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73 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EU AI Act"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (73)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Reporting von Nachhaltigkeitsaktivitäten kann ein wichtiges Steuerungsinstrument für Unternehmen sein. Die Umsetzung entsprechender Vorgaben darf aber für die Unternehmen nicht zu einer primären Bürokratieaufgabe werden. Dies gilt insbesondere für doppelte Berichtspflichten, die sich aus den unterschiedlichen Vorgaben der Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der deutschen Umsetzung der CSRD einerseits und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz andererseits ergeben. In besonderem Maße gilt das für die sich gerade auf EU-Ebene in der Erarbeitung befindlichen sektorspezifischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (sektorspezifische ESRS), welche Gefahr laufen eine reine Bürokratieaufgabe mit sehr hohem Aufwand zu werden.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorgenommen wird. Der EU AI-Act sollte daher in Deutschland...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Außerhalb der EU und Deutschlands sind in Naher Zukunft zahlreiche Innovationen im Bereich der Biotechnologie zu erwarten. Dies gilt sowohl für die pharmazeutische als auch die agrarwissenschaftliche Forschung. Damit der Forschungs- und Industriestandort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt, muss ein praxistauglicher Rechtsrahmen entwickelt werden. Innovationen werden nur dann nachhaltig ermöglicht, wenn die dahinterstehenden Investitionen geschützt durch einen verlässlichen Patentschutz geschützt sind. Die Bundesregierung sollte sich daher für einen verlässlichen Patentschutz einsetzen und dies auch bei internationalen Organisationen offensiv vortragen. Dies ist elementare Voraussetzung für einen attraktiven Investitionsstandort.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorgenommen wird. Der EU AI-Act sollte daher in Deutschland...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel muss neu strukturiert und effizienter werden. Wie in Österreich und anderen EU-Staaten sollten die Kompetenzen hierzu in einer Behörde gebündelt werden. In Anlehnung an den Draghi-Bericht sollte zudem ein ausbalancierter Ansatz zwischen dem Gefahren- und Risikoansatz entwickelt werden. Nur so können Innovationen in diesem Bereich, die eine gezieltere Wirkung bei reduzierten Umwelteffekten leisten, auch Europa und Deutschland erreichen. Zudem müssen standardisierte, rechtssichere und praxisnahe Verfahren für den Export von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffe erarbeitet werden, um eine Abwanderung von Produktion zuvorzukommen. Hier kann sehr schnell und sehr einfach ein Signal für bessere Standortbedingungen gesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorgenommen wird. Der EU AI-Act sollte daher in Deutschland...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Politik hat den Rahmen für eine hochwertige Selbstmedikation zu schaffen. Dies erfordert eine öffentliche und politische Anerkennung der Selbstmedikation in der Apotheke. In einigen Ländern gab es hierzu Initiativen, die Modellcharakter haben können. So sollten Patient*innen ermuntert werden, vor einem ärztlichen Besuch alle weiterführenden Möglichkeiten zur Selbstbehandlung wahrzunehmen, auch unter Einbeziehung ihrer Apotheke. Entsprechende Aufklärungsinitiativen seitens der Politik sollten auch in Deutschland initiiert werden.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vorgenommen wird. Der EU AI-Act sollte daher in Deutschland...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Anforderungen des EU AI Act zu berücksichtigen ..., ...Hochrisiko-KI-System im Sinne des EU AI Act, womit für den Einsatz..., ...https://www.kgst.de/faq-eu-ai-act, (9. Februar 2026); ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...and enforcement of the EU AI Act so that it may be reformed..., ...and Enforcement of the EU AI Act Many European CEOs ..., ...on enforcement of the EU AI Act (“AIA”) to allow for..., ...and Enforcement of the EU AI Act to Secure European Competitiveness...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...implementation of the EU AI Act. We are concerned by...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...implementation of the EU AI Act. We are concerned by...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...implementation of the EU AI Act. We are concerned by...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...implementation of the EU AI Act. We are concerned by...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...implementation of the EU AI Act. We are concerned by...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland und Begleitung der umsetzenden Überlegungen auf nationaler Ebene (insb. Aufsichtszuständigkeiten). Zielstellungen: Förderung der Zielstellung, die gemeinsame Nutzung und Verwendung von Daten im Datenökosystem zu fördern. Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf Geschäftsgeheimnisse setzen wir uns für funktionierende Safeguards, auch im Interesse unserer Kunden, ein. Als Cloud-Anbieter unterstützen wir die Maßnahmen des Data Act zur Erleichterung von Switching und Datenportabilität und setzen uns diesbezüglich für praktikable Vorschriften ein.

    • Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Services Act (DSA) und den EU AI Act sowie Fragen der Infrastrukturebene..., ...für die Umsetzung des EU AI Act von großer Relevanz....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der EU Biotech Act ist aus Sicht von BIO Deutschland eine historische Chance, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biotechnologie zu stärken. Hierzu fordert BIO Deutschland im EU Biotech Act u.a. beschleunigte Genehmigungen, gezielte Finanzierung für Scale-up-Phasen, innovationsfreundliche Regulierung, eine sektorübergreifende Governance sowie praktikable Rahmenbedingungen für KMU.

    • Bereitgestellt von: BIO Deutschland e.V. am 23.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Doppelregulierungen mit dem EU AI Act zu vermeiden.   Themenbereich..., ...nahtlos mit dem bestehenden EU AI Act sowie den laufenden ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland (insbesondere im Rahmen des Trilog-Verfahrens) mit der Zielsetzung der Sicherstellung eines risikobasierten Ansatzes und einer sinnvollen Zuteilung der regulatorischen Verantwortlichkeiten entlang des KI Technologie-Stacks sowie einer sinnvollen Zuweisung der Verantwortlichkeiten zwischen Anbietern von KI-Systemen, Anwendern solcher Systeme sowie den Anbietern von Foundation Models. Weitere Zielsetzungen: 1. Sicherstellung der Festlegung sinnvoller Anforderungen für die Anbieter von Foundation Models 2. Praktikable Vorgaben für sogenanntes "Watermarking". 3. Klare Definitionen zur Bestimmung des Anwendungsbereichs der VO

    • Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 02.03.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...the first draft of the EU AI Act Code of Practice on ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Digitale Technologien sind die Basis für den notwendigen Wandel der öffentlichen Verwaltung. Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu stärken, braucht es einen zeitgemäßen Rechtsrahmen sowie die Beschleunigung der Prozessdigitalisierung durch gebündelte Ausschreibungen, die rechtliche Verankerung des Once-Only-Prinzips, Automatisierung und den Einsatz von KI und Cloud-Services. Offene KI-Modelle sind der Schlüssel zu neuen technischen Durchbrüchen. Die IBM setzt sich daher für den stärkeren Einsatz von Open Source Modellen ein.

    • Bereitgestellt von: IBM Deutschland GmbH am 04.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.11.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...AI-Policy-Suite im Einklang mit dem EU AI Act • Aufbau einer Modell-Registry...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (EU Data Act und dem EU AI Act) angestrebt werden. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern die Rückgewinnung der Macht von Big Tech und setzten uns ein gegen staatliche Überwachung, den Schutz und die Wahrung der Bürger- und Menschenrechte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und fordern dass Technologie der der Menschheit, der Demokratie und dem Planeten dient. Unsere größten Herausforderungen, vom Klimakollaps über die Macht von Big Tech bis hin zur Bedrohung von Demokratie und Grundrechten müssen aus einem ganzheitlich und mit interdisziplinären Blickwinkel betrachtet werden und die Prinzipien wie Gerechtigkeit, Gleichheit, Nachhaltigkeit und Dekolonisierung beinhalten.

    • Bereitgestellt von: "Bits & Bäume" am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...frameworks, including in the EU AI Act, and national laws....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Digitalisierungsstrategie des BMG adressiert die richtigen Themen: ePA-Weiterentwicklung, Datennutzung und Stabilität der TI. Wir als Bitkom setzen uns für eine konsequente Umsetzung ein: Ohne offene Schnittstellen, eine klare Rollen der gematik, messbare Zielen sowie einen skalierbaren Datenzugang drohen Insellösungen, Verzögerungen und Innovationshemmnisse. Das anstehende Digitalgesetz muss Verbindlichkeit schaffen für Interoperabilität, Datenflüsse und Datennutzbarkeit für innovative Produkte und Services.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Doppelregulierung durch MDR/IVDR und EU AI-Act führt aktuell zu Unsicherheit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung einer praxistauglichen und chancenorientierten behördlichen Aufsichtsstruktur, um die Pflichten aus dem EU AI Act national anwenden und durchsetzen zu können.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 23.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4594 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Adressatenkreis:
      • 12.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme besteht darin, die Bürokratie in Deutschland und der EU signifikant abzubauen und die Verwaltungsprozesse zu optimieren. Dies umfasst die Reduzierung unnötiger Regulierungen, die Verbesserung der Effizienz und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie die Abschaffung von "Gold-Plating" bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht. Zudem wird angestrebt, eine zentrale Koordinierungsstelle im Bundeskanzleramt einzurichten, um die Staatsmodernisierung zu steuern und die Deregulierung auf Bundes- und EU-Ebene voranzutreiben. Die Umsetzung der Modernisierungsagenden Bund und Föderal soll zeitnah erfolgen.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sein. Hierfür weist der EU AI Act in die richtige Richtung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...übertragen werden kann; der EU AI Act wiederum bestimmt, unter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schutz des geistigen Eigentums: Unternehmensdaten unterliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit. Wir sehen daher geeignete IT-Sicherheitsmaßnahmen – auch auf Seiten der Marküberwachung – als zwingend erforderlich an. Innovationen: Die im AI Act vorgesehenen Maßnahmen könnten Innovationen behindern. Wir plädieren an dieser Stelle für eine pragmatische Umsetzung Regelmäßige Evaluierung: Wir halten den von der EU-Kommission geplanten Überprüfungszeitraum von drei Jahren für zu lang angesichts der raschen technologischen Entwicklung. Es besteht die Gefahr, dass die EU nicht nur regulatorisch den Anschluss verliert.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BuReg ist gefordert, die EU Verordnung über Künstliche Intelligenz in das deutsche Recht zu überführen. AlgorithmWatch setzt sich in diesem Kontext für eine KI-Aufsicht ein, die für Menschen in Deutschland niedrigschwellig erreichbar ist sowie für ein nationales Verbot für den Einsatz biometrischer Fernidentifizierungssysteme im öffentlichen Raum.

    • Bereitgestellt von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli- genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...algorithmwatch.org/en/eu-ai-act-consultation-submission...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schutz des geistigen Eigentums: Unternehmensdaten unterliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit. Wir sehen daher geeignete IT-Sicherheitsmaßnahmen – auch auf Seiten der Marküberwachung – als zwingend erforderlich an. Innovationen: Die im AI Act vorgesehenen Maßnahmen könnten Innovationen behindern. Wir plädieren an dieser Stelle für eine pragmatische Umsetzung Regelmäßige Evaluierung: Wir halten den von der EU-Kommission geplanten Überprüfungszeitraum von drei Jahren für zu lang angesichts der raschen technologischen Entwicklung. Es besteht die Gefahr, dass die EU nicht nur regulatorisch den Anschluss verliert.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

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