Stellungnahmen/Gutachten
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415 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (415)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen im strafrechtlichen Umgang mit K.-o.-Mittel und sexualisierte Gewalt
Der djb hat ein Policy Paper zum strafrechtlichen Umgang mit der Verabreichung von bewusstseinsverändernden Mitteln, wie beispielsweise K.-o.-Mitteln, im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen veröffentlicht. In seinem Policy Paper zeigt der djb auf, wie solche Taten strafrechtlich eingeordnet werden und wo diesbezüglich noch Regelungslücken bestehen. Der djb weist dabei auf ein Phänomen erschreckenden Ausmaßes hin: Die Verabreichung von K.-o.-Mitteln, um sexualisierte Gewalt zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fällen findet § 177 Abs. 2 StGB Anwendung. § 177 Abs. 2 StGB stellt Verhaltensweisen..., ...kann (§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und Fälle, in denen die..., .... 8 Nr. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe..., ...verwendet. § 177 Abs. 8 StGB erfasst die Verwendung ..., ...vergleichbar, wie § 224 StGB veranschaulicht, der den..., .... v. § 177 Abs. 7 Nr. 3 StGB oder in die Gefahr des ..., ... Betroffenen ist § 201a StGB, welcher das unbefugte ..., ...dass § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht greift. Dies ist ..., ... gelöst hat. 3. § 184a StGB Auch § 184a S. 1 1. Alt. StGB, der das Verbreiten gewaltpornographischer..., ... und 184c StGB zeigen sich deutliche rechtliche..., ... 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von..., ...nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Betracht. Auch eine ..., ... StGB erfasst nicht das spezifische..., .... v. § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB bewertet wird, wenn die..., .... 5 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2 StGB) oder wenn ihr dies im ..., .... V. § 138 StGB, Nichtanzeige geplanter..., ... Abs. 1 StGB ist vor diesem Hintergrund..., ..., StGB § 177 Rn. 15; Lackner/Kühl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die geplante Strafverschärfung bei Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weitere dem Gemeinwohl dienende Personen aus. Stattdessen fordert er gezielte präventive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung, um den Schutz dieser Berufsgruppen nachhaltig zu gewährleisten. Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch seien nicht erforderlich und hätten keine nachweisbare Wirkung. Der DAV plädiert dafür, die bestehenden Regelungen beizubehalten und die Ursachen der zunehmenden Gewalt gegen Einsatzkräfte auf anderen Wegen anzugehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestehenden § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB, durch welche zunächst ..., ...der § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB um ein Regelbeispiel für..., ...die in den §§ 113 – 115 StGB betreffenden Personen zu..., ..., zwei Vorschriften des StGB anzupassen. Zunächst soll der § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ergänzt werden. Diese Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB um ein weiteres Regelbeispiel..., ...Personenkreises der §§ 113, 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB a. Regelungsbedürftigkeit..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB geht über eine bloße Signalwirkung..., ...Tatbeständen der §§ 113, 114, 115 StGB aufgrund des § 46 Abs. 3 StGB ausscheidet. Der Grundgedanke..., ...in den §§ 113, 114, 115 StGB genannte Personengruppe..., ...Mindeststrafe des § 114 StGB ist nicht nur höher als..., ...Mindeststrafe der §§ 113, 114, 115 StGB. c. Bestimmtheitsgebot..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB würde zudem den Ermessensspielraum..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB Nicht nur die ansteigenden..., ...schweren Fälle des § 113 StGB dürfte jedoch in der Praxis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die missbräuchliche Nutzung von Drohnen über kritischer Infrastruktur als Straftat in das StGB aufgenommen wird, sodass eine Legalitätsverpflichtung für Strafverfolgungsbehörden entsteht.
- Bereitgestellt von: RWE am 06.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Zwar fühlt man sich im..., ...würde. • Nötigung (§ 240 StGB): Wer eine Drohne über ..., ...öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB): Es wäre naheliegend, ..., ... und Luftverkehr (§ 315 StGB) / Gefährlicher Eingriff..., ... Straßenverkehr (§ 315b StGB): Hier hat die Polizei ..., ...Nachstellung/Stalking (§ 238 StGB): Das Verfolgen von Personen..., ...Körperverletzung (§ 223 StGB), schwere Körperverletzung (§ 224 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Kommt es zu Körperverletzung..., ...Sachbeschädigung nach § 303 StGB erfüllen. Eine praxistaugliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt, dass sich das BMJV mit diesem Entwurf der strafrechtlichen Regelungslücke in Bezug auf sogenanntes Spiking, die „Verabreichung von K.-o.-Tropfen“, annimmt, fordert jedoch weitere flankiere Maßnahmen zur umfassenden und effektiven strafrechtlichen Erfassung dieser Handlungen. Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übergriffs (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und des Raubes (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB), die derzeit die Verwendung..., ... des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB einstufte.[3] Die im..., ...201a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 4 StGB. Darüber hinaus sollte ..., ...Abs. 1 und § 201a Abs. 1 StGB in einem einheitlichen,..., ...denen der §§ 184b, 184c StGB zu harmonisieren. ..., ...Erweiterung des § 138 Abs. 1 StGB welche die Nichtanzeige..., ...Abs. 5, 7 und 8 sowie 178 StGB unter Strafe stellt. ..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB erforderlich. Dieser regelt..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB vorzunehmen. Die in § 177 Abs. 6 StGB normierte Vergewaltigung..., ...Übergriff in § 177 Abs. 1 und 2 StGB ist ein Vergehen, eine ..., ...Grunddelikts gem. § 78 Abs. 4 StGB, womit in diesen Fällen..., ... gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB gilt. Eine Änderung der..., ...12.12.2025). [8] Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 177 ..., ...“ vollständig aus § 177 StGB zu streichen. [10] Vgl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hatte sich bereits zum Gesetzesentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 21/551) mit Stellungnahme 22/2025 ablehnend geäußert. Der vorliegende Referentenentwurf, in welchem die Qualifikation (noch) weiter gefasst wird, wird ebenfalls kritisch gesehen. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung der Qualifikation. Dem strafrechtlichen Unwert und Schuldgehalt der Verwendung von K.o.-Tropfen kann – wie auch der BGH betont – adäquat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden; tat- und schuldangemessene Strafen sind bereits jetzt möglich. Der DAV regt stattdessen an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Qualifikation des § 177 StGB – dort Abs. 8 – und § 250 StGB – dort Abs. 2 – aufzunehmen..., ...jeweils – in § 177 Abs. 8 StGB sowie § 250 Abs. 2 StGB..., ...K.-o.-Mitteln iRd § 177 StGB erfasst die Änderung auch..., ...§ 177 Abs. 7 als auch 8 StGB dieselbe ist und die Tatgerichte..., ...Vergewaltigung iSd § 177 Abs. 6 StGB intendiert sein muss und..., ... 177 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB. Dies sollte bei sämtlichen..., ... bei § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) – es ist insofern keine..., ... auf § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB Bezug genommen wird, überzeugt..., ...§ 224 Absatz 1 Nummer 1 StGB (‚Gift und andere gesundheitsschädliche..., ...Selbstbestimmung (13. Abschnitt des StGB) bzw. Eigentum (19. Abschnitt des StGB) die bestimmenden Rechtsgüter..., ...unter Verweis auf § 224 StGB). Wenn in der Begründung..., ... iRd § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfassten weiteren, denkbaren..., ...tatbestandsmäßig iRd § 177 und § 250 StGB sein sollen: Bakterien,..., ... iRd § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB, beschränkt sich – auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatzkräften
Den Änderungsvorschlägen wird zugestimmt, damit Einsatzkräfte sowie Personen, welche sonstige dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten ausüben, wie Ärztinnen und Ärzte, besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.10.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 Artikel 1 Nummer 6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 3. Ergänzende Maßnahmen..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB. Danach ist es bei der ..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ... in § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB an die dringenden gesellschaftlichen..., ... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Die Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ...6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Ebenso ist es vor dem..., ...Überfälle, auf die in §§ 113 StGB und § 115 StGB genannten..., ...in § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB unterstreicht dies und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
§ 108e StGB zur Mandatsträgerbestechung als Reaktion auf die Maskenaffäre verbessern
Korruptionsskandale wie die Masken- und die Aserbaidschanaffäre haben die Schwachstellen des bisherigen Rechts zur Mandatsträgerbestechung offengelegt. Die entgeltliche Vertretung von Interessen ist zwar bereits nach geltendem Recht gemäß § 108e des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „bei der Wahrnehmung des Mandats“ erfolgt. Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit sind damit aber selbst dann nicht von § 108e StGB erfasst, wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt. Die Neuregelung soll gerade dieses ebenfalls strafwürdige Verhalten erfassen und damit auch zur Erreichung des in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen festgelegten Nachhaltigkeitsziels der Bekämpfung von Korruption in allen Formen beitragen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.01.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ehrenamtlich tätige Personen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedenen Bereichen Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen wahrnehmen, sollen vor Übergriffen besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.08.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB ein (A.) und führen sodann zu § 113 Abs. 2 StGB-E aus (B.). A. Zur Änderung des § 46 Abs. 2 StGB Zunächst handelt es sich..., ...Änderung des § 46 Abs. 2 StGB greift damit – ohne dass..., ...Anforderungen des § 46 Abs. 1 StGB. Da die Auf-zählung in ..., ...Formulierung des § 46 Abs. 2 StGB-E mit dem Wort „auch“ zum..., ... Gehalt des § 46 Abs. 1 StGB in den Abs. 2 des § 46 ..., ...Wortlaut des § 46 Abs. 2 StGB-E und seine neue Systematik..., ...Neufassung des § 46 Abs. 2 StGB hält er für dringend geboten..., ...Ände-rung des § 113 Abs. 2 StGB ab. Einer solchen Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB den Regelbeispielen des..., ... nach § 224 Abs.1 Nr. 3 StGB gegeben sein dürfte. Die..., ... Abs.1, 224 Abs.1 Nr. 3 StGB wäre zu schreiben: §§ 113..., ...§ 113 Abs. 2 StGB-E soll nach der Gesetzesbegründung..., ...schwerer Fall des § 113 StGB ausgestaltet. Zwar verweist § 114 Abs. 2 StGB auf ebenjene besonders ..., ... dem § 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E die Strafzumessung nur des § 113 Abs. 1 StGB bestimmt. Die Folge: Die..., ... bedrohten § 114 Abs. 1 StGB zu be-reinigen. Es drohen..., ...Abs. 2, 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E rechtfertigen eine neue...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verkehrsunfallflucht mit Sachschäden zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahnden
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass § 142 StGB auf Unfälle mit Personenschäden beschränkt wird. Bei reinen Sachschäden soll eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen und als alternative zur ausschließlichen Wartepflicht eine Meldestelle und eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden. Möglichkeit der tätigen Reue im Ordnungswidrigkeitenrecht.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
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Adressatenkreis:
-
11.11.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...möglichen Änderung des § 142 StGB – Herabstufung der Unfallflucht..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB Der ADAC e.V. ist ein ..., ... Beschränkung des § 142 StGB auf Unfallfluchten nach..., ...Nebenfolgen der §§69, 69a StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 2/3 23.05.2023 2. Ahndung..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 3/3 23.05.2023 kein Offizialdelikt..., ...Sachschaden eine Straftat im StGB bleibt oder zukünftig eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle SG hierzu]
- OWiG 1968 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- BJagdG [alle SG hierzu]
- BWildSchV [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle SG hierzu]
- PflSchG 2012 [alle SG hierzu]
- ChemG [alle SG hierzu]
- ChemSanktionsV [alle SG hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle SG hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle SG hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle SG hierzu]
- ChemBiozidDV [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafgesetzbuches (§§ 324 bis 330d StGB) sollen – bis auf § 330a StGB – geändert werden. Gleiches..., ... §§ 309, 311, 312, 314a StGB. Als neuer Tatbestand soll § 327a StGB eingeführt werden, der ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB „koppelt“. Mit Verweis ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB beschränkt – z. B. wie ..., ...vom Tatbestand des § 324 StGB (Gewässerverunreinigung) und des § 324a StGB (Bodenverunreinigung) erfasst..., ...Luftverunreinigung (§ 325 StGB) und das Verursachen von Lärm (§ 325a StGB) wird die Privilegierung..., ...des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB (Drohung, Bestechung oder..., ... des Strafgesetzbuches (StGB), Ordnungswidrigkeitengesetzes..., ...insbesondere der §§ 324 ff. StGB vornehmlich als „Eignungsdelikte..., ...in §§ 324a, 325 und 326 StGB-E. § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E definiert das „Ökosystem..., ...übernimmt § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E die in Erwägungsgrund..., ...von der in § 326 Abs. 1 StGB beschriebenen Gefährlichkeit..., ... des § 330 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegeben ist, nicht auf..., ...Grundtatbestände der §§ 324 ff. StGB-E eine „erhebliche Schädigung..., ...Qualifikationstatbestand des § 330 Abs. 2 StGB-E weitere unbestimmte Rechtsbegriffe...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verschärfung strafrechtliche Regelung zum Schuttz von dem Gemeinwohl dienenden Personen
Ausweitung des Schutzes strafrechtlicher Vorschriften auf alle Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten, Stärkung der Ermittlungsbehörden, keine Änderung beim Familienachzug, beim Ausweisungsrecht, Abwägung zwischen Gefahrenabwehr und Bleiberechtsinteressen wahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Das Strafgesetzbuch (StGB) trägt durch eigene Vorschriften..., ...Einzelnen I. Änderungen im StGB § 46 StGB: Strafzumessung..., ...die nach § 113 und § 114 StGB strafbar sind, erhöht werden..., ... Erhöhung wird in § 115 StGB-E und im neuen § 116 StGB-E..., ... sollte daher statt das StGB erneut „nachzuschärfen“..., ...angegangen werden. § 116 StGB (Geschützter Personenkreis) § 116 Abs. 1 Nr. 1 StGB soll die bisher gem. 115..., ...Begründung für § 115 Abs. 3 StGB war, dass die dort Genannten..., ...Regelung in § 116 Abs. 1 Nr. 1 StGB-E herausgenom-men, da sie..., ...neuen § 116 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E subsumiert werden können. § 116 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E stellt Angriffe auf Angehörige..., ...sich § 116 Abs. 1 Nr. 2 StGB-E damit, dass Angehörige..., ...wie in § 116 Abs. 1 Nr. 1 StGB-E Tätigkeiten, bei denen..., ...Die Überschrift des § 116 StGB-E legt nahe, dass alle ..., ...in § 116 Absatz 1 Nr. 1 StGB ein „insbesondere“ einzufü-gen..., ...neue Tatbestand des § 116 StGB-E soll auch im Rahmen der..., ...nach den §§ 113 bis 116 StGB-E ergänzt werden. Diese..., ...Strafrahmens in § 113 ff. StGB und der inhaltlichen Ausweitung in § 116 StGB in Kombination mit den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung zur gesetzlichen Verankerung von "Nur Ja heißt Ja!"
Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... I. § 177 Abs. 1 und 2 StGB – derzeitige Rechtslage..., ...2] Nach § 177 Abs. 1 StGB stellt eine sexuelle Handlung..., ...Tatperson.[3] § 177 Abs. 2 StGB enumeriert darüber hinaus..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB nicht den völkerrechtlichen..., ... des § 177 Abs. 1 und 2 StGB einige Fallkonstellationen..., ...unter § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB subsumiert werden; so war..., ...regelmäßig § 177 Abs. 1 StGB angewendet, was häufig ..., ... Bezug auf § 177 Abs. 2 StGB stellt das Merkmal des ..., ...Willens i.S.v. § 177 Abs. 1 StGB auch dann aus, wenn sie..., ...29] Dass § 177 Abs. 1 StGB in seiner gegenwärtigen..., ...während § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB Personen schützt, deren..., ... In § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB findet sich bereits nach..., ... des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB. § 177 Abs. 4 StGB erhöht..., ... von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, aber nicht von Abs. 4 ..., ...wie in § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu sehen ist. Für ein „..., ... an (siehe §§ 174a-174c StGB). Darüber hinaus ist zu..., ...§ 261 Abs. 6 und § 306c StGB (Geldwäsche; fahrlässige..., ...bisherigen § 177 Abs. 1 StGB nicht erfasst ist, würde..., ...: Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 177 Rn. 48. ..., ... Hörnle, in: LK-StGB (2024), § 177 Rn. 44. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafgesetzbuches zum Schutz von dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten
Die Diakonie Deutschland begrüßt das Anliegen, gemeinwohlorientierte Tätigkeiten zu schützen, hälteine weitere Strafrechtsverschärfung hierbei jedoch für nicht zielführend.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...berücksichtigt werden (§ 46 StGB). Das Herausbilden von ..., ...beeinträchtigen (§ 46 Abs. 2 StGB-E), eine Ausweitung des..., ...106 Abs. 1 Nr. 2 d und e StGB-E) sowie höhere Strafrahmen..., ...gleichstehen (§§ 113 bis 115 StGB-E). Besonders schwere..., ...werden können (§ 114 Abs. 2 StGB-E). Der besondere strafrechtliche..., ...Gehilfen ausgeweitet (§ 116 StGB-E). Bei Verurteilungen ..., ...verschärft werden (§ 130 Abs. 9 StGB-E). Soweit entsprechende..., ...Anwendungsbereich von § 46 Abs. 2 StGB-E Die Diakonie Deutschland..., ...Tätigkeit“ in § 46 Abs. 2 StGB-E davon aus, dass diese..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB. 3.2 Keine Sanktionierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prostitutionsschutz / Schutz vor Menschenhandel
Die Diakonie begrüßt, die Menschenhandelsstrafbestände neu zu systematisieren, um Probleme der Rechtsanwendung zu verringern. Kritisch bewertet wird die Neuregelung des § 179 StGB-E Zwangsprostitution, der aus dem sachlichen Zusammenhang des Menschenhandels herausgelöst und dem Sexualstrafrecht zugeordnet wird.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgestaltung des § 232a Abs. 6 StGB nicht ausreichend sei. ..., ...Strafbarkeit nach § 232a Abs. 6 StGB ist es dabei, dass der ..., ...Gemäß § 261 Abs. 1 S. 1 StGB handelt es sich bei der..., ...Einziehung gemäß § 261 Abs. 10 StGB. Nachdem erst 2021 der ..., ...gewährleistet: So wird gemäß § 180a StGB die Ausbeutung von Prostituierten..., ... bestraft. Gemäß § 181a StGB wird Zuhälterei mit Freiheitsstrafe..., ...nachzugehen, ist gemäß § 184f StGB, die jugendgefährdende Prostitution gemäß § 184g StGB, strafbewehrt. Menschenhandel..., ...gemäß § 232 und § 232a StGB zwingend mit Freiheitsstrafe...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Computerstrafrecht modernisieren
Die AG KRITIS fordert eine Modernisierung des Computerstrafrechts. Wir setzen uns für die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende ein, insbesondere für jene, die sich ehrenamtlich und aus gemeinnützigem Interesse für die IT-Sicherheit in Deutschland engagieren.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsatzlösung für § 202a und § 202b StGB..........................., ...Klarstellung des § 202c StGB..........................., ...Fehlstellen außerhalb des StGB..........................., ...Hackerparagraphen (§ 202a StGB) wertete. Ebenso zeigt ..., ...Vorsatzlösung für § 202a und § 202b StGB Die beiden Möglichkeiten..., ...geben müsste (vgl. § 263 StGB). Dabei sollte zusätzlich..., ...Taten nach §§ 303a/303b StGB oder durch unbefugtes verbreiten..., ...Klarstellung des § 202c StGB Obwohl uns keine Gerichtsurteile..., ...ein Verstoß nach § 202c StGB Teil der Anklage oder des..., ...Meinung, dass der § 202c StGB zumindest neu formuliert..., ... Die Lesart des § 202c StGB in der Community der IT-Sicherheitsforschenden..., ...Computerstraftaten im Sinne des § 202c StGB ist, legal sein müssten..., ...Klarstellungsbedarf für den § 202c StGB. Auch das Gebot der Normenklarheit..., ...Meldestellen in § 202a (3) Nr 1. StGB-E sollten mindestens die..., ...Fehlstellen außerhalb des StGB Obwohl die vorgeschlagene..., ...Wesensgehalt des neuen § 202a (3) StGB-E als neuen § 5 (4) TDDDG..., ..., analog zu § 202a (3) StGB, eine Ausnahme für das ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der RL über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11.04.2024 die RL (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der RL 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der EU gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Ziel der Tätigkeit zu diesem konkreten Regelungsvorhaben ist es, auf eine möglichst vollständige Umsetzung der Richtlinie im Interesse des Schutzes von Umwelt- und Gemeinwohlbelangen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 03.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowohl das Kernstrafrecht (StGB) als auch die Vielzahl ..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E zu würdigen. Die Begründung..., ...Qualifikation in § 330 Absatz 2 StGB-E. Er setzt voraus, dass..., ...Strafvorschrift außerhalb des § 330 StGB zu verankern (Gutachten..., ...Regelbeispiel (§ 330 Abs. 1 StGB) und den bestehenden Qualifikationen (§ 330 Abs. 2 StGB) abweichenden Deliktstypus..., ...Fassung des § 330d Absatz 1 StGB-E oder systematischer im Allgemeinen Teil des StGB (§ 11 Abs. 1 StGB-E) zu..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E) bietet einen entscheidenden..., ...den Legaldefinitionen des StGB zu verankern, um die strafrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach den Regelungen des StGB und der StPO einbezogen..., ...der Reform 2017 mit § 73e StGB klargestellt wurde, dass..., ...sind (§ 73e Abs. 1 S. 2 StGB). Entsprechend ergänzte..., ...abweichend von § 2 Abs. 5 StGB der neue § 73e Abs. 1 S. 2 StGB auch dann für besonders..., ... des § 74b StGB) – ausdrücklich kein Strafcharakter..., ...Tatobjekten nach §§ 74, 74c StGB in Betracht, nicht aber..., ...§ 76b Abs. 1 StGB wurde die Verjährung für..., ...9.3.2021 gilt § 76a Abs. 4 StGB auch in den Fällen, in ..., ...Tat nach § 11 Nr. 5 des StGB herrührt. Es soll ein..., ... sich nach den zu § 261 StGB erarbeiteten Grundsätze..., ...Herrührens in § 261 Abs. 1 StGB zu verstehen ist. Eine ..., ...Eine Orientierung an § 261 StGB, wie hier beabsichtigt,..., ...Verfahren nach § 76 Abs. 4 StGB oder § 31a Abs. 1 bis 3..., ... in § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB genannten Straftat nicht..., ... nach § 76a Abs. 4 S. 3 StGB sowie andererseits die ..., ... die bisherige in § 76a StGB geregelte Beschränkung ..., ... Denn mit § 76a Abs. 4 StGB ist eine selbständige, ..., ...auf alle Straften aus dem StGB und dem Nebenstrafrecht..., ...der aktuelle § 76a Abs. 4 StGB unterliegt gewichtigen ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung der Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe
Befürwortung der Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe, insbesondere auf Ebene der Strafzumessung und durch Schaffung eines eigenen Tatbestandes. Forderung nach effizienter Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 09.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 3 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E ........................, ...Artikel 1 Nummer 12 - § 116 StGB-E ........................, ... 3 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ... des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E dahingehend vor, dass..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ...geplanten Neuregelung des § 116 StGB-E, die nur körperliche ..., ...Artikel 1 Nummer 12 - § 116 StGB-E A) Beabsichtigte Neuregelung Mit dem § 116 StGB-E soll ein neuer Straftatbestand...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung von Kinderinteressen in allen relevanten Bereichen
Einflussnahme auf die betreffenden Gesetze durch Beratung und Stellungnahmen
- Bereitgestellt von: Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V. am 07.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen -
BT-Drs. 20/10540
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/11419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10540, 20/10817, 20/11044 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Kindern gemäß § 176 StGB ist im Jahr 2021 zu Recht..., ... Tatbestand von § 184 b StGB in diesem Kontext ebenfalls..., ... beseitigen, ohne §184b StGB zu einem Vergehen herabstufen..., ...Alternative könnte bei § 184b StGB z. B. auch darin bestehen..., ...aussehen: Strafgesetzbuch (StGB) § 184b Verbreitung,..., ...strafbar im Sinne von § 176 StGB sind, von, an oder vor ..., ... Hierbei könnte § 184b StGB um einen Absatz ergänzt..., ...Gesetzestext (analog etwa zu § 249 StGB) explizit ein neu gestalteter..., ... Unterschied von § 212a StGB zu § 212 StGB bei dem Verbrechen..., ... "Menschenraubs" (§ 234 StGB), des "Erpresserischen Menschenraubs"(§ 239a StGB), der "Geiselnahme" (§239b StGB), der "schweren Körperverletzung" (§ 226 StGB), und des „schweren Bandendiebstahls" (§ 244 StGB) sowie des "Schweren Raubes" (§ 250 StGB). Durch eine Übertragung..., ...Strafandrohung von § 184b StGB konstruktiv befördern und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken schließen und Gesetze reformieren
Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB eingeschränkten Personen..., ... Das in § 177 Abs. 1 StGB verankerte Erfordernis ..., ....[63] Auch § 177 Abs. 2 StGB bereitet Schwierigkeiten..., ...einschlägigen Normen des StGB sowie § 33 KUG, § 42 Abs..., ..., für die § 201a Abs. 2 StGB das Zugänglichmachen an..., ... 238 Abs. 1 Nr. 3, 126a StGB sowie § 42 BDSG vermögen..., ...sexuelle Belästigung in § 184i StGB normiert. § 184i StGB sieht..., ... Ärgernisses (§ 183a StGB) erfasst. Schutzgut ..., ...Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), von Inhaftierten durch..., ... § 174c StGB könnte – entsprechend des..., ...anbieten. § 174c Abs. 2 StGB kann und sollte seinem ..., ... von der in § 46 Abs. 2 StGB vorgesehenen Möglichkeit..., ... 177 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB dem Verfahren weder mit..., ... Anschauungen: Fischer, StGB, § 183a Rn. 2; Wolters, in: SK-StGB, § 183a, Rn. 1. [92]Fischer, StGB, § 183a Rn. 2a; Weigend..., ...; Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 182 Rn. 39. ..., ..., in: Matt/Renzikowski, StGB (2020), § 182 Rn. 18. ..., ... ebenso Wolters, in: SK-StGB (2024), § 182 Rn. 22. ..., ..., in: MüKo-StGB (2021), § 174 Rn. 25 halten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Computerstrafrechts
Die Strafbarkeitsausnahme für sog. "Ethical Hacker" geht nach Ansicht des ADAC e. V. nicht weit genug. Bei Nachforschung zum Zweck der Aufdeckung von Datenschutzverstößen, besteht weiterhin ein Strafbarkeitsrisiko. Es bedarf einer Erweiterung der geplanten Tatbestandsausnahmen zum Schutz von Personen, die Datenschutzverstöße aufdecken.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...könnten, etwa von § 202a StGB (Ausspähen von Daten), § 202b StGB (Abfangen von Daten) oder § 303a StGB (Datenveränderung). Dieses..., ...Vorschriften des § 202a StGB, § 202b StGB und § 303a StGB sollten um eine Tatbestandsausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung von Verjährungsfristen bei politischen Korruptions- und Einflussdelikten
Um die drohende Verjährung im Aserbaidschan-Prozess abzuwenden, hatte Transparency International Deutschland e.V. in einem juristischen Ideenwettbewerb zu Vorschlägen für kurzfristige Gesetzesänderungen aufgerufen. Zwei erfolgversprechende Vorschläge wurden eingereicht, einer von der Agon Partners Innovation AG, einer von der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung. Transparency hat beide Vorschläge an die Justizministerin und Mitglieder des Deutschen Bundestages weitergeleitet, um so rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, durch eine kurzfristige Gesetzesänderung das Risiko einer Verjährung auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(z. B. in den §§ 78 ff. StGB) und sicherstellen, dass..., ...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB): Das Strafgesetzbuch ..., ...geändert: 1. In § 78b Abs. 4 StGB wird am Ende ein Punkt ..., ...erfolgt.)* 1. Dem § 78c StGB wird folgender Absatz [..., ...: Dadurch wird die im StGB verankerte Verlängerung..., ... Bestechung (§§ 331 ff. StGB) bzw. einer geschäftlichen..., ...Bestechlichkeit gem. § 108e StGB gegen A. Fischer (6 St ..., ...§ 108e Strafgesetzbuch (StGB) erfolgte, jedoch erachteten..., ...darlegen: Die §§ 78ff. StGB definieren, wann und unter..., ...kann. Wie der § 78 Abs. 3 StGB zeigt, orientieren sich..., ...und 78c (Unterbrechung) StGB zu subsummieren ist. Ob..., ...praevia). Auch stützt das StGB selbst diesen Grundsatz..., ...den §§ 1 und 2 i.V.m. 8 StGB und manifestiert sich daher..., ...das Strafmaß des § 108e StGB angehoben werden würde...., ...gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB seit Tatbeendigung im Jahr..., ...gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB: Axel Fischer war zum ..., ...anzuwenden 13 Vgl. Ebd. StGB, 71. Aufl., § 78b Rn. 16..., ... die §§ 78b und 78c StGB um weitere Tatbestände ..., ...wodurch § 78b Abs. 1 Nr. StGB einschlägig werden würde..., ...Ergänzung des § 78b Abs. 1 StGB um folgenden Tatbestand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Formulierung zur Vermeidung einer unerwünschten Strafbarkeit bei Durchführung einer UVP
- Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 17.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anmerkungen: Zu § 327a StGB-Entwurf – Unerlaubtes Ausführen von Vorhaben § 327a StGB-E (neu) sieht die Einführung..., ...umgesetzt werden. In § 327 a StGB-E heißt es wörtlich: „..., ...Strafbarkeit nach § 327a StGB-E ausgeschlossen - unabhängig..., ...sollte daher in § 327 a StGB-E unbedingt eine Klarstellung..., ...Gesetzesbegründung zu § 327a StGB-E erfolgen. Hierfür würden...
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Zu Regelungsvorhaben: