Stellungnahmen/Gutachten
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18.496 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.496)
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung schaffen
Der Zugang zu qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen soll für alle einschlägigen Zielgruppen flächendeckend gewährleistet werden. Ziel ist die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung für alle betroffenen Verbrauchergruppen - zeit- und ortsnah sowie unentgeltlich. Die in der aktuellen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangte Sicherstellung entsprechender Angebote durch die Mitgliedstaaten muss in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) -
BT-Drs. 21/1847
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) -
BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BR-Drs. 436/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel, Anerkennungsverfahren effizienter zu gestalten und so dringend benötigte Fachkräfte schneller in die Versorgung zu integrieren, wird grundsätzlich begrüßt. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität, der Patientensicherheit und der fachlichen Prüfstandards geschehen. Eine gesetzliche Klarstellung der Zuständigkeiten, die Beibehaltung der Prüfungshoheit bei den Länderkammern, die klare gesetzliche Definition der Prüfkriterien, die realistische Bemessung des Prüfungsumfangs sowie der Verzicht auf partielle Berufserlaubnisse und unangemessene Härtefallregelungen sind hierfür unerlässlich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf das Vorhaben zu einer EU-Verordnung zu Kapazitätsmanagement im Eisenbahnverkehr
Grundsätzlich befürwortet das NEE den vorgelegten Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung zum Kapazitätsmanagement im Eisenbahnverkehr. Um die angestrebten Wachstumsziele im Schienengüterverkehr zu erreichen, sind weiterentwickelte und einheitliche Regelungen für die Planung und Verteilung der Kapazitäten auf dem europäischen Schienennetz notwendig. Konkret v.a.: 1. Eine Einbindung der Marktteilnehmer durch eine eigene Plattform ("European Railway Platform"), die bei der Ausgestaltung von sog. "European Frameworks" umfassend konsultiert werden muss. 2. Lenkungswirksame Anreize für Infrastrukturbetreiber, Kapazität kundenorientiert zu optimieren. 3. Einen möglichst verbindlichen europäischen Rechtsrahmen. 4. ...
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel, Anerkennungsverfahren effizienter zu gestalten und so dringend benötigte Fachkräfte schneller in die Versorgung zu integrieren, wird grundsätzlich begrüßt. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität, der Patientensicherheit und der fachlichen Prüfstandards geschehen. Eine gesetzliche Klarstellung der Zuständigkeiten, die Beibehaltung der Prüfungshoheit bei den Länderkammern, die klare gesetzliche Definition der Prüfkriterien, die realistische Bemessung des Prüfungsumfangs sowie der Verzicht auf partielle Berufserlaubnisse und unangemessene Härtefallregelungen sind hierfür unerlässlich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der Stellungnahme erläutern DGOU, DGOOC und DGU die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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29.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie und der Endoprothetik; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätzliche Unterstützung des Pflegekompetenzgesetzes – PKG, zugleich Forderung nach einer konsequenten, bundeseinheitlichen Ausgestaltung, strukturellen Investitionen sowie kontinuierlichem interprofessionellen Dialog
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz, Pflegekompetenzgesetz - PKG
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Adressatenkreis:
-
14.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel, Anerkennungsverfahren effizienter zu gestalten und so dringend benötigte Fachkräfte schneller in die Versorgung zu integrieren, wird grundsätzlich begrüßt. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität, der Patientensicherheit und der fachlichen Prüfstandards geschehen. Eine gesetzliche Klarstellung der Zuständigkeiten, die Beibehaltung der Prüfungshoheit bei den Länderkammern, die klare gesetzliche Definition der Prüfkriterien, die realistische Bemessung des Prüfungsumfangs sowie der Verzicht auf partielle Berufserlaubnisse und unangemessene Härtefallregelungen sind hierfür unerlässlich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch Beantwortung der von der AG 3: „Skalierbarkeit von Behandlungskapazitäten (stationäre / ambulante Versorgung einschl. Pflege, Reha und Mental Health“ und AG 4 „Personalerfassung, -einsatz und -ausbildung / Arbeitssicherstellung“ aufgestellten Leitfragen aus Sicht des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie leistet die DGOU/DGU einen Beitrag bei der Erarbeitung von Regelungsinhalten zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG).
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch Beantwortung der von der AG 3: „Skalierbarkeit von Behandlungskapazitäten (stationäre / ambulante Versorgung einschl. Pflege, Reha und Mental Health“ und AG 4 „Personalerfassung, -einsatz und -ausbildung / Arbeitssicherstellung“ aufgestellten Leitfragen aus Sicht des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie leistet die DGOU/DGU einen Beitrag bei der Erarbeitung von Regelungsinhalten zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG).
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesundheitssicherstellungsgesetz - GeSiG
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie und der Endoprothetik; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 23.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schwarzfallrobuste Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen
Stellungnahme "Schwarzfallrobuste Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen"
- Bereitgestellt von: Westnetz GmbH am 23.02.2026
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Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessen von Dolmetschern und Übersetzern bzgl. Verpflichtung berücksichtigen
Übersetzer und Dolmetscher sind von der Reform des Verfplichtungsgesetzes doppelt betroffen: Zum einen sind sie als Berufsgruppen regelmäßig von einer Verpflichtung betroffen bzw. sollten es sein. Zum anderen werden Dolmetscher herangezogen, wenn zu Verpflichtende nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
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Adressatenkreis:
-
13.01.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der nationalen Umsetzung EU-SoHO Verordnung
Nach Verabschiedung der EU-Verordnung 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheits- und Versorgungsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprung (SoHO) wird die Verordnung am 7. August 2027 in Kraft treten und muss zu diesem Zweck in nationales Recht überführt werden. Die Implementierung dieser Verordnung wird die Regulatorik der Blutspende und Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland fundamental verändern.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Chemikalienrecht REACH-Verordnung
Forderung, dass die BAuA und die Bundesregierung den Vorschlag zur Einführung eines separaten Artikels unter der REACH Verordnung für die Downstream User von Nanoformen mit entsprechenden Berichtspflichten zurückzieht.
- Bereitgestellt von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 23.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praktische Anforderungen an die European Business Wallet (EUBW)
Praktische Anforderungen der Versicherungswirtschaft an die European Business Wallet berücksichtigen: Enge Verzahnung mit der EUDI-Wallet zur Vermeidung paralleler Strukturen, ein hohes Sicherheits- und Vertrauensniveau, eine verlässliche Governance sowie eindeutige Regelungen zu Verantwortlichkeit und klarer Vertrauensschutz für nutzende Unternehmen und Behörden
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 23.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzesentwurfs im Sinne der Streichung der starren Frist für "Überlassung zum vorübergehenden Gebrauch" sowie Anpassung der Regelungen zur Berechnung des Möblierungszuschlags hinsichtlich der besseren Berücksichtigung von Instandhaltung und Anschaffungskosten.
- Bereitgestellt von: Wunderflats GmbH am 23.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Alternativen zum Kraftwerkssicherheitsgesetz
1KOMMA5° hat Beschwerde bei der EU Kommission eingelegt, die die Beihilfefähigkeit der deutschen Kraftwerkstrategie in Frage stellt.
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 22.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der vorgeschlagenen Regelung zur Verschiebung einer Evaluation des Kompetenzzentrums
Die Bundesärztekammer spricht sich dafür aus, dass eine Evaluation des Kompetenzzentrums nach § 2 der Verordnung zum 30.09.2026 vorgenommen wird. Die beabsichtigte Verschiebung des Termins auf den 31.03.2028 wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Botschaft an BfC, dass Nano-REACH-Dossiers vollständig sind und es keine Datenlücke gibt; Gemeinsame Position von VdMi und Eurooclour zum deutschen BfC-Report "Assessment of the enforceability of the rules for nanomaterials in REACH- review five years after entry into force"
- Bereitgestellt von: Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. am 20.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Informationen über die tatsächlichen, sehr vielfältigen Situationen und Menschen in der Sexarbeit.
Beseitigung sämtlicher gesetzlicher Diskriminierung von Sexarbeit - Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen und Unternehmern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) am 20.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung von finanziellen Doppelbelastungen sowie Bürokratieaufwand bei Branchenverpackungen
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zur nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsvorgaben. Der Entwurf verursacht eine Doppelbelastung im Hinblick auf Branchenverpackungen. Ziel der Einflussnahme ist eine praxisnahe und nachvollziehbare Systembeteiligungspflicht sowie ein Level-Playing-Field mit Blick auf die Ungleichbehandlung der inländischen Unternehmen gegenüber Herstellern aus Drittstaaten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e.V. (HDS/L) am 20.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 98/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
-
BR-Drs. 98/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes
Wir setzen uns dafür ein, dass der Entschließungsantrag in eine nationale Suizidpräventionsstrategie mit einer gesetzliche Verankerung überführt wird. Unser Anliegen ist sowohl die Einführung und Verstetigung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten, als auch die Finanzierung von Forschungs- und Präventionsprojekten im Bereich der Suizidprävention.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention e.V. am 20.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Suizidprävention stärken
-
BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 20.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines hausärztlichen Primärarztsystems
Im Koalitionsvertrag ist die Einführung eines hausärztliche geleiteten Primärarztsystems verankert. Für den Sommer 2026 wird ein Referentenentwurf angekündigt. In Vorbereitung stellt die DEGAM, als direkt betroffene wissenschaftliche Fachgesellschaft, die aus ihrer Sicht notwendigen Schritte zur Umsetzung eines solchen Systems zur Verfügung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines hausärztlichen Primärarztsystems
Im Koalitionsvertrag ist die Einführung eines hausärztliche geleiteten Primärarztsystems verankert. Für den Sommer 2026 wird ein Referentenentwurf angekündigt. In Vorbereitung stellt die DEGAM, als direkt betroffene wissenschaftliche Fachgesellschaft, die aus ihrer Sicht notwendigen Schritte zur Umsetzung eines solchen Systems zur Verfügung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines hausärztlichen Primärarztsystems
Im Koalitionsvertrag ist die Einführung eines hausärztliche geleiteten Primärarztsystems verankert. Für den Sommer 2026 wird ein Referentenentwurf angekündigt. In Vorbereitung stellt die DEGAM, als direkt betroffene wissenschaftliche Fachgesellschaft, die aus ihrer Sicht notwendigen Schritte zur Umsetzung eines solchen Systems zur Verfügung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung des EU CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und Ausweitung auf Downstream Produkte
Die Europäische Kommission ist nach EU-Verordnung 2023/956 dazu verpflichtet, einen Bericht über die mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf komplexe Güter (Downstream Products) zu erstellen und evtl. einen Regulierungsentwurf vorzulegen. Als betroffene Branche unterstützt der FWI Bestrebungen, Handwerkzeuge in den Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichmechanismus einzubeziehen. Zudem plädieren wir für eine praxisgerechte Vereinfachung des Meldeverfahrens.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Bürokratieentlastung
Die aktuellen Ziele des Gesetzentwurfes zur Bürokratieentlastung (BEG IV) gehen nicht weit genug und sollten deutlich ambitionierter ausgestaltet werden. Viele der vorliegenden Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau würden auch für unsere Branche eine erhebliche Erleichterung darstellen und sollten Teil eines Gesetzes sein, das spürbaren Bürokratieabbau verspricht.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 19.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostendämpfende Regulierung der Netzentgelte
Wir fordern eine dauerhafte und kostendämpfende Regulierung der Netzentgelte für industrielle Verbraucher.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 19.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Steel Safeguard Measures und Ausweitung auf Downstream Produkte
Die vorgeschlagenen neuen Schutzmaßnahmen ab Juli 2026 gegenüber Importen bestimmter Stahlprodukte sind grundsätzlich temporär geeignet, Marktverwerfungen durch globale Überkapazitäten und Handelsumlenkungen abzufedern. Derzeit sind wesentliche Downstream-Produkte – darunter Handwerkzeuge – nicht Bestandteil der Safeguard-Architektur. Dies birgt die Gefahr, dass europäische Hersteller mit steigenden oder volatileren Rohstoffkosten konfrontiert werden, während importierte Fertigprodukte weiterhin ohne entsprechende Schutzwirkung in den EU-Markt gelangen. Für eine kohärente Industrie- und Handelspolitik ist daher entscheidend, dass auch Downstream-Produkte in geeigneter Form berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Omnibuspaket bzgl. Lieferkettengesetz und CSRD
Wir begrüßen die Einigung auf Europäischer Ebene zu Vereinfachungen im Rahmen des Omnibus-Pakets im Dezember 2025. Nun ist es entscheidend, die Richtlinien ohne nationale Zusatzregeln bürokratiearm umzusetzen und insbesondere mittelständische Unter-nehmen vor ausufernden Berichtspflichten in der Lieferkette zu schützen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Werkzeugindustrie e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überkreuzlebendnierenspende im TPG
Hinwirken auf eine Ermöglichung der Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
- Bereitgestellt von: DKMS Group gGmbH am 19.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überkreuzlebendnierenspende im TPG
Hinwirken auf eine Ermöglichung der Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
- Bereitgestellt von: DKMS Group gGmbH am 19.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überkreuzlebendnierenspende im TPG
Hinwirken auf eine Ermöglichung der Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland.
- Bereitgestellt von: DKMS Group gGmbH am 19.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 21/3619
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung von Konzepten zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Erdgas und Wasserstoff
Die sichere Versorgung mit Erdgas und zukünftig mit Wasserstoff bedarf angepasster gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. eine Aktualisierung der SOS-Verordnung genauso wie Konzepte zur Sicherstellung und zum Schutz der Gasinfrastruktur. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung von Konzepten zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Erdgas und Wasserstoff
Die sichere Versorgung mit Erdgas und zukünftig mit Wasserstoff bedarf angepasster gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. eine Aktualisierung der SOS-Verordnung genauso wie Konzepte zur Sicherstellung und zum Schutz der Gasinfrastruktur. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung von Konzepten zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Erdgas und Wasserstoff
Die sichere Versorgung mit Erdgas und zukünftig mit Wasserstoff bedarf angepasster gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. eine Aktualisierung der SOS-Verordnung genauso wie Konzepte zur Sicherstellung und zum Schutz der Gasinfrastruktur. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Gaspaket jetzt umsetzen: Wärmewende in Kommunen ermöglichen
Zeitnahe Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkt-Richtlinie zum Schutz der Bürger:innen sowie Einsparung von Kosten und Emissionen
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Smart Meter Rollouts
Derzeit wird diskutiert, ob ein vereinfachtes SMGW den Rollout beschleunigen kann. Eine solche Vereinfachung wird kritisch gesehen, da die Vorteile des derzeitigen Rollouts in der hohen Sicherheit und der Möglichkeit des Steuerns von großer Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sind. Deutschland liegt hierbei im europäischen Vergleich vorne, so dass jetzt alle Anstrengungen auf die Beschleunigung des Rollouts gelegt werden müssen. Die Beschleunigung kann unter anderem durch eine erweiterte Attraktivität der Bündelung erreicht werden. So sollte im § 6 MsbG auch die Sparte Wasser i.S.d. § 18 AVBWasserV aufgenommen werden. Außerdem sollte die Bündelung auch möglich sein, wenn diese nur alle Stromzähler einer Liegenschaft betrifft und nicht eine weitere Sparte nötig ist.
- Bereitgestellt von: Techem am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
20.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns gegen Sanktionen aus, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden. Die Karenzzeit mit Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr muss bestehen bleiben. Erwerbsaufnahme braucht verlässliche, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Eltern kleiner Kinder sollen Anspruch auf Beratung zu Arbeit und Qualifikation haben. Wir fordern den Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit. Die Regelbedarfe sind realitätsnah zu berechnen, um ein familiengerechtes Existenzminimum zu sichern. Zudem braucht es einen Umgangsmehrbedarf für Trennungsfamilien sowie die Berücksichtigung von Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 19.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 764/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze -
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BR-Drs. 764/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sachkundenachweis für zertifizierte Verwalter/innen
Einen echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter/innen einführen.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einzelfallprüfungen nach § 52 WHG statt pauschaler Verbote
Ein Teil der oberflächennahen Rohstofflagerstätten liegt in oder im Umfeld von Wasserschutzgebieten. § 52 WHG verpflichtet die Behörden ausdrücklich zu einer fallbezogenen Prüfung, in der der Gewässerschutz und die Belange der Rohstoffgewinnung gegeneinander abgewogen werden. In mehreren Bundesländern werden jedoch pauschale Verbote oder flächenhafte Ausschlüsse ausgesprochen, die die bundesrechtlich zwingend vorgesehene Abwägung vollständig verdrängen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, unverhältnismäßigen Beschränkungen, erheblichen Verfahrenshindernissen und zunehmenden Versorgungsengpässen. Eine bundesrechtskonforme, risikobasierte Anwendung des § 52 WHG ist daher unabdingbar, um den Schutz der Trinkwasserversorgung als auch die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BBodSchG: Rechtssichere Länderöffnungsklausel schaffen
Die bayerische Verfüllpraxis hat sich als fachlich anerkanntes, praxistaugliches System zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Verwertung mineralischer Bauabfälle bewährt. Zwar ermöglicht § 8 Abs. 8 BBodSchV formal länderspezifische Abweichungen, die Regelung ist jedoch ohne ausdrückliche Ermächtigung im BBodSchG verfassungsrechtlich zweifelhaft. Seit 2024 führt diese ungeklärte Rechtslage zu erheblicher Unsicherheit und stockendn Genehmigungsverfahren. Es bedarf daher einer klaren gesetzlichen Grundlage im BBodSchG, um den Ländern die erforderliche Regelungskompetenz rechtskonform zu übertragen und die Fortführung etablierter Verfüllkonzepte dauerhaft zu sichern. Dies dient sowohl der Rohstoff- und Bauwirtschaft als auch einer nachhaltigen Flächenentwicklung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
07.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der Brustkrebsversorgung
Stärkere pflegerische Mitwirkung in der Brustkrebsversorgung ermöglichen. Dafür klare gesetzgeberische, vergütungsbezogene und systemische Begrenzungen, die einer konsequenten Umsetzung im Weg stehen, reformieren.
- Bereitgestellt von: Novartis Pharma GmbH am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
11.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: