Regelungsvorhaben

Südbonus im StromVKG benachteiligt den Norden; Ablehnung der Maßnahme

Angegeben von:
IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. (R004139) am 27.05.2026

Beschreibung:
Im StromVKG ist vorgesehen, dass zwei Drittel der bezuschlagten Anlagen für Langzeitkapazitäten im netztechnischen Süden errichtet werden („Südbonus“). Diese Maßnahme würde den Norden be-nachteiligen und sollte nicht eingeführt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605270054 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 11.05.2026 an:

      • Bundesregierung

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