Stellungnahmen/Gutachten
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337 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (337)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der RL über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11.04.2024 die RL (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der RL 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der EU gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Ziel der Tätigkeit zu diesem konkreten Regelungsvorhaben ist es, auf eine möglichst vollständige Umsetzung der Richtlinie im Interesse des Schutzes von Umwelt- und Gemeinwohlbelangen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 03.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowohl das Kernstrafrecht (StGB) als auch die Vielzahl ..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E zu würdigen. Die Begründung..., ...Qualifikation in § 330 Absatz 2 StGB-E. Er setzt voraus, dass..., ...Strafvorschrift außerhalb des § 330 StGB zu verankern (Gutachten..., ...Regelbeispiel (§ 330 Abs. 1 StGB) und den bestehenden Qualifikationen (§ 330 Abs. 2 StGB) abweichenden Deliktstypus..., ...Fassung des § 330d Absatz 1 StGB-E oder systematischer im Allgemeinen Teil des StGB (§ 11 Abs. 1 StGB-E) zu..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E) bietet einen entscheidenden..., ...den Legaldefinitionen des StGB zu verankern, um die strafrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach den Regelungen des StGB und der StPO einbezogen..., ...der Reform 2017 mit § 73e StGB klargestellt wurde, dass..., ...sind (§ 73e Abs. 1 S. 2 StGB). Entsprechend ergänzte..., ...abweichend von § 2 Abs. 5 StGB der neue § 73e Abs. 1 S. 2 StGB auch dann für besonders..., ... des § 74b StGB) – ausdrücklich kein Strafcharakter..., ...Tatobjekten nach §§ 74, 74c StGB in Betracht, nicht aber..., ...§ 76b Abs. 1 StGB wurde die Verjährung für..., ...9.3.2021 gilt § 76a Abs. 4 StGB auch in den Fällen, in ..., ...Tat nach § 11 Nr. 5 des StGB herrührt. Es soll ein..., ... sich nach den zu § 261 StGB erarbeiteten Grundsätze..., ...Herrührens in § 261 Abs. 1 StGB zu verstehen ist. Eine ..., ...Eine Orientierung an § 261 StGB, wie hier beabsichtigt,..., ...Verfahren nach § 76 Abs. 4 StGB oder § 31a Abs. 1 bis 3..., ... in § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB genannten Straftat nicht..., ... nach § 76a Abs. 4 S. 3 StGB sowie andererseits die ..., ... die bisherige in § 76a StGB geregelte Beschränkung ..., ... Denn mit § 76a Abs. 4 StGB ist eine selbständige, ..., ...auf alle Straften aus dem StGB und dem Nebenstrafrecht..., ...der aktuelle § 76a Abs. 4 StGB unterliegt gewichtigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt, dass sich das BMJV mit diesem Entwurf der strafrechtlichen Regelungslücke in Bezug auf sogenanntes Spiking, die „Verabreichung von K.-o.-Tropfen“, annimmt, fordert jedoch weitere flankiere Maßnahmen zur umfassenden und effektiven strafrechtlichen Erfassung dieser Handlungen. Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übergriffs (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und des Raubes (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB), die derzeit die Verwendung..., ... des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB einstufte.[3] Die im..., ...201a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 4 StGB. Darüber hinaus sollte ..., ...Abs. 1 und § 201a Abs. 1 StGB in einem einheitlichen,..., ...denen der §§ 184b, 184c StGB zu harmonisieren. ..., ...Erweiterung des § 138 Abs. 1 StGB welche die Nichtanzeige..., ...Abs. 5, 7 und 8 sowie 178 StGB unter Strafe stellt. ..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB erforderlich. Dieser regelt..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB vorzunehmen. Die in § 177 Abs. 6 StGB normierte Vergewaltigung..., ...Übergriff in § 177 Abs. 1 und 2 StGB ist ein Vergehen, eine ..., ...Grunddelikts gem. § 78 Abs. 4 StGB, womit in diesen Fällen..., ... gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB gilt. Eine Änderung der..., ...12.12.2025). [8] Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 177 ..., ...“ vollständig aus § 177 StGB zu streichen. [10] Vgl...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung von Kinderinteressen in allen relevanten Bereichen
Einflussnahme auf die betreffenden Gesetze durch Beratung und Stellungnahmen
- Bereitgestellt von: Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V. am 07.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen -
BT-Drs. 20/10540
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/11419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10540, 20/10817, 20/11044 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von Kindern gemäß § 176 StGB ist im Jahr 2021 zu Recht..., ... Tatbestand von § 184 b StGB in diesem Kontext ebenfalls..., ... beseitigen, ohne §184b StGB zu einem Vergehen herabstufen..., ...Alternative könnte bei § 184b StGB z. B. auch darin bestehen..., ...aussehen: Strafgesetzbuch (StGB) § 184b Verbreitung,..., ...strafbar im Sinne von § 176 StGB sind, von, an oder vor ..., ... Hierbei könnte § 184b StGB um einen Absatz ergänzt..., ...Gesetzestext (analog etwa zu § 249 StGB) explizit ein neu gestalteter..., ... Unterschied von § 212a StGB zu § 212 StGB bei dem Verbrechen..., ... "Menschenraubs" (§ 234 StGB), des "Erpresserischen Menschenraubs"(§ 239a StGB), der "Geiselnahme" (§239b StGB), der "schweren Körperverletzung" (§ 226 StGB), und des „schweren Bandendiebstahls" (§ 244 StGB) sowie des "Schweren Raubes" (§ 250 StGB). Durch eine Übertragung..., ...Strafandrohung von § 184b StGB konstruktiv befördern und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatzkräften
Den Änderungsvorschlägen wird zugestimmt, damit Einsatzkräfte sowie Personen, welche sonstige dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten ausüben, wie Ärztinnen und Ärzte, besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 Artikel 1 Nummer 6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 3. Ergänzende Maßnahmen..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB. Danach ist es bei der ..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ... in § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB an die dringenden gesellschaftlichen..., ... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Die Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ...6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Ebenso ist es vor dem..., ...Überfälle, auf die in §§ 113 StGB und § 115 StGB genannten..., ...in § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB unterstreicht dies und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Formulierung zur Vermeidung einer unerwünschten Strafbarkeit bei Durchführung einer UVP
- Bereitgestellt von: VKS - Verband der Kali- und Salzindustrie e.V. am 17.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anmerkungen: Zu § 327a StGB-Entwurf – Unerlaubtes Ausführen von Vorhaben § 327a StGB-E (neu) sieht die Einführung..., ...umgesetzt werden. In § 327 a StGB-E heißt es wörtlich: „..., ...Strafbarkeit nach § 327a StGB-E ausgeschlossen - unabhängig..., ...sollte daher in § 327 a StGB-E unbedingt eine Klarstellung..., ...Gesetzesbegründung zu § 327a StGB-E erfolgen. Hierfür würden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verkehrsunfallflucht mit Sachschäden zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahnden
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass § 142 StGB auf Unfälle mit Personenschäden beschränkt wird. Bei reinen Sachschäden soll eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen und als alternative zur ausschließlichen Wartepflicht eine Meldestelle und eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden. Möglichkeit der tätigen Reue im Ordnungswidrigkeitenrecht.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 27.12.2024
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...möglichen Änderung des § 142 StGB – Herabstufung der Unfallflucht..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB Der ADAC e.V. ist ein ..., ... Beschränkung des § 142 StGB auf Unfallfluchten nach..., ...Nebenfolgen der §§69, 69a StGB (Entziehung der Fahrerlaubnis..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 2/3 23.05.2023 2. Ahndung..., ...möglichen Änderung des § 142 StGB 3/3 23.05.2023 kein Offizialdelikt..., ...Sachschaden eine Straftat im StGB bleibt oder zukünftig eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung zur gesetzlichen Verankerung von "Nur Ja heißt Ja!"
Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... I. § 177 Abs. 1 und 2 StGB – derzeitige Rechtslage..., ...2] Nach § 177 Abs. 1 StGB stellt eine sexuelle Handlung..., ...Tatperson.[3] § 177 Abs. 2 StGB enumeriert darüber hinaus..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB nicht den völkerrechtlichen..., ... des § 177 Abs. 1 und 2 StGB einige Fallkonstellationen..., ...unter § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB subsumiert werden; so war..., ...regelmäßig § 177 Abs. 1 StGB angewendet, was häufig ..., ... Bezug auf § 177 Abs. 2 StGB stellt das Merkmal des ..., ...Willens i.S.v. § 177 Abs. 1 StGB auch dann aus, wenn sie..., ...29] Dass § 177 Abs. 1 StGB in seiner gegenwärtigen..., ...während § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB Personen schützt, deren..., ... In § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB findet sich bereits nach..., ... des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB. § 177 Abs. 4 StGB erhöht..., ... von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, aber nicht von Abs. 4 ..., ...wie in § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu sehen ist. Für ein „..., ... an (siehe §§ 174a-174c StGB). Darüber hinaus ist zu..., ...§ 261 Abs. 6 und § 306c StGB (Geldwäsche; fahrlässige..., ...bisherigen § 177 Abs. 1 StGB nicht erfasst ist, würde..., ...: Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 177 Rn. 48. ..., ... Hörnle, in: LK-StGB (2024), § 177 Rn. 44. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Computerstrafrecht modernisieren
Die AG KRITIS fordert eine Modernisierung des Computerstrafrechts. Wir setzen uns für die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende ein, insbesondere für jene, die sich ehrenamtlich und aus gemeinnützigem Interesse für die IT-Sicherheit in Deutschland engagieren.
- Bereitgestellt von: AG KRITIS am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorsatzlösung für § 202a und § 202b StGB..........................., ...Klarstellung des § 202c StGB..........................., ...Fehlstellen außerhalb des StGB..........................., ...Hackerparagraphen (§ 202a StGB) wertete. Ebenso zeigt ..., ...Vorsatzlösung für § 202a und § 202b StGB Die beiden Möglichkeiten..., ...geben müsste (vgl. § 263 StGB). Dabei sollte zusätzlich..., ...Taten nach §§ 303a/303b StGB oder durch unbefugtes verbreiten..., ...Klarstellung des § 202c StGB Obwohl uns keine Gerichtsurteile..., ...ein Verstoß nach § 202c StGB Teil der Anklage oder des..., ...Meinung, dass der § 202c StGB zumindest neu formuliert..., ... Die Lesart des § 202c StGB in der Community der IT-Sicherheitsforschenden..., ...Computerstraftaten im Sinne des § 202c StGB ist, legal sein müssten..., ...Klarstellungsbedarf für den § 202c StGB. Auch das Gebot der Normenklarheit..., ...Meldestellen in § 202a (3) Nr 1. StGB-E sollten mindestens die..., ...Fehlstellen außerhalb des StGB Obwohl die vorgeschlagene..., ...Wesensgehalt des neuen § 202a (3) StGB-E als neuen § 5 (4) TDDDG..., ..., analog zu § 202a (3) StGB, eine Ausnahme für das ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sexualisierte Gewalt: Schutzlücken schließen und Gesetze reformieren
Sexualisierte Gewalt beschränkt sich nicht auf körperliche Übergriffe, sondern hat vielfältige Erscheinungsformen, die von sexueller Belästigung bis hin zu besonders schwerwiegenden Übergriffen wie einer Vergewaltigung reichen. Was sexualisierte Gewalt von anderen Gewaltformen unterscheidet, ist, dass ihre Ausübung die Grenze zur Intimsphäre Betroffener überschreitet, indem deren Selbstbestimmungsrechte über Sexualität verletzt werden. Trotz der Schwere, die solche Taten haben können, werden die Folgen für die Opfer häufig verharmlost. Um sexualisierte Gewalt zu bekämpfen, ist ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein über die Formen, die Auswirkungen und die Schwere von sexualisierter Gewalt erforderlich. Es sind außerdem entsprechende Veränderungen des Strafrechts notwendig.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.12.2024
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Adressatenkreis:
-
10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB eingeschränkten Personen..., ... Das in § 177 Abs. 1 StGB verankerte Erfordernis ..., ....[63] Auch § 177 Abs. 2 StGB bereitet Schwierigkeiten..., ...einschlägigen Normen des StGB sowie § 33 KUG, § 42 Abs..., ..., für die § 201a Abs. 2 StGB das Zugänglichmachen an..., ... 238 Abs. 1 Nr. 3, 126a StGB sowie § 42 BDSG vermögen..., ...sexuelle Belästigung in § 184i StGB normiert. § 184i StGB sieht..., ... Ärgernisses (§ 183a StGB) erfasst. Schutzgut ..., ...Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), von Inhaftierten durch..., ... § 174c StGB könnte – entsprechend des..., ...anbieten. § 174c Abs. 2 StGB kann und sollte seinem ..., ... von der in § 46 Abs. 2 StGB vorgesehenen Möglichkeit..., ... 177 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB dem Verfahren weder mit..., ... Anschauungen: Fischer, StGB, § 183a Rn. 2; Wolters, in: SK-StGB, § 183a, Rn. 1. [92]Fischer, StGB, § 183a Rn. 2a; Weigend..., ...; Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 182 Rn. 39. ..., ..., in: Matt/Renzikowski, StGB (2020), § 182 Rn. 18. ..., ... ebenso Wolters, in: SK-StGB (2024), § 182 Rn. 22. ..., ..., in: MüKo-StGB (2021), § 174 Rn. 25 halten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des Strafgesetzbuches (StGB)“ vorgelegt hat, ist diese..., ...Wohnungseinbruchdiebstahl“ nach § 244 Abs. 4 StGB, um den allein es bei dem..., ...Bandendiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und schweren Bandendiebstahl (§ 244a StGB) unterscheidet. Denn die..., ...einer Straftat nach § 244a StGB angenommen werden könne..., ...Bandendiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder schweren Bandendiebstahls (§ 244a StGB) vorliegt, der entsprechende..., ...Streichung des § 244 Absatz 4 StGB aus dem Katalog des § 100...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung von Verjährungsfristen bei politischen Korruptions- und Einflussdelikten
Um die drohende Verjährung im Aserbaidschan-Prozess abzuwenden, hatte Transparency International Deutschland e.V. in einem juristischen Ideenwettbewerb zu Vorschlägen für kurzfristige Gesetzesänderungen aufgerufen. Zwei erfolgversprechende Vorschläge wurden eingereicht, einer von der Agon Partners Innovation AG, einer von der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung. Transparency hat beide Vorschläge an die Justizministerin und Mitglieder des Deutschen Bundestages weitergeleitet, um so rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, durch eine kurzfristige Gesetzesänderung das Risiko einer Verjährung auszuschließen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(z. B. in den §§ 78 ff. StGB) und sicherstellen, dass..., ...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB): Das Strafgesetzbuch ..., ...geändert: 1. In § 78b Abs. 4 StGB wird am Ende ein Punkt ..., ...erfolgt.)* 1. Dem § 78c StGB wird folgender Absatz [..., ...: Dadurch wird die im StGB verankerte Verlängerung..., ... Bestechung (§§ 331 ff. StGB) bzw. einer geschäftlichen..., ...Bestechlichkeit gem. § 108e StGB gegen A. Fischer (6 St ..., ...§ 108e Strafgesetzbuch (StGB) erfolgte, jedoch erachteten..., ...darlegen: Die §§ 78ff. StGB definieren, wann und unter..., ...kann. Wie der § 78 Abs. 3 StGB zeigt, orientieren sich..., ...und 78c (Unterbrechung) StGB zu subsummieren ist. Ob..., ...praevia). Auch stützt das StGB selbst diesen Grundsatz..., ...den §§ 1 und 2 i.V.m. 8 StGB und manifestiert sich daher..., ...das Strafmaß des § 108e StGB angehoben werden würde...., ...gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB seit Tatbeendigung im Jahr..., ...gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB: Axel Fischer war zum ..., ...anzuwenden 13 Vgl. Ebd. StGB, 71. Aufl., § 78b Rn. 16..., ... die §§ 78b und 78c StGB um weitere Tatbestände ..., ...wodurch § 78b Abs. 1 Nr. StGB einschlägig werden würde..., ...Ergänzung des § 78b Abs. 1 StGB um folgenden Tatbestand...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch (Recht auf reproduktive Selbstbestimmung)
Abschaffung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gem. § 218 ff. StGB
- Bereitgestellt von: TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V. am 08.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kurzbericht) -
BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
-
BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des..., ...bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter Kompromiss...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz von Sicherheitsdiensten muss verbessert werden
Neben Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollten auch konkret die Sicherheitsdienste explizit genannt und somit auch geschützt werden. Sicherheitsdienstleistungen fallen unter den Begriff des Gemeinwohls.
- Bereitgestellt von: Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband am 25.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...etc. im Rechtsrahmen des StGB zu stärken. Wir halten ..., ...den Begründungen zum § 46 StGB die explizite Nennung der..., ... Ein Verweis auf § 115 StGB ist nicht möglich, da Sicherheitsdienste..., ...den Tatbestand des § 115 StGB findet. Berücksichtigung..., ...Tatbestandsauflistung des § 115 StGB aufgenommen, käme ihnen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zustimmung zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Einsatzkräften
Den Änderungsvorschlägen wird zugestimmt, damit Einsatzkräfte sowie Personen, welche sonstige dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten ausüben, wie Ärztinnen und Ärzte, besser geschützt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 08.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB, um die „Eignung der Tat..., ...Tatbestände der §§ 113 bis 115 StGB werden zum einen für besondere..., ...in § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB weiter verstärkt. Die ..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ..., auf die in §§ 113 ff. StGB genannten Personengruppen..., ...in § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB unterstreicht dies und...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Suizdihilfe weiterhin ermöglichen
Wir setzen uns dafür ein, dass das Grundrecht auf Suizidhilfe (auch: „Sterbehilfe” oder „Freitodbegleitung”) nicht erneut durch den Gesetzgeber kriminalisiert oder eingeschränkt wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB im Februar als nichtig erklärt und aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat.
- Bereitgestellt von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung -
BT-Drs. 20/2332
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe -
BT-Drs. 20/2293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze
-
BT-Drs. 20/904
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfassungsbeschwerde gegen den § 217 StGB kam aus unseren Reihen,..., ...nichtig erklärten § 217 StGB im Wortlaut wieder einführen..., ...Werbeverbot à la § 219a StGB ergänzen will. 2. Bei ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
StGB-Änderung, § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Die BPtK wirbt dafür, dass neben der Strafverfolgung auch Maßnahmen der Information und Aufklärung, Prävention sowie des Kinderschutzes notwendig sind, um Minderjährige vor sexualisierter Gewalt zu schützen und der Entstehung von Bildmaterial mit Inhalten sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige vorzubeugen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 19.03.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10540
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
-
BT-Drs. 20/10540
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Berlin -per E-Mail- StGB-Änderung zu Besitz, Erwerb...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Der bff tritt für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein, also eine Abschaffung des §218 StGB.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...würden. Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des..., ...bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Greenpeace setzt sich für die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Umweltstrafrecht ein. Außerdem treten wir für die Ausgestaltung der „Ökozid“-Regelung ein.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowohl das Kernstrafrecht (StGB) als auch die Vielzahl ..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E zu würdigen. Die Begründung..., ...Qualifikation in § 330 Absatz 2 StGB-E. Er setzt voraus, dass..., ...Strafvorschrift außerhalb des § 330 StGB zu verankern (Gutachten..., ...Regelbeispiel (§ 330 Abs. 1 StGB) und den bestehenden Qualifikationen (§ 330 Abs. 2 StGB) abweichenden Deliktstypus..., ...Fassung des § 330d Absatz 1 StGB-E oder systematischer im Allgemeinen Teil des StGB (§ 11 Abs. 1 StGB-E) zu..., ... 330d Absatz 1 Nummer 2 StGB-E) bietet einen entscheidenden..., ...den Legaldefinitionen des StGB zu verankern, um die strafrechtliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel
Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 17.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mindeststrafe des § 244 Abs.1 StGB ist – wie für den Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ...anzuheben. § 244 Abs. 1 StGB sollte mit einer Ziffer..., ...§ 243 Abs. 1 Ziffer 3 StGB kann dann gestrichen werden..., ...Strafmilderung in § 244 Abs. 3 StGB ist komplett zu streichen..., ...Ergänzung des § 244 Abs. 1 StGB mit einer Ziffer 4 stellt..., ...Diebstahl im Sinne des § 244 StGB bewertet und sanktioniert..., ...nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der Praxis aus Beweisgründen..., ...neue Strafmaß des § 244 StGB an- gemessen ist. Der ..., ...verschärften Strafrahmen des § 244 StGB n. F. ist daher geboten..., ...Diebstahlsdelik- ten (§ 244 StGB) ist deutlich auf ein Jahr..., ...schwerer Diebstahl (§ 244 StGB) zu bewerten. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 04.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. ..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ... schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme ..., ... insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...handelt und daher wegen § 35 StGB nicht bestraft wird. Anders..., ... Deutschland durch § 35 StGB geregelt ist) in der RL..., ...zu schließen, dass § 35 StGB wegen eines Konflikts mit..., ...Irrtumsproblematik“ ist wohl § 17 S. 1 StGB gemeint, da Irrtümer über..., ...Sanktionsverstößen den § 17 S. 1 StGB anzuwenden. Dass die Begründung..., ...Rn. 63; Wagner, in: MüKo-StGB, Bd. 8, 4. Aufl. (2023..., ...Schonfrist“ dann in § 17 S. 1 StGB im Merkmal der „Vermeidbarkeit..., ...Rechtsordnung. 11 Dass § 17 StGB darüber entscheidet, ob..., ...unvermeidbar i. S. v. § 17 S. 1 StGB. Je mehr Zeit seit der ..., ...der Folge, dass § 17 S. 2 StGB greift und allenfalls eine..., ...dann wäre § 16 Abs. 1 S. 1 StGB die passende Irrtumsregel..., ..., oder nicht (dann § 17 StGB). Die Rechtsprechung neigt..., ... zur Anwendung von § 17 StGB. 7 käme es insofern auf § 17 S. 1 StGB an. Nach dieser Vorschrift..., ...Hintertür des § 17 S. 1 StGB würde auf diese Weise wieder...
-
Zu Regelungsvorhaben: