichen und im..., ...Fassung § 107 Abs. 2 S. 2 GWB Vorschlag zur Neufassung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
-
02.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche
1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
-
02.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen) 2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
-
BR-Drs. 591/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten bei pflegebedürftigen Angehörigen
Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Datenverordnung in nationales Flankierungsgesetz: Schnelle Etablierung der Behördenzuständigkeit
Ein Plädoyer für eine schnelle Benennung der zuständigen Behörde(n) (inkl. hinreichende Ressourcenausstattung, kompetentes Personal sowie Ausgestaltung des Sanktionsregimes unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Industriegeschäft (B2B).
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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05.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von § 90 Abs. 1 und Abs. 2 GWB erschließt sich nicht. ..., ...wieso § 90 Abs. 1 und Abs. 2 GWB hier entsprechend herangezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Abschaffung der Losvergabe bei der Beschaffung von Planungsleistungen für die Bundeswehr
Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes soll nicht auf Planungsleistungen ausgeweitet werden. Den Vorschlag im Gesetzesentwurf, dass der in § 97 Abs. 4 GWB verantworten Losgrundsatz keine Anwendung finden soll, lehnen wir ab.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BR-Drs. 377/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 97 Absatz 4 Satz 2 GWB verankerte Losgrundsatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
- Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
-
Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Die EU hat direkt vor Ostern 2024 ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet - u.a. wird darin Naturzerstörung "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkannt. Deutschland hat ALS EINZIGES LAND nicht dafür gestimmt. Umweltverbrechen generieren pro Jahr Umsätze von mehr als 200 Milliarden € - mit gravierenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor.
- Bereitgestellt von: Stop Ecocide Deutschland am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB zur Verfügung stünden. ..., ... nicht, da die genannten GWB-Vorschriften auch bei „..., ...bloße Verweisung auf die GWB-Ausschlussgründe nicht ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Greenpeace setzt sich für die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Umweltstrafrecht ein. Außerdem treten wir für die Ausgestaltung der „Ökozid“-Regelung ein.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB zur Verfügung stünden. ..., ... nicht, da die genannten GWB-Vorschriften auch bei „..., ...bloße Verweisung auf die GWB-Ausschlussgründe nicht ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der RL über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11.04.2024 die RL (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der RL 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der EU gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Ziel der Tätigkeit zu diesem konkreten Regelungsvorhaben ist es, auf eine möglichst vollständige Umsetzung der Richtlinie im Interesse des Schutzes von Umwelt- und Gemeinwohlbelangen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 03.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 124 Absatz 1 Nummer 3 GWB zur Verfügung stünden. ..., ... nicht, da die genannten GWB-Vorschriften auch bei „..., ...bloße Verweisung auf die GWB-Ausschlussgründe nicht ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Amazon setzt sich für Praktikabilität und Rechtssicherheit der Vergaberechtsreform ein.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 30.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschaffung (siehe §120a GWB/AVV Sozial und umweltbezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie..., ... nach Maßgabe der § 106 GWB und § 3 VgV BMWSB Einführung..., ...im Sinne von § 130 (1) GWB und Anhang XIV Die Umsetzung..., ... im Sinne von § 130 (1) GWB in der Regel im Verhandlungsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Fairnessanforderungen in der Agrar-und Lebensmittellieferkette und ihrer Durchsetzung durch Präzisierung von Unklarheiten, Einführung einer Generalklausel, Überarbeitung des persönlichen Anwendungsbereichs und Einführung der Möglichkeit zur privaten Rechtsdurchsetzung
- Bereitgestellt von: Markenverband am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Evaluierungsbericht zu den Regelungen über unlautere Handelspraktiken des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/9570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.01.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbotsnormen ausreichend. Das GWB hingegen sieht insoweit..., ...Bezugnahme auf § 57 Abs. 2 GWB in der Begründung des Entwurfs...
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Zu Regelungsvorhaben: