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122 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (122)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zwar direkt vom Sozialhilfeträger..., ...Schmerzzustände (§§ 4,6 AsylbLG). Sobald sie sich an..., ...Nothelferparagrafen“ in § 6a AsylbLG ist eng, eine Behandlung..., ...Regelungskreise (Aufenthaltsgesetz, AsylbLG und SGB VII) vorgelegt30...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt nicht nur ausdrücklich die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, sondern drängt auch auf eine rasche Verabschiedung. Das am 19. November 2024 veröffentlichte erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts alarmiert und gibt Anlass zu großer Besorgnis: 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft. Denn es ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Sofortiges Handeln ist zwingend erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 22.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Kinderschutzbund setzt sich politisch gegen Kinderarmut ein, sowohl im Bereich der bestehenden monetären Leistungssystems, bei der Infrastruktur für Kinder. Im Bereich der bestehenden monetären Leistungen fordert der Kinderschutzbund insbesondere armutsfeste Leistungshöhen der Bürgergeldregelsätze, eine Neuberechnung des sächlichen Existenzminimums für Kinder, eine große Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes sowieso eine Überführung von Kindern aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die regulären Leistungssysteme. Im Bereich der Infrastruktur fordert der Kinderschutzbund bessere und verbindliche bundesweite Standards, ein erhöhtes Engagement des Bundes zum Ausbau der Infrastruktur vor Ort, sowie bessere Zugänge zu den Leistungen für armutsbetroffene Kinder.

    • Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 13.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 09.08.2024

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einführung einer Bezahlkarte im AsylbLG. Dem Kinderschutzbund...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt nach dem AsylbLG. Die Kosten tragen die..., ...ihr Einkommen gemäß § 7 AsylbLG auf die Leistungen angerechnet..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), des SGB II, des SGB..., ...existenzsichernden Leistungen nach dem AsylbLG oder dem SGB II. Zugleich..., ...Rechtskreiswechsel vom AsylbLG ins SGB II erfolgen.11..., ...erfolgt ein Wechsel vom AsylbLG ins SGB II. Dieser führt..., ...Zuständigkeit: Statt der nach § 10 AsylbLG zuständigen Leistungsbehörde..., ...die im Rechtskreis des AsylbLG nicht enthalten sind.13..., ...umgekehrt vom SGB II ins AsylbLG. 12 Ausführlich Deutscher..., ...Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG oder § 16d SGB II zu ..., ...Aufenthaltsstatus – Ansprüche nach dem AsylbLG.34 Die außerbetriebliche..., ...Grundleistungsbezug nach dem AsylbLG kann im erforderlich ..., ...Voraussetzungen des § 6 AsylbLG in Betracht kommen. Bei..., ...die Besonderheiten des AsylbLG zu berücksichtigen.41..., ...des SGB XII und nach dem AsylblG, ergänzend auch Sozialversicherungsleistungen..., ...Bedarfe nach § 6 Abs. 1 AsylbLG möglich. Hiervon können..., ...Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG sollten jedoch völker..., ...richtlinienkonforme Auslegung des § 6 AsylbLG), daneben sollten aber...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, ausdrücklich. Die Ausführungen sind, soweit sie Kritik beinhalten, als Anregungen zu verstehen, die der Verabschiedung des Gesetzes in der jetzigen Fassung nicht entgegenstehen. Einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode hat auch für den djb absolute Priorität, wenngleich insbesondere die Folgeänderungen im Aufenthaltsrecht aus Sicht des djb auch innerhalb der kurzen Zeit realisierbar und für einen vom Entwurf verfolgten umfassenden und intersektionalen Ansatz notwendig sind.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14025 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 24.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, selbst für die..., ...Kostentragung durch das AsylbLG, SGB XII oder SGB VIII...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...funktionieren. Nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII werden..., ...rechtlichen Regelungen in § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII sind...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 20.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...wurde (vgl. § 4 Abs. 4 AsylbLG-E), sind jedoch Kinder..., ...§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AsylbLG-E. Empfehlung: Um die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...diskriminierenden Regelungen des AsylbLG für Kinder überwunden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.

    • Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungs- gesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Behinderung, die unter § 1 AsylbLG fallen, weiterhin nicht..., ...Asylbewerberleistungsgesetzes. Das AsylbLG hält keine mit der Jugendhilfe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb fordert die Verbesserung der Existenzsicherung für Kinder noch in dieser Legislaturperiode, ohne dass dafür eine komplexe Systemumstellung notwendig ist. Ein Kindermindestsicherungsgesetz begleitet von weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen kann ein erster Schritt für ein einfaches Sozialrecht mit einer gerechten Grundsicherung für Kinder sein.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
    • Adressatenkreis:
      • 10.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sofortzuschlag für Kinder im AsylbLG sollte in einen Startchancenzuschlag...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgenommen werden. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgenommen werden. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), der damit einhergehende..., .... Empfehlungen  Das AsylbLG sollte abgeschafft werden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... § 25 SGB XII und 6a AsylbLG (den sogenannten „Nothelferparagraphen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zudem können nach § 6a AsylbLG sonstige Leistungen gewährt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesundheitli-che Leistungen nach dem AsylbLG haben, einen gesicherten..., ... Eingefügt wird in § 4 AsylbLG ein neuer Absatz 2a: ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesundheitli-che Leistungen nach dem AsylbLG haben, einen gesicherten..., ... Eingefügt wird in § 4 AsylbLG ein neuer Absatz 2a: ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines einheitlichen Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder mit Behinderungen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus zur Vermeidung von Entwicklungsrisiken, Schutzlücken und Teilhabebarrieren im Kinderschutz. Nach Einschätzung des Deutschen Vereins sollte die Vielfalt kindlicher Lebenslagen und Bedürfnisse im Kinderschutz besser berücksichtigt werden. Insbesondere die Umsetzung von Barrierefreiheit und den fachlichen Anforderungen durch das KJSG, die Weiterentwicklung von inklusiven Organisationsstrukturen sowie neue inklusive Angebote der Kinder und Jugendhilfe müssen weiter vorangebracht werden. Bund und Länder sind gefordert, gemeinsame tragfähige Regelungen zum Ausgleich entstehender Mehrkosten zu treffen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bedarfe nach § 6 Abs. 1 AsylbLG möglich. Hiervon können..., ...Ermessensentscheidung nach § 6 Abs. 1 AsylbLG sollten jedoch völker..., ...richtlinienkonforme Auslegung des § 6 AsylbLG), daneben sollten aber...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
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