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163 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromStG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (163)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Wiederherstellung der Stromsteuerbefreiung für Klärgas-BHKWs; Klarstellung des Hocheffizienzkriteriums; Klarstellung Betrieb von Stromspeichern, Begrüßung der Regelungen zu Ladepunkten; Klarstellung Fiktion eines unwiderruflichen Verzichts auf die Steuerbefreiung
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sehen wir die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Änderung des § 2 ..., ...unter § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG fallen könnten. Dabei..., ...Änderung des vorliegenden StromStG-E notwendig! Alternativer..., ...Neuregelung in § 9 Abs. 2a StromStG-E vor: „Strom unterliegt..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG-E) § 2 Nr. 10 StromStG-E..., ...bis 2 MW in § 2 Nr. 10 StromStG-E i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG die steuerfreie Nutzung..., ...hocheffizient i.S. d. § 9 Nr. 10 StromStG-E ist. Gegenüber der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
-Verlängerung der Steuerentlastung für Strom auf den EU-Mindeststeuersatz (0,05 ct/kWh) für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft -Modernisierung des Strom- und Energiesteuerrechts, insbesondere in den Bereichen Elektromobilität, Stromspeicherung und erneuerbare Energien -Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben, einschließlich Energie- und Beihilferecht -Abbau von Bürokratie und Vereinfachung der Steuerpraxis
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Stromsteuergesetz – StromStG 3 a. Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG 3 b. Verzicht auf Steuerbefreiung, § 9 StromStG 3 c. Steuerbefreiungen..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG 4 d. Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG 5 e. Ermächtigung zu..., .... Stromsteuergesetz – StromStG Positiv hervorzuheben..., ...Aufnahme des § 5a Abs. 2 StromStG, welche die konsistente..., ...Vorauszahlungen, § 8 Absatz 6 StromStG Die im Entwurf geforderte..., ... Steuerbefreiung, § 9 StromStG Zu begrüßen ist der ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG in Zukunft reduziert ..., ...Steuerermäßigungen, §9 StromStG Die Reform greift im..., ... (§ 9 Abs. 2 und § 9c StromStG). Damit beträgt der ..., ...Schienenbahnen (§ 9 Abs. 2 StromStG) auf 0,50 €/MWh und ..., ...Elektrobusse (§ 9c Abs. 2 StromStG) auf 20 €/MWh herabgesetzt..., ...Netzverluste, § 9b Abs. 1b StromStG Die Regelung im Entwurf..., ...Netzverlusten in § 9b Abs. 1b StromStG stellt darüber hinaus..., ...Analog zum Entwurf des StromStG, führt die im Entwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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06.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuergesetzes (StromStG-E) Zu § 2 StromStG § 2 Nr. 12 StromStG-E überführt die aus §..., ...Strom nach § 2 Nr. 11 StromStG zu empfehlen. Hierunter..., ... 1 Nr. 3b oder Nr. 6b StromStG von der Stromsteuer ..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG. Petitum: Auch ein ..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG führen. Zu § 1a Abs...., ...nach § 9 Abs. 3 Bst. b StromStG durch Versorger bezogen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG Die geplante Ausweitung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere..., ...anderer Gesetze, wie § 9b StromStG, entsprechend angepasst..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen.
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kundenanlage“ In § 2 Nr. 12 StromStG-Entwurf wird die aus ..., ...Strom nach § 2 Nr. 11 StromStG zu empfehlen. Hierunter..., ... eine Tatbestände von StromStG und StromStV geltende..., ... 1 Nr. 3b oder Nr. 6b StromStG von der Stromsteuer befreit..., ...Versorger nach § 2 Nr. 1 StromStG. Die nun angepasste Nummer..., ...nach § 9 Abs. 3 Bst. b StromStG durch Versorger bezogen..., ... Mengen § 5a Abs. 3 StromStG-Entwurf sieht für das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der Gesetzentwurf dient vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich. Zudem haben Änderungen zum Beispiel im EU-Beihilferecht dazu geführt, dass das Strom- und Energiesteuerrecht im aktuellen Wortlaut in Teilen nicht mehr anwendbar ist und daher im Sinne einer rechtsklaren Lösung der Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben bedarf.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG Die geplante Ausweitung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Unternehmen analog zu § 9b StromStG zu erhöhen. Insbesondere..., ...Gesetze, wie etwa § 9b StromStG, entsprechend angepasst..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG sowie die Einführung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung bei Strom- und Energiesteuer
Echte Entbürokratisierung bei der praktischen Durchführung der Besteuerung in allen Anwendungsfeldern im Bereich Photovoltaik, im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... regeln § 5 Abs. (4) StromStG-E regelt die Besteuerung..., ... wie der § 5 Abs. (4) StromStG Regelungen, die eine ..., ...Doppelbesteuerung gemäß § 5 Abs. (4) StromStG zu schützenden Strommengen..., ...des § 5 Abs. (4) Satz 4 StromStG. Sind damit auch Speicherverluste..., ...Entbürokratisie-rung im StromStG einen substanziellen ..., ...bei der Anwendung des StromStG bisher ein unverhältnismäßig..., ...Steuerentste-hung nach § 5 StromStG. Die Begrenzung der Ausnahme..., ...Stromsteueranmeldung nach § 8 StromStG ausgenommen werden. Dies..., ...materielle Befreiung (§ 9 StromStG eine Schwelle von 1 MW..., ...bestimmte Meldepflichten (§10 StromStG). Damit ent-scheidet ..., ...Nummer 3 in §9 Abs. (4) StromStG: § 9 Abs. (4): (4) ..., ... § 9 Abs. (1) Nr. 3b) StromStG hat sich als Hemmschuh..., ...Abs (1) Nr. 1 und Nr. 3 StromStG von 2 MW auf 3 MW elektrischer..., ...Erlaubnisvorbehalt nach § 9 Abs. (4) StromStG fort-besteht. 10. Vollzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratiearme Ausgestaltung des Energiesteuergesetz
Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...fordert zu: § 2 Nr. 10 neu StromStG Der administrative Aufwand..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., ...Lasten. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG+§ 12d StromStV. • Erforderlichkeit..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt, soweit..., ...StromStV Zu § 2 Nr. 10 neu StromStG Der Begriff „hocheffiziente..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., .... Zu § 9 Abs. 1b neu StromStG Der AGFW befürwortet..., ... Zu § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...in § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG bzw. § 54 Abs. 1 Satz..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG Der AGFW bewertet die..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann. Jedoch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Vereinfachung des Stromsteuerrechts
Reduzierung von Anwendungsfällen, bei denen bisher aufwändige Ermittlungen und Meldungen durchzuführen waren, ohne dass steuerliche Erlöse entstanden wären; Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Stromweitergabe aus Erneuerbaren Energien innerhalb von Kundenanlagen und bei der Klarstellung und Zuordnung von Rollen als Versorger oder Letztverbraucher bezüglich des Betriebs von Ladepunkten und Speichern
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entbürokratisierung im StromStG einen substanziellen ..., ...bei der Anwendung des StromStG bisher ein unverhält-nismäßig..., ...Steuerentstehung nach § 5 StromStG. Die Be-grenzung der ..., ...Stromsteueranmeldung nach § 8 StromStG ausgenommen werden. Dies..., ...materielle Befreiung (§ 9 StromStG eine Schwelle von 1 MW..., ...bestimmte Meldepflichten (§10 StromStG). Damit entscheidet nicht..., ...Nummer 3 in §9 Abs. (4) StromStG: § 9 Abs. 4: (4) Der..., ...praktikabel regeln § 5 Abs. 4 StromStG-E regelt die Besteuerung..., ...Bedeutung des § 5 Abs. 4 S. 4 StromStG. Sind damit auch Speicherverluste..., ...gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b) StromStG hat sich als Hemmschuh..., ...Abs 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG von 2 MW auf 3 MW elektrischer..., ...Erlaubnisvorbehalt nach § 9 Abs. 4 StromStG fortbesteht. 10. Vollzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes 2025
Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträgern in § 2 Nr. 7 StromStG steht im Widerspruch ..., ...Energiequelle definiert wird. Das StromStG sollte diesen bestehenden..., ... Stromsteuergesetzes (StromStG) 1.1 Zu § 2 Abs. 7 Definition..., ...Neufassung des § 2 Nr. 7 StromStG getroffene Aussage, dass..., ...Megawatt entfallen. § 2 StromStG Nummer 7 (Änderung): ..., ...Steuerschuldner § 5 Abs. 4 StromStG regelt die Besteuerung..., ...des § 9 Absatz 1 Nr. 1 StromStG gegeben ist. Kernpunkte..., ...den neuen § 9 Abs. 1b StromStG. Unserer Einschätzung..., ...Steuerentlastung gemäß § 9b StromStG auf den unionsrechtlichen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG nicht um eine gleichwertige..., ...gemäß § 9 Abs. 1 und 3 StromStG handelt. Vielmehr ist..., ...zu müssen. § 11 Nr. 11 StromStG beinhaltet auch in seiner..., ...Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG ist nur der Strom aus..., ...könnte in § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG eine Regelung ergänzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Stromsteuerbefreiung soll für Deponiegas gewährt werden. Deponiegas soll weiter als Erneuerbare Energie anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: InwesD - Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V. am 04.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energieträger“ in § 2 Nr. 7 StromStG zu streichen – mit weitreichenden..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG für Biomasse, Klärgas..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG die ent-sprechenden beihilferechtlichen..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für „Unternehmen des ..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG überhaupt nicht erfasst..., ...i.S.d. § 2 Nr. 2a – 4 StromStG gelten. Die Motivation..., ...Produzierenden Gewerbes“ (§ 9b StromStG) Aktuell wird in § 2 Nr. 2a – 4 StromStG in der Legaldefinition..., ...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG ausgeglichen werden. ..., ...KWK-Anlagen“ in § 2 Nr. 10 StromStG (Art. 1 Nr. 1 lit. e)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wettbewerbsfähige sowie nachhaltige Energie- und Klimapolitik für den Mittelstand
Im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sollten Steuern, Abgaben sowie Umlagen auf den Strompreis reformiert werden, um eine Senkung der tatsächlichen Stromkosten herbeizuführen. Darüber hinaus bedarf es wirksamer Maßnahmen gegen übermäßig steigende Preise bei der Wärmeversorgung und allgemein einen für Unternehmen praxistauglichen Rahmen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 19.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
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BT-Drs. 20/13950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elektroladepunkten gemäß § 5a StromStG Wir halten es für sinnvoll..., ...Steuerschuldner im Sinne des StromStG ist. Dass Ladende insbesondere..., ...Forstwirtschaft gemäß § 9b StromStG Wir nehmen zur Kenntnis..., ...Forstwirtschaft gemäß § 9b StromStG künftig unbefristet und..., ...Elektroladepunkten nach § 5a StromStG begrüßen wir die flankierenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der neu angedachte § 5a StromStG hervorzuheben, der die..., ...Produzierenden Gewerbes gemäß § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ab..., ...werden. Da hier auf § 5a StromStG verwiesen wird, gilt ..., ...Letztverbraucher nach § 5a StromStG entnommene Strommengen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b Abs. 2 StromStG für die Betriebe des ..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG, erfolgen. Um den Wirtschaftsstandort..., ...Energieträgern (§ 2 Nr. 7 StromStG-E) um Biomasse mit nachgewiesener..., ...KWK-Anlagen nach § 2 Nr. 10 StromStG abgesehen werden, soweit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDIK unterstützt das Anliegen, das Strom- und Energiesteuerrecht zu modernisieren und an die Anforderungen der Elektromobilität anzupassen. Die geplanten Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Ladepunkten, bidirektionalem Laden und Stromspeichern sind ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bedarf es weiterer Maßnahmen, um auch private Haushalte zu entlasten, Herstellerinnovationen gezielt zu fördern und eine Kohärenz mit anderen Förderinstrumenten sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG für potentiell über 600.000..., ...Entlastungsmechanismus – z. B. über § 9b StromStG oder eine neue Privilegierungskategorie..., ...von Ladepunkten (§ 5a StromStG) Die Einführung der ..., ...Entlastungsmechanismus – z. B. über § 9b StromStG oder eine neue Privilegierungskategorie...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vzbv fordert, den Strompreis für private Haushalte zu senken
Der vzbv fordert die Stromsteuer für alle Verbraucher:innen zu senken. Der vzbv fordert die Strompreisumlagen zu senken.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 9 Stromsteuergesetz (StromStG) wird ein breiterer Kreis..., ...Folgeänderung in § 5 Absatz 4 StromStG fortan als Teil des Versorgungsnetzes..., ...Änderungen in § 5a Absatz 3 StromStG. Die Person, die Strom..., ...neuen § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG eine eindeutige Steuerbefreiung..., ...Abs. 1 Nummer 6b des StromStG von der Steuer befreit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Absenkung der Stromsteuer für den Schienenverkehr
Die Allianz pro Schiene fordert die Stromsteuer für den elektrischen Schienenverkehr auf das europarechtlich mögliche Minimum abzusenken. Mit einer solchen Absenkung der Stromsteuer würde die Elektromobilität auf der Schiene gefördert und der energieeffiziente und klimaschonende Schienenverkehr im Wettbewerb der Verkehrsträger gestärkt.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 13.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...liegt (vgl. § 9 Abs. 3 StromStG), soll der Bahnstrom ..., ...Gesetzesnovelle § 9 Abs. 2 StromStG anzupassen und den Steuersatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1. Die aktuelle Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden. 2. Der Zahlungsverkehr mit dem Hauptzollamt (HZA) sollte transparenter gestaltet werden. 3. Im Vorauszahlungsbescheid berücksichtigte eigenen Entlastungsansprüche sollten bei Berechnung der Jahressteuerschuld mindernd berücksichtigt werden. 4. Die neue Monitoringspflicht sollte nur gelten, wenn der Schwerpunkt im Abschnitt E des WZ2003 liegt. Monitoring sonst mindestens auf Abgabe von Strom und Erdgas an Dritte begrenzen. 5. Die neuen Vorgaben zur buchmäßigen Erfassung von strom- und energiesteuerlichen Geschäftsvorgängen bei stromsteuerlichen Versorgern und Lieferern von Energieerzeugnissen sind überzogen. 6. Eine umfassende Verbrauchsermittlung über das 15-Minuten-Intervall ist nicht möglich.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 9 Abs. 1 Nr. 3 b StromStG sollte modifiziert werden..., ...Voraussetzungen nach § 9 StromStG vorliegen. Im konkreten..., ...zwischen § 9a zu § 9b StromStG quotal zuzuordnen. Soweit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit diesem Gesetz sollen das Strom- und Energiesteuerrecht erstmals seit 2019 wieder umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuerentlastung nach § 9b StromStG bei Beibehaltung der ..., ...Var. 1 i.V.m. § 2 Nr. 7 StromStG für Biomasse, Klärgas..., ...Forderung § 9 Absatz 1 StromStG um eine Nr. 9 zu ergänzen..., ...eine Ergänzung des § 9b StromStG - Steuerentlastung für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes für bidirektionales Laden
Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die das bidirektionale Laden politisch und regulatorisch regeln. Beim Hochlauf der Elektromobilität soll die Nutzung der Technologie des bidirektionalen Ladens zur Stabilisierung des Stromnetzes und der besseren Integration von Erneuerbaren Energien dienen. Neben notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Energiesteuer- und Stromsteuerrecht, können auch künftig weitere Gesetzesvorhaben betroffen sein. Der ADAC fordert eine steuerliche Besserstellung von Strom aus bidirektional ladenden Fahrzeugen für die Verbraucher sowie die stärkere Berücksichtigung von Verbraucherinteressen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stellungnahme zur Novelle StromStG 1 / 2 26.4.2024 Der ..., ...neu hinzukommenden §5a StromStG vorgeschlagenen Vereinfachungen..., ...Stellungnahme zur Novelle StromStG 2/2 2024.04.26 Ferner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energie- und Stromsteuergesetzes
Mitten in der Energie- und Standorttransformation Deutschlands kommt der Strom- und Energiesteuerreform eine mehrfache Schlüsselrolle zu: Sie soll die Wirtschaft entlasten, kann dabei aber gleichzeitig dezentrale Energielösungen und Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dabei dürfen Anreize zur effizienten Energienutzung aus haushalts- und energiepolitischen Gründen nicht aus dem Blick geraten. Wir begrüßen daher die Novelle grundsätzlich, sehen aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf, damit der Entwurf seine Wirkung im Sinne der Energie- und Klimaziele sowie einer resilienten Energieversorgung entfalten kann.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Energie- und Stromsteuergesetzes
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 1 § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG) Situation: Bislang ..., ...neuen § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG wird eine klare Steuerbefreiung..., ...Artikel 1 § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG)) nach un-serer Auslegung..., ...Artikel 3 § 1a Abs. 5a StromStG) Betreiber von dezentralen..., ...gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG an Letztverbraucher weiterleiteten..., ...Wirkungszusammenhänge zwischen StromStG und EnWG ist nach unserer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einkommensteuerbefreiung des Bidirektionalen Ladens
Elektrifizierung ist die günstigste Klimaschutzstrategie. Strom wird aber weiterhin höher be-lastet als Gas. Der Gesetzentwurf des BMF eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie-steuer- und Stromsteuergesetzes“ ändert daran grundsätzlich nichts. Eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau wäre eine einfache und bürokratiearme Maßnahme gewesen. Stattdessen soll nun ein komplexes Regelwerk dafür sorgen, dass zumindest Ener-giewende-Technologien von der Stromsteuer entlastet werden können. In dieser Hinsicht setzt der Gesetzesentwurf sinnvolle Akzente, bleibt jedoch an einigen Stellen lückenbehaftet.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...öf-fentlichem Raum (§ 2 Nr. 8a StromStG-E). Zugleich werden Fahrzeugbatterien..., ...abgeben. Zu § 5 Abs. 4 StromStG-E – Stationäre Stromspeicher..., ...Confidential 3/4 Zu § 5a StromStG-E – Mobile Stromspeicher..., ... und Kunden. Zu § 9b StromStG – Steuerentlastung für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
24.) Ausbau der Ladeinfratruktur für PKW und LKW
Die Ladeinfrastruktur für Personen- und Lastwagen mit E-Antrieb muss zügig ausgebaut werden. Grundsätzlich soll dies auf marktlicher und wettbewerblicher Basis geschehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§5 Abs. 4, §5a Abs. 1 StromStG - Letztverbraucherfiktion..., ... §5a Absatz 2 StromStG - Regelungen zu Stromsteuerbefreiungen..., ... §5a Absatz 3 StromStG - Steuerrechtliche Behandlung..., ... § 9 Absatz 6 StromStG – Stromsteuerbefreiung..., ...stromsteuerbefreit. §9b StromStG – Hauptzollämter entlasten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor
Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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24.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...plädiert daher dafür, § 9a StromStG Abs. 1 wie folgt zu fassen..., ... Entlastung nach § 9b StromStG im Nachteil gegenüber..., ...produzieren und nach § 9a StromStG vollständig entlastet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Stromsteuergesetz (StromStG) ist zu entnehmen, dass..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG Anwendung findet. • ..., ... 1 Stromsteuergesetz (StromStG) könnte eine eigene Stromsteuerbefreiung...
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Zu Regelungsvorhaben: