Regelungsvorhaben
Formulierungsvorschlag eines Straftatbestands sexualisierende Deepfakes
Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880)
am
06.02.2026
Beschreibung:
HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden.
HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.02.2026 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-