Regelungsvorhaben
Südbonus im StromVKG benachteiligt den Norden; Ablehnung der Maßnahme
Angegeben von:
IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. (R004139)
am
27.05.2026
Beschreibung:
Im StromVKG ist vorgesehen, dass zwei Drittel der bezuschlagten Anlagen für Langzeitkapazitäten im netztechnischen Süden errichtet werden („Südbonus“). Diese Maßnahme würde den Norden be-nachteiligen und sollte nicht eingeführt werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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