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195 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StromVKG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (195)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätsgesetz – StromVKG) des Bundesministeriums..., ...und Kapazitätsgesetzes (StromVKG-E) zur Konsultation gestellt..., ...multipliziert wird (siehe § 22 StromVKG-E). 3 Vgl. vzbv: Strommarkt..., ...Referentenentwurf für ein StromVKG-E verfolgt das Ziel, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...15:01 An: Betreff: StromVKG: Formulierungshilfe ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erfolgten Verabschiedung des StromVKG sowie der Weichenstellung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.

    • Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 03.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erfolgten Verabschiedung des StromVKG sowie der Weichenstellung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden. Anzupassen im StromVKG:  § 28 (4): Wichtig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden. Anzupassen im StromVKG:  § 28 (4): Wichtig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden. Anzupassen im StromVKG:  § 28 (4): Wichtig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden. Anzupassen im StromVKG:  § 28 (4): Wichtig...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erfolgten Verabschiedung des StromVKG sowie der Weichenstellung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kassieren - einmal über die StromVKG-Förderung und einmal ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., Reifegradverfahren, StromVKG). These risks creating...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., Reifegradverfahren, StromVKG). These risks creating...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...steht. Wenn wir jetzt im StromVKG eine Klarstellung aufnehmen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2 Stellungnahme zum StromVKG bestehender industrieller...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit im Stromsystem in ei-nem zunehmend erneuerbaren Energiesystem zu gewährleisten. Dieses Ziel wird vom Bundesver-band Wärmepumpe ausdrücklich unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Kapazitätsmechanismus wirft jedoch erhebliche energiepreispolitische Fragen auf. Insbesondere die perspektivisch vorgesehene Finanzierung über eine Umlage birgt die Gefahr zusätzlicher Belastungen des Strompreises. Dies steht im Widerspruch zu den zentralen energiepolitischen Zielsetzungen, Strom als Leitenergie der Dekarbonisierung zu stärken und die Elektrifizierung des Wärmesektors voranzutreiben.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz – StromVKG) v. 27.04.2026 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem angekündigten Ausstieg aus der Kohlenverstromung braucht es nun zeitnah einen Kapazitätsmarkt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Über einen Kapazitätsmarkt stehen je nach Bedarf die passenden Erzeugungskapazitäten mit den passenden Charakteristika am passenden Ort zur Verfügung oder alternativ Speicher oder steuerbare Verbraucher, die (einen Teil der) Last für festgelegte Zeitpunkte reduzieren können.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) ist ein erster Schritt..., ...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) geschaffen. Der Fokus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...steht. Wenn wir jetzt im StromVKG eine Klarstellung aufnehmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...steht. Wenn wir jetzt im StromVKG eine Klarstellung aufnehmen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Konsultationsantwort zum StromVKG: Der vorliegende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Hälfte der ersten StromVKG-Ausschreibung. Auch ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDE begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren als wichtigen Beitrag für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Transformation. Das FlexBG sollte jedoch technologieoffen ausgestaltet werden und alle Flexibilisierungsoptionen – einschließlich Speicher, Bioenergie, Wasserkraft sowie Netzinfrastruktur – einbeziehen. Erforderlich sind zudem vereinfachte Genehmigungen, flexible Netzanschlüsse und der Erhalt bestehender Privilegierungen. Beschleunigungsinstrumente sollten auf alle relevanten Flexibilitäts- und Infrastrukturprojekte ausgeweitet werden.

    • Bereitgestellt von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 01.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
    • Adressatenkreis:
      • 30.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kraftwerke im Rahmen des StromVKG, Stromspeicher und Konverterplattformen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) perspektivisch mehr ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reserverkraftwerke im StromVKG für die kommende Ausschreibung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zum Gesetzesentwurf des StromVKG Anhörung im Ausschuss..., ...bisherige Ausgestaltung des StromVKG hebelt das Prinzip jedoch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...mit Netzentgeltreform, StromVKG/Kapazitätsmechanismus..., ... Kapazitätengesetz (StromVKG)) orientieren. Als planmäßige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Da der vielseits diskutierte sog. „Redispatch-Vorbehalt“ den dringend benötigten Zubau der Erneuerbaren durch Investitionsunsicherheiten und einseitigen Kostenbelastungen massiv gefährden würde, lehnt Alterric den ungedeckelten Redispatch-Vorbehalt generell ab und beteiligt sich hier proaktiv an der politischen Debatte. Alterric fordert stattdessen insbesondere die Umsetzung alternativer politischer Hebel, die geeignet sind, die Kosten- und Systemeffizienz zu steigern, darunter beispielsweise den rechtlichen Anspruch für Anlagenbetreiber auf Überbauung des Netzverknüpfungspunktes und das gezielte und beschleunigte Vorantreiben von Standardisierung, Digitalisierung und effizienteren Strukturen bei Netzanschlussverfahren sowie Beschleunigungsmaßnahmen im Rahmen des Netzausbaus.

    • Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 15.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellen eines kosteneffizienten Ausbaus der Eneuerbaren Energien in Deutschland, insbesondere Windkraft. Sicherstellen des Erreichens der Ausbauziele für Wind an Land.

    • Bereitgestellt von: Nordex am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist, die geplante Einführung eines Reifegradverfahrens zu unterstützen, bei dem die Projektreife von Speicherprojekten maßgeblich ist für einen schnellen Netzanschluss. Ziel ist auch zu erreichen, das flexible Netzanschlussverträge nicht zu einem neuen Standard werden, sondern als nachrangiges Instrument netzverträglicher Erschließung zusätzlicher Anschlusskapazität dienen.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 29.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens" (Arbeitsentwurf, Stand 30.01.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreiber und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes - lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Die Fachgespräche zum StromVKG haben zuletzt deutlich..., ...Bundesregierung hat beim StromVKG erkannt, dass die Ausgestaltung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (Kabinettsbeschluss 29.07.2026): Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreibern und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, netzvertragliche Regelungen, die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln, die Wirkleistungsbegrenzung, sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes => lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur). Außerdem zügige praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung eines Priorisierungsverfahrens für Netzanschlussanfragen.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 22.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 21.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Leak enthält neben sinnvollen Vorschlägen (Netztransparenz, neuer Reservierungsmechanismus, Einführung BKZ) insb. Vorschlag zum sog. Redispatch-Vorbehalt, Einwirken auf Herausnahme dieses vorschlags bzw. Einwirken auf verträgliche ausgestaltung für Erzeuger, insb. Hinwirken auf "Notfallmaßnahme" mit sehr begrenzter Anwendung

    • Bereitgestellt von: RWE am 20.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kapazitätengesetz (StromVKG), Erneuerbare-Energien-Gesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für die im Rahmen des StromVKG zu errichtenden gesicherten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus klima- und umweltpolitischer Sicht lehnt Greenpeace den Entwurf in jetzigen Form ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Mit dem Wegfall von transparenten und sorgfältigen Planungs- und Genehmigungsverfahren werden Abhängigkeiten von fossilen Gaskraftwerken nicht nur weiter zementiert, sondern zusätzlich ihr Neubau aktiv angereizt. Darüber hinaus wird die Schwächung von umweltrechtlichen Schutzmechanismen ohne Nachweis ihrer Notwendigkeit und Wirkung auf weitere umweltschädliche Vorhaben ausgeweitet. Statt den Abbau von Schutzstandards und Beteiligungsrechten als Lösung für mehr Flexibilität im Stromsystem zu präsentieren, sollte der Entwurf grundlegend neu ausgerichtet werden und in eine umfassende Agenda überführt werden, die alle Flexibilitätsoptionen in den Blick nimmt.

    • Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 29.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 472/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit
    • Adressatenkreis:
      • 01.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bereitstellung neuer Kapazitäten“ (StromVKG) gelten sollen. Statt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassungsvorschläge der 4ÜNB fürs StromVKG Abschnitt StromVKG..., .... EEG). Dass diese im StromVKG nicht bestehen, ist eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassungsvorschla ge der 4Ü NB fu rs StromVKG Abschnitt StromVKG..., ... EEG). Dass diese im StromVKG nicht bestehen, ist..., ...Anpassungsvorschla ge der 4Ü NB fu rs StromVKG Abschnitt StromVKG..., ... EEG). Dass diese im StromVKG nicht bestehen, ist...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entschließungsantrag zum StromVKG: Parallel auch Effizienz..., ...Entschließungsantrag zum StromVKG: Parallel auch Effizienz..., ...Bundestag beschlossenen StromVKG wurde der Grundsatz „...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz – StromVKG) A. Problem und Ziel..., ...und Kapazitätengesetz – StromVKG) Artikel 2 Beihilferechtlicher..., ...und Kapazitätengesetz – StromVKG) Inhaltsübersicht Abschnitt..., ...Anforderung nicht ins StromVKG aufgenommen werden, so..., ...Bieter) und nicht auf das StromVKG umlegen können? Kommentiert..., ...B. Gutschrift auf das StromVKG-Konto) - 37 - Bearbeitungsstand..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG)“ ersetzt. 2. Abschnitt..., ... für Anlagen nach dem StromVKG 956 Diese Gebühr ist..., ... 2.18 § 67 Ab-satz 4 StromVKG; tägliche Ver-öffentlichung..., ...Schwierigkeit 2.20 § 78 StromVKG; Abrechnung, Entgegen-nahme..., ... 2.21 § 80 Ab-satz 3 StromVKG; Ermittlung und Bekannt-gabe..., ...Inter-net 2.22 § 81 StromVKG; Abrechnung und Entge-gennahme..., ... i.V.m. § 40 Absatz 2 StromVKG; Präqualifizie-rung Kapazi-täten..., ... 2.9 1; §§ 39 und 40 StromVKG; Gebote Langfristka-pazitäten..., ...2.10 1; §§ 39 und 40 StromVKG; Gebote Er-zeugerkapa-zitäten..., ...2.11 1; §§ 39 und 40 StromVKG; Gebote Ka-pazitäten ..., ...Komplexität) 2.14 § 49 StromVKG; Durchfüh-rung der Ausschrei-bung..., ...In-ternet 2.15 § 61 StromVKG; Anzeige auf Übertragung..., ...von Anlagen 2.16 § 65 StromVKG; Entgegen-nahme und Verwahrung..., ...Ausschreibungen nach dem StromVKG ergänzt. Zu Artikel ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz – StromVKG) A. Problem und Ziel..., ... Kapazitätengesetz – StromVKG) Artikel 2 Beihilferechtlicher..., ... Kapazitätengesetz – StromVKG) Inhaltsübersicht A..., ...Anforderung nicht ins StromVKG aufgenommen werden,..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG)“ ersetzt. 2. Abschnitt..., ...für Anlagen nach dem StromVKG 956 Diese Gebühr ist..., ...2.13 § 28 Absatz 6 StromVKG; Erstellung einer ..., ...2.17 § 66 Absatz 2 StromVKG; Erstellung der Verfüg..., ...2.19 § 73 Absatz 2 StromVKG; Auszahlung der Kapazi..., ...Internet 2.22 § 81 StromVKG; Abrechnung und Entge..., ...i.V.m. § 40 Absatz 3 StromVKG; Qualifizierung Lang..., ...i.V.m. § 40 Absatz 2 StromVKG; Präqualifizierung..., ...2.7 § 28 Absatz 6 StromVKG; Erstellung einer ..., ... 2.8 §§ 34 und 35 StromVKG; Prüfung und Entschei..., ... 1; §§ 39 und 40 StromVKG; Gebote Langfristka..., ... 1; §§ 39 und 40 StromVKG; Gebote Erzeugerkapa..., ... 1; §§ 39 und 40 StromVKG; Gebote Kapazitäten..., ...sen 2.12 1; § 43 StromVKG; Leistung von Gebotssi..., ...Anlagen 2.16 § 65 StromVKG; Entgegennahme und..., ...Ausschreibungen nach dem StromVKG ergänzt. Zu Artikel ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassungsvorschla ge der 4Ü NB fu rs StromVKG Abschnitt StromVKG..., ... EEG). Dass diese im StromVKG nicht bestehen, ist...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und kapazitätenge-setz (StromVKG) geförderten Erdgaskraftwerken ergibt. Das StromVKG sieht eine Höchstgebotswert..., ...Bioenergieanlagen und über das StromVKG geförderten Erdgaskraftwerken. Im StromVKG exis-tiert kein vergleichbares..., ... aktuell beschlossene StromVKG z.B. von einem Präqua-lifizierungs..., ...Beispielsweise wurde kürzlich im StromVKG die Kapazitätsprämie ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz – StromVKG) A. Problem und Ziel..., ...Kapazitätengesetz – StromVKG) Artikel 2 Beihilferechtlicher..., ...Kapazitätengesetz – StromVKG) Inhaltsübersicht ..., ...Anforderung nicht ins StromVKG aufgenommen werden,..., ... Gutschrift auf das StromVKG-Konto) - 37 - ..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG)“ ersetzt. 2. Abschnitt..., ...für Anlagen nach dem StromVKG 956 Diese Gebühr..., ... § 28 Ab- satz 6 StromVKG; Erstellung ei- ner..., ... § 66 Ab- satz 2 StromVKG; Erstellung der Verfüg..., ...net 2.22 § 81 StromVKG; Abrechnung und Entge..., ...i.V.m. § 40 Absatz 3 StromVKG; Qualifizie- rung ..., ...i.V.m. § 40 Absatz 3 StromVKG; Qualifizie- rung ..., ...i.V.m. § 40 Absatz 2 StromVKG; Präqualifizie- rung..., ... § 28 Ab- satz 6 StromVKG; Erstellung ei- ner..., ...2.8 §§ 34 und 35 StromVKG; Prüfung und Entschei..., ... 1; §§ 39 und 40 StromVKG; Gebote Langfristka..., ... 1; §§ 39 und 40 StromVKG; Gebote Er- zeugerkapa..., ... 1; §§ 39 und 40 StromVKG; Gebote Ka- pazitäten..., ...) 2.14 § 49 StromVKG; Durchfüh- rung der..., ...Ausschreibungen nach dem StromVKG ergänzt. Zu Artikel...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) Anreize für Investitionen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem angekündigten Ausstieg aus der Kohlenverstromung braucht es nun zeitnah einen Kapazitätsmarkt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Über einen Kapazitätsmarkt stehen je nach Bedarf die passenden Erzeugungskapazitäten mit den passenden Charakteristika am passenden Ort zur Verfügung oder alternativ Speicher oder steuerbare Verbraucher, die (einen Teil der) Last für festgelegte Zeitpunkte reduzieren können.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 16.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) geschaffen. Der Fokus...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anpassungsvorschläge der 4ÜNB fürs StromVKG Abschnitt StromVKG..., .... EEG). Dass diese im StromVKG nicht bestehen, ist eine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und kapazitätenge-setz (StromVKG) geförderten Erdgaskraftwerken ergibt. Das StromVKG sieht eine Höchstgebotswert..., ...Bioenergieanlagen und über das StromVKG geförderten Erdgaskraftwerken. Im StromVKG exis-tiert kein vergleichbares..., ... aktuell beschlossene StromVKG z.B. von einem Präqua-lifizierungs..., ...Beispielsweise wurde kürzlich im StromVKG die Kapazitätsprämie ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Allianz aus 20 Stakeholdern appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, in den Haushalten 2025 und 2026 ausreichend Mittel für Wärmenetze und damit für die sichere und bezahlbare Wärmewende zur Verfügung zu stellen. Wärmenetze sind ein Schlüssel zur Dekarbonisierung des Gebäudebestands, insbesondere in urbanen Gebieten. Die BEW ist das zentrale Instrument hierfür. Die Bundesregierung hat das erkannt. Sie will die BEW mit dem aktuellen Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 stärken. Doch die vorgesehenen Mittel von rd. 5 Mrd. Euro bis 2030 reichen bei weitem nicht aus, um den Investitionsbooster für die urbane Wärmewende zu zünden. Aus Sicht der Unterzeichner sollte der Hochlauf der BEW auf mindestens 3,5 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt im Haushalt 2025 festgeschrieben werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sein. Lösungen, die dem StromVKG und dem KWK-Folgegesetz..., ...Wärme aus Anlagen nach StromVKG und KWKG als unvermeidbare...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Hintergrund, der im StromVKG vorgesehenen Anreize ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbraucher:innen können sich aktiv an der dezentralen Energiewende beteiligen. Bürokratische Hürden für die Beteilgung müssen abgesenkt werden. Die zur Beteiligung notwendigen Stromzähler müssen kostengünstig und funktionsfähig sein. Die Netzbetreiber müssen die notwendigen energiewirtschaflichen Prozesse beherrschen.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 10.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Kapazitätsgesetz (StromVKG) Kapazitätszahlungen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kapazitätengesetz – StromVKG) Adressaten: Verbände...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 11.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gerade erst durch das StromVKG festgeschrieben wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gerade erst durch das StromVKG festgeschrieben wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 11.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gerade erst durch das StromVKG festgeschrieben wurde...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gerade erst durch das StromVKG festgeschrieben wurde...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erzeugungsanlagen, die im Zuge des StromVKG errichtet werden. Die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energy-Charts8) Die im Rahmen des StromVKG ausgeschriebenen 11 GW...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., Reifegradverfahren, StromVKG). This risks creating...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., Reifegradverfahren, StromVKG). This risks creating...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., Reifegradverfahren, StromVKG). This risks creating...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 12.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kraftwerksstrategie des BMWE, maßgeblich durch das Strom Versorgungssicherheits und Kapazitätengesetzes (StromVKG) umgesetzt (in Entwicklung, 2026), soll die Versorgungssicherheit des deutschen Stromsystems vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und des Kohleausstiegs langfristig gewährleisten und die Stromversorgung insbesondere in sogenannten Dunkelflauten, längeren Phasen ohne Wind- und Solarstrom, sicherstellen.

    • Bereitgestellt von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 20.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.04.2026

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Field Deutschland GmbH
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Kraftwerksstrategie des BMWE, maßgeblich durch das Strom Versorgungssicherheits und Kapazitätengesetzes (StromVKG) umgesetzt (in Entwicklung, 2026), soll die Versorgungssicherheit des deutschen Stromsystems vor dem Hintergrund des Atomausstiegs und des Kohleausstiegs langfristig gewährleisten und die Stromversorgung insbesondere in sogenannten Dunkelflauten, längeren Phasen ohne Wind- und Solarstrom, sicherstellen.

    • Bereitgestellt von: Deekeling Arndt Advisors in Communications GmbH am 20.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.04.2026

    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Field Deutschland GmbH
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kurzem jedoch auch im StromVKG für neue Gaskraftwerke...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 28.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., Reifegradverfahren, StromVKG). This risks creating...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mrd. € Betrag ohne das StromVKG im Grundsatz anzugreifen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erheblich, nachdem bereits im StromVKG Hürden für Batteriespeicher...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Kraftwerken nach dem StromVKG. Ein erheblicher Teil...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 9 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung des StromVKG als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 25.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 9 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung des StromVKG als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 9 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung des StromVKG als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 9 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung des StromVKG als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 22.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 9 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung des StromVKG als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 26.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 9 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung des StromVKG als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 19.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 9 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung des StromVKG als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 19.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung im Rahmen des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, StromVKG (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 9 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung des StromVKG als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Uniper SE am 23.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns im Rahmen des Stromversorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) für eine absolut verlässliche und bezahlbare Stromversorgung ein. Da industrielle Textildienstleister im Gesundheitswesen zeitkritische KRITIS-Dienstleistungen erbringen, sind ungeplante Netzschwankungen oder Stromausfälle existenzgefährdend. Der Verband fordert, dass bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und dem künftigen Kapazitätsmarkt die Kostenbelastung für den energieintensiven Mittelstand strikt begrenzt wird. Zudem fordern wir, dass die im Gesetz vorgesehenen steuerbaren Kapazitäten im Ernstfall vorrangig zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungsinfrastruktur – inklusive der externen Krankenhaus-Wäschereien – eingesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 01.07.2026

        • Bundesregierung:

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