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1.288 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.288)
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG, 2022)
Revision der Kostensenkungsmaßnahmen, die den Marktzugang innovativer Arzneimittel nachhaltig einschränken; Ziel ist es, strukturelle Änderungen des AMNOG wie die sogenannten Leitplanken und den Kombinationsabschlag zu streichen.
- Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
-
BT-Drs. 20/4086
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Um den Zugang von Patientinnen und Patienten zu pDL zu vereinfachen und die Gesundheitsversorgung in der Fläche abzusichern, sollten die Ausführungsbestimmungen und Vergütungspraxis angepasst werden, sodass derzeitige pDL auch unter Nutzung von Telepharmazie erbracht werden können. Bei der Einführung neuer Leistungen ist ein diskriminierendes Leistungsdesign zu verhindern.
- Bereitgestellt von: DCMS Service GmbH am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
-
12.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Systemischen Therapie
Ziel ist die gesetzgeberische Förderung der Systemischen Therapie als neue Therapieform in der ambulanten Psychotherapie.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)
Der vdek unterstützt die Bemühungen, die ein Funktionieren der Digitalstruktur im Gesundheitswesen sicherstellen. Kritisch betrachtet wird jedoch, dass die Digitalagentur bestimmte Aufgaben übernehmen soll, insbesondere die Entwicklung und das Betreiben von digitalen, versichertennahen Anwendungen. Diese Aufgaben sollten weiterhin bei der gesetzlichen Krankenversicherung und bei deren beauftragten Dienstleistern im Wettbewerb verbleiben. Der vdek fordert mehr direkte Beteiligung an allen wichtigen Entscheidungen, die unmittelbar zentrale Digitalisierungsprozesse der Krankenkassen betreffen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelungen zum Angebot von Präventionsmaßnahmen durch die Kassen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 428/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
-
BR-Drs. 428/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Früherkennung und Versorgung von Fettstoffwechselerkrankungen
Verbesserung der Früherkennung und Versorgung von Fettstoffwechselerkrankungen durch Einführung und Ausweitung von Früherkennungsuntersuchungen und Stärkung strukturierter Behandlungsprogramme (DMPs) zur gezielten Behandlung von Risikopatient:innen mit anhaltend hohen Cholesterinwerten im Zuge der vom Bundesministerium für Gesundheit geplanten Maßnahmen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Impulspapier HKE).
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 20.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung der Rechtsform gemeinnütziger Krankenhäuser in die Krankenhausreform
Einbeziehung gemeinnütziger Krankenhäuser in ihrer Rechtsform in die Gestaltung des Versorgungsmixes und entsprechend zwingend in die Krankenhausreform.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im GVSG erweiterte Primärversorgungskonzepte verankern, Beteiligung von Hebammen im G-BA etablieren
-Das im Entwurf vorgeschlagene Mitberatungsrecht für Hebammen im G-BA präzisieren, indem es um ein eigenständiges Antragsrecht für die maßgeblichen Berufsverbände der Hebammen in den sie betreffenden Bereichen erweitert wird. -Mittelfristig eine grundlegende Reform des G-BA, unter stärkerem Einbezug der Gesundheitsberufe und Patientenvertretung. -Für einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung neue Ansätze in der Versorgung und mehr Prävention im Gesetz verankern, Gesundheitsregionen und Optionen für Primärversorgungszentren etablieren. Dafür auch nicht-ärztliche Berufsgruppen wie Hebammen einplanen. -Reformen für bessere Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung in der Geburtshilfe, sowie sektorenübergreifende Versorgung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (u.a. KHVVG und KHAG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. In Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform und darüber hinaus sind folgende Maßnahmen notwendig: -Stärkung physiologische Geburt durch hebammengeleitete Geburtshilfe z.B. durch flächendeckende Einführung von Hebammenkreißsälen, Kompetenzerweiterungen für Hebammen, eigene Leistungsgruppe Hebammengeleitete Geburt -Verbindliche Personalbemessung u.a. zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung Leistungsgruppe Geburt -Bestehende Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen -Ausnahme der Geburtshilfe von Mindestvorhaltezahlen und Anpassung Anfahrtszeiten -Tatsächliche Bedarfsplanung; Vorhaltevergütung unabhängig von Fallzahlen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
Neugestaltung des Rettungsdienstes und der Reform der Notfallversorgung mit dem Ziel, die Kompetenzen im Rettungsdienst zu steigern, Doppelstrukturen abzubauen und Bagatelleinsätze zu verringern.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG) -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Der BVHNO setzt sich für die vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) ein. Als sofortige Übergangsmaßnahmen schließt der BVHNO sich den Forderungen des SpiFa an, welche da sind: 1. Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen 2. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen 3. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Der BVHNO setzt sich für die vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) ein. Als sofortige Übergangsmaßnahmen schließt der BVHNO sich den Forderungen des SpiFa an, welche da sind: 1. Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen 2. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen 3. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
10.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG
Mit Blick auf die in der Gesundheitspolitik breit diskutierte Rolle von Investoren als Träger von Versorgungsstrukturen positionieren wir uns kritisch zu der stetig steigenden Anzahl von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren im zahnmedizinischen Bereich. Insbesondere sehen wir auch kritische Auswirkungen auf die zahntechnische Versorgung in Deutschland. Speziell im Fokus in dem vorliegenden Verfahren sind für uns im Entwurf Art. 1 Nr. 11 a GVSG (vorgesehene Änderung in § 95 SGB V) mit der darin getroffenen Regelung zu Medizinischen Versorgungszentren. Es werden stärkere Regulierungsmaßnahmen zum Bereich der investorenbetriebenen zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren (iZ-MVZ) gefordert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Referentenentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)
Gefordert wird eine Harmonisierung mit dem Krankenhaustransparenzgesetz und eine Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder. Datenschutz, Pseudonymisierung und die Beteiligung relevanter Institutionen wie Landesbehörden und Vertrauensstellen müssen präziser definiert werden. Für eine effektive Umsetzung des Gesetzes ist es notwendig, dass Maßnahmen wie die Entwicklung und Implementierung geeigneter DRG-Grouper und Instrumente zur Erfassung und Lenkung von Daten zeitnah erfolgen. Die Industrie als Bereitstellerin für die umzusetzenden Lösungen ist einzubeziehen. Es muss eine Klarstellung bei Mindestvorhaltezahlen mit den bereits existierenden Mindestmengenregelungen gemäß der Mindestmengenverordnung (Mm-RL) erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Streichung der AMNOG-Leitplanken
Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien, insb. für seltene Erkrankungen, zu ermöglichen, sollen die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Strukturelle Verbesserung der Schlaganfallnachsorge
Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Vor dem Hintergrund des medizinischen und technologischen Fortschritts, der seit Jahren die Ambulantisierung der medizinischen Versorgung beschleunigt, muss der Gesetzgeber ein erhebliches Interesse daran haben, die Attraktivität der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzt*innen zu erhöhen, um zukünftig die Versorgungssicherheit in der ambulanten Versorgung im Sinne der Patient*innen aufrechtzuerhalten. Der BVKJ sieht dabei im Hinblick auf die Einzelnormen zur Entbudgetierung, der Pauschalisierung, dem Bonus in der hauarztzentrierten Versorgung sowie der Stellung der Selbstverwaltung noch zwingenden Änderungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) am 14.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Folgende wesentliche Ziele werden zu diesem Vorhaben verfolgt: - Umsetzung eines Bonus für HZV-Versicherte nach § 65a SGB V (Bonus HZV), - Einführung einer jahresbezogene Versorgungspauschale für die Versorgung chronisch Kranker und Vorhaltepauschale nach § 87 Abs. 2b Sätze 5 ff. und § 87 Abs. 2n SGB V, - Wegfall der mengenbegrenzenden und honorarmindernden Regelungen bei der Honorarverteilung im hausärztlichen Bereich (Entbudgetierung) nach § 87a Abs. 3c i. V. m. § 87b Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz SGB V, - keine Beteiligung der Länder in den Zulassungsausschüssen nach § 96 Abs. 2a SGB V, - Einführung einer Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b Abs. 2 SGB V
- Bereitgestellt von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 13.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: