Stellungnahmen/Gutachten
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122 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (122)
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Zu Regelungsvorhaben:
Streichung § 87 AufenthG (Übermittlung an Ausländerbehörden)
Ersatzlose Streichung des §87 AufenthG, der die Übermittlungspflicht an Ausländerbehörden beinhaltet, da die geltende Übermittlungspflicht Menschen daran hindert, medizinische Versorgung aufzusuchen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aidshilfe am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewalthilfegesetz - Einrichtung eines Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Der djb begrüßt nicht nur ausdrücklich die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, sondern drängt auch auf eine rasche Verabschiedung. Das am 19. November 2024 veröffentlichte erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts alarmiert und gibt Anlass zu großer Besorgnis: 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft. Denn es ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Sofortiges Handeln ist zwingend erforderlich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Kinderschutzbund setzt sich politisch gegen Kinderarmut ein, sowohl im Bereich der bestehenden monetären Leistungssystems, bei der Infrastruktur für Kinder. Im Bereich der bestehenden monetären Leistungen fordert der Kinderschutzbund insbesondere armutsfeste Leistungshöhen der Bürgergeldregelsätze, eine Neuberechnung des sächlichen Existenzminimums für Kinder, eine große Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes sowieso eine Überführung von Kindern aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die regulären Leistungssysteme. Im Bereich der Infrastruktur fordert der Kinderschutzbund bessere und verbindliche bundesweite Standards, ein erhöhtes Engagement des Bundes zum Ausbau der Infrastruktur vor Ort, sowie bessere Zugänge zu den Leistungen für armutsbetroffene Kinder.
- Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 13.08.2024
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Adressatenkreis:
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09.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung einer Bezahlkarte im AsylbLG. Dem Kinderschutzbund...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration von Geflüchteten fördern
Für Personen, die eine Duldung haben, sollten die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt während einer Ausbildung weiter und damit praxisgerechter gefasst werden. Auch für die Beschäftigungsduldung sollten die tatbestandlich geforderten Integrationsleistungen so ausgestaltet sein, dass sie auch realistisch erbracht werden können. Im SGB I sollte geregelt werden, dass Leistungsträger Sprachmittlerinnen bzw. -mittler heranziehen können, soweit Berechtigte nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ein klar definierte und einheitlicher Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, sollte geschaffen werden. Maßnahmen zur Verzahnung von Fach- und Sprachlernen sollten weiter ausgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt nach dem AsylbLG. Die Kosten tragen die..., ...ihr Einkommen gemäß § 7 AsylbLG auf die Leistungen angerechnet..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des SGB II, des SGB..., ...existenzsichernden Leistungen nach dem AsylbLG oder dem SGB II. Zugleich..., ...Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II erfolgen.11..., ...erfolgt ein Wechsel vom AsylbLG ins SGB II. Dieser führt..., ...Zuständigkeit: Statt der nach § 10 AsylbLG zuständigen Leistungsbehörde..., ...die im Rechtskreis des AsylbLG nicht enthalten sind.13..., ...umgekehrt vom SGB II ins AsylbLG. 12 Ausführlich Deutscher..., ...Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG oder § 16d SGB II zu ..., ...Aufenthaltsstatus – Ansprüche nach dem AsylbLG.34 Die außerbetriebliche..., ...Grundleistungsbezug nach dem AsylbLG kann im erforderlich ..., ...Voraussetzungen des § 6 AsylbLG in Betracht kommen. Bei..., ...die Besonderheiten des AsylbLG zu berücksichtigen.41..., ...des SGB XII und nach dem AsylblG, ergänzend auch Sozialversicherungsleistungen..., ...Bedarfe nach § 6 Abs. 1 AsylbLG möglich. Hiervon können..., ...Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG sollten jedoch völker..., ...richtlinienkonforme Auslegung des § 6 AsylbLG), daneben sollten aber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Notfallreform)
Neben einer integrierten und interoperablen Leitstellenlandschaft mit bundesweit abgestimmten digitalisierten Schnittstellen und Qualitätsstandards soll auch eine verbindliche Integration europäischer NG112-Standards in das Notfallmanagement erreicht werden. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind umfassender zu nutzen. Zudem wird eine Verbesserung des Zugangs für Menschen in akuten psychischen Notlagen sowie von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz im Kontext der Notfallversorgung gefordert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...funktionieren. Nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII werden..., ...rechtlichen Regelungen in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII sind...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Terre des Hommes setzt sich dafür ein, dass bei den Verhandlungen zur Ausgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Kinderrechte explizit berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Terre des Hommes Deutschland e.V. am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU
Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 20.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unser Verband setzt sich für eine verantwortungsvolle und menschenrechtsbasierte Politik ein, die den Herausforderungen und Chancen der Einwanderungsgesellschaft gerecht wird. Wir fordern unter anderem: Abschaffung des deutschen Spracherfordernisses vor der Einreise im Familiennachzug, Priorisierung, Verkürzung, Digitalisierung und Transparenz der Visaverfahren im familiären Kontext, Einführung einer Kindergrundsicherung für alle Kinder unabhängig vom Aufenthaltsstatus, erleichterten Familiennachzug für ältere Familienmitglieder, ausreichende sozialrechtliche Möglichkeiten für eine Betreuung und Pflege über Grenzen hinweg, Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik, Entwicklung von diversitäts- und rassismuskritischen Standards in Bildung und Ausbildung, AGG-Reform.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...diskriminierenden Regelungen des AsylbLG für Kinder überwunden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bundesgesetzes zu inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (IKJHG)
Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 16.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungs- gesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einigungsvorschlag zur Kindergrundsicherung
Der djb fordert die Verbesserung der Existenzsicherung für Kinder noch in dieser Legislaturperiode, ohne dass dafür eine komplexe Systemumstellung notwendig ist. Ein Kindermindestsicherungsgesetz begleitet von weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen kann ein erster Schritt für ein einfaches Sozialrecht mit einer gerechten Grundsicherung für Kinder sein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sofortzuschlag für Kinder im AsylbLG sollte in einen Startchancenzuschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Betrifft die umfassende Reform des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes. Ziel ist es den Gesetzgeber dazu anzuhalten bei der Umsetzung der GEAS-Reform kinderrechtliche bzw. menschenrechtliche Standards einzuhalten. Gemeinsam mit anderen Organisationen wurde ein Rechtsgutachten zur GEAS-Reform in Auftrag gegeben, um die kinderrechtliche Perspektive bei der GEAS-Reform zu beleuchten. In dem Gutachten wird aufgezeigt, an welchen Stellen die Kinderrechte wie beachtet werden können und müssen. Dies kann die MdB's bei dem nationalen Gesetzgebungsverfahren unterstützen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgenommen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Betrifft die umfassende Reform des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes. Ziel ist es den Gesetzgeber dazu anzuhalten bei der Umsetzung der GEAS-Reform kinderrechtliche bzw. menschenrechtliche Standards einzuhalten. Gemeinsam mit anderen Organisationen wurde ein Rechtsgutachten zur GEAS-Reform in Auftrag gegeben, um die kinderrechtliche Perspektive bei der GEAS-Reform zu beleuchten. In dem Gutachten wird aufgezeigt, an welchen Stellen die Kinderrechte wie beachtet werden können und müssen. Dies kann die MdB's bei dem nationalen Gesetzgebungsverfahren unterstützen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgenommen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Geflüchtete im Kontext Arbeitsmarkt
Das Regelungsvorhaben ist eine Zusammenfassung der o. g. Regelungsvorhaben: 1. Zugang Geduldeter zu Aufenthaltstiteln verbessern 2. Abschaffung bzw. Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes 3. Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs für Geflüchtete in Duldung und Aufenthaltsgestattung 5. Abbau asyl- und aufenthaltsrechtlicher Wohnverpflichtungen
- Bereitgestellt von: Sächsischer Flüchtlingsrat e. V. am 26.04.2025
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Adressatenkreis:
-
27.01.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), der damit einhergehende..., .... Empfehlungen Das AsylbLG sollte abgeschafft werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diakonie setzt sich dafür ein, dass die medizinische Notfallversorgung verbessert wird und Patient:innen schneller in die richtige Versorgungsebene geführt werden.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 25 SGB XII und 6a AsylbLG (den sogenannten „Nothelferparagraphen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Arbeitspapier zur Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik erarbeitet, dessen Bausteine an zuständige Verhandelnden geschickt wurden. Diese wurden aufgefordert: 1. Integrationsangebote wie MBE, JMD und Integrationskurse auskömmlich zu finanzieren, 2. Wege der Arbeits- und Fachkräftemigration effizienter zu gestalten, 3. soziale Rechte für Eingewanderte fairer auszugestalten, 4. Gesundheitsversorgung für alle zu sichern, 5. an der Asylverfahrensberatung festzuhalten, 6. das Recht auf familiäres Zusammenleben zu achten, 7. rechtswidrige Zurückweisungen an Grenzen zu unterlassen, 8. Abschiebehaft humaner zu gestalten und 9. Schutzangebote für Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel auszubauen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zudem können nach § 6a AsylbLG sonstige Leistungen gewährt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel
Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
18.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG
Zukunftsweisende Modelle der Primärversorgung müssen interprofessionell, kooperativ und koordinierend ausgerichtet sein und neben gesundheitlicher Versorgung auch Prävention, Gesundheitsförderung, soziale Beratung und sozialräumliche Angebote vorhalten. Die Verbände der BAGFW weisen zudem darauf hin, dass die darin vorgesehenen Regelungsvorschläge mit den Maßnahmen, die im Rahmen des Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeitet wurden, zusammen gedacht und erste Maßnahmen bereits mit diesem Gesetz auf den Weg gebracht werden sollten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesundheitli-che Leistungen nach dem AsylbLG haben, einen gesicherten..., ... Eingefügt wird in § 4 AsylbLG ein neuer Absatz 2a: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der ambulanten Versorgung
Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesundheitli-che Leistungen nach dem AsylbLG haben, einen gesicherten..., ... Eingefügt wird in § 4 AsylbLG ein neuer Absatz 2a: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Humane und an menschenrechtlichen Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik
Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inklusiven Kinderschutz voranbringen und weiterentwickeln
Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bedarfe nach § 6 Abs. 1 AsylbLG möglich. Hiervon können..., ...Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG sollten jedoch völker..., ...richtlinienkonforme Auslegung des § 6 AsylbLG), daneben sollten aber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Sozialleistungen für von Menschenhandel betroffene Unionsbürger*innen
Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelung zum Non-Punishment Prinzip (§ 154c Abs. 2 StPO)
Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
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Zu Regelungsvorhaben: