Stellungnahmen/Gutachten
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16.267 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.267)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Planbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz: Behörden und Industrie sollten gemeinsam an erforderlichen Verbesserungen und Vereinfachungen arbeiten. Die sichere und nachhaltige Verwendung von Chemikalien kann bereits im bestehenden REACH-Rahmen erreicht werden. Risikobasierten Regulierungsansatz unter REACH beibehalten: Unter REACH werden mögliche Risiken von Chemikalien bewertet. Stoffe dürfen eingesetzt werden, wenn ihre Verwendung sicher ist. Zulassungs- und Beschränkungsverfahren: Auf Basis wissenschaftlicher Kriterien; Handlungsoptionen vor Entscheidung über eine spezifische Regulierung prüfen; Ausnahmen, z.B. für Kleinmengen. Mittelstand bei der weiteren REACH-Umsetzung unterstützen.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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13.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit
Ziele d. Chemikalienstrategie möglichst i.R.d bestehenden Gesetzgebung effizient und proportional umsetzen. Chemikalienvielfalt/sichere Stoffverwendungen erhalten, da diese eine Grundvoraussetzung für innovative Lösungen sind. Wissenschaftliche Risikobewertung weiterhin als zentrales Element zur Anwendung des Vorsorgeprinzips und für Entscheidungen im Chemikalienmanagement. Transparente Verfahren, um die beste Option für ein Risikomanagement identifizieren. Informations- und Datenanforderungen abgestuft, verhältnismäßig und praktikabel. Berücksichtigung u. a. von Tierschutzaspekten, Verwendung und Exposition. Gleichklang (CLP) mit dem GHS. Exportbeschränkungen für in Europa hergestellte Produkte nicht einseitig, sondern durch international abgestimmte und harmonisierte Vorgaben.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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13.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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20.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Beschleunigung des Inkrafttretens von Artikel 24 des Entwurfs zur Bürokratieentlastungsverordnung auf den 1. März 2025. Dieser Artikel sieht die Abschaffung des Verkehrsjahres für alle zulassungsfreien Fahrzeuge nach §3 Abs. 3 FZV, einschließlich Elektrokleinstfahrzeugen (eKF), vor. Damit soll eine deutliche Entlastung der Betreiberunternehmen großer eKF-Flotten erreicht werden, indem der jährliche Wechsel der Versicherungskennzeichen entfällt. Dies würde den organisatorischen Aufwand verringern und die Verfügbarkeit der Fahrzeuge für Nutzer:innen sichern.
- Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 12.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 474/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 474/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung von Konzepten zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Erdgas und Wasserstoff
Die sichere Versorgung mit Erdgas und zukünftig mit Wasserstoff bedarf angepasster gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. eine Aktualisierung der SOS-Verordnung genauso wie Konzepte zur Sicherstellung und zum Schutz der Gasinfrastruktur. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der Netzentgelte
Die Bundesnetzagentur plant die Netzentgeltsystematik an einigen Stellen zu reformieren, u.a. auch die Netzentgeltreduzierung unter § 19 StromNEV Absatz 2 Satz 2. Der BV Glas setzt sich für Beibehaltung der sogenannten Netzentgeltreduzierung für die Glasindustrie ein. Außerdem soll die bestehende Regelung ergänzt werden. Die Umsetzung von Dekarbonisierungsvorhaben soll unter Beibehaltung der wichtigen Netzentgeltreduzierung ermöglicht werden. Der BV Glas setzt sich außerdem für eine Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik ein, welche die wirtschaftliche Situation und begrenzten Möglichkeiten zur flexiblen Stromabnahme durch den vollkontinuierlichen Prozesse, berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des PFAS-Beschränkungsvorhabens unter der EU-REACH-Verordnung
Beschränkung einer Stoffgruppe mit mehr als 10.000 Stoffen unter REACH. Produkte mit diesen Stoffen werden aller Wahrscheinlichkeit nach auch in den Anlagen der Glasindustrie eingesetzt. Diese Produkte sind für den sicheren und effizienten Betrieb der Anlagen wichtig. Der Beschränkungsvorschlag sollte differenzierter ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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16.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 12.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inklusiven Kinderschutz voranbringen und weiterentwickeln
Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Das Bündnis faire Energiewenden setzt sich dafür ein, dass der rein nationale CO2-Preis aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Deutschland vollständig ausgesetzt wird, bis ein EU-weiter ETS-2 eingeführt ist.
- Bereitgestellt von: Bündnis faire Energiewende am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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27.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des § 19 Abs. 2 StromNEV
Das Bündis faire Energiewende setzt sich dafür ein die bisherigen Entlastungsmöglichkeiten bei atypischer Netznutzung und bei der sog. Bandabnahme im Kern erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Bündnis faire Energiewende am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Einspeisesteckdose
Ziele der Einspeisesteckdose sind sicher planbare Standorte für Erneuerbaren-Energien-Anlagen aufgrund vorhandener Netzkapazität, die Vereinfachung und Beschleunigung der Netzanschlussprozesse und eine gezielte Ansiedlung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Umfeld der Steckdose. Damit verbunden sind kostengünstigerer und vorausschauender Netzausbau sowie eine Orientierung des Erneuerbare-Energien-Zubaus an noch freien Kapazitäten im Stromnetz.
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Die Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen des § 1 GewaltschG sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen vor.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
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Adressatenkreis:
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11.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der gematik in eine Digitalagentur mit deutlich erweiterten Befugnissen
Die Bundesärztekammer begrüßt Teile des Regelungsvorhabens, da diese langjährigen Forderungen deutscher Ärztetag folgen. Deutlich kritisiert wird die Beibehaltung der bestehenden Governance der gematik, in der das BMG 51% der Mehrheitsanteile der Gesellschafterversammmlung hält und somit gegen die weiteren Gesellschafter - Kostenträger und Leistungserbringer - Beschlüsse im Alleingang treffen bzw. verhindern kann.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Betäubungsmittelverordnungen
Die Bundesärztekammer begrüßt grundsätzlich das Regelungsvorhaben. Der Verordnungsgeber wird darauf hingewiesen, dass zeitliche Vorgaben des SGB V, nach denen Betäubungsmittel elektronisch (E-BTM) verordnet werden müssen, absehbar nicht eingehalten werden können, da es an Vorarbeiten der gematik mangelt. Weiterhin wurden auf die notwendige Schaffung der finanziellen Rahmenbedingungen der Einführung von E-BTM für Praxen verwiesen.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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23.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hintergrund ist die Ermächtigung im Medizinforschungsgesetz zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Standardvertragsklauseln über Rechte und Pflichten des Sponsors und des Prüfzentrums bei der Durchführung klinischer Prüfungen, vgl. § 42d Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG). Hierzu wurde vom Bundesgesundheitsministerium ein Themenpapier erstellt, welches der Vorbereitung eines Fachgesprächs am 17.12.2024 dient, an dem auch BIO Deutschland beteiligt sein wird. Im Vorfeld des Fachgesprächs gab es die Möglichkeit, zu diesem Themenpapier Stellung zu nehmen. Die Erkenntnisse des Fachgesprächs fließen sodann in das Verordnungsverfahren ein, welches sich daran anschließen soll.
- Bereitgestellt von: BIO Deutschland e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Durchführung der CO2-Verordnung (EU) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Wir sprechen uns für eine technologieoffene Ausgestaltung der Regulierung von CO2-Emissionen in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sowie für ein Monitoring und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen aus. Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 im Hinblick auf eine Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit den ehrgeizigeren Klimazielen der Union
- Bereitgestellt von: Robert Bosch GmbH am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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27.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdehnung der im RefE vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf alle Verfahrensakten, die im Zusammenhang mit einem Streitbeilegungsverfahren bei den Verbraucherschlichtungsstellen angelegt werden, sowie Klarstellung, dass der Hinweis auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle erst zu erteilen ist, wenn der Unternehmer entscheidet, den geltend gemachten Anspruch "endgültig" nicht oder nicht vollständig zu erfüllen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionierung der Baustoff-Steine-Erden-Industrie zur Bundestagswahl 2025
Die aktuelle Bau- und Wirtschaftskrise erfordert ein zügiges politisches Handeln, damit die Konjunktur in Deutschland wieder an Schwung gewinnt. Dafür müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass industrielle Wertschöpfung am Standort Deutschland erhalten bleibt. Wir brauchen daher -eine umfassende baupolitische Investitionsagenda, -ein Bekenntnis zu heimischer Rohstoffgewinnung und Kreislaufwirtschaft sowie -keine Übererfüllung europäischer Vorgaben ("Gold Plating").
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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05.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Der SkF setzt sich für die Einführung eines Gewalthilfegesetzes ein. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Häuslicher Gewalt gesichert. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind bundesweit auskömmlich zu finanzieren und Zugänge zu verbessern. Der SkF setzt sich für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt -
BT-Drs. 20/13734
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen - Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen -
BT-Drs. 20/14029
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen - Frauenhäuser ausbauen und Prävention stärken -
BT-Drs. 20/13739
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen - Istanbul-Konvention umsetzen - Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung
Art. 60 Abs. 1 Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, schwere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als eine Form der Verfolgung anzuerkennen, welche zur Flüchtlingsanerkennung führen kann. Die Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung findet in der deutschen Auslegungs- und Anwendungspraxis hingegen nur unzureichende Berücksichtigung. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, entsprechende Klarstellungen im Asylgesetz vorzunehmen, um sicherzustellen, dass geschlechtsspezifische Aspekte bei der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausreichend berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken schließen und Gesetze reformieren
Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung zur gesetzlichen Verankerung von "Nur Ja heißt Ja!"
Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bildungshaushalt BNE Finanzierung
Wir stehen einem möglichen Sparhaushalt inmitten der Bildungskrise kritisch gegenüber. Mögliche Kürzungen erscheinen uns ungeeignet zur Finanzierung der nötigen Transformation im Bildungsbereich und geben Investitionsvorschläge.
- Bereitgestellt von: Bündnis ZukunftsBildung am 11.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bildungshaushalt BNE Finanzierung
Wir stehen einem möglichen Sparhaushalt inmitten der Bildungskrise kritisch gegenüber. Mögliche Kürzungen erscheinen uns ungeeignet zur Finanzierung der nötigen Transformation im Bildungsbereich und geben Investitionsvorschläge.
- Bereitgestellt von: Bündnis ZukunftsBildung am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
-
11.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Reform der Notfallversorgung zielt auf eine effizientere, integrierte Versorgung durch zentrale Anlaufstellen und bessere Ressourcenverteilung ab. In diesem Zusammenhang regen wir die flächendeckende Implementierung und Nutzung von einheitlichen und vernetzten Ersthelfer-Alarmierungssystemen an. So kann die Reduktion des reanimationsfreien Intervalls bis zum Eintreffen der Rettung und damit die Lebensrettung einer erheblichen Anzahl von Menschen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: ADAC Stiftung am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: