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112 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StVO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (112)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass das teleoperierte Fahren nicht als Brückentechnologie zum autonomen Fahren definiert wird, sondern der Rechtsrahmen so weiterentwickelt wird, dass beide Technologien komplementär genutzt werden können. Zudem sollte neben dem Halter die Rolle des Betreibers eingeführt werden. Schließlich sollte der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass keine Einzelgenehmigungen erforderlich sind, sondern die Möglichkeit einer Typgenehmigung eröffnet wird.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...relevante Vorschriften der StVO sollten im Übrigen auch..., ...relevanten Vorschriften der StVO für den Betrieb von ferngelenkten..., ...Einhaltung von § 15 Satz 2 StVO (Warndreieck), § 22 StVO..., ...Ladungssicherung), § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO (Vermummungsverbot) und..., ...relevante Vorschriften der StVO sollte im Übrigen auch ..., ...Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 StVO erforderlich sind, was ..., ...voraussetzenden Regelungen der StVO bei Fernlenkbetrieb vorzusehen..., ...StVG auch Vorschriften der StVO für die Zwecke der Erprobung..., ...gewährt werden können. Die StVO wurde auf Grundlage von..., ...Einige Vorschriften der StVO gehen (indirekt) von der..., ...das Verhaltensrecht der StVO praktisch umgesetzt werden..., ...Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 StVO erforderlich sind, was ..., ...relevanter Regelungen der StVO für den Betrieb von ferngelenkten..., ...Einhaltung von § 15 Satz 2 StVO (Warndreieck), § 22 StVO..., ...Ladungssicherung), § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO (Vermummungsverbot) und § 34 Absatz 1 StVO (Maßnahmen zur Verkehrssicherung..., ...StVG auch Vorschriften der StVO für die Zwecke der Erprobung..., ...gewährt werden können. Die StVO wurde auf Grundlage von..., ...verhaltensrechtlichen Regelungen der StVO in Bezug auf ferngelenkte..., ..., dass Vorschriften der StVO, die sich an die das Kraftfahrzeug...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Einordnung von S-Pedelecs als Kraftfahrzeuge soll beibehalten werden. Die Einführung eines allgemeinen und eindeutigen Zusatzzeichens soll vorgenommen werden, um Flächen des Radverkehrs für S-Pedelecs freigeben oder sperren zu können. Der Bund wird aufgefordert, bestimmte Kriterien für die Freigabe von Flächen für S-Pedelecs festzulegen, um länderspezifische Unterschiede zu vermeiden. Landwirtschaftliche Wege, die für den Radverkehr freigegeben sind, sollten generell auch für S-Pedelecs freigegeben werden. Waldwege sollten hingegen nicht generell für S-Pedelecs freigegeben werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 15.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straßenverkehrsordnung (StVO) noch im Katalog der Verkehrszeichen..., ...Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) können auch nicht in der StVO vorgesehene Zusatzzeichen..., ...eigenen Zusatzzeichens in die StVO bzw. den VZKat. Zu 3. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) regelt Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), darunter auch von Bolt betriebene “E-Scooter”, in Deutschland. Das BMV hat im Sommer 2025 einen Entwurf für eine Anpassung der eKFV vorgelegt. Darin wird u.a. geregelt, dass für geteilte E-Scooter zukünftig grundsätzlich eine Sondernutzungspflicht gilt und zudem das Abstellen nur noch ausschließlich an festen Abstellorten gestattet wäre. Bolt hat das Ziel, dass Städte und Kommunen auch zukünftig selber entscheiden können, ob E-Scooter Sondernutzung oder Gemeingebrauch sind und ob das Parken der E-Scooter sowohl im Free-Float als auch im stationsbasierten Betrieb zulässig ist oder nicht.

    • Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf zur Änderung der StVO lehnt der Branchenverband..., ...Formulierungsvorschlag Ziffer (4b) zu §12 StVO stellt zum einen ein de-facto-Verbot..., ...zulässiges Parken im Sinne der StVO gelten. Die Folge: Eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für einen beschleunigten und vereinfachten Mobilfunk- und Festnetzausbau ein. Entsprechende Maßnahmen dafür können in den Bauordnungen der Bundesländer umgesetzt werden. Wichtig ist hier auch die Umsetzung des Bund-Länder-Paktes von November 2023, in dem u. a. die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Mobilfunkmasten vereinbart wurde. Auf Bundesebene plädieren wir bspw. für die Einführung eines Liegenschaftsatlasses (Mitnutzung öffentlicher Liegenschaften für Mobilfunkbetreiber). Wir schlagen vor, dass alle Grundstücke oder Gebäude im Eigentum von Bund, Ländern und Kommunen gemeldet werden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (VAO) gem. § 45 Abs. 6 StVO bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden..., ...VAO) i.S.d. § 45 Abs. 6 StVO mehr notwendig sein (Absperrung..., ...Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO aufgenommen werden. Damit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.

    • Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 12.08.2025

      • 01.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassung von § 12 Absatz 4b StVO „§4(b) Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge..., ...Umsetzung von § 12 Absatz 4b StVO, um Kommunen ausreichend..., ...Entwurf (§ 12 Absatz 4b StVO) Der pauschale Ansatz, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...zusammenhängender Änderung der StVO) vom Bundesrat gestoppt..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...zusammenhängender Änderung der StVO) vom Bundesrat gestoppt..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Änderung des KSG sieht fortan die Betrachtung der Klimaschutzziele über alle Sektoren vor. Trotz der dann faktischen Auflösung der einzelnen Sektorziele im nationalen Recht bleiben auf europäischer Ebene über den ESR-Mechanismus weiterhin sektorale Minderungsziele bestehen und verlangen auch vom Verkehrssektor weitere und zügige Emissionsminderungen. Aus Sicht des ADAC muss die Bezahlbarkeit von Mobilität und Teilhabe für alle gewährleistet bleiben. Darüber hinaus sind zusätzliche Impulse aus Politik und Wirtschaft bei Antriebs- und Energiewende erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8290 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
      2. BT-Drs. 20/8670 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes - Drucksache 20/8290 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
      3. BT-Drs. 20/11183 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8290, 20/8670 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...zusammenhängender Änderung der StVO) vom Bundesrat gestoppt..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) stellt diesbezüglich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC bewertet die Risiken der Cannabislegalisierung auf die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und fordert eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken und die Prüfung der Geeignetheit alternativer Testverfahren. Der ADAC bewertet die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr im Hinblick auf Cannabis. Das betrifft u.a. die Thematik Grenzwerterhöhung, Mischkonsum bzw. Alkoholverbot bei Mischkonsum, Forschungsbedarf, neue Messmethoden sowie Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und zugleich bei den Sanktionierungen den Einzelfall angemessen berücksichtigen zu können.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11666 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
      2. BT-Drs. 20/11370 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...zusammenhängender Änderung der StVO) vom Bundesrat gestoppt..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...zusammenhängender Änderung der StVO) vom Bundesrat gestoppt..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...zusammenhängender Änderung der StVO) vom Bundesrat gestoppt..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede. Regelungen für das Abstellen von EKf auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sollten nicht dazu führen, das bestehende und künftige Angebot einzuschränken, welches Verbrauchern nachhaltig eine gesteigerte Mobilität ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: MSLGROUP Germany GmbH am 02.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... von § 12 Absatz 4b‬ ‭ StVO, um Kommunen ausreichend..., ...Entwurf (§ 12 Absatz 4b StVO)‬ ‭ Der‬‭ pauschale‬‭ ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Deutschland hat mit einem innovativen Rechtsrahmen die Chance eröffnet, autonome Mobilität in den Regelbetrieb zu überführen und weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen. Nun gilt es, die Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass die Einführung und Skalierung in Deutschland beschleunigt wird. Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, die internationale Harmonisierung der Gesetzgebung voranzutreiben, die Betriebserlaubnis über die Bundesländer hinweg zu vereinheitlichen, die kommerzielle Erprobung zu ermöglichen und den verhaltensrechtlichen Rahmen (Warndreieck aufstellen etc.) für fahrerlose Fahrzeuge anzupassen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.10.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Straßenverkehrsgesetz StVO Straßenverkehrs-Ordnung..., ...auch das Verhaltensrecht (StVO in Deutschland) für einen..., ...Dies betrifft u. a. ■ §9 StVO Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren (Einweiser) ■ §15 StVO Liegenbleiben von Fahrzeugen (Warndreieck) ■ §22 StVO Ladungssicherung ■ §21 StVO Kindersitz / Rückhalteeinrichtungen ■ §34 StVO Unfall / Verkehrssicherung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Schaffung dieses Rechtsrahmen soll unterstützt werden. Es soll aber verhindert werden, dass bestimmte Technologien und Lösungen vorgeschrieben werden. Der VDA setzt sich dafür ein, dass - Anforderungen an fernlenkende Person gelockert werden; - Fahrzeuge nicht nur einzeln, sondern über ein Typgenehmigungsverfahren zugelassen werden können; - der Leitstand gesondert zugelassen werden kann; - konkretere Hinweise zur praktischen Umsetzung eingefügt werden; - der Geltungsbereich auf mehr Fahrzeug-Klassen ausgeweitet wird.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 27.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf einer VO über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kfz mit ferngelenkter Fahrfunktion (StVFernLV)
    • Adressatenkreis:
      • 10.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...relevanter Regelungen der StVO für den Betrieb von ferngelenkten..., ...Einhaltung von § 15 Satz 2 StVO (Warndreieck), § 22 StVO..., ...cherung), § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO (Vermummungsverbot) und § 34 Absatz 1 StVO (Maßnahmen zur Verkehrssicherung..., ...Einige Vorschriften der StVO gehen (indirekt) von der..., ...das Verhaltensrecht der StVO praktisch umgesetzt werden..., ...Ausnahmen nach § 46 Abs. 2 StVO erforderlich sind, was ..., ...relevanter Regelungen der StVO für den Betrieb von ferngelenkten..., ...Einhaltung von § 15 Satz 2 StVO (Warndreieck), § 22 StVO..., ...), § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO (Vermummungsverbot) und § 34 Absatz 1 StVO (Maßnahmen zur Verkehrssiche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom fordert die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren in Deutschland, um insbesondere den schnellen Ausbau digitaler Infrastrukturen wie Telekommunikationsnetze und Rechenzentren zu ermöglichen. Dazu gehören ein beschleunigtes Fast-Track-Verfahren für Bebauungspläne, die Anpassung technischer und brandschutzrechtlicher Vorgaben, Sonderregelungen und Erleichterungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Einführung einheitlicher digitaler Antragsprozesse. Ziel ist es, bürokratische Hürden konsequent abzubauen, Verfahren zu verkürzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Digitalstandorts Deutschland zu sichern.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 17.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (VAO) gem. § 45 Abs. 6 StVO bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden..., ...VAO i. S. d. § 45 Abs. 6 StVO mehr notwendig sein (Absperrung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...über das hinaus, was § 1 StVO sowieso von allen Verkehrsteilnehmenden..., ...tatsächlich-öffentlich), gilt dort die StVO. § 1 Ab-satz 2 StVO lautet...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Strategie soll die Verkehrsverhältnisse für zu Fuß Gehende in Deutschland verbessern, indem die Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs als Teil einer modernen Mobilität gestärkt wird. Der Stellenwert des Fußverkehrs soll neu vermessen und Ländern und Kommunen soll Orientierungshilfe bei der fußgängergerechten Gestaltung ihrer Verkehrssysteme gegeben werden. Damit wird der Bund einen koordinierenden Beitrag leisten und zwar auf der rahmengebenden gesetzlichen Ebene, im Bereich der investiven und nicht-investiven Förderung sowie mittels organisatorischer und vernetzender Aktivitäten.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 12.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Nationale Fußverkehrsstrategie der Bundesregierung
    • Adressatenkreis:
      • 12.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ansätze in der aktuellen StVO-Änderung hinaus (angemessene..., ...Fußverkehrs. § 3 Abs. 2a) StVO sollte zum Schutz älterer..., ... von Kindern sollte die StVO die Einrichtung von Schulstraßen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom begrüßt die Novelle grundsätzlich, weißt allerdings auf die Risiken des geplanten Parkverbots für nicht-stationsbasierte Sharing-Fahrräder und E-Scooter hin und setzt sich dafür ein, dass der Entwurf entsprechend angepasst wird.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 28.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektrokleinstfahrzeugen in §12 Abs. 4b StVO ist äußerst kritisch zu..., ...geplante Anpassung des §12 StVO würde den Kommunen diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet in § 9 Abs. 1 die Bundesregierung, spätestens zwölf Kalendermonate nach Beginn einer Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Darin legt die Bundesregierung fest, welche Maßnahmen sie in den einzelnen Sektoren sowie sektorübergreifend zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele ergreifen wird. Den Klimazielen zufolge ist Deutschland verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 20.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und der damit verbundenen StVO-Novelle mehr Handlungsspielräume..., ...schützt.  Überarbeitung der StVO zur Anordnung von Tempo...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Ergebnisse des BLFA-StVO am 7. März, bei dem eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zweck der Einflussnahme ist eine gesetzliche Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll, sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientiert und nicht das Mitführen unnötiger oder den tatsächlichen Anforderungen im Pannenhilfsfall nicht genügender Ausrüstungsgegenstände erfordert, da dies zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge führt.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...13422:2020 (Zeichen 610 StVO) diverse Klassen wie Formklasse...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...jüngste Reform von StVG und StVO ist ein Anfang....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...jüngste Reform von StVG und StVO ist ein Anfang....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straßenverkehrsordnung (StVO) als auch in der eKFV. Diese sollen nun in die StVO überführt werden. Die Bußgeldvorschriften...
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