Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602060011 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Formulierungsvorschlag eines Straftatbestands sexualisierende Deepfakes

HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden. HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.

Bereitgestellt von:
HateAid gGmbH (R001880) am 06.02.2026

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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